Hier: WEG in der bis 30.11.2020 geltenden Fassung | Zur aktuellen Fassung
Wohnungseigentumsgesetz a.F.
I. Teil - Wohnungseigentum (§§ 1 - 30) |
2. Abschnitt - Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§§ 10 - 19) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ WEG bis 30.11.2020 (https://dejure.org/gesetze/WEG_bis_30.11.2020/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Wohnungseigentumsgesetz a.F. (https://dejure.org/gesetze/WEG_bis_30.11.2020/__paste_norm__.html)
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Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet:
§ 10Allgemeine Grundsätze
§ 11Unauflöslichkeit der Gemeinschaft
§ 12Veräußerungs-
beschränkung § 13Rechte des Wohnungseigentümers § 14Pflichten des Wohnungseigentümers § 15Gebrauchsregelung § 16Nutzungen, Lasten und Kosten § 17Anteil bei Aufhebung der Gemeinschaft § 18Entziehung des Wohnungseigentums § 19Wirkung des Urteils
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beschränkung § 13Rechte des Wohnungseigentümers § 14Pflichten des Wohnungseigentümers § 15Gebrauchsregelung § 16Nutzungen, Lasten und Kosten § 17Anteil bei Aufhebung der Gemeinschaft § 18Entziehung des Wohnungseigentums § 19Wirkung des Urteils