Rechtsprechung
BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 1406/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Verfassungsbeschwerde gegen Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Schulgesetz in Sachen Religionsunterricht mangels Begründung unzulässig
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen des Landes Brandenburg; Begründungsanforderungen einer Verfassungsbeschwerde; Benachteiligung durch das Unterrichtsfach "Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde"
- Judicialis
BbgSchulG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; BbgSchulG § 9 Abs. 2; ; BbgSchulG § 9 Abs. 2 Satz 5; ; BbgSchulG § 9 Abs. 2 Satz 6; ; BbgSchulG § 9 Abs. 3; ; BbgSchulG § 9 Abs. 3 Satz 1; ; BbgSchul... G § 9 Abs. 4; ; BbgSchulG § 9 Abs. 4 Satz 1; ; BbgSchulG § 9 Abs. 5; ; BbgSchulG § 9 Abs. 6; ; BbgSchulG § 9 Abs. 7; ; BbgSchulG § 11 Abs. 2; ; BbgSchulG § 11 Abs. 3; ; BbgSchulG § 11 Abs. 3 Satz 4; ; BbgSchulG § 11 Abs. 3 Satz 5; ; BbgSchulG § 11 Abs. 4; ; BbgSchulG § 57; ; BbgSchulG § 58; ; BbgSchulG § 88 Abs. 1 Satz 4; ; BbgSchulG § 141; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; RUV § 5; ; RUV § 8 Abs. 2; ; GG Art. 1 Abs. 3; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3 Satz 1; ; GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 4 Abs. 2; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; GG Art. 7 Abs. 1; ; GG Art. 7 Abs. 2; ; GG Art. 7 Abs. 3; ; GG Art. 19 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung des Religionsunterrichts in den öffentlichen Schulen des Landes Brandenburg durch die Neufassung des brandenburgischen Schulgesetzes mangels einer den gesetzlichen Anforderungen genügenden Begründung
- datenbank.nwb.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Religionsunterricht - Verfassungsbeschwerde betreffend den Religionsunterricht in Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Schulgesetz in Sachen Religionsunterricht ohne Erfolg
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Schulgesetz in Sachen Religionsunterricht ohne Erfolg
- nomos.de , S. 5 (Kurzinformation)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen ÄndG zum BbgSchulG
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 11.12.2001 - 1 BvF 1/96
'LER'-Schlichtungsvorschlag
Auszug aus BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 1406/02
Nachdem diese Regelungen in mehreren Verfahren beim Bundesverfassungsgericht angegriffen worden waren, schlug dieses im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 26. Juni 2001 eine einvernehmliche Verständigung über den Verfahrensgegenstand vor (vgl. BVerfGE 104, 305).a) Soweit sich diese kritisch mit der Vorgehensweise des Bundesverfassungsgerichts auseinander setzen, die in den Verfahren, die sich auf das Brandenburgische Schulgesetz in seiner Ursprungsfassung bezogen, zu dem Verständigungsvorschlag des Gerichts (BVerfGE 104, 305) und schließlich zur Beendigung der Verfahren (BVerfGE 106, 210) geführt hat, lässt sich ihren Ausführungen nichts entnehmen, was geeignet sein könnte, die vorliegende Verfassungsbeschwerde zu begründen.
- BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96
LER-Verfahren gegen das Brandenburgische Schulgesetz vom 12. April 1996 beendet
Auszug aus BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 1406/02
Die Verfahren, die das Brandenburgische Schulgesetz in seiner ursprünglichen Fassung betrafen, hat das Bundesverfassungsgericht, soweit die zugrunde liegenden Anträge nach dem Ergehen des Dritten Änderungsgesetzes zurückgenommen worden waren, mit Beschluss vom 31. Oktober 2002 eingestellt; die Verfassungsbeschwerde von zwölf Beschwerdeführern, die eine Rücknahme nicht erklärt hatten, hat es verworfen (vgl. BVerfGE 106, 210).a) Soweit sich diese kritisch mit der Vorgehensweise des Bundesverfassungsgerichts auseinander setzen, die in den Verfahren, die sich auf das Brandenburgische Schulgesetz in seiner Ursprungsfassung bezogen, zu dem Verständigungsvorschlag des Gerichts (BVerfGE 104, 305) und schließlich zur Beendigung der Verfahren (BVerfGE 106, 210) geführt hat, lässt sich ihren Ausführungen nichts entnehmen, was geeignet sein könnte, die vorliegende Verfassungsbeschwerde zu begründen.
- BVerfG, 28.07.2002 - 1 BvQ 25/02
Keine einstweilige Anordnung gegen das In-Kraft-Treten des Änderungsgesetzes zum …
Auszug aus BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 1406/02
Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen mit dem Ziel, die Beratung, Verabschiedung und das In-Kraft-Treten dieses Gesetzes zu verhindern, waren erfolglos (vgl. BVerfGE 105, 235; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juli 2002 - 1 BvQ 25/02 - Juris).
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem …
Auszug aus BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 1406/02
Letzteres erfordert gemäß § 92 und § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BVerfGG, dass das angeblich verletzte Recht bezeichnet und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert dargelegt wird (vgl. BVerfGE 81, 208 m.w.N.; 99, 84 ). - BVerfG, 23.04.2002 - 1 BvR 1412/97
Keine einstweilige Anordnung gegen Gesetzesberatung in Sachen "LER"
Auszug aus BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 1406/02
Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen mit dem Ziel, die Beratung, Verabschiedung und das In-Kraft-Treten dieses Gesetzes zu verhindern, waren erfolglos (vgl. BVerfGE 105, 235; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juli 2002 - 1 BvQ 25/02 - Juris). - BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 1406/02
Das Bundesverfassungsgericht muss aufgrund des Beschwerdevorbringens, das ihm innerhalb der Einlegungs- und Begründungsfrist unterbreitet worden ist, in der Lage sein zu beurteilen, ob der angegriffene Hoheitsakt mit dem Grundgesetz im Einklang steht (vgl. BVerfGE 93, 266 ). - BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose …
Auszug aus BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 1406/02
Letzteres erfordert gemäß § 92 und § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BVerfGG, dass das angeblich verletzte Recht bezeichnet und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert dargelegt wird (vgl. BVerfGE 81, 208 m.w.N.; 99, 84 ).
- BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96 Darüber ist im Zusammenhang mit der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1406/02 zu entscheiden, welche die Beschwerdeführer zu IV 1 bis 4 und 12 bis 19 des Verfahrens 1 BvR 1412/97 zusammen mit anderen Beschwerdeführern inzwischen auch gegen § 9 Abs. 2 bis 7 Bbg-SchulG n.F. eingelegt haben.
Eine Verbindung des Verfahrens 1 BvR 1412/97 der Beschwerdeführer zu IV 1 bis 4 und 12 bis 19 mit dem neu anhängig gewordenen Verfahren 1 BvR 1406/02, wie von den Beschwerdeführern beantragt, ist nicht möglich, weil, wie ausgeführt, jenes Verfahren unzulässig geworden ist und das neue Verfahren einen anderen Angriffsgegenstand hat.