Rechtsprechung
   EuG, 05.12.2006 - T-303/02   

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https://dejure.org/2006,5434
EuG, 05.12.2006 - T-303/02 (https://dejure.org/2006,5434)
EuG, Entscheidung vom 05.12.2006 - T-303/02 (https://dejure.org/2006,5434)
EuG, Entscheidung vom 05. Dezember 2006 - T-303/02 (https://dejure.org/2006,5434)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Markt für Industriegase und medizinische Gase - Preisfestsetzung - Beweis der Beteiligung am Kartell - Beweis der Distanzierung - Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit- Berechnung der Geldbußen

  • Europäischer Gerichtshof

    Westfalen Gassen Nederland / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Markt für Industriegase und medizinische Gase - Preisfestsetzung - Beweis der Beteiligung am Kartell - Beweis der Distanzierung - Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit- Berechnung der Geldbußen

  • EU-Kommission PDF

    Westfalen Gassen Nederland / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Markt für Industriegase und medizinische Gase - Preisfestsetzung - Beweis der Beteiligung am Kartell - Beweis der Distanzierung - Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit- Berechnung der Geldbußen

  • EU-Kommission

    Westfalen Gassen Nederland / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusammengetragene Absprachen zwischen Wettbewerbern auf dem niederländischen Markt für Industriegase und medizinische Gase; Festsetzung von Preiserhöhungen, Moratorien und Mindestpreisen; Beweis einer Beteiligung am Kartell; Beweis einer Distanzierung der Beteiligung an ...

  • Judicialis

    Entscheidung 2003/207/EG; ; EG Art. 81 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Westfalen Gassen Nederland / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Markt für Industriegase und medizinische Gase - Preisfestsetzung - Beweis für die Beteiligung am Kartell - Beweis für die Distanzierung - Diskriminierungsverbot und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Berechnung der Geldbußen

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Westfalen Gassen Nederland / Kommission

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Artikel 1 und 3 der Entscheidung C(2002)2782 endg. der Kommission vom 24. Juli 2002 über ein Verfahren zur Anwendung des Artikels 81 EG (Sache COMP/E-3/36.700 - Industrielle und medizinische Gase) hinsichtlich einer Absprache über die Festsetzung der ...

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.12.2006 - T-303/02
    Angesichts des Verhaltens, dass sie bei den VFIG-Treffen vom 14. Oktober und 18. November 1994 an den Tag gelegt habe, sei davon auszugehen, dass sie im Sinne der Anforderungen der Rechtsprechung (Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-9/99, HFB u. a./Kommission, Slg. 2002, II-1487, Randnr. 223) offen vom Inhalt der genannten Treffen Abstand genommen habe.

    In der Rechtsprechung sei klar festgestellt worden, dass, wenn ein Unternehmen, ohne sich aktiv zu beteiligen, an einem Treffen von Mitgliedern eines Kartells teilnehme, dies seine Verantwortlichkeit für die Zuwiderhandlung impliziere, es sei denn, es distanziere sich offen vom Inhalt dieses Treffens (oben in Randnr. 59 zitiertes Urteil HFB u. a./Kommission, Randnr. 223).

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.12.2006 - T-303/02
    Es ist zwar richtig, dass dieses Autonomiepostulat nicht das Recht der Wirtschaftsteilnehmer beseitigt, sich dem festgestellten oder erwarteten Verhalten ihrer Mitbewerber mit wachem Sinn anzupassen; es steht jedoch streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen solchen Wirtschaftsteilnehmern entgegen, die bezweckt oder bewirkt, entweder das Marktverhalten eines gegenwärtigen oder potenziellen Mitbewerbers zu beeinflussen oder einen solchen Mitbewerber über das Marktverhalten ins Bild zu setzen, zu dem man sich selbst entschlossen hat oder das man in Erwägung zieht (Urteil des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1975 in den Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663, Randnrn.
  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.12.2006 - T-303/02
    In diesem Stadium ist darauf hinzuweisen, dass die "abgestimmte Verhaltensweise" in einer Form der Koordinierung zwischen Unternehmen besteht, die zwar nicht bis zum Abschluss eines Vertrages im eigentlichen Sinne gediehen ist, jedoch bewusst eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten lässt (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, ICI/Kommission, Slg. 1972, 619, Randnr. 64).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    Auszug aus EuG, 05.12.2006 - T-303/02
    Ist die Teilnahme an solchen Treffen erwiesen, so obliegt es dem Unternehmen, Indizien vorzutragen, die zum Beweis seiner fehlenden wettbewerbswidrigen Einstellung bei der Teilnahme an den Treffen geeignet sind, indem es nachweist, dass es seine Wettbewerber darauf hingewiesen hatte, dass es an den Treffen mit einer anderen Zielsetzung als diese teilnahm (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 7. Januar 2004 in den Rechtssachen C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Aalborg Portland u. a./Kommission, Slg. 2004, I-123, Randnr. 81 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.12.2006 - T-303/02
    Hierzu genügt der Hinweis, dass ein Unternehmen, das durch sein Verhalten gegen Artikel 81 Absatz 1 EG verstoßen hat, nicht deshalb jeder Sanktion entgehen kann, weil gegen einen anderen Wirtschaftsteilnehmer, mit dessen Situation der Gemeinschaftsrichter nicht befasst ist, keine Geldbuße verhängt worden ist (Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 197, und Urteil des Gerichts vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache T-77/92, Parker Pen/Kommission, Slg. 1994, II-549, Randnr. 86).
  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85

    Ahlström / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.12.2006 - T-303/02
    Hierzu genügt der Hinweis, dass ein Unternehmen, das durch sein Verhalten gegen Artikel 81 Absatz 1 EG verstoßen hat, nicht deshalb jeder Sanktion entgehen kann, weil gegen einen anderen Wirtschaftsteilnehmer, mit dessen Situation der Gemeinschaftsrichter nicht befasst ist, keine Geldbuße verhängt worden ist (Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 197, und Urteil des Gerichts vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache T-77/92, Parker Pen/Kommission, Slg. 1994, II-549, Randnr. 86).
  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

    Auszug aus EuG, 05.12.2006 - T-303/02
    Sie muss jedoch bei ihrer Beurteilung das Gemeinschaftsrecht wahren, zu dem nicht nur die Vorschriften des EG-Vertrags, sondern auch die allgemeinen Rechtsgrundsätze gehören (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 38).
  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

    Auszug aus EuG, 05.12.2006 - T-303/02
    Wie erinnerlich, wirkt sich die Tatsache, dass das Marktverhalten der betreffenden Unternehmen nicht den vereinbarten "Spielregeln" entspricht, nach der Rechtsprechung in keiner Weise auf ihre Verantwortlichkeit wegen ihrer Beteiligung an einer wettbewerbswidrigen Vereinbarung aus (Urteil des Gerichts vom 15. März 2000 in den Rechtssachen T-25/95, T-26/95, T-30/95 bis T-32/95, T-34/95 bis T-39/95, T-42/95 bis T-46/95, T-48/95, T-50/95 bis T-65/95, T-68/95 bis T-71/95, T-87/95, T-88/95, T-103/95 und T-104/95, Cimenteries CBR u. a/Kommission, Slg. 2000, II-491, Randnr. 1389).
  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

    Auszug aus EuG, 05.12.2006 - T-303/02
    173 und 174; Urteil des Gerichts vom 20. April 1999 in den Rechtssachen T-305/94 bis T-307/94, T-313/94 bis T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 1999, II-931, Randnr. 720).
  • EuG, 14.05.1998 - T-352/94

    Mo och Domsjö / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.12.2006 - T-303/02
    Vorab ist daran zu erinnern, dass die Kommission bei der Festlegung der Höhe der einzelnen Geldbußen über ein Ermessen verfügt und nicht verpflichtet ist, eine exakte mathematische Formel anzuwenden (Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-283/98 P, Mo och Domsjö/Kommission, Slg. 2000, I-9855, Randnr. 47; Urteil des Gerichts vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-150/89, Martinelli/Kommission, Slg. 1995, II-1165, Randnr. 59, und vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-352/94, Mo och Domsjö/Kommission, Slg. 1998, II-1989, Randnr. 268).
  • EuG, 27.07.2005 - T-49/02

    Brasserie nationale / Kommission - Kartelle - Luxemburgischer Biermarkt -

  • EuG, 20.03.2002 - T-21/99

    Dansk Rørindustri / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-283/98

    Mo och Domsjö / Kommission - Prasymas priimti prejudicinį sprendima - Direktyva

  • EuG, 11.12.2003 - T-61/99

    Adriatica di Navigazione / Kommission

  • EuG, 14.07.1994 - T-77/92

    Parker Pen Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 13.12.1984 - 106/83

    Sermide

  • EuG, 14.05.1998 - T-311/94

    BPB de Eendracht (früher Kartonfabriek de Eendracht) / Kommission

  • EuG, 09.07.2003 - T-220/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄUTERT IN EINEM KARTELLFALL AUF DEM LYSINMARKT DIE

  • EuGH, 27.09.1988 - 114/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 116/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
  • EuG, 06.04.1995 - T-150/89

    G. B. Martinelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
  • EuGH, 28.06.1990 - C-174/89

    Hoche / BALM

  • EuG, 29.11.2005 - T-62/02

    Union Pigments / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell -

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

  • EuG, 20.03.2002 - T-23/99

    LR AF 1998 / Kommission

  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Diese Vorschrift betrifft nämlich neue Beweismittel und ist im Zusammenhang mit Art. 92 Abs. 7 der Verfahrensordnung zu sehen, der ausdrücklich vorsieht, dass Gegenbeweis und Erweiterung des Beweisantritts vorbehalten bleiben (Urteile vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, EU:C:1998:608, Rn. 71 und 72, und vom 5. Dezember 2006, Westfalen Gassen Nederland/Kommission, T-303/02, EU:T:2006:374, Rn. 189).
  • EuG, 14.09.2022 - T-604/18

    Das Gericht bestätigt weitgehend den Beschluss der Kommission, wonach Google den

    Diese Vorschrift betrifft nämlich neue Beweismittel und ist im Zusammenhang mit Art. 92 Abs. 7 der Verfahrensordnung zu sehen, der ausdrücklich vorsieht, dass Gegenbeweis und Erweiterung des Beweisantritts vorbehalten bleiben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, EU:C:1998:608, Rn. 71 und 72, sowie vom 5. Dezember 2006, Westfalen Gassen Nederland/Kommission, T-303/02, EU:T:2006:374, Rn. 189).
  • EuG, 28.04.2010 - T-456/05

    Gütermann / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für

    Denn die Klägerinnen können nicht mit Erfolg auf eine Unverhältnismäßigkeit des Endbetrags der verhängten Geldbuße schließen, da sich der Ausgangsbetrag ihrer Geldbußen im Licht der von der Kommission für die Beurteilung der Bedeutung jedes Unternehmens auf dem relevanten Markt zugrunde gelegten Kriterien rechtfertigen lässt (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 20. März 2002, LR AF 1998/Kommission, T-23/99, Slg. 2002, II-1705, Randnr. 304, und vom 5. Dezember 2006, Westfalen Gassen Nederland/Kommission, T-303/02, Slg. 2006, II-4567, Randnr. 185).

    Wenn die Kommission gegen die an derselben Zuwiderhandlung beteiligten Unternehmen Geldbußen verhängt, die angesichts der Schwere und der Dauer der Zuwiderhandlung im Fall des jeweiligen Unternehmens gerechtfertigt sind, ist nicht zu beanstanden, dass bei einigen Unternehmen die Geldbuße im Verhältnis zum Umsatz höher ist als bei anderen (Urteile vom 20. März 2002, Dansk Rørindustri/Kommission, oben in Randnr. 279 angeführt, Randnr. 203, und Westfalen Gassen Nederland/Kommission, oben in Randnr. 277 angeführt, Randnr. 174).

    Der Größe des Unternehmens wird nämlich durch die in Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 17 und Art. 23 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1/2003 festgelegte Obergrenze und durch die Leitlinien Rechnung getragen (Urteil Westfalen Gassen Nederland/Kommission, oben in Randnr. 277 angeführt, Randnr. 174).

  • EuG, 28.04.2010 - T-446/05

    Das Gericht bestätigt die Geldbußen in einer Gesamthöhe von 23,44 Millionen Euro,

    Denn die Klägerinnen können nicht mit Erfolg auf eine Unverhältnismäßigkeit des Endbetrags der verhängten Geldbuße schließen, da sich der Ausgangsbetrag ihrer Geldbußen im Licht der von der Kommission für die Beurteilung der Bedeutung jedes Unternehmens auf dem relevanten Markt zugrunde gelegten Kriterien rechtfertigen lässt (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 20. März 2002, LR AF 1998/Kommission, T-23/99, Slg. 2002, II-1705, Randnr. 304, und vom 5. Dezember 2006, Westfalen Gassen Nederland/Kommission, T-303/02, Slg. 2006, II-4567, Randnr. 185).

    Soweit die Kommission gegen die an derselben Zuwiderhandlung beteiligten Unternehmen Geldbußen verhängt, die angesichts der Schwere und der Dauer der Zuwiderhandlung im Fall des jeweiligen Unternehmens gerechtfertigt sind, ist nicht zu beanstanden, dass bei einigen Unternehmen die Geldbuße im Verhältnis zum Umsatz höher ist als bei anderen (vgl. entsprechend Urteile Dansk Rørindustri/Kommission, oben in Randnr. 198 angeführt, Randnr. 203, und Westfalen Gassen Nederland/Kommission, oben in Randnr. 194 angeführt, Randnr. 174).

  • EuG, 13.07.2011 - T-59/07

    Polimeri Europa / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    Zu dem behaupteten Missverhältnis zwischen dem gegen Eni und Polimeri als Gesamtschuldner festgesetzten Endbetrag der Geldbuße (272,25 Mio. Euro) und der Größe des relevanten Marktes im Jahr 2001 (550 Mio. Euro) ist festzustellen, dass die Kommission bei der Festlegung der Höhe der einzelnen Geldbußen über ein Ermessen verfügt (Urteil des Gerichtshofs vom 16. November 2000, Mo och Domsjö/Kommission, C-283/98 P, Slg. 2000, I-9855, Randnr. 47, und Urteil des Gerichts vom 5. Dezember 2006, Westfalen Gassen Nederland/Kommission, T-303/02, Slg. 2006, II-4567, Randnr. 151).

    Für die Berechnung der Dauer einer Zuwiderhandlung, die eine Einschränkung des Wettbewerbs bezweckt, ist zu bestimmen, wie lange die Vereinbarung bestanden hat, d. h. der Zeitraum von ihrem Abschluss bis zu ihrer Beendigung (Urteile Brasserie nationale u. a./Kommission, oben in Randnr. 225 angeführt, Randnr. 185, und Westfalen Gassen Nederland/Kommission, oben in Randnr. 232 angeführt, Randnr. 138).

  • EuG, 14.03.2013 - T-588/08

    Dole Food und Dole Germany / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Bananenmarkt -

    Drittens stützt sich die Kommission auf eine ständige Rechtsprechung, nach der vorbehaltlich des den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern obliegenden Gegenbeweises die Vermutung gelte, dass die an der Abstimmung beteiligten und weiterhin auf dem Markt tätigen Unternehmen die mit ihren Mitbewerbern ausgetauschten Informationen bei der Bestimmung ihres Marktverhaltens berücksichtigen (Urteil T-Mobile Netherlands u. a., oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 51, sowie Urteil des Gerichts vom 5. Dezember 2006, Westfalen Gassen Nederland/Kommission, T-303/02, Slg. 2006, II-4567, Randnrn.
  • EuG, 12.07.2011 - T-59/07

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und

    232 Zu dem behaupteten Missverhältnis zwischen dem gegen Eni und Polimeri gesamtschuldnerisch festgesetzten Endbetrag der Geldbuße (272, 25 Mio. Euro) und der Größe des relevanten Marktes im Jahr 2001 (550 Mio. Euro) ist festzustellen, dass die Kommission bei der Festlegung der Höhe der einzelnen Geldbußen über ein Ermessen verfügt (Urteil des Gerichtshofs vom 16. November 2000, Mo och Domsjö/Kommission, C-283/98 P, Slg. 2000, I-9855, Randnr. 47, und Urteil des Gerichts vom 5. Dezember 2006, Westfalen Gassen Nederland/Kommission, T-303/02, Slg. 2006, II-4567, Randnr. 151).

    Für die Berechnung der Dauer einer Zuwiderhandlung, die eine Einschränkung des Wettbewerbs bezweckt, ist zu bestimmen, wie lange die Vereinbarung bestanden hat, d. h. der Zeitraum von ihrem Abschluss bis zu ihrer Beendigung (Urteile Brasserie nationale u. a./Kommission, oben in Randnr. 225 angeführt, Randnr. 185, und Westfalen Gassen Nederland/Kommission, oben in Randnr. 232 angeführt, Randnr. 138).

  • EuG, 27.06.2012 - T-445/07

    Berning & Söhne / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für

    Somit hat die Klägerin nicht rechtlich hinreichend nachgewiesen, dass sie, indem sie auf dem fraglichen Markt ein lauteres und unabhängiges Wettbewerbsgebaren an den Tag legte, ihre Beteiligung an dem Kartell vor dem 19. August 2000 beendet hatte (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 5. Dezember 2006, Westfalen Gassen Nederland/Kommission, T-303/02, Slg. 2006, II-4567, Randnr. 139).

    Insbesondere kann das Schweigen eines Wirtschaftsteilnehmers bei einem Treffen, bei dem eine rechtswidrige Abstimmung über eine bestimmte Frage erfolgt, die die Preispolitik berührt, nicht der Bekundung einer entschiedenen und klaren Missbilligung gleichgesetzt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Westfalen Gassen Nederland/Kommission, oben in Randnr. 116 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 18.06.2008 - T-410/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRER BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass die Kommission bei der Festlegung der Höhe der einzelnen Geldbußen über ein Ermessen verfügt (Urteil des Gerichtshofs vom 16. November 2000, Mo och Domsjö/Kommission, C-283/98 P, Slg. 2000, I-9855, Randnr. 47, und Urteil des Gerichts vom 5. Dezember 2006, Westfalen Gassen Nederland/Kommission, T-303/02, Slg. 2006, II-4567, Randnr. 151).
  • EuG, 28.04.2010 - T-452/05

    BST v Commission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Industriegarne

    Wenn die Kommission gegen die an derselben Zuwiderhandlung beteiligten Unternehmen Geldbußen verhängt, die angesichts der Schwere und der Dauer der Zuwiderhandlung im Fall des jeweiligen Unternehmens gerechtfertigt sind, ist nicht zu beanstanden, dass bei einigen Unternehmen die Geldbuße im Verhältnis zum Umsatz höher ist als bei anderen Unternehmen (Urteil des Gerichts vom 5. Dezember 2006, Westfalen Gassen Nederland/Kommission, T-303/02, Slg. 2006, II-4567, Randnr. 174).
  • EuG, 27.09.2012 - T-82/08

    Guardian Industries und Guardian Europe / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 30.11.2011 - T-208/06

    Das Gericht setzt die von der Kommission gegen bestimmte Unternehmen des

  • EuG, 27.06.2012 - T-372/10

    Bolloré / Kommission

  • EuG, 30.09.2009 - T-341/07

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DIE RECHTSAKTE DES RATES, MIT DENEN

  • OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - 4 Kart 8/10

    Flüssiggas

  • EuG, 04.07.2006 - T-304/02

    Hoek Loos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Markt für

  • EuG, 12.12.2012 - T-352/09

    Novácke chemické závody / Kommission

  • EuG, 13.07.2011 - T-42/07

    Dow Chemical u.a. / Kommission

  • EuG, 24.03.2011 - T-377/06

    Comap / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus

  • EuG, 24.03.2011 - T-379/06

    Kaimer u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen

  • EuG, 13.09.2010 - T-40/06

    Trioplast Industrier / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 30.03.2022 - T-337/17

    Air France-KLM / Kommission

  • EuG, 01.07.2008 - T-276/04

    Compagnie maritime belge / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer kollektiven

  • EuG, 09.12.2014 - T-69/10

    IRO / Kommission

  • EuG, 18.09.2017 - T-107/15

    Uganda Commercial Impex / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

  • EuGöD, 05.11.2008 - F-48/06

    Avanzata u.a. / Kommission

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