Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
§ 126 VVG n.F. entspricht: § 158l VVG a.F.

Versicherungsvertragsgesetz

   Teil 2 - Einzelne Versicherungszweige (§§ 100 - 208)   
   Kapitel 2 - Rechtsschutzversicherung (§§ 125 - 129)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/VVG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ VVG (https://dejure.org/gesetze/VVG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ VVG
__paste_bez__ __paste_norm__ Versicherungsvertragsgesetz (https://dejure.org/gesetze/VVG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Versicherungsvertragsgesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 126
Schadensabwicklungsunternehmen

(1) 1Werden Gefahren aus dem Bereich der Rechtsschutzversicherung neben anderen Gefahren versichert, müssen im Versicherungsschein der Umfang der Deckung in der Rechtsschutzversicherung und die hierfür zu entrichtende Prämie gesondert ausgewiesen werden. 2Beauftragt der Versicherer mit der Leistungsbearbeitung ein selbständiges Schadensabwicklungsunternehmen, ist dieses im Versicherungsschein zu bezeichnen.

(2) 1Ansprüche auf die Versicherungsleistung aus einem Vertrag über eine Rechtsschutzversicherung können, wenn ein selbständiges Schadensabwicklungsunternehmen mit der Leistungsbearbeitung beauftragt ist, nur gegen dieses geltend gemacht werden. 2Der Titel wirkt für und gegen den Rechtsschutzversicherer. 3§ 727 der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden.

Rechts-KI

Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI

Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.

Jetzt entdecken

Rechtsprechung zu § 126 VVG

56 Entscheidungen zu § 126 VVG in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 56 Entscheidungen

Querverweise

Auf § 126 VVG verweisen folgende Vorschriften:

Redaktionelle Querverweise zu § 126 VVG:

      § 8a
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht