Wassergesetz für Baden-Württemberg
| Teil 2 - Bewirtschaftung von Gewässern (§§ 12 - 43) |
| Abschnitt 2 - Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer (§§ 20 - 38) |
(1) Die Unterhaltungslast begründet keinen Rechtsanspruch Dritter gegen den Träger der Unterhaltungslast.
(2) 1Die Unterhaltungslast an privaten Gewässern und an Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern begründet daneben auch eine privatrechtliche Verpflichtung gegenüber den Eigentümern von Grundstücken und Anlagen sowie den Inhabern von Wasserbenutzungsrechten und -befugnissen, die bei mangelhafter Unterhaltung geschädigt würden. 2Privatrechtliche Verträge über die Unterhaltung bleiben unberührt.
(3) Bewässerungs- und Entwässerungsgräben von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung sind so zu unterhalten, dass das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die öffentliche Ordnung oder die Belange der Gewässerökologie und der Landeskultur, durch sie nicht beeinträchtigt werden kann.
wasserführung, Durchgängigkeit, Wasserkraftnutzung (zu §§ 33 bis 35 WHG) § 24Wasserkraftnutzung (zu §§ 12 und 35 WHG) § 25Vorhandene Querbauwerke (zu § 35 Absatz 3 WHG) § 26Stauanlagen § 27Ablassen § 28Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern (zu § 36 WHG) § 29Gewässerrandstreifen (zu § 38 WHG) § 30Gewässerunterhaltung (zu § 39 WHG) § 31Unterhaltung von Wasserbenutzungs-
anlagen und sonstigen Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern (zu § 36 WHG) § 32Träger der Unterhaltungslast (zu § 40 WHG) § 33Beseitigung rechts- oder ordnungswidriger Zustände § 34Ersatzweise Durchführung (zu § 40 Absatz 4 WHG) § 35Beitragspflicht zum Unterhaltungsaufwand der Gemeinden (zu § 40 Absatz 1 Satz 2 und 3 WHG) § 36Beitragspflicht privater Eigentümer des Bettes öffentlicher Gewässer § 37Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung (zu § 41 WHG) § 38Fischerei
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Rechtsprechung zu § 30 WasserG
3 Entscheidungen zu § 30 WasserG in unserer Datenbank:
- VG Sigmaringen, 11.07.2018 - 4 K 2551/16
Öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag; öffentlich-rechtlicher ...
- VG Karlsruhe, 11.12.2018 - 14 K 532/17
Unterhaltspflicht für eine Ufermauer
- VG Freiburg, 23.06.2020 - 10 K 5722/18
Verbot des Betriebs von Hydrogleitern auf dem Hochrhein
Querverweise
Auf § 30 WasserG verweisen folgende Vorschriften:
- Wassergesetz (WasserG)
- Allgemeine Bestimmungen, Gewässereinteilung, Eigentum
- § 2 (Gewässerbegriff, Anwendungsbereich (zu § 2 WHG))