Deutsches Recht trifft KI-Power:
Doctrine jetzt kostenlos testen.
Sparkassengesetz für Baden-Württemberg
| Vierter Teil - Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 50 - 54) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Sparkassengesetz für Baden-Württemberg (https://dejure.org/gesetze/SpG/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
§ 50Bürgschaft der Gemeinden, weiterer Träger
§ 51Durchführungs-
bestimmungen § 52Außer Kraft tretende Vorschriften § 53Bestehende Körperschaft § 54Inkrafttreten
Neu Gesamtansicht
bestimmungen § 52Außer Kraft tretende Vorschriften § 53Bestehende Körperschaft § 54Inkrafttreten
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.