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Straßenverkehrs-Ordnung

   I. - Allgemeine Verkehrsregeln (§§ 1 - 35)   
Gliederung
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__paste_bez__ __paste_norm__ StVO (https://dejure.org/gesetze/StVO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ StVO
__paste_bez__ __paste_norm__ Straßenverkehrs-Ordnung (https://dejure.org/gesetze/StVO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Straßenverkehrs-Ordnung
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Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 1
Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

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Auf § 1 StVO verweisen folgende Vorschriften:

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