Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 17.09.2014

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 26.05.2014 - 1 Ws 144/14, 1 Ws 146/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12736
OLG Braunschweig, 26.05.2014 - 1 Ws 144/14, 1 Ws 146/14 (https://dejure.org/2014,12736)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 26.05.2014 - 1 Ws 144/14, 1 Ws 146/14 (https://dejure.org/2014,12736)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 26. Mai 2014 - 1 Ws 144/14, 1 Ws 146/14 (https://dejure.org/2014,12736)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Umfang, Anrechnung, Pflichtverteidigergebühr, Kostenerstattungsanspruch, Teilfreispruch

  • Burhoff online

    Umfang, Anrechnung, Pflichtverteidigergebühr, Kostenerstattungsanspruch, Teilfreispruch

  • Burhoff online

    Aktendoppel, Mandant, Kürzung, Pflkichtverteidigervergütung, Teilfreispruch

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 52 Abs 1 S 2 RVG; § 464 b S 3 StPO; § 104 Abs 3 S 1 ZPO
    Kostenfestsetzung; Teilfreispruch; Pflichtverteidigergebühr; Wahlverteidigergebühren; Kostenerstattungsanspruch; Anrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzug der Pflichtverteidigergebühr von der zu erstattenden Wahlverteidigergebühr des teilweise Freigesprochenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzug der Pflichtverteidigergebühr von der zu erstattenden Wahlverteidigergebühr des teilweise Freigesprochenen

  • rechtsportal.de

    Kürzung der zu erstattenden Wahlverteidigergebühren um die bereits ausgezahlte Pflichtverteidigergebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Pflichti XII: Aus dem Verfahren - Beschwer, Rechtliches Gehör und Anrechnung beim Teilfreispruch

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Aktendoppel für den Mandanten, zulässig ja oder nein?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anrechnung der Pflichtverteidigergebühr auf den Kostenerstattungsanspruch nach Teilfreispruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 263
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Oldenburg, 25.01.2007 - 1 Ws 573/06

    Streit über den Umfang der Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei einem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.05.2014 - 1 Ws 144/14
    Der Gegenauffassung (OLG Celle, Beschluss vom 05.04.2004, 2 Ws 93/04, juris, Rn. 7 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 25.01.2007, 1 Ws 573/06, juris, Rn. 10) ist nicht zu folgen.
  • OLG Celle, 05.04.2004 - 2 Ws 93/04

    Anrechnung von gezahlten Pflichtverteidigergebühren auf die zu erstattenden

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.05.2014 - 1 Ws 144/14
    Der Gegenauffassung (OLG Celle, Beschluss vom 05.04.2004, 2 Ws 93/04, juris, Rn. 7 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 25.01.2007, 1 Ws 573/06, juris, Rn. 10) ist nicht zu folgen.
  • OLG Jena, 28.02.2014 - 1 Ws 403/13

    Kostenfestsetzung bei teilweisem Freispruch

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.05.2014 - 1 Ws 144/14
    Dem Mandanten des Beschwerdeführers sind nach dieser Vorschrift keine Auslagen entstanden, soweit die Staatskasse Gebühren an den Pflichtverteidiger gezahlt hat (Thüringer OLG, Beschluss vom 28.02.2014, 1 Ws 403/13, juris, Rn. 17; OLG Köln, Beschluss vom 04.01.2013, III-2 Ws 837/12, juris, Rn. 12).
  • OLG Köln, 04.01.2013 - 2 Ws 837/12

    Anrechnung der gesamten gezahlten Pflichtverteidigergebühren bei Anspruch auf

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.05.2014 - 1 Ws 144/14
    Dem Mandanten des Beschwerdeführers sind nach dieser Vorschrift keine Auslagen entstanden, soweit die Staatskasse Gebühren an den Pflichtverteidiger gezahlt hat (Thüringer OLG, Beschluss vom 28.02.2014, 1 Ws 403/13, juris, Rn. 17; OLG Köln, Beschluss vom 04.01.2013, III-2 Ws 837/12, juris, Rn. 12).
  • KG, 05.12.2008 - 1 Ws 283/08

    Rechtsanwaltsgebühren: Vergütungsanspruch des Verteidigers nach Teilfreispruch;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.05.2014 - 1 Ws 144/14
    § 464 d StPO gestattet diese Vorgehensweise und wendet sich nicht nur an den Tatrichter, sondern berechtigt auch den mit der Kostenfestsetzung befassten Rechtspfleger, eine Verteilung der Kosten nach Bruchteilen vorzunehmen (KG, Beschluss vom 05.12.2008, 1 Ws 283/08, juris, Rn. 2; OLG Rostock, Beschluss vom 08.11.2010, I Ws 260/10, juris, Rn. 13).
  • OLG Koblenz, 16.11.2009 - 2 Ws 526/09

    Rechtsanwaltsgebühren: Funktionelle Zuständigkeit bei Kostenerinnerung;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.05.2014 - 1 Ws 144/14
    Es ist vielmehr Aufgabe des Verteidigers, vor Überlassung der Kopien eine Vorauswahl zu treffen und dabei mit Hilfe seines beruflichen Sachverstandes Schwerpunkte zu setzen (OLG Koblenz, Beschluss vom 16.11.2009, 2 Ws 526/09, juris, Rn. 10; KG, Beschluss vom 20.06.2005, 3 Ws 20/05, juris, Rn. 7; OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.12.2011, Ws 344/11); daran fehlt es.
  • OLG Rostock, 08.11.2010 - I Ws 260/10

    Kostenfestsetzungs- und Kostenansatzverfahren in Strafsachen: Differenzmethode

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.05.2014 - 1 Ws 144/14
    § 464 d StPO gestattet diese Vorgehensweise und wendet sich nicht nur an den Tatrichter, sondern berechtigt auch den mit der Kostenfestsetzung befassten Rechtspfleger, eine Verteilung der Kosten nach Bruchteilen vorzunehmen (KG, Beschluss vom 05.12.2008, 1 Ws 283/08, juris, Rn. 2; OLG Rostock, Beschluss vom 08.11.2010, I Ws 260/10, juris, Rn. 13).
  • KG, 20.06.2005 - 3 Ws 20/05

    Auslagen des Pflichtverteidigers: Erforderlichkeit eines Aktendoppels für den

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.05.2014 - 1 Ws 144/14
    Es ist vielmehr Aufgabe des Verteidigers, vor Überlassung der Kopien eine Vorauswahl zu treffen und dabei mit Hilfe seines beruflichen Sachverstandes Schwerpunkte zu setzen (OLG Koblenz, Beschluss vom 16.11.2009, 2 Ws 526/09, juris, Rn. 10; KG, Beschluss vom 20.06.2005, 3 Ws 20/05, juris, Rn. 7; OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.12.2011, Ws 344/11); daran fehlt es.
  • OLG Saarbrücken, 10.11.2015 - 1 Ws 197/15

    Umfang der Anrechnung gezahlter Pflichtverteidigergebühren bei einem

    a) Hat - wie im vorliegenden Fall - bei einem Teilfreispruch das Gericht in seiner Kostengrundentscheidung keine Quotelung nach § 464d StPO vorgenommen, sondern die Kosten und notwendigen Auslagen des Angeklagten der Landeskasse auferlegt, "soweit" er freigesprochen wurde, kann im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren nach § 464b StPO die Höhe der dem Angeklagten zu erstattenden, auf den Freispruch entfallenden notwendigen Auslagen nach pflichtgemäßem Ermessen des Rechtspflegers entweder nach der sogenannten Differenztheorie - in diesem Fall wird von dem gesamten Wahlverteidigerhonorar das fiktive Honorar abgezogen, das entstanden wäre, wenn nur die abgeurteilten Taten Gegenstand der Verteidigung gewesen wären (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. Juli 2000 - 1 Ws 57/00 -, Rpfleger 2000, 564 f.,Rn. 7 nach juris und vom 25. März 2010 - 1 Ws 64/09 - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.02.2010 - 1 Ws 700/09, Rn. 10 nach juris; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 464d Rn. 2 und § 465 Rn. 8 f.) - oder nach Bruchteilen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Juni 2013 - 1 Ws 127/12 - und vom 1. Dezember 2014 - 1 Ws 167/14 -) bestimmt werden, da § 464d StPO auch im Kostenfestsetzungsverfahren gilt (vgl. OLG Braunschweig NStZ-RR 2014, 263 f. - Rn. 11 nach juris; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 464b Rn. 1 und § 464d Rn. 3; KK-Gieg, StPO , 7. Aufl., § 464d Rn. 2 f.; Löwe-Rosenberg/Hilger, StPO , 26. Aufl., § 464b Rn. 8 und § 465 Rn. 40; Volpert in: Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl., Teil A: Kostenfestsetzung und Erstattung in Strafsachen, Rn. 944, 948).

    An dieser von ihm bereits unter der Geltung der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung vertretenen (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juli 2000 - 1 Ws 57/00 -, Rpfleger 2000, 564 f., Rn. 34 ff. nach juris) und auch unter der Geltung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes aufrechterhaltenen (vgl. Senatsbeschluss vom 25. März 2010 - 1 Ws 64/09 -) Auffassung, die auch von der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 03.09.2007 - 2 Ws 194/07, Rn. 24 ff. nach juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 264 - Rn. 3 nach juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.02.2010 - 1 Ws 700/09, Rn. 29 nach juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.01.2013 - 1 Ws 363/13, Rn. 20 nach juris; OLG Köln NStZ-RR 2013, 127 f. - Rn. 7 ff. nach juris; Thüringer OLG, Beschl. v. 28.02.2014 - 1 Ws 403/13, Rn. 16 f. nach juris; OLG Braunschweig NStZ-RR 2014, 263 f. - Rn. 13 nach juris; a. A.: OLG Celle NJW 2004, 2396 - Rn. 7 ff. nach juris; OLG Oldenburg StraFo 2007, 127 f. - Rn. 10 nach juris) sowie einem Teil der Literatur (vgl. Mayer/Kroiß, a. a. O., § 52 Rn. 2; Volpert, a. a. O., Teil B, § 52 RVG Rn. 57 ff. unter Aufgabe der in der Vorauflage vertretenen Auffassung; a. A.: Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl., § 52 RVG Rn. 11; NK-GK/Kotz, § 52 RVG Rn. 15; Löwe-Rosenberg/Hilger, a. a. O., § 465 Rn. 42)geteilt wird, hält der Senat auch unter Berücksichtigung der von dem Verteidiger hiergegen vorgebrachten Argumente fest.

  • OLG Celle, 08.08.2016 - 1 Ws 382/16

    Strafprozess: Auslagenerstattung nach Teilfreispruch

    Die gezahlten Pflichtverteidigergebühren sind bei einem Teilfreispruch in voller Höhe und nicht nur im anteiligen Verhältnis von Freispruch zu Verurteilung auf den Erstattungsanspruch anzurechnen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. April 2016 - 1 Ws 187/16; ebenso OLG Braunschweig NStZ-RR 2014, 263: OLG Saarbrücken aaO; Thüringer OLG, Beschluss vom 28. Februar 2014 - 1 Ws 403/13, Rn. 16 f. nach juris; OLG Köln NStZ-RR 2013, 127; OLG Düsseldorf aaO).
  • OLG München, 30.01.2017 - 4c Ws 5/17

    Kostenfestsetzungsbeschluss bei Teilfreispruch

    Die gezahlten Pflichtverteidigergebühren sind auch - entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers - bei einem Teilfreispruch in voller Höhe und nicht nur im anteiligen Verhältnis von Freispruch zu Verurteilung auf den Erstattungsanspruch anzurechnen (vgl. OLG Celle Beschluss vom 08. August 2016 - 1 Ws 382/16 Rdn. 24; OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. Mai 2014 - 1 Ws 144/14 Rdn. 13; Thüringer OLG, Beschluss vom 28. Februar 2014 - 1 Ws 403/13, Rdn. 16 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Januar 2013 - III-1 Ws 363/12 Rdn. 20 jeweils zit. nach juris).
  • OLG Celle, 21.04.2016 - 1 Ws 187/16

    Verrechnung der bereits ausgezahlten Pflichtverteidigergebühren mit dem Anspruch

    Der Senat folgt der in der jüngeren oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung mittlerweile ganz vorherrschenden Auffassung, dass ein Abzug sämtlicher Pflichtverteidigergebühren, wie er vorliegend vorgenommen und vom Beschwerdeführer beanstandet worden ist, rechtskonform ist (vgl. OLG Braunschweig , Beschluss vom 26. Mai 2014 - 1 Ws 144/14, NStZ-RR 2014, 263, OLG Köln, Beschluss vom 4. Januar 2013 - 2 Ws 837/12, NStZ-RR 2013, 127; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. April 2008 - 2 Ws 211/07, NStZ-RR 2008, 264; OLG Hamburg, Beschluss vom 3. September 2007 - 2 Ws 194/07).
  • OLG Nürnberg, 11.11.2016 - 1 Ws 475/16

    Umfang der Anrechnung der Pflichtverteidigergebühren auf die im Falle des

    Die volle Anrechnung nimmt letztlich nur eine spätere staatliche Aufrechnung voraus (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 21.04.2016, 1 Ws 187/16, [...]; OLG Braunschweig, Beschluss vom 26.05.2014, 1 Ws 144/14, 1 Ws 146/14, [...]; sowie umfassend zur jeweiligen Argumentation: Volpert in: Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 4. Aufl., § 52 RVG Rn. 72 und 73 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.09.2014 - 1 Ws 146/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,34859
OLG Brandenburg, 17.09.2014 - 1 Ws 146/14 (https://dejure.org/2014,34859)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.09.2014 - 1 Ws 146/14 (https://dejure.org/2014,34859)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. September 2014 - 1 Ws 146/14 (https://dejure.org/2014,34859)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 210 StPO, § 211 StPO, § 414 Abs 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fehlen einer erforderlichen Antragsschrift zur Überleitung in das Sicherungsverfahren gem. §§ 413 ff. StPO; Nachholung eines Antrags auf Durchführung des Sicherungsverfahrens; Opportunitätsprinzip

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.06.2001 - 2 StR 136/01

    Antrag auf Sicherungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.09.2014 - 1 Ws 146/14
    Denn Einleitung und Durchführung des Sicherungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft erfolgen nicht nach dem Legalitäts-, sondern nach dem Opportunitätsprinzip; die Entschließung über die Stellung eines Antrags im Sicherungsverfahren liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Staatsanwaltschaft (BGHSt 47, 52, 53; BGH NStZ-RR 2007, 339; RGSt 72, 143, 144), wobei maßgeblich ist, ob die anzuordnende Maßnahme zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich ist (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl., § 413 Rdnr. 10).

    Die Anklageschrift kann daher den Antrag im Sicherungsverfahren nicht ersetzen, dies würde einen unzulässigen Eingriff in das Ermessen der Staatsanwaltschaft darstellen, ob sie überhaupt das selbständige Sicherungsverfahren betreiben will (BGHSt 47, 52, 53; LR-Gössel, StPO, 26. Aufl., § 414 Rdnr. 18).

    Der Antrag auf Durchführung des Sicherungsverfahrens kann jedoch von der Staatsanwaltschaft noch im Verlauf des Zwischenverfahrens gestellt werden (BGHSt 47, 52, 53 f.).

  • BGH, 18.07.2007 - 1 StR 248/07

    Verhältnis zwischen der präventiven Unterbringung nach Landesgesetzen und dem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.09.2014 - 1 Ws 146/14
    Denn Einleitung und Durchführung des Sicherungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft erfolgen nicht nach dem Legalitäts-, sondern nach dem Opportunitätsprinzip; die Entschließung über die Stellung eines Antrags im Sicherungsverfahren liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Staatsanwaltschaft (BGHSt 47, 52, 53; BGH NStZ-RR 2007, 339; RGSt 72, 143, 144), wobei maßgeblich ist, ob die anzuordnende Maßnahme zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich ist (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl., § 413 Rdnr. 10).
  • BGH, 27.06.1997 - StB 8/97

    Gerichtsstand für Pressedelikte, insbesondere bei nicht feststellbarem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.09.2014 - 1 Ws 146/14
    Daher ist die Sache zu neuer Entscheidung im Zwischenverfahren an das Landgericht ... zurückzuverweisen (BGHSt 43, 122, 124 f.; KK-Schneider, StPO, 7. Aufl., § 210 Rdnr. 11).
  • OLG Frankfurt, 14.02.1986 - 1 Ws 27/85

    Keine Rücknahme der öffentlichen Klage nach Zustellung des Eröffnungs- bzw.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.09.2014 - 1 Ws 146/14
    Dass eine Anklage über den Wortlaut des § 156 StPO hinaus auch nach einem die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnenden Beschluss von der Staatsanwaltschaft nicht mehr zurückgenommen werden kann (OLG Frankfurt JR 1986, 470), steht dem nicht entgegen.
  • RG, 02.07.1934 - 2 D 551/34

    Ist das Fehlen der Antragsschrift oder des Eröffnungsbeschlusses in dem Verfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.09.2014 - 1 Ws 146/14
    Die 4. große Strafkammer des Landgerichts ... hat in ihrem Beschluss vom 8. Juli 2014 - bezogen auf diesen Zeitpunkt - zutreffend ausgeführt, dass mangels Vorliegens einer Antragsschrift gem. § 414 Abs. 2 StPO eine notwendige Prozessvoraussetzung zur Eröffnung des Verfahrens nicht gegeben sei (vgl. RGSt 68, 291; RGSt 70, 143).
  • RG, 28.03.1938 - 2 D 119/38

    Ist das Fehlen der Antragsschrift im Sicherungsverfahren von Amts wegen zu

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.09.2014 - 1 Ws 146/14
    Denn Einleitung und Durchführung des Sicherungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft erfolgen nicht nach dem Legalitäts-, sondern nach dem Opportunitätsprinzip; die Entschließung über die Stellung eines Antrags im Sicherungsverfahren liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Staatsanwaltschaft (BGHSt 47, 52, 53; BGH NStZ-RR 2007, 339; RGSt 72, 143, 144), wobei maßgeblich ist, ob die anzuordnende Maßnahme zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich ist (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl., § 413 Rdnr. 10).
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