Tierschutzgesetz
Zwölfter Abschnitt - Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 21 - 22) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Tierschutzgesetz (https://dejure.org/gesetze/TierSchG/__paste_norm__.html)
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Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können auch zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des Tierschutzes erlassen werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon vom 09.12.2010
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
15.12.2010 | Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon | 09.12.2010 |
Rechtsprechung zu § 21a TierSchG
3 Entscheidungen zu § 21a TierSchG in unserer Datenbank:
- VG Freiburg, 27.03.2018 - 6 K 18/17
Nebenbestimmung zur Erlaubnis der Betäubung von zur Schlachtung vorgesehenen ...
- VGH Baden-Württemberg, 04.09.1990 - 10 S 570/90
Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Hennenhaltungsverordnung
- BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90
Hennenhaltungsverordnung