Bundesverfassungsgerichtsgesetz
II. Teil - Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 17 - 35c) |
(1) 1Anträge, die das Verfahren einleiten, sind schriftlich beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. 2Sie sind zu begründen; die erforderlichen Beweismittel sind anzugeben.
(2) Der Vorsitzende oder, wenn eine Entscheidung nach § 93c in Betracht kommt, der Berichterstatter stellt den Antrag dem Antragsgegner, den übrigen Beteiligten sowie den Dritten, denen nach § 27a Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird, unverzüglich mit der Aufforderung zu, sich binnen einer zu bestimmenden Frist dazu zu äußern.
(3) Der Vorsitzende oder der Berichterstatter kann jedem Beteiligten aufgeben, binnen einer zu bestimmenden Frist die erforderliche Zahl von Abschriften seiner Schriftsätze und der angegriffenen Entscheidungen für das Gericht und für die übrigen Beteiligten nachzureichen.
Rechtsprechung zu § 23 BVerfGG
2.665 Entscheidungen zu § 23 BVerfGG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 05.02.2024 - 2 BvR 2192/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem ...
- BVerfG, 28.12.2023 - 1 BvR 2033/23
Mangels Darlegungen zur Rechtswegerschöpfung und Aufzeigens einer möglichen ...
- BVerfG, 15.01.2024 - 1 BvQ 1/24
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine ...
- BVerfG, 12.12.2023 - 1 BvR 75/22
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Entscheidungen über die Gewährung ...
- BVerfG, 09.04.2024 - 1 BvR 2017/21
Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind ...
- BVerfG, 22.02.2024 - 1 BvR 317/24
Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch und Nichtannahme der ...
- BVerfG, 14.02.2024 - 2 BvR 1816/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Revisionsentscheidung in einem ...
- BVerfG, 04.02.2024 - 2 BvR 944/23
Mangels Aufzeigens einer möglichen Grundrechtsverletzung und mangels Wahrung des ...
- BVerfG, 19.11.2018 - 1 BvR 2391/18
Eine Verfassungsbeschwerde kann bislang nicht per De-Mail eingereicht werden
- BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2078/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerden mehrerer Heilpraktiker gegen das Verbot der ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 23 BVerfGG:
- Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG)
- Besondere Verfahrensvorschriften
- Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 8a
- § 92