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Wirtschaftsprüferordnung
| Elfter Teil - Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 134 - 141) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Wirtschaftsprüferordnung (https://dejure.org/gesetze/WPO/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2021 | Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften | 25.06.2021 | |
| 17.06.2016 | Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz) | 31.03.2016 | |
| 01.01.2002 | Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnungs-Änderungsgesetz - WPOÄG) | 19.12.2000 | |
| 01.01.2001 | Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnungs-Änderungsgesetz - WPOÄG) | 19.12.2000 |
§ 134Anwendung von Vorschriften dieses Gesetzes auf Abschlussprüfer, Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfungs-
gesellschaften aus Drittstaaten § 134aÜbergangsregelung § 135Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritäts-
stärkungsgesetz § 136(weggefallen) § 136a(weggefallen) § 137(weggefallen) § 137a(weggefallen) § 138(weggefallen) § 139(weggefallen) § 139a(weggefallen) § 139bÜbergangsregelung für den bis zum 31. Dezember 2003 geltenden § 51a § 140(weggefallen) § 141Inkrafttreten
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gesellschaften aus Drittstaaten § 134aÜbergangsregelung § 135Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritäts-
stärkungsgesetz § 136(weggefallen) § 136a(weggefallen) § 137(weggefallen) § 137a(weggefallen) § 138(weggefallen) § 139(weggefallen) § 139a(weggefallen) § 139bÜbergangsregelung für den bis zum 31. Dezember 2003 geltenden § 51a § 140(weggefallen) § 141Inkrafttreten
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Rechtsprechung zu § 138 WPO
2 Entscheidungen zu § 138 WPO in unserer Datenbank:
- VG Berlin, 14.06.2018 - 22 K 249.15
Voraussetzungen für Feststellung einer Berufspflichtverletzung eines ...
- BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04
Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete ...