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Sie sehen hier die VOB/A Fassung 2016. Zur neuen Fassung von § 6f VS VOB/A.

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A

   Abschnitt 3 - Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS) (§§ 1 VS - 22 VS)   
Gliederung
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__paste_bez__ __paste_norm__ VOB/A 2016 (https://dejure.org/gesetze/VOB-A_2016/__paste_norm__.html)
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__paste_bez__ __paste_norm__ Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (https://dejure.org/gesetze/VOB-A_2016/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A
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§ 6f VS
Selbstreinigung

(1) 1Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 6e VS vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass es

1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,
2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat und
3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.

2§ 6e VS Absatz 4 Satz 2 bleibt unberührt.

(2) 1Der Auftraggeber bewertet die von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Hinblick auf ihre Bedeutung für den zu vergebenden öffentlichen Auftrag; dabei berücksichtigt er die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. 2Erachtet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Unternehmen.

(3) Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach Absatz 1 ergreift, darf es

1. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 6e VS Absatz 1 bis 4 höchstens für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden,
2. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 6e VS Absatz 6 höchstens für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
§ 1 VSAnwendungsbereich § 2 VSGrundsätze § 3 VSArten der Vergabe § 3a VSZulässigkeits-
voraussetzungen
§ 3b VSAblauf der Verfahren § 4 VSVertragsarten § 5 VSEinheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen § 6 VSTeilnehmer am Wettbewerb § 6a VSEignungsnachweise § 6b VSMittel der Nachweisführung, Verfahren § 6c VSQualitätssicherung und Umweltmanagement § 6d VSKapazitäten anderer Unternehmen § 6e VSAusschlussgründe § 6f VSSelbstreinigung § 7 VSLeistungs-
beschreibung
§ 7a VSTechnische Spezifikationen § 7b VSLeistungs-
beschreibung mit Leistungsverzeichnis
§ 7c VSLeistungs-
beschreibung mit Leistungsprogramm
§ 8 VSVergabeunterlagen § 8a VSAllgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen § 8b VSKosten- und Vertrauensregelung, Schiedsverfahren § 9 VSEinzelne Vertragsbedingungen, Ausführungsfristen § 9a VSVertragsstrafen, Beschleunigungs-
vergütung
§ 9b VSVerjährung der Mängelansprüche § 9c VSSicherheitsleistung § 9d VSÄnderung der Vergütung § 10 VSFristen § 10b VSFristen im nicht offenen Verfahren § 10c VSFristen im Verhandlungs-
verfahren
§ 10d VSFristen im wettbewerblichen Dialog § 11 VSGrundsätze der Informations-
übermittlung
§ 11a VSAnforderungen an elektronische Mittel § 12 VSVorinformation, Auftrags-
bekanntmachung
§ 12a VSVersand der Vergabeunterlagen § 13 VSForm und Inhalt der Angebote § 14 VSÖffnung der Angebote, Öffnungstermin § 15 VSAufklärung des Angebotsinhalts § 16 VSAusschluss von Angeboten § 16a VSNachforderung von Unterlagen § 16b VSEignung § 16c VSPrüfung § 16d VSWertung § 17 VSAufhebung der Ausschreibung § 18 VSZuschlag § 19 VSNicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote § 20 VSDokumentation § 21 VSNachprüfungsbehörden § 22 VSAuftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
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Querverweise

Auf § 6f VS VOB/A 2016 verweisen folgende Vorschriften:

    VOB/A (VOB/A 2016) 
      Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS)
        § 6e VS (Ausschlussgründe)
Was ist das?

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