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Wohnungseigentumsgesetz a.F.

   I. Teil - Wohnungseigentum (§§ 1 - 30)   
   1. Abschnitt - Begründung des Wohnungseigentums (§§ 2 - 9)   
Gliederung
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https://dejure.org/gesetze/WEG_bis_30.11.2020/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ WEG bis 30.11.2020 (https://dejure.org/gesetze/WEG_bis_30.11.2020/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ WEG bis 30.11.2020
__paste_bez____paste_norm__ Wohnungseigentumsgesetz a.F. (https://dejure.org/gesetze/WEG_bis_30.11.2020/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Wohnungseigentumsgesetz a.F.
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Textdarstellung

  

§ 2
Arten der Begründung

Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum (§ 3) oder durch Teilung (§ 8) begründet.

Was ist das?

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