Verbraucherkreditgesetz
| 4. Abschnitt - Allgemeine und Schlußvorschriften (§§ 18 - 19) |
Auf Verträge, die vor dem 1. Oktober 2000 abgeschlossen worden sind, ist dieses Gesetz in der bis dahin geltenden Fassung anzuwenden.
Vorschrift angefügt durch das Gesetz über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro vom 27.06.2000
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.10.2000 | Gesetz über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro | 27.06.2000 |
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Rechtsprechung zu § 19 VerbrKrG
14 Entscheidungen zu § 19 VerbrKrG in unserer Datenbank:
- OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 16/14
Kreditfinanzierter Immobilienerwerb: Anspruch gegen die Bank auf Rückzahlung des ...
- OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 198/13
Darlehensvertrag: Anspruch auf Rückzahlung eines zur Ablösung des ...
- OLG Dresden, 26.09.2003 - 8 U 872/03
Fondsbeitritt; Immobilienfonds; Haustürsituation; Widerruf; ...
- BGH, 13.03.2002 - VIII ZR 292/00
Anwendbarkeit des VerbrKrG für gewerbliche Tätigkeit eines Strohmanns
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-481/99
Heininger
- OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - 24 U 123/05
Warenbezugsverpflichtung auf Grundlage einer vereinbarten Unterfranchisebindung ...
- LG Düsseldorf, 16.01.2007 - 7 O 192/06
Anspruch auf Zahlung aus einem Garantievertrag; Auslegung einer einen Darlehens- ...
- KG, 11.11.2008 - 4 U 12/07
BGB-Gesellschaft: Akzessorische Haftung der Gesellschafter bei quotaler ...
- OLG Stuttgart, 09.03.2004 - 6 U 166/03
Rückabwicklung eines zur Finanzierung des Beitritts zu einem geschlossenen ...
- BGH, 12.09.2001 - VIII ZR 109/00
Geltung der Rücktrittsfiktion für einen lediglich mithaftenden Verbraucher