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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2024 - 5 Sa 69/20   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2024 - 5 Sa 69/20 (https://dejure.org/2024,4893)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06.02.2024 - 5 Sa 69/20 (https://dejure.org/2024,4893)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06. Februar 2024 - 5 Sa 69/20 (https://dejure.org/2024,4893)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 136/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin - Aussetzung wegen anhängiger

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2024 - 5 Sa 69/20
    Eine Aussetzung allein aus Zweckmäßigkeitsgründen sieht das Gesetz nicht vor (BAG, Beschluss vom 10. September 2020 - 6 AZR 136/19 (A) - Rn. 35 = NJW 2021, 339).

    § 148 Abs. 1 ZPO ist über seinen Wortlaut hinaus auf vergleichbare Fallgestaltungen entsprechend anwendbar, beispielsweise auf eine Aussetzung bis zur Erledigung eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV, und zwar auch dann, wenn die Vorlage an den Gerichtshof in einem anderen Rechtsstreit erfolgt ist (BAG, Beschluss vom 10. September 2020 - 6 AZR 136/19 (A) - Rn. 38 = NJW 2021, 339).

    Des Weiteren kommt bei Anhängigkeit einer Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG in einem Parallelverfahren eine Aussetzung der Verhandlung in entsprechender Anwendung von § 148 Abs. 1 ZPO in Betracht (BAG, Beschluss vom 10. September 2020 - 6 AZR 136/19 (A) - Rn. 42 = NJW 2021, 339).

    Zahlreiche weitere Verfassungsbeschwerden in Parallelverfahren würden im Gegenteil nur zu einer unnötigen Belastung des Bundesverfassungsgerichts führen und könnten im Extremfall die Funktionsfähigkeit des Verfahrens der Verfassungsbeschwerde, das auch dem Ziel dient, das objektive Verfassungsrecht zu wahren, auszulegen und fortzubilden, gefährden (BAG, Beschluss vom 10. September 2020 - 6 AZR 136/19 (A) - Rn. 44 = NJW 2021, 339; BAG, Beschluss vom 28. Juni 2021 - 4 AZR 324/20 (A) - Rn. 11 zur Aussetzung der Eingruppierungsstreitigkeiten von Serviceeinheiten an Gerichten im Hinblick auf eine Verfassungsbeschwerde).

    Die Ermessensausübung bezieht sich nicht nur auf die Aussetzung als solche, sondern auch auf ihre Dauer (BAG, Beschluss vom 10. September 2020 - 6 AZR 136/19 (A) - Rn. 47 = NJW 2021, 339).

    Die Angemessenheit der Verfahrensdauer ist stets im Lichte der aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 19 Abs. 4 GG sowie Art. 6 Abs. 1 EMRK folgenden Verpflichtung des Staates, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zum Abschluss zu bringen, zu beurteilen (BAG, Beschluss vom 10. September 2020 - 6 AZR 136/19 (A) - Rn. 45 = NJW 2021, 339).

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 499/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2024 - 5 Sa 69/20
    Der Rechtsstreit wird bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. März 2023 - 10 AZR 499/20 - (Aktenzeichen 1 BvR 1478/23) ausgesetzt, längstens jedoch bis zum 31.03.2025.

    Das Bundesarbeitsgericht hat zum MTV Obst/Gemüse M-V am 20.03.2023 entschieden, dass der Arbeitnehmerin ein Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 50 % zustehe, da die tarifvertragliche Unterscheidung der Zuschläge für "Nachtarbeit außerhalb von Schichtarbeit" und "Schichtarbeit während der Nachtzeit (22 Uhr - 6 Uhr)" einer Kontrolle am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG nicht standhalte (BAG, Urteil vom 22. März 2023 - 10 AZR 499/20 - Rn. 29, juris; vorgehend LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 06. Oktober 2020 - 5 Sa 2/20 -).

    Eine Aussetzung des Verfahrens ist trotz der bisherigen Verfahrensdauer in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO im Hinblick auf die anhängige Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. März 2023 - 10 AZR 499/20 - (Aktenzeichen 1 BvR 1478/23) bis längstens 31.03.2025 gerechtfertigt.

    Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde der Beklagten gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. März 2023 - 10 AZR 499/20 - wird auch zu einer endgültigen Klärung des vorliegenden Rechtsstreits führen.

  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 332/20

    Gleichbehandlung bei Nachtarbeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2024 - 5 Sa 69/20
    Das Bundesarbeitsgericht hat dem Europäischen Gerichtshof am 09.12.2020 (Aktenzeichen 10 AZR 332/20) die Frage vorgelegt, ob es gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 20 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in Verbindung mit den Vorgaben der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG verstoßen könne, wenn ein Tarifvertrag für regelmäßige Nachtarbeit geringere Zuschläge vorsehe als für unregelmäßige Nachtarbeit.

    Im Anschluss daran blieben die der Vorlage zugrundeliegenden Klagen beim Bundesarbeitsgericht erfolglos (Urteile vom 22.02.2023, Aktenzeichen 10 AZR 332/20 und 10 AZR 333/20).

    Zur Begründung hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, dass die Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern, die regelmäßige Nachtarbeit leisten, gegenüber Arbeitnehmern, die unregelmäßige Nachtarbeit leisten, durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sei, nämlich aufgrund des von den Tarifvertragsparteien verfolgten Zwecks, die Belastungen durch die schlechter vorhersehbaren und somit schlechter planbaren Nachtarbeitszeiten bei unregelmäßiger Nachtarbeit auszugleichen (BAG, Urteil vom 22. Februar 2023 - 10 AZR 332/20 - Rn. 40 und 52, juris = NZA 2023, 638).

  • BVerfG - 1 BvR 1478/23 (anhängig)

    Arbeitsrecht (Tarifvertragsrecht; Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes des

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2024 - 5 Sa 69/20
    Der Rechtsstreit wird bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. März 2023 - 10 AZR 499/20 - (Aktenzeichen 1 BvR 1478/23) ausgesetzt, längstens jedoch bis zum 31.03.2025.

    Dieses Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1478/23, über die noch nicht entschieden ist. Gegen zwei weitere Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.2023 zur Differenzierung bei Nachtarbeitszuschlägen sind ebenfalls Verfassungsbeschwerden anhängig (Aktenzeichen 1 BvR 1422/23 und 1 BvR 1443/23).

    Eine Aussetzung des Verfahrens ist trotz der bisherigen Verfahrensdauer in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO im Hinblick auf die anhängige Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. März 2023 - 10 AZR 499/20 - (Aktenzeichen 1 BvR 1478/23) bis längstens 31.03.2025 gerechtfertigt.

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 531/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2024 - 5 Sa 69/20
    Die Klägerin hat im streitgegenständlichen Zeitraum Zuschläge für Nachtarbeit erhalten, und zwar in einer Höhe, die auch nach gesetzlichen Maßstäben (§ 6 Abs. 5 ArbZG) als angemessen anzusehen ist (vgl. BAG, Urteil vom 14. Dezember 2022 - 10 AZR 531/20 - Rn. 21, juris = NZA 2023, 647).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2023 - 12 Sa 90/20

    Nachtzuschläge - Aussetzung - Verfassungsbeschwerde - Gesamtabwägung -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2024 - 5 Sa 69/20
    Der Verfassungsbeschwerde kann nicht von vornherein jegliche Erfolgsaussicht abgesprochen werden (vgl. dazu LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 2023 - 12 Sa 90/20 - Rn. 61, juris).
  • EuGH, 07.07.2022 - C-257/21

    Coca-Cola European Partners Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2024 - 5 Sa 69/20
    Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 07.07.2022 (Aktenzeichen C-257/21 und C-258/21) entschieden, dass mit einer tarifvertraglichen Regelung, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Vergütungszuschlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung nicht im Sinne von Art. 51 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union durchgeführt werde.
  • BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 332/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2024 - 5 Sa 69/20
    Zur Begründung hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, dass die Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern, die regelmäßige Nachtarbeit leisten, gegenüber Arbeitnehmern, die unregelmäßige Nachtarbeit leisten, durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sei, nämlich aufgrund des von den Tarifvertragsparteien verfolgten Zwecks, die Belastungen durch die schlechter vorhersehbaren und somit schlechter planbaren Nachtarbeitszeiten bei unregelmäßiger Nachtarbeit auszugleichen (BAG, Urteil vom 22. Februar 2023 - 10 AZR 332/20 - Rn. 40 und 52, juris = NZA 2023, 638).
  • BVerfG, 18.01.1996 - 1 BvR 2116/94

    Parabolantenne III

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2024 - 5 Sa 69/20
    Vielmehr ist die Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung in der Regel eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (BAG, Urteil vom 16. Januar 2003 - 2 AZR 735/00 - Rn. 50, juris = EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 166; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Februar 2018 - 1 Sa 366/17 - Rn. 26, juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 1996 - 1 BvR 2116/94 - Rn. 14, juris = NJW 1996, 1736).
  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 333/20

    Gleichbehandlung bei Nachtarbeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2024 - 5 Sa 69/20
    Im Anschluss daran blieben die der Vorlage zugrundeliegenden Klagen beim Bundesarbeitsgericht erfolglos (Urteile vom 22.02.2023, Aktenzeichen 10 AZR 332/20 und 10 AZR 333/20).
  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 335/20

    Halbierter Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit

  • BAG, 23.08.2023 - 10 AZR 384/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2020 - 5 Sa 2/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • BVerfG - 1 BvR 1109/21 (anhängig)

    Arbeitsrecht (Tarifvertragsrecht - Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung des

  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 735/00

    Annahmeverzug - Ausschlußfrist - Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG - 1 BvR 1422/23 (anhängig)

    Arbeitsrecht (Tarifvertragsrecht; Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2018 - 1 Sa 366/17

    Reichweite der materiellen Rechtskraft des Urteils

  • BAG, 28.06.2021 - 4 AZR 324/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Amtsgerichts

  • BVerfG - 1 BvR 1443/23 (anhängig)

    Arbeitsrecht (Tarifvertragsrecht; Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes des

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