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   LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 841/05   

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LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 841/05 (https://dejure.org/2006,11797)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.02.2006 - 11 Sa 841/05 (https://dejure.org/2006,11797)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 11 Sa 841/05 (https://dejure.org/2006,11797)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmtheitserfordernis für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Antrag auf Unterlassen von Arbeitskampfmaßnahmen zur Durchsetzung der Forderung zur Aufnahme von Tarifverhandlungen; Unterlassungsanspruch auf Grund einer Friedenspflicht oder wegen eines ...

  • Judicialis

    LuftVG § 31 b Abs. 1 Satz 2; ; BGB § ... 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004 analog; ; ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; ZPO § 926; ; ZPO § 936; ; TVG § 4 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilantrag zur Unterlassung angekündigter Streikmaßnahmen von Fluglotsen - unverhältnismäßiger Streik bei Verdrängung angestrebter Regelung nach dem Grundsatz der Tarifeinheit - Einrichtung von Notdiensten zum Schutz Dritter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 841/05
    Hinzu kämen die Schwierigkeiten durch Wechsel in der Gewerkschaftszugehörigkeit (BAG Urteile vom 05.09.1990, a.a.O., S. 204; 20.03.1991, a.a.O., S. 738 f; 26.01.1994 - 10 AZR 611/92 - NZA 1994, 1038, 1040 f; 04.12.2002 - 10 AZR 113/02 - a.a.O.).

    Vielmehr verweist es an dieser Stelle (und zwar ohne Einschränkungen) ausdrücklich erneut auf sein Urteil vom 20.03.1991 (a.a.O.) und stellt schließlich "nur" klar, dass Tarifpluralität nicht dadurch vermieden werden könne, dass einer konkurrierenden Arbeitnehmervereinigung die Gewerkschaftseigenschaft abgesprochen werde.

    Entgegen der Auffassung des Verfügungsbeklagten ist damit aber nicht derjenige gemeint, der den engeren persönlichen Geltungsbereich hat, sondern darunter wird derjenige verstanden, der dem Betrieb räumlich, fachlich und persönlich am Nächsten steht und deshalb den Erfordernissen und Eigenarten des Betriebes und der darin tätigen Arbeitnehmer am Besten gerecht wird (LAG Rheinland-Pfalz Urt. vom 22.06.2004,a.a.O.; BAG Urt. vom 04.12.2002 - 10 AZR 113/02 - AP Nr. 28 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; BAG Urt. vom 20.03.1991 - 4 AZR 455/90 - NZA 1991, 736, 739).

    Zwar würde ein Tarifvertrag zwischen der Verfügungsklägerin und dem Verfügungsbeklagten wirksam zustande kommen, er käme während des Bestehens eines im Sinne der oben dargestellten Rechtsprechung spezielleren Tarifvertrages nicht zur Anwendung, sondern würde verdrängt (BAG Urt. vom 20.03.1991, a.a.O., S. 739).

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 841/05
    aa) Trotz der ausführlichen Argumentation des Verfügungsbeklagten und der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2004 (Az.: 1 ABR 51/03 ) schließt sich die erkennende Kammer der Auffassung des LAG Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung vom 22.06.2004 an.

    Anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des Verfügungsbeklagten auch nicht aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 14.12.2004 (- 1 ABR 51/03 -AP Nr. 28 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz).

    Indes hat bereits der Ausfall weniger Flüge nicht nur für eine Luftverkehrsgesellschaft, sondern auch für einen Flughafen erhebliche wirtschaftliche Folgen (vgl. bereits für Flugbegleiter BAG Urt. vom 14.12.1004 - 1 ABR 51/03 -).

  • BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 611/92

    Tarifpluralität - Betrieb des Baugewerbes - Landwirtschaftliches

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 841/05
    Hinzu kämen die Schwierigkeiten durch Wechsel in der Gewerkschaftszugehörigkeit (BAG Urteile vom 05.09.1990, a.a.O., S. 204; 20.03.1991, a.a.O., S. 738 f; 26.01.1994 - 10 AZR 611/92 - NZA 1994, 1038, 1040 f; 04.12.2002 - 10 AZR 113/02 - a.a.O.).

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch soweit und obwohl es zur Folge hätte, dass Arbeitnehmer ihren eigenen Tarifschutz oder auch den Schutz eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages verlieren, ohne dass ihnen die Wirkungen des Tarifvertrages, dem Vorrang zugesprochen wird, zugute kommt, was das Bundesarbeitsgericht im Interesse der Rechtssicherheit und -klarheit hinnimmt (BAG Urteile vom 05.09.1990, a.a.O., S. 204; 26.01.1994, a.a.O. S. 1041).

  • BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 113/02

    Tarifpluralität - Metallhandwerk/Baugewerbe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 841/05
    Hinzu kämen die Schwierigkeiten durch Wechsel in der Gewerkschaftszugehörigkeit (BAG Urteile vom 05.09.1990, a.a.O., S. 204; 20.03.1991, a.a.O., S. 738 f; 26.01.1994 - 10 AZR 611/92 - NZA 1994, 1038, 1040 f; 04.12.2002 - 10 AZR 113/02 - a.a.O.).

    Entgegen der Auffassung des Verfügungsbeklagten ist damit aber nicht derjenige gemeint, der den engeren persönlichen Geltungsbereich hat, sondern darunter wird derjenige verstanden, der dem Betrieb räumlich, fachlich und persönlich am Nächsten steht und deshalb den Erfordernissen und Eigenarten des Betriebes und der darin tätigen Arbeitnehmer am Besten gerecht wird (LAG Rheinland-Pfalz Urt. vom 22.06.2004,a.a.O.; BAG Urt. vom 04.12.2002 - 10 AZR 113/02 - AP Nr. 28 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; BAG Urt. vom 20.03.1991 - 4 AZR 455/90 - NZA 1991, 736, 739).

  • LAG Hamm, 31.05.2000 - 18 Sa 858/00

    Begriff der Streikmaßnahme; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 841/05
    Der Antrag muss also die konkrete Verletzungshandlung, deren künftige Begehung verboten werden soll, so genau bezeichnen, dass der Antragsgegner sich erschöpfend verteidigen kann und der Antrag rechtskraft- und vollstreckungsfähig ist (LAG Hamm 31.05.2000 - 18 Sa 858/00 - ).

    Weiterhin setzt der Verfügungsgrund voraus, dass der Erlass der einstweiligen Verfügung zur Abwehr wesentlicher Nachteile notwendig ist, was nicht nur bejaht werden kann, wenn eine Notlage oder Existenzgewährdung zu befürchten ist (Walker, ZfA 1995, 185, 202 f.; LAG Hamm aaO und 31.05.2000 - 18 Sa 858/00 - juris Rz 58).

  • LAG Niedersachsen, 02.06.2004 - 7 Sa 819/04

    Zulässigkeit der Erkämpfung eines tariflichen Sozialplans im Wege eines Streiks ;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 841/05
    bb) Etwas anderes ergibt sich letztlich auch nicht aus der vom Verfügungsbeklagten u.a. in Bezug genommenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 02.06.2004 (7 Sa 819/04).
  • BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 59/90

    Mischbetrieb; Tarifpluralität

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 841/05
    Diese Tarifverträge hätten - was jetzt schon erkennbar und entscheidend ist - einen sich überschneidenden Geltungsbereich, da die im Betrieb der Verfügungsklägerin geltenden Tarifverträge nach ihrem Geltungsbereich alle Arbeitnehmer und alle Arbeitnehmerinnen der Verfügungsklägerin, also auch die in der Flugsicherung Tätigen, für die ja der Verfügungsbeklagte Abschlüsse erzielen will, erfassen (vgl. zum Begriff der Tarifpluralität BAG Urt. vom 05.09.1990 - 4 AZR 459/90 - NZA 1991, 202, 203, Schliemann, Sonderbeilage zu NZA Heft 24/00, 24, 25 f).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 841/05
    Zwar weist das dortige Gericht zutreffend darauf hin, dass einer Gewerkschaft nicht ohne weiteres zugemutet werden kann, auf eine von ihr angestrebte tarifliche Regelung über deren rechtliche Zulässigkeit noch keine höchstrichterlichen Erkenntnisse vorliegen und zu der auch von namhaften Rechtswissenschaftlern unterschiedliche Auffassungen mit jeweils guten Gründen vertreten werden, allein deswegen von vornherein zu verzichten, weil die Gefahr besteht, dass die Gerichte später einen von ihrer Rechtsansicht abweichenden Rechtsstandpunkt einnehmen (BAG Urt. vom 10.12.2002 - 1 AZR 96/02 -AP Nr. 162 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 676/92

    Prämie an Nichtstreikende und tarifliches Maßregelungsverbot

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 841/05
    (BAG Urt. vom 13.07.1993 - 1 AZR 676/92 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 127).
  • LAG Hessen, 22.07.2004 - 9 SaGa 593/04

    Tariffähigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 841/05
    Die hiergegen gerichtete Berufung hat das Landesarbeitsgericht U (Az.: 9 SaGa 593/04) zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - 11 Sa 2096/03

    Tarifeinheit bei Streik

  • LAG Köln, 12.12.2005 - 2 Ta 457/05

    Ärztestreik gegen kommunalen Arbeitgeber

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.1986 - 1 Ta 50/86

    Unterlassungsanspruch; Arbeitsniederlegung; Leistungsverfügung; Einstweilige

  • ArbG Offenbach, 02.06.2005 - 3 BV 11/04
  • LAG Hamm, 08.08.1985 - 8 Sa 1498/85

    Arbeitskampf; Streik; Erzwingung des Abschlusses eines Firmentarifvertrages;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 11 Sa 208/07

    Untersagung von Streikmaßnahmen zum Zwecke des Abschlusses von Tarifverträgen für

    Das Arbeitsgericht Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - gab der einstweiligen Verfügung der Klägerin statt und das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte mit Urteil vom 23.02.2006 (Az: 11 Sa 841/05) diese Entscheidung (vgl. Anlagenordner).

    Auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz habe in seiner Entscheidung vom 23.02.2006 (Az: 11 Sa 841/05) keine Grundrechtsverletzung des Beklagten als gegeben angesehen.

  • ArbG Mainz, 31.07.2007 - 4 Ga 24/07

    Eilantrag hinsichtlich der Untersagung eines Lokführerstreiks mit dem Ziel des

    Nachdem das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urt. v. 22.06.2004 - 11 Sa 2069/03 - AP Nr. 169 zu Art. 9 GG - Arbeitskampf - und nachfolgend Urt. v. 23.02.2006 - 11 Sa 841/05 - n.v.) zunächst die Auffassung vertreten hat, der vom Bundesarbeitsgericht entwickelte Grundsatz der Tarifeinheit sei im Hinblick auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip geeignet, Streiks einer (Sparten-)Gewerkschaft zu untersagen, hat das Landesarbeitsgericht nunmehr seine Rechtsprechung geändert.
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Rechtsprechung
   LAG München, 15.09.2006 - 11 Sa 841/05   

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https://dejure.org/2006,15143
LAG München, 15.09.2006 - 11 Sa 841/05 (https://dejure.org/2006,15143)
LAG München, Entscheidung vom 15.09.2006 - 11 Sa 841/05 (https://dejure.org/2006,15143)
LAG München, Entscheidung vom 15. September 2006 - 11 Sa 841/05 (https://dejure.org/2006,15143)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Versetzungsmaßnahme auf der Grundlage des Tarifvertrags Rationalisierungsschutz und Beschäftigungssicherung (TV Ratio) vom 29.06.2002 i.d.F. vom 01.10.2003 der Deutschen Telekom AG; Wegfall des Arbeitsplatzes auf Grund der Änderung der Aufbauorganisation

  • Judicialis

    TV Ratio § 1 Abs. 2 Buchst. a); ; TV Ratio § 3; ; TV Ratio § 3 Abs. 1; ; TV Ratio § 4; ; TV Ratio § 5; ; TV Ratio § 5 Abs. 1; ; TV Ratio § 5 Abs. 3; ; KSchG § 1 Abs. 3; ; KSchG § 2; ; GewO § 106

  • rechtsportal.de

    TV Ratio § 4; GewO § 106
    Versetzung bei Neuorganisation im Bereich der Deutschen Telekom AG

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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