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__paste_bez____paste_norm__ Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (https://dejure.org/gesetze/VVG-InfoV/__paste_norm__.html)
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Für Versicherungsprodukte, die weder Versicherungsanlageprodukt im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 noch Versicherungsprodukt im Sinne des Anhangs I der Richtlinie 2009/138/EG sind, kann der Versicherer bis einschließlich 31. Dezember 2018 das Produktinformationsblatt nach § 4 in seiner bis 13. März 2018 geltenden Fassung gestalten.
Vorschrift neugefaßt durch die Erste Verordnung zur Änderung der VVG-Informationspflichtenverordnung vom 06.03.2018
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
14.03.2018 | Erste Verordnung zur Änderung der VVG-Informationspflichtenverordnung | 06.03.2018 |
Rechtsprechung zu § 7 VVG-InfoV
2 Entscheidungen zu § 7 VVG-InfoV in unserer Datenbank:
- OLG Schleswig, 07.06.2021 - 16 U 53/21
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- OLG Jena, 09.12.2022 - 4 W 17/22
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