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Sie sehen hier die VOB/A Fassung 2016. Zur neuen Fassung von § 18 VS VOB/A.

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A

   Abschnitt 3 - Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS) (§§ 1 VS - 22 VS)   
Gliederung
Alte Fassung
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__paste_bez__ __paste_norm__ VOB/A 2016 (https://dejure.org/gesetze/VOB-A_2016/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ VOB/A 2016
__paste_bez__ __paste_norm__ Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (https://dejure.org/gesetze/VOB-A_2016/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A
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§ 18 VS
Zuschlag

(1) Der Zuschlag ist möglichst bald, mindestens aber so rechtzeitig zu erteilen, dass dem Bieter die Erklärung noch vor Ablauf der Bindefrist zugeht.

(2) Werden Erweiterungen, Einschränkungen oder Änderungen vorgenommen oder wird der Zuschlag verspätet erteilt, so ist der Bieter bei Erteilung des Zuschlags aufzufordern, sich unverzüglich über die Annahme zu erklären.

(3)1. Die Erteilung eines Bauauftrages ist bekannt zu machen.
2. 1Die Vergabebekanntmachung ist nach dem Muster gemäß Anhang XIV der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1986 zu erstellen. 2Beim Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb hat der Auftraggeber die Gründe, die die Wahl dieses Verfahrens rechtfertigen, in der Vergabebekanntmachung mitzuteilen.
3. Nicht in die Vergabebekanntmachung aufzunehmen sind Angaben, deren Veröffentlichung
a) den Gesetzesvollzug behindern,
b) dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen, zuwiderlaufen,
c) die berechtigten geschäftlichen Interessen öffentlicher oder privater Unternehmen schädigen oder
d) den fairen Wettbewerb beeinträchtigen würde.

(4) Die Vergabebekanntmachung ist dem Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union in kürzester Frist - spätestens 48 Kalendertage nach Auftragserteilung - zu übermitteln.

§ 1 VSAnwendungsbereich § 2 VSGrundsätze § 3 VSArten der Vergabe § 3a VSZulässigkeits-
voraussetzungen
§ 3b VSAblauf der Verfahren § 4 VSVertragsarten § 5 VSEinheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen § 6 VSTeilnehmer am Wettbewerb § 6a VSEignungsnachweise § 6b VSMittel der Nachweisführung, Verfahren § 6c VSQualitätssicherung und Umweltmanagement § 6d VSKapazitäten anderer Unternehmen § 6e VSAusschlussgründe § 6f VSSelbstreinigung § 7 VSLeistungs-
beschreibung
§ 7a VSTechnische Spezifikationen § 7b VSLeistungs-
beschreibung mit Leistungsverzeichnis
§ 7c VSLeistungs-
beschreibung mit Leistungsprogramm
§ 8 VSVergabeunterlagen § 8a VSAllgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen § 8b VSKosten- und Vertrauensregelung, Schiedsverfahren § 9 VSEinzelne Vertragsbedingungen, Ausführungsfristen § 9a VSVertragsstrafen, Beschleunigungs-
vergütung
§ 9b VSVerjährung der Mängelansprüche § 9c VSSicherheitsleistung § 9d VSÄnderung der Vergütung § 10 VSFristen § 10b VSFristen im nicht offenen Verfahren § 10c VSFristen im Verhandlungs-
verfahren
§ 10d VSFristen im wettbewerblichen Dialog § 11 VSGrundsätze der Informations-
übermittlung
§ 11a VSAnforderungen an elektronische Mittel § 12 VSVorinformation, Auftrags-
bekanntmachung
§ 12a VSVersand der Vergabeunterlagen § 13 VSForm und Inhalt der Angebote § 14 VSÖffnung der Angebote, Öffnungstermin § 15 VSAufklärung des Angebotsinhalts § 16 VSAusschluss von Angeboten § 16a VSNachforderung von Unterlagen § 16b VSEignung § 16c VSPrüfung § 16d VSWertung § 17 VSAufhebung der Ausschreibung § 18 VSZuschlag § 19 VSNicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote § 20 VSDokumentation § 21 VSNachprüfungsbehörden § 22 VSAuftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
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