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Wechselgesetz
| 1. Teil - Gezogener Wechsel (Art. 1 - 74) |
| 12. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (Art. 72 - 74) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Wechselgesetz (https://dejure.org/gesetze/WechselG/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu Art. 74 WechselG
Entscheidung zu Art. 74 WechselG in unserer Datenbank:
- VG Augsburg, 21.10.2013 - Au 3 S 13.1477
Sofortvollzug; Zwangsgeld; Vollstreckbarer Anspruch; Unterhaltungslast
Querverweise
Auf Art. 74 WechselG verweisen folgende Vorschriften:
- Wechselgesetz (WechselG)
- Eigener Wechsel
- Art. 77