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Telekommunikationsgesetz a.F.
| Teil 5 - Vergabe von Frequenzen, Nummern und Wegerechten (§§ 52 - 77r) |
| Abschnitt 3 - Wegerechte und Mitnutzung (§§ 68 - 77r) |
| Unterabschnitt 1 - Wegerechte (§§ 68 - 77) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ TKG bis 30.11.2021 (https://dejure.org/gesetze/TKG_bis_30.11.2021/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Telekommunikationsgesetz a.F. (https://dejure.org/gesetze/TKG_bis_30.11.2021/__paste_norm__.html)
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§ 68Grundsatz der Benutzung öffentlicher Wege
§ 69Übertragung des Wegerechts
§ 70Mitnutzung und Wegerecht
§ 71Rücksichtnahme auf Wegeunterhaltung und Widmungszweck
§ 72Gebotene Änderung
§ 73Schonung der Baumpflanzungen
§ 74Besondere Anlagen
§ 75Spätere besondere Anlagen
§ 76Beeinträchtigung von Grundstücken und Gebäuden
§ 77Ersatzansprüche
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