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   LAG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - 13 Sa 80/05   

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LAG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - 13 Sa 80/05 (https://dejure.org/2006,6919)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.06.2006 - 13 Sa 80/05 (https://dejure.org/2006,6919)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - 13 Sa 80/05 (https://dejure.org/2006,6919)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gewinnzuschlag bei Betriebsrente

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung eines Gewinnzuschlags bei der Betriebsrente; Begründung einer betrieblichenÜbung aufgrund der gleichförmigen Gewährung eines Gewinnzuschlags; Begriff der betrieblichen Übung; Sinn der Beschränkung der allgemeinen Feststellungsklage auf ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Abs. 3 Satz 1; ; BetrAVG ... § 1 b Abs. 1 Satz 1; ; BetrAVG § 1 b Abs. 1 Satz 2; ; BetrAVG § 1 b Abs. 1 Satz 4; ; BetrAVG § 2; ; BetrAVG § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; ; BetrAVG § 30 f; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; VAG § 37; ; VAG § 38; ; VAG § 53 c; ; ZPO § 138 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 258; ; ZPO § 322 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Feststellungsklage zur Gewährung eines Gewinnzuschlags bei Betriebsrente - Feststellungsinteresse bei Versorgungsanspruch - kein Anspruch aufgrund betrieblicher Übung bei zweifelsfreiem Freiwilligkeitsvorbehalt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 660/03

    Betriebliche Übung zu Gunsten von Betriebsrentnern

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - 13 Sa 80/05
    Die rechtsgeschäftliche Bindung des Arbeitgebers ist danach zu beurteilen, inwieweit die Arbeitnehmer sie aus dem Erklärungsverhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und aller Begleitumstände nach §§ 133, 157 BGB schließen dürfen (zu dieser Definition in jüngerer Vergangenheit beispielsweise BAG 9. Februar 2005 - 5 AZR 164/04 - EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 6, zu II 3 d aa der Gründe und - gerade im Bereich des Betriebsrentenrechts - BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 660/03 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 71, zu II 4 a der Gründe, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen; wie der Kläger über die Vertragstheorie hinaus Elemente einer Vertrauenshaftung reklamierend beispielsweise ErfK/Preis 6. Auflage § 611 BGB Rn. 262) .

    Auch der Hinweis, es entstehe für die Zukunft kein Rechtsanspruch, genüge (dazu schon BAG 13. März 1964 - 5 AZR 293/63 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 34, zu III der Gründe; BAG 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 86, zu 1 der Gründe; vgl. auch die zusammenfassende Übersicht der Rechtsprechung der verschiedenen Senate des Bundesarbeitsgerichts in BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 660/03 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 71, zu II 4 a der Gründe) .

    In beiden Fällen geht es um die Frage, ob der Arbeitgeber bzw. hier der durch den Arbeitgeber verschaffte Partner der Versorgungsrechtsbeziehung bei einem an sich für die Begründung schützenswerter Erwartungen geeigneten Verhalten ausreichend verdeutlicht, dass er ohne Rechtsbindungswillen für die Zukunft handelt (BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 660/03 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 71, zu II 4 a der Gründe) .

    Anders als in dem durch den Dritten Senat am 19. Mai 2005 entschiedenen Fall differenzierte die Beklagte nur im Hinblick auf den unterschiedlichen Status der Betriebsrentner und der Anwärter (vgl. im Unterschied hierzu BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 660/03 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 71, zu II 4 der Gründe zu der nötigen Gleichbehandlung von Versorgungsempfängern und aktiven Arbeitnehmern bei der Beihilfegewährung aufgrund betrieblicher Übung) .

  • BAG, 29.07.1986 - 3 AZR 15/85

    Streitigkeit über die Behandlung von Überschussanteilen aus dem Deckungskapital

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - 13 Sa 80/05
    (2) Selbst wenn in einem Hilfsansatz ein Fall vorzeitigen Ausscheidens angenommen würde, kämen dem Kläger nur die während der Dauer seines Arbeitsverhältnisses durch die Pensionskasse erwirtschafteten Überschussanteile ungekürzt zugute, während er Überschussanteile aus der Zeit nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses nicht beanspruchen könnte (zu der in § 2 BetrAVG enthaltenen, durch ergänzende Vertragsauslegung zu füllenden Gesetzeslücke, die darauf beruht, dass die Bestimmung die Behandlung der Überschussanteile beim Quotierungsverfahren nicht regelt, BAG 29. Juli 1986 - 3 AZR 15/85 - AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 3 mit Anm. von Kessel, zu II 1, III 1 bis 4 der Gründe; dazu beispielsweise auch Blomeyer/Rolfs/Otto 4. Auflage § 2 Rn. 159; Höfer Ergänzungslieferung September 2003 § 2 Rn. 3181 ff.; zu der Übertragbarkeit dieser Rechtsprechung auf Pensionskassenzusagen Blomeyer/Rolfs/Otto 4. Auflage § 2 Rn. 321; Höfer Ergänzungslieferung September 2003 § 2 Rn 3281 ff. und 3296; Kisters-Kölkes in Kemper/Kisters-Kölkes /Berenz/Bode/Pühler BetrAVG 2. Auflage § 2 Rn. 100) .

    Diesem Problem trägt die durch den Dritten Senat in seiner Entscheidung vom 29. Juli 1986 entwickelte Grenzziehung zwischen der Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Zeit nach seinem Ende gerade Rechnung (- 3 AZR 15/85 - AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 3 mit Anm. von Kessel, zu II 1, III 1 bis 4 der Gründe) .

    Diesen Mangel vermeidet die durch den Dritten Senat verlangte "Bilanzierung" der bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses erwirtschafteten Überschussanteile aber gerade (BAG 29. Juli 1986 - 3 AZR 15/85 - AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 3 mit Anm. von Kessel, zu II 1, III 1 bis 4 der Gründe) .

  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94

    Übertragung von Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - 13 Sa 80/05
    Im zu entscheidenden Fall seien entsprechende Grundsätze zu beachten, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seinen beiden Entscheidungen vom 26. Juli 2005 - 1 BvR 782/94, 1 BvR 957/96 und 1 BvR 80/95 - erarbeitet habe, die Lebensversicherungen mit Überschussbeteiligungen beträfen.

    Weshalb sich der Kläger auf die Entscheidung 1 BvR 782/94 des Bundesverfassungsgerichts beziehe, sei außerdem nicht nachvollziehbar, weil diesem Urteil eine Bestandsübertragung zugrunde liege.

    (d) Auch die weitere seitens des Klägers zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005 lässt - wie die Kammer meint - nicht auf einen mit der unterbliebenen Fortgewährung des Gewinnzuschlags verbundenen Verstoß der §§ 37, 38 und 53 c VAG gegen Art. 2 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG schließen (BVerfG 26. Juli 2005 - 1 BvR 782/94, 1 BvR 957/96 - NJW 2005, 2363, zu C der Gründe) .

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - 13 Sa 80/05
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist deswegen trotz des Vorrangs der Vertragsfreiheit anwendbar, wenn der Arbeitgeber die Leistung nach einem allgemeinen Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (für die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts BAG 29. September 2004 - 5 AZR 43/04 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 192, zu I der Gründe; BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 38, zu II 2 b bb der Gründe) .

    Auf die Fragen der abgestuften Darlegungslast innerhalb des Gleichbehandlungsgrundsatzes hinsichtlich der Größe und Zusammensetzung des begünstigten Personenkreises sowie der von der Leistung ausgenommenen Gruppe kommt es deswegen nicht an (dazu BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 38, zu II 2 c der Gründe und Bepler Sonderbeilage zu NZA Heft 18/2004 S. 3, 7 m. w. N.) .

  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01

    Verschlechternde Neuregelung einer Unterstützungskassen-Richtlinie

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - 13 Sa 80/05
    Prüfungsmaßstab ist deshalb nicht das durch den Dritten Senat entwickelte dreistufige Eingriffs- und Rechtfertigungsmodell durch - je nach Maß des Eingriffs - zwingende, triftige oder sachliche Gründe (dazu etwa BAG 10. September 2002 - 3 AZR 635/01 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37, zu II 1 der Gründe m. w. N.) .

    Auf die Frage des Maßes des Rechtfertigungsgrundes für einen solchen - hier nicht gegebenen - Eingriff kommt es folglich nicht an (zu diesem dreistufigen Prüfungsraster etwa BAG 10. September 2002 - 3 AZR 635/01 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37, zu II 1 der Gründe m. w. N.) .

  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95

    Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - 13 Sa 80/05
    Im zu entscheidenden Fall seien entsprechende Grundsätze zu beachten, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seinen beiden Entscheidungen vom 26. Juli 2005 - 1 BvR 782/94, 1 BvR 957/96 und 1 BvR 80/95 - erarbeitet habe, die Lebensversicherungen mit Überschussbeteiligungen beträfen.

    (c) Unabhängig von dem Problem, dass die Versorgungszusage des Klägers hier nicht in Form einer kapitalbildenden Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung, sondern als Leibrentenversicherung durchgeführt wurde, steht diese aus dem Jahr 1986 stammende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus Sicht der Kammer auch in Einklang mit den in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005 entwickelten Schutzpflichten des Gesetzgebers für die grundrechtlichen Schutzanforderungen, die sich aus der in Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten Privatautonomie und der Garantie des Eigentums durch Art. 14 Abs. 1 GG ergeben (BVerfG 26. Juli 2005 - 1 BvR 80/95 - NJW 2005, 2376, zu C der Gründe) .

  • BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03

    Betriebliche Altersversorgung: Mittelbare Diskriminierung durch Pensionskasse

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - 13 Sa 80/05
    Die allgemeine Feststellungsklage ist geeignet, den Streit der Parteien über die Berechnung der dem Kläger zustehenden - gesamten - Betriebsrente auch für die Zukunft in einem zentralen Punkt zu klären (vgl. die am Rande ebenfalls einen befristeten Gewinnzuschlag bei einer Pensionskasse behandelnde Entscheidung des Dritten Senats vom 7. September 2004 - 3 AZR 550/03 - AP BetrAVG § 1 Gleichberechtigung Nr. 15, zu A II der Gründe in einem Streit zwischen Arbeitnehmer und früherer Arbeitgeberin, in dem die Pensionskasse Streithelferin der beklagten Arbeitgeberin gewesen war; das Urteil ist für den vorliegenden Fall in der Sache allerdings wenig ergiebig, weil es die Frage einer geschlechtsbezogenen mittelbaren Diskriminierung entgegen Art. 141 EG betrifft und das Problem der Befristung des Gewinnzuschlags nicht erörtert).

    a) Der Kläger selbst geht nicht davon aus, dass ihm der geltend gemachte Anspruch auf den Gewinnzuschlag aus der mittelbaren, mithilfe der beklagten Pensionskasse durchgeführten Versorgungszusage seiner ehemaligen Arbeitgeberin zusteht, die als Grundverhältnis in die von der Arbeitgeberin verschaffte versicherungsrechtliche Beziehung des Klägers mit der beklagten Pensionskasse hineinreicht (vgl. zu den verschiedenen Rechtsverhältnissen etwa BAG 7. September 2004 - 3 AZR 550/03 - AP BetrAVG § 1 Gleichberechtigung Nr. 15, zu B II der Gründe) .

  • BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 355/00

    Betriebliche Altersversorgung - Tantiemezahlungen als "ruhegeldfähige Bezüge" -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - 13 Sa 80/05
    aa) Selbst wenn - abweichend von der gegebenen Gestaltung - nur die Ruhegeldfähigkeit einzelner Entgeltbestandteile umstritten ist, können diese einzelnen Pflichten eines einheitlichen Rechtsverhältnisses Gegenstand einer Feststellungsklage sein (für die ständige Rechtsprechung des Dritten Senats BAG 24. April 2001 - 3 AZR 355/00 - EzA BetrAVG § 1 Nr. 73, zu I der Gründe; BAG 19. November 2002 - 3 AZR 167/02 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 40, zu A I der Gründe, jeweils m. w. N.; kritisch dazu z. B. Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge Arbeitsgerichtsgesetz 5. Auflage § 46 Rn. 54, der anmerkt, mit der generellen Annahme der Zulässigkeit einer solchen Elementenfeststellungsklage sei in Wirklichkeit die Unterscheidung zwischen den Begriffen des Rechtsverhältnisses und der bloßen Vorfrage aufgegeben worden; im Grunde sei allein entscheidend, ob für den Kläger ein schützenswertes Interesse an der Feststellung des einzelnen Elements bestehe; vgl. auch die Anmerkung Zacherts zu BAG 29. November 2001 - 4 AZR 757/00 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 69) .

    aa) Das gilt selbst in Konstellationen, in denen der Kläger seine Klageforderung mit einigem rechnerischen Aufwand beziffern kann (BAG 24. April 2001 - 3 AZR 355/00 - EzA BetrAVG § 1 Nr. 73, zu I der Gründe) .

  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 713/00

    Gleichbehandlung; Vergütung AT-Angestellte

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - 13 Sa 80/05
    Es kommt folglich darauf an, ob ein Arbeitnehmer bzw. Leistungsempfänger in vergleichbarer Situation willkürlich begünstigt wurde (dazu näher BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 713/00 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 184, zu II 1 der Gründe zu individuell ausgehandeltem Entgelt m. w. N.) .
  • BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 48/02

    Jubiläumszuwendung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - 13 Sa 80/05
    Hinreichend deutlich sei dagegen eine Formulierung wie "die Leistung erfolge ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" (BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 48/02 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 243, zu II 2 a der Gründe; BAG 28. April 2004 - 10 AZR 481/03 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 175, zu II 1 der Gründe, wenn auch jeweils nicht zu betrieblichen Übungen, sondern zu Gesamtzusagen) .
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 43/04

    Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96

    Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel

  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 417/98

    Jahres-Sonderzuwendung bei vorfristiger Kündigung

  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 532/89

    Gratifikation; Gleichbehandlung

  • BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 481/03

    Jubiläumszuwendung - Ausschlussfrist

  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 109/93

    Weihnachtsgratifikation - Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor der Zusage

  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 164/04

    Aufhebungsklage - Anspruch auf Gagenerhöhung

  • BAG, 26.06.1975 - 5 AZR 412/74

    Arbeitsentgelt: Freiwilligkeitsvorbehalt in Gratifikationszusagen

  • BAG, 13.03.1964 - 5 AZR 293/63

    Verbindliche Ankündigung der Gewährung einer Jahresabschlussgratifikation des

  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

  • BGH, 12.12.1994 - II ZR 269/93

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung der Berechnungsgrundlage für

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 757/00

    Tarifvertragsauslegung - Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 277/02

    Feststellungsinteresse bei möglicher Leistungsklage

  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 167/02

    Versorgungsrechte übernommener Betriebsprüfer

  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 970/06

    Überschussbeteiligung - Pensionskasse

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 28. Juni 2006 - 13 Sa 80/05 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 13.11.2015 - 7 U 110/14

    Ansprüche auf höhere Überschussbeteiligung gegen Pensionskasse

    Danach darf der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern nicht ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen ausnehmen oder sie schlechter stellen (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 28.06.2006, Az.: 13 Sa 80/05, zitiert nach juris, Rdnr. 69 m.w.N.).

    Denn der Eintritt des Versorgungsfalls stellt eine entscheidende Zäsur dar, da mit diesem Zeitpunkt die Versorgungsanwartschaft zum Versorgungsanspruch erstarkt, so dass er als sachgerechter Anknüpfungspunkt für die Gewährung zusätzlicher Versorgungsleistungen - wie z.B. einer Sonderzahlung als Form der Überschussbeteiligung - in Betracht kommen kann; zu berücksichtigen ist ferner, dass eine Pensionskasse Rentenanwärtern die künftige Höhe einer Überschussbeteiligung nicht garantieren kann, weil ihr Umfang wesentlich von der künftigen Entwicklung der allgemeinen und demografischen Verhältnisse sowie des Zinsniveaus abhängt, so dass es nicht möglich ist, zukünftige Überschussanteile im Rahmen der zu quotierenden Versicherungsleistung als feste Größe anzusetzen (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 28.06.2006, Az.: 13 Sa 80/05, aaO, Rdnr. 78, 82 unter Verweis auf Höfer, BetrAVG, Erg.-Lieferung September 2003, § 2, Rdnr. 3177, 3181).

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