Sie sehen hier die VOB/A Fassung 2012. Seit dem 18.4.2016 gilt die VOB/A in der Fassung 2016.
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A
Abschnitt 2 - Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOB/A - EG) (§§ 1 EG - 22 EG) |
Alte Fassung
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__paste_bez____paste_norm__ Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (https://dejure.org/gesetze/VOB-A_2012/__paste_norm__.html)
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(1) | 1. | Im offenen und nicht offenen Verfahren darf der Auftraggeber nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung von einem Bieter nur Aufklärung verlangen, um sich über seine Eignung, insbesondere seine technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, das Angebot selbst, etwaige Nebenangebote, die geplante Art der Durchführung, etwaige Ursprungs-orte oder Bezugsquellen von Stoffen oder Bauteilen und über die Angemessenheit der Preise, wenn nötig durch Einsicht in die vorzulegenden Preisermittlungen (Kalkulationen) zu unterrichten. |
2. | Die Ergebnisse solcher Aufklärungen sind geheim zu halten. Sie sollen in Textform niedergelegt werden. |
(2) Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben oder lässt er die ihm gesetzte angemessene Frist unbeantwortet verstreichen, so kann sein Angebot unberücksichtigt bleiben.
(3) Verhandlungen in offenen und nicht offenen Verfahren, besonders über Änderung der Angebote oder Preise, sind unstatthaft, außer wenn sie bei Nebenangeboten oder Angeboten aufgrundeines Leistungsprogramms nötig sind, um unumgängliche technische Änderungen geringenUmfangs und daraus sich ergebende Änderungen der Preise zu vereinbaren.
§ 1 EGAnwendungsbereich
§ 2 EGGrundsätze
§ 3 EGArten der Vergabe
§ 4 EGVertragsarten
§ 5 EGEinheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen
§ 6 EGTeilnehmer am Wettbewerb
§ 7 EGLeistungs-
beschreibung, Technische Anforderungen § 8 EGVergabeunterlagen § 9 EGVertragsbedingungen § 10 EGFristen § 11 EGGrundsätze der Informations-
übermittlung § 12 EGVorinformation, Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen § 13 EGForm und Inhalt der Angebote § 14 EGÖffnung der Angebote, Eröffnungstermin § 15 EGAufklärung des Angebotsinhalts § 16 EGPrüfung und Wertung der Angebote § 17 EGAufhebung der Ausschreibung § 18 EGZuschlag § 19 EGNicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote § 20 EGDokumentation § 21 EGNachprüfungsbehörden § 22 EGBaukonzessionen
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beschreibung, Technische Anforderungen § 8 EGVergabeunterlagen § 9 EGVertragsbedingungen § 10 EGFristen § 11 EGGrundsätze der Informations-
übermittlung § 12 EGVorinformation, Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen § 13 EGForm und Inhalt der Angebote § 14 EGÖffnung der Angebote, Eröffnungstermin § 15 EGAufklärung des Angebotsinhalts § 16 EGPrüfung und Wertung der Angebote § 17 EGAufhebung der Ausschreibung § 18 EGZuschlag § 19 EGNicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote § 20 EGDokumentation § 21 EGNachprüfungsbehörden § 22 EGBaukonzessionen