Rechtsprechung
   OLG München, 28.04.2005 - 1 U 4922/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6329
OLG München, 28.04.2005 - 1 U 4922/04 (https://dejure.org/2005,6329)
OLG München, Entscheidung vom 28.04.2005 - 1 U 4922/04 (https://dejure.org/2005,6329)
OLG München, Entscheidung vom 28. April 2005 - 1 U 4922/04 (https://dejure.org/2005,6329)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,6329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftungsanspruch auf Grund der Nichtbeachtung eines Testamentsvollstreckervermerks durch das Grundbuchamt und Eintragung einer Grundschuld entgegen des Testamentvollstreckervermerks; Pflicht des Kreditsachbearbeiters einer Bank zur Prüfung des Inhalts eines ...

  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § ... 278; ; BGB § 288; ; BGB § 839; ; BGB § 839 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 839 Abs. 3; ; BGB § 892; ; BGB § 893; ; BGB § 2205; ; BGB § 2205 S. 3; ; BGB § 2223; ; GBO § 19; ; GBO § 29; ; GBO § 29 Abs. 1; ; GBO § 52; ; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Überprüfungspflicht des Inhalts eines Testamentsvollstreckervermerks im Grundbuch durch einen Kreditsachbearbeiter einer Bank vor der Bestellung einer Grundschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 434 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.01.1984 - V ZR 205/82

    Haftung des Vertragspartners für Pflichtwidrigkeiten des Notars im Rahmen

    Auszug aus OLG München, 28.04.2005 - 1 U 4922/04
    Der Bundesgerichtshof hat den Verkehr mit dem Grundbuchamt als rechtliche Sonderverbindung angesehen, in deren Rahmen § 278 BGB anwendbar ist (BGH NJW 1984, 1748/1749).

    Die Klägerin zitiert den Bundesgerichtshof (vgl. zum Beispiel BGH NJW 1984, 1748 zu § 839 Abs. 3 BGB) dahingehend, dass eine eigenständige Prüfungspflicht nur bei einem Hinweis auf eine Amtspflichtverletzung bestehe.Im vorliegenden Fall hätten die Mitarbeiter der Sparkasse die im Testamentsvollstreckervermerk liegende Problematikaber schon vor dem Tätigwerden des Grundbuchamts erkennen können.

  • BGH, 08.01.2004 - III ZR 39/03

    Amtshaftung eines Notars; Gebrauch eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG München, 28.04.2005 - 1 U 4922/04
    Damit ist aber noch nicht gesagt, dass in jedem auf einem Sorgfaltsverstoß beruhenden tatsächlichen Unterbleiben der Aufdeckung und Beanstandung von Unzulänglichkeiten der Maßnahme eines Amtsträgers seitens des Betroffenen bereits das Unterlassen des Gebrauchs eines Rechtsmittels liegt (BGH NJW-RR 2004, 706).
  • BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95

    Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine

    Auszug aus OLG München, 28.04.2005 - 1 U 4922/04
    Die Entscheidung BGHZ 134, 268 (auf die sich der Beklagte beruft) bezieht sich auf Aufwendungen im gestuften atomrechtlichen Genehmigungsverfahren.
  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 109/84

    Amtspflichten bei Betrieb einer Kläranlage; Unterbrechung der Verjährung durch

    Auszug aus OLG München, 28.04.2005 - 1 U 4922/04
    Einen Beamten trifft zwar in der Regel kein Verschulden, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (BGHZ 97, 97, 107).
  • BGH, 17.01.2002 - IX ZR 434/00

    Pflicht des Notars zur Nachbesserung einer inhaltlich fehlerhaften Beurkundung

    Auszug aus OLG München, 28.04.2005 - 1 U 4922/04
    Der Bundesgerichtshof hat die Erinnerung eines Beteiligten an den Notar, eine noch ausstehende Beurkundung vorzunehmen (BGH NJW 1997, 2327/2328) ebenso wie die Aufforderung an den Notar, eine fehlerhafte Urkunde nachzubessern (BGH NJW 2002, 1655/1656) als "Rechtsmittel" gewertet.
  • BGH, 13.05.1997 - IX ZR 123/96

    Schadensersatzanspruch des in Aussicht genommenen Testamentserben gegen den Notar

    Auszug aus OLG München, 28.04.2005 - 1 U 4922/04
    Der Bundesgerichtshof hat die Erinnerung eines Beteiligten an den Notar, eine noch ausstehende Beurkundung vorzunehmen (BGH NJW 1997, 2327/2328) ebenso wie die Aufforderung an den Notar, eine fehlerhafte Urkunde nachzubessern (BGH NJW 2002, 1655/1656) als "Rechtsmittel" gewertet.
  • BGH, 12.11.1993 - V ZR 174/92

    Amtspflichten des Grundbuchbeamten bei der Abschreibung von Grundstücksteilen;

    Auszug aus OLG München, 28.04.2005 - 1 U 4922/04
    In Grundbuchangelegenheiten ist "Dritter" im Sinne des § 839 BGB nicht nur derjenige, auf dessen Antrag oder in dessen Interesse die Eintragung erfolgt, sondern jeder, der im Vertrauen auf die richtige Handhabung der Grundbuchgeschäfte am Rechtsverkehr teilnimmt (BGHZ 124, 100; Staudinger/Wurm a. a. O. Randnr. 648).
  • LG München II, 26.07.2001 - 6 T 3199/01
    Auszug aus OLG München, 28.04.2005 - 1 U 4922/04
    Auf die von der Testamentsvollstreckerin hiergegen eingelegte Beschwerde hob das Landgericht München II die Entscheidung mit Beschluss vom 26.07.2001 auf und wies das Amtsgericht S. - Grundbuchamt - an, die Löschung der beiden Grundschulden vorzunehmen (Az. 6 T 3199/01; Anlage K 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht