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   OLG Celle, 30.09.2022 - 13 Kap 1/16   

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OLG Celle, 30.09.2022 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2016,60968)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.09.2022 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2016,60968)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. September 2022 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2016,60968)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Betriebs-Berater

    KapMuG-Verfahren gegen Porsche und VW - Haftung wegen irreführender Kapitalmarktinformationen und unterlassener Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines Unternehmens für möglicherweise missverständliche Kapitalmarktinformationen und Pressemitteilungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien eines dritten Emittenten

  • rechtsportal.de

    Haftung eines Unternehmens für möglicherweise missverständliche Kapitalmarktinformationen und Pressemitteilungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien eines dritten Emittenten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Haftung eines Unternehmens für möglicherweise missverständliche Kapitalmarktinformationen und Pressemitteilungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien eines dritten Emittenten

Kurzfassungen/Presse (12)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Porsche und VW

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Porsche handelte bei der Information des Kapitalmarktes über die beabsichtigte Übernahme von Volkswagen im Jahr 2008 nicht verwerflich

  • lto.de (Kurzinformation)

    Beabsichtigte VW-Übernahme: Anleger bekommen nach Porsche-Rückzieher keine Verluste erstattet

  • die-aktiengesellschaft.de (Kurzinformation)

    Porsche handelte bei der Information des Kapitalmarktes über die beabsichtigte Übernahme von Volkswagen im Jahr 2008 nicht verwerflich

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Porsche und VW: Verhandlungsbeginn am 12.10.2017

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Weiterer Schritt im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Porsche und VW

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 12.12.2017)

    Musterklägern droht eine Schlappe gegen Porsche

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Musterverfahren nach VW-Übernahmeschlacht: Aktionäre wehren sich

  • archive.org (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 12.10.2017)

    Porsche-Prozess: Richter bezweifelt Irreführung

  • welt.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 12.10.2017)

    VW-Übernahmeschlacht: Eklat beim Prozess zu Porsches VW-Poker

  • diebewertung.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Weiterer Schritt im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Porsche und VW

Besprechungen u.ä.

  • faz.net (Pressekommentar zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Fehlstart in Hannover

Sonstiges (7)

  • niedersachsen.de (Terminmitteilung)

    Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Porsche und VW

  • niedersachsen.de (Terminmitteilung)

    Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Porsche und VW

  • niedersachsen.de (Terminmitteilung)

    Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Porsche und VW

  • drik.de (Terminmitteilung)

    Kapitalanleger-Musterverfahren gegen VW und Porsche: Terminverlegung

  • drik.de (Terminmitteilung)

    KapMuG-Verfahren ARFB ./. Porsche/VW: Weitere Verhandlungstermine

  • drik.de (Terminmitteilung)

    Kapitalanleger-Musterverfahren ARFB ./. Porsche/VW: Terminaufhebungen

  • drik.de (Terminmitteilung)

    Kapitalanleger-Musterverfahren ARFB ./. Porsche/VW: Termine im Jahr 2020

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2022, 2663
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (75)

  • BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10

    Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2022 - 13 Kap 1/16
    Für die Annahme der Sittenwidrigkeit gem. § 826 BGB bedarf es immer einer Gesamtbetrachtung aller maßgeblicher Umstände (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - XI ZR 51/10, juris Rn. 28).

    Mangels planwidriger Regelungslücke ist eine analoge Anwendung von §§ 37b, 37c WpHG abzulehnen (vgl. zur analogen Anwendung auf andere Kapitalmarktinformationen als Ad-hoc-Mitteilungen: BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - XI ZR 51/10, juris Rn. 17).

    Auch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 20a Abs. 1 WpHG folgen schon deshalb keine Ersatzansprüche, weil es sich bei § 20a Abs. 1 WpHG ebenfalls nicht um ein Schutzgesetz handelt (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - XI ZR 51/10, juris Rn. 19 ff.; Fleischer in: Fuchs, WpHG, 2. Aufl., § 20a Rn. 154, m.w.N.).

    Unter ersteren versteht man alle Berichte, die den Vermögensstand des Unternehmens so umfassend wiedergeben, dass sie ein Gesamtbild über die wirtschaftliche Lage der Aktiengesellschaft ermöglichen und den Eindruck der Vollständigkeit erwecken; letztere sind Zusammenstellungen von Zahlenmaterialien, insbesondere alle Arten von Bilanzen, die einen Gesamtüberblick über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens ermöglichen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011, a.a.O., juris Rn. 18).

    Nach den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen der Kapitalmarktinformationshaftung kann diese besondere Verwerflichkeit bei einer direkt vorsätzlichen unlauteren Beeinflussung des Sekundärmarktpublikums durch eine grob unrichtige Ad-hoc-Mitteilung indiziert sein (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - XI ZR 51/10, juris Rn. 28; Urteil vom 4. Juni 2007 - II ZR 147/05, juris Rn. 10; Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02, juris Rn. 49).

    Stets bedarf es einer Gesamtbetrachtung aller maßgeblicher Umstände (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011, a.a.O.).

    Stets bedarf es dabei einer Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - XI ZR 51/10, juris Rn. 28).

    Das Kursbeeinflussungspotential einer Information ist in objektiv-nachträglicher Ex-ante-Prognose zu ermitteln (BGH, Beschluss vom 23. April 2013, a.a.O., juris Rn. 22; Urteil vom 13. Dezember 2011 - XI ZR 51/10, juris Rn. 41).

    Unerheblich ist weiter, ob der Handelnde die Information für kurserheblich hielt oder nicht, oder ob der Kurs des betroffenen Papiers nach Bekanntwerden der Information tatsächlich eine Veränderung erfährt (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011, a.a.O., juris Rn. 41).

    Der tatsächliche Kursverlauf kann aber Indizwirkung haben, wenn andere Umstände als das öffentliche Bekanntwerden der Insiderinformation für eine erhebliche Kursänderung praktisch ausgeschlossen werden können (BGH, Beschluss vom 23. April 2013, a.a.O., juris Rn. 23; Urteil vom 13. Dezember 2011, a.a.O.).

    Es bedarf insoweit keiner Einholung eines Sachverständigengutachtens, um den Standpunkt eines verständigen Anlegers zu ermitteln (vgl. Sethe a.a.O.; Möllers/Leisch in: KK-WpHG, 2. Aufl., §§ 37b, c, Rn. 152; allg. i. Erg. auch: BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - XI ZR 51/10, juris Rn. 43 f.; vgl. zum Verkehrsverständnis auch BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - I ZR 113/10, juris Rn. 13 f.).

    Der verständige - also mit den Marktgegebenheiten vertraute, börsenkundige - Anleger (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011, a.a.O., juris Rn. 41), der zum Zeitpunkt seines Handelns alle verfügbaren Informationen kennt und in seine Entscheidung mit einbezieht (vgl. Mennicke/Jakovou in: Fuchs, 2. Aufl., § 13 Rn. 141), berücksichtigt daneben auch, wie andere Marktteilnehmer voraussichtlich reagieren werden; dies umfasst auch "irrationale Reaktionen" (Pfüller in: Fuchs, 2. Aufl., § 15 Rn. 195).

    Der - eine norminterpretierende Verwaltungsvorschrift darstellende (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - XI ZR 51/10, juris Rn. 44) - Emittentenleitfaden (Stand 15. Juli 2005, IV.2.2.4) führt in dem Katalog veröffentlichungspflichtiger Insiderinformationen sowohl Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträge als auch den Erwerb von wesentlichen Beteiligungen als Fallkonstellationen an, bei denen sich die Frage der Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung stellt.

    (ccc) Dass diese unter anderem aus den Geschäftsberichten zu ziehenden Schlüsse mangels dezidierter Offenlegung der Optionsstrukturen unbeachtlich wären, ist entgegen der Auffassung der Musterklägerin auch nicht der sog. IKB-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 13. Dezember 2011 - XI ZR 51/10, juris Rn. 38 f.) zu entnehmen.

    Die Ad-hoc-Publizitätspflicht soll dazu beitragen, dass Kapitalmarktteilnehmer frühzeitig über marktrelevante Informationen verfügen, damit sie sachgerechte Anlagenentscheidung treffen können (BT-Drucksache 14/8017, Seite 87; BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - XI ZR 51/10, juris Rn. 56).

    (a) Schon grundlegend ist dabei die gesetzgeberische Entscheidung zu berücksichtigen, § 20a WpHG als Gefährdungstatbestand auszugestalten, der lediglich öffentlichen Interessen dient und dessen Verletzung nach dieser gesetzgeberischen Wertung grundsätzlich keine Schadensersatzansprüche begründet (näher: BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - XI ZR 51/10, juris Rn. 19 ff.; vgl. auch oben, Rn. 87).

    Bei der Anwendung von § 826 BGB ist dieser Differenzierung durch eine zurückhaltende Berücksichtigung einer Verletzung des in erster Linie aufsichtsrechtlichen Tatbestandes des § 20a WpHG im Rahmen der Sittenwidrigkeitsprüfung Rechnung zu tragen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. April 2011 - 6 U 7/10, juris Rn. 180; OLG Braunschweig, Urteil vom 12. Januar 2016 - 7 U 59/14, juris Rn. 81; LG Braunschweig, Urteil vom 30. Juli 2014 - 5 O 401/13, juris Rn. 65; i.d.S. ebenso BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011, a.a.O., Rn. 27 ff., in dem der zuvor thematisierte mögliche Verstoß gegen § 20a Abs. 1 Nr. 1 WpHG bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit nicht näher berücksichtigt wurde).

  • OLG Stuttgart, 26.03.2015 - 2 U 102/14

    Schadensersatz im Zusammenhang mit Leerverkäufen von Aktien: Gesamtabwägung im

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2022 - 13 Kap 1/16
    Eine Haftung der Musterbeklagten zu 1 aus einer Gesetzesanalogie zu §§ 37b, 37c WpHG auf Schäden in Bezug auf Transaktionen einer nicht von ihr emittierten Aktie kommt daher nicht in Betracht (so auch OLG Braunschweig, Urteil 12. Januar 2016 - 7 U 59/14, juris Rn. 42; OLG Stuttgart, Urteil vom 26. März 2015 - 2 U 102/14, juris Rn. 166).

    d) Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB, § 31 BGB scheiden schon mangels Stoffgleichheit des erstrebten Vermögensvorteils und des verursachten Vermögensschadens aus (vgl. näher BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 218/03, juris Rn. 31 f.; LG Stuttgart, Urteil vom 17. März 2014 - 28 O 183/13, juris Rn. 138 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 26. März 2015, a.a.O., juris Rn. 165).

    Gleiches kann für die Verbreitung sonstiger grob falscher Informationen, die zu einer Anlageentscheidung führen, gelten (OLG Braunschweig, Urteil vom 12. Januar 2016 - 7 U 59/14, juris Rn. 54, 58 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 26. März 2015 - 2 U 102/14, juris Rn. 181; Oechsler in: Staudinger [Stand: 2021] § 826 Rn. 531), wobei diskutiert wird, ob in diesen Fällen strengere Anforderungen an eine Haftung zu stellen sind (OLG Stuttgart, a.a.O., Rn. 181 f.; vgl. auch OLG Braunschweig, a.a.O., Rn. 59; Oechsler, a.a.O., Rn. 532).

    Nach zutreffender Auffassung sind mehrdeutige Formulierungen, die ein Analyst durchschauen kann, zumindest grundsätzlich nicht sittenwidrig (OLG Stuttgart, Urteil vom 26. März 2015, a.a.O., Rn. 186 ff.).

    Sie ist allenfalls missverständlich formuliert oder einen Interpretationsspielraum zulassend (so OLG Braunschweig, Urteil vom 12. Januar 2016 - 7 U 59/14, juris Rn. 63 ff.), möglicherweise auch gewollt missverständlich (OLG Stuttgart, Urteil vom 26. März 2015, a.a.O., juris Rn. 187 f.), ohne dass sie aber geeignet gewesen wäre, verständige Kaitalmarktteilnehmer in wesentlicher Weise irrezuführen.

    (cc) Dafür, dass diese Pressemitteilung von den angesprochenen Verkehrskreisen nicht als kategorisches Dementi verstanden wurde, spricht zudem, dass der Beteiligungsaufbau von 75 % auch in der Folgezeit Gegenstand von Analystenberichten war und insoweit als mögliche Option der Musterbeklagten zu 1 angesehen wurde (vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 26. März 2015, a.a.O., juris Rn. 190):.

    Der Umstand, dass in der Öffentlichkeit Spekulationen aufgekommen sind, die einem Unternehmen ungelegen kommen, weil sie Kosten verursachen können, gibt dem Unternehmen keine Legitimierung dafür, der Öffentlichkeit gegenüber grob falsche Erklärungen abzugeben und so Marktteilnehmer zu nachteiligen Vermögensdispositionen zu veranlassen (OLG Stuttgart, Urteil vom 26. März 2015, a.a.O., juris Rn. 184).

    (1) Eine Mitteilungspflicht gem. §§ 21, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 25 WpHG bestand im Jahr 2008 für die auf Barausgleich gerichteten Optionsgeschäfte in Deutschland nicht (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 26. März 2015 - 2 U 102/14, juris Rn. 191 ff.; LG Stuttgart, Urteil vom 17. März 2014 - 28 O 183/13, juris Rn. 148 m. w. N.; Cascante/Topf, AG 2009, 53, 62; vgl. auch die Gesetzesbegründung der Bundesregierung zur Neuregelung in § 25a WpHG, BT-Drs.

    Zwar wird einer formlosen Mitteilung am Kapitalmarkt ein geringeres Gewicht beigemessen (OLG Stuttgart, Urteil vom 26. März 2015 - 2 U 102/14, juris Rn. 182; Buck-Heeb, NZG 2016, 1125, 1126 f.; vgl. auch Oechsler in: Staudinger [2021], § 826 BGB, Rn. 532).

    Zwar spricht einiges dafür, dass die kartellrechtlichen Regelungen auch auf den Wertpapiermarkt betreffende Verhaltensweisen Anwendung finden (a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 26. März 2015, a.a.O., Rn. 158).

    aufgeführten Zeiträumen vom 3. März 2008 bis zum 13. Januar 2009 - keinen eigenständigen sachlich und räumlich relevanten Markt i.S.d. § 19 Abs. 2 Satz 1 GWB a.F. bzw. Art. 82 EG-Vertrag a.F. dar (vgl. nur OLG Stuttgart, Urteil vom 26. März 2015, a.a.O., Rn. 157 ff.).

    Diesen Auffassungen folgt der Senat jedoch nicht (in der Sache ebenso: Wiedemann a.a.O.; LG Stuttgart, Urteil vom 17. März 2014 - 28 O 183/13, juris Rn. 174; OLG Stuttgart, Urteil vom 26. März 2015, a.a.O., Rn. 158).

  • BGH, 23.04.2013 - II ZB 7/09

    Vorlage des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Union im

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2022 - 13 Kap 1/16
    Dementsprechend kommt jedes einzelne Ereignis auf dem Weg zu einem beabsichtigten Ergebnis als Insiderinformation nach § 13 Abs. 1 Satz 1 WpHG in Betracht (BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - II ZB 7/09, juris Rn. 15).

    (α) Dies ist zwar bei bloßen Überlegungen nicht der Fall, die bisher über den engen persönlichen Bereich nicht hinausgelangt sind (BGH, Beschluss vom 23. April 2013, a.a.O., juris Rn. 19).

    Bereits ein einer Beschlussfassung vorausgehender Planungsakt kann ausreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2013, a.a.O., juris Rn. 26: nicht abgeschlossener unternehmensinterner Entscheidungsprozess; Assmann in: Assmann/Schneider, 6. Aufl., § 15 Rn. 60; Emittentenleitfaden der BaFin, Stand 15. Juli 2005, IV.2.2.7).

    Nur für die Information über künftige Ereignisse kommt es auf die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Ereignisses an, um sie als präzise Informationen zu qualifizieren (EuGH, Urteil vom 28. Juni 2012, a.a.O., juris Rn. 55; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. April 2013, a.a.O., juris Rn. 17).

    Das Kursbeeinflussungspotential einer Information ist in objektiv-nachträglicher Ex-ante-Prognose zu ermitteln (BGH, Beschluss vom 23. April 2013, a.a.O., juris Rn. 22; Urteil vom 13. Dezember 2011 - XI ZR 51/10, juris Rn. 41).

    Der tatsächliche Kursverlauf kann aber Indizwirkung haben, wenn andere Umstände als das öffentliche Bekanntwerden der Insiderinformation für eine erhebliche Kursänderung praktisch ausgeschlossen werden können (BGH, Beschluss vom 23. April 2013, a.a.O., juris Rn. 23; Urteil vom 13. Dezember 2011, a.a.O.).

    Es sind daher für die Anlagenentscheidung die Gesamttätigkeit des Emittenten, die Verlässlichkeit der Informationsquelle und sonstige Marktvariablen, die das entsprechende Finanzinstrument beeinflussen dürften, zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 23. April 2013, a.a.O., Rn. 22).

    Betreffend den künftigen Umstand eines Beteiligungsaufbaus auf 75 % und den Abschluss eines Beherrschungsvertrags wird ein verständiger Anleger zudem nach den Regeln der allgemeinen Erfahrung in einer umfassenden Würdigung der bereits verfügbaren Anhaltspunkte (EuGH, Urteil vom 28. Juni 2012 - C-19/11, juris Rn. 44, 56) beurteilen, ob eher mit dem Eintreten des künftigen Ereignisses als mit seinem Ausbleiben zu rechnen ist, wobei die Wahrscheinlichkeit nicht zusätzlich hoch sein muss (BGH, Beschluss vom 23. April 2013, a.a.O., juris Rn. 29).

    (cc) Ob schließlich auch ein Fall des rechtmäßigen Alternativverhaltens vorläge, weil sich die Musterbeklagte zu 1 für einen Aufschub der Veröffentlichung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 WpHG entschieden hätte, wenn sie das - unterstellte - Vorliegen einer Insiderinformation erkannt hätte, und ob die Voraussetzungen für eine solche "Selbstbefreiung" vorgelegen haben (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - II ZB 7/09, juris Rn. 33 ff.), muss hiernach nicht entschieden werden.

    Insbesondere die maßgeblichen Entscheidungen zur Publizitätspflicht bei zeitlich gestreckten Vorgängen (EuGH, Urteil vom 28. Juni 2012 - C-19/11, juris; BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - II ZB 7/09, juris) sind erst deutlich nach dem hier infrage stehenden Zeitraum ergangen.

    Eine auf einen bereits existierenden Umstand oder ein bereits eingetretenes Ereignis bezogene Information ist konkret, wenn sie spezifisch genug ist, um einen Schluss auf die mögliche Auswirkung des bereits existierenden Umstands oder des bereits eingetretenen Ereignisses auf die Kurse von Finanzinstrumenten zuzulassen (Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2003/124/EG; BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - II ZB 7/09, juris Rn. 19).

  • OLG Braunschweig, 18.11.2021 - 3 Kap 1/16

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW mit einem Motor der Baureihe EA

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2022 - 13 Kap 1/16
    bb) Dabei ist grundsätzlich der Vorstand als Vertreter des Emittenten gemäß § 76 Abs. 1 AktG für die Erfüllung der kapitalmarktrechtlichen Ad-hoc-Publizitätspflichten verantwortlich (OLG Braunschweig, Beschluss vom 18. November 2021 - 3 Kap 1/16, juris Rn. 67; Assmann in: Assmann/Schneider, § 15 Rn. 49) und hat sich dazu die erforderliche eigene Kenntnis von Insiderinformationen über interne Organisationsabläufe zu verschaffen (Pfüller, a.a.O., § 15 Rn. 125, 333; Buck-Heeb, AG 2015, 801, 806).

    § 37b Abs. 2 WpHG wird zwar verbreitet dahin verstanden, dass sich der Emittent aufgrund der Beweislastumkehr auch dahingehend entlasten müsse, dass der Vorstand bzw. diejenigen Personen in seinem Unternehmen, deren Kenntnis ihm zuzurechnen wäre, keine Kenntnis von der Insidertatsache gehabt hätten (OLG Braunschweig, Beschluss vom 18. November 2021 - 3 Kap 1/16, juris Rn. 83, 90; Möllers/Leisch in: KK-WpHG, 2. Aufl., §§ 37b, c, Rn. 173 [beachte aber Rn. 150, wonach den Emittenten betreffend die Unverzüglichkeit nur eine sekundäre Darlegungslast treffe]; Hellgardt in: Assmann/Schneider/Mülbert, 7. Aufl., § 97 WpHG, Rn. 112; Nietsch, ZIP 2018, 1421, 1427; a.A.: Thomale AG 2019, 189, 194).

    Dies ist - soweit von dem Emittenten bestritten - von dem Gläubiger mit hinreichenden Anhaltspunkten (vgl. dazu OLG Braunschweig, Beschluss vom 18. November 2021 - 3 Kap 1/16, juris Rn. 93 f.) darzulegen.

    (1) Soweit die Musterklägerin behauptet, der damalige Vorstandsvorsitzende Dr. W. habe von der "konkreten Beherrschungsabsicht" aufgrund von eingeholten "Analysen und Studien" zu den Plänen der Musterbeklagten zu 1 sowie aus Gesprächen mit Prof. Dr. P. gewusst, ist dies ohne die erforderliche Substanz, worauf der Senat mit Beschluss vom 26. Oktober 2017 hingewiesen hat (vgl. zu Substantiierungsanforderungen auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 18. November 2021 - 3 Kap 1/16, juris Rn. 93 f.).

    Dabei kann offen bleiben, ob im Rahmen der Haftung nach §§ 37b, c WpHG überhaupt Wissen zugerechnet wird, das außerhalb des Kreises der Vorstandsmitglieder vorhanden ist (grundsätzlich ablehnend: OLG Braunschweig, Beschluss vom 18. November 2021 - 3 Kap 1/16, juris Rn. 67 ff., 76 ff. m.w.N.; Koch AG 2019, 273, 278 ff.).

    Effektiver Rechtsschutz setzt vielmehr auch voraus, dass das Musterverfahren noch handhabbar bleibt und in möglichst angemessener Zeit abgeschlossen werden kann (OLG Braunschweig, Beschluss vom 23. September 2020 - 3 Kap 1/16, juris Rn. 41 m.w.N.).

    Das Gericht hat vielmehr innerhalb des durch die Feststellungsziele vorgegebenen Prüfungsrahmens auch weitere sich aus dem Parteivortrag ergebende Umstände zu berücksichtigen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 23. September 2020, a.a.O., Rn. 21 a.E.).

  • BGH, 19.09.2017 - XI ZB 17/15

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2022 - 13 Kap 1/16
    Anspruchsbegründende Voraussetzungen i.S.d. § 2 Abs. 1 KapMuG sind die konkreten Umstände, die die Unrichtigkeit oder Auslassung der Kapitalmarktinformation im Einzelfall begründen sollen, mithin die konkreten Aussagen (BGH, Beschluss vom 19. September 2017 - XI ZB 17/15, juris Rn. 33 f.) oder - im Falle des Verschweigens - die unterlassenen Aussagen.

    Zwar ist für Inhalt und Reichweite des materiellen Klagebegehrens nicht allein der Wortlaut des Klageantrags maßgeblich; dieser ist vielmehr unter Berücksichtigung des zu seiner Begründung Vorgetragenen auszulegen, so dass dementsprechend auch der Umfang eines Feststellungsziels anhand des tatsächlichen und rechtlichen Vorbringens auszulegen ist, das es ausfüllen soll (BGH, Beschluss vom 19. September 2017, a.a.O., juris Rn. 57).

    Es ist jedoch nicht Aufgabe des Oberlandesgerichts, sich aus dem Parteivorbringen die Umstände herauszusuchen, aufgrund derer eine Kapitalmarktinformation unrichtig, unvollständig oder irreführend ist, und dies in einer stattgebenden Entscheidung erstmals selbstständig auszuformulieren (BGH, Beschluss vom 19. September 2017, a.a.O., juris Rn. 65).

    An einer erschöpfenden Erledigung des Vorlagebeschlusses besteht in diesen Fällen kein berechtigtes Interesse, da das Musterverfahren nicht dazu dient, abstrakte Tatsachen- oder Rechtsfragen ohne Bezug zur Entscheidung in zumindest einem der ausgesetzten Ausgangsverfahren zu beantworten (BGH, Beschluss vom 19. September 2017, a.a.O., juris Rn. 49; Beschluss vom 22. November 2016 - XI ZB 9/13, juris Rn. 106; Vollkommer, a.a.O., Rn. 25).

    Dies ist im Tenor und in den Gründen des Musterentscheids zum Ausdruck zu bringen (BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - II ZB 14/16, juris Rn. 60; Beschluss vom 19. September 2017, a.a.O., juris Rn. 49; Beschluss vom 22. November 2016, a.a.O., juris Rn. 106; Beschluss vom 1. Juli 2014 - II ZB 29/12, juris Rn. 63).

    Jede beanstandete Aussage oder Auslassung einer Kapitalmarktinformation bildet einen eigenständigen Streitgegenstand des Musterverfahrens (BGH, Beschluss vom 19. September 2017 - XI ZB 17/15, juris Rn. 33 f.).

    Demnach darf ein Feststellungsziel nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO entsprechend) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Musterbeklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was mit Bindungswirkung für die Ausgangsverfahren feststeht (§ 22 Abs. 1 KapMuG), letztlich den Prozessgerichten der ausgesetzten Verfahren überlassen bleibt (BGH, Beschluss vom 19. September 2017 - XI ZB 17/15, juris Rn. 64).

  • OLG Braunschweig, 12.01.2016 - 7 U 59/14

    Haftung der Porsche-AG für unrichtige Informationen hinsichtlich der Absicht der

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2022 - 13 Kap 1/16
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, knüpft die Schadensersatzpflicht nur an nachteilige Veräußerungs- oder Erwerbsgeschäfte hinsichtlich der Aktien (Finanzinstrumente) des veröffentlichenden bzw. veröffentlichungspflichtigen Emittenten an (OLG Frankfurt, Urteil vom 18. April 2007 - 21 U 71/06, juris Rn. 71; OLG Braunschweig, Urteil vom 12. Januar 2016 - 7 U 59/14, juris Rn. 43 f.; Sethe in: Assmann/Schneider, WpHG, 6. Aufl., §§ 37b, 37c Rn. 45 m.w.N.; Hellgardt in: Assmann/Schneider/Mülbert, Wertpapierhandelsrecht, 7. Aufl., §§ 97, 98 Rn. 73).

    Eine Haftung der Musterbeklagten zu 1 aus einer Gesetzesanalogie zu §§ 37b, 37c WpHG auf Schäden in Bezug auf Transaktionen einer nicht von ihr emittierten Aktie kommt daher nicht in Betracht (so auch OLG Braunschweig, Urteil 12. Januar 2016 - 7 U 59/14, juris Rn. 42; OLG Stuttgart, Urteil vom 26. März 2015 - 2 U 102/14, juris Rn. 166).

    Gleiches kann für die Verbreitung sonstiger grob falscher Informationen, die zu einer Anlageentscheidung führen, gelten (OLG Braunschweig, Urteil vom 12. Januar 2016 - 7 U 59/14, juris Rn. 54, 58 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 26. März 2015 - 2 U 102/14, juris Rn. 181; Oechsler in: Staudinger [Stand: 2021] § 826 Rn. 531), wobei diskutiert wird, ob in diesen Fällen strengere Anforderungen an eine Haftung zu stellen sind (OLG Stuttgart, a.a.O., Rn. 181 f.; vgl. auch OLG Braunschweig, a.a.O., Rn. 59; Oechsler, a.a.O., Rn. 532).

    Sie ist allenfalls missverständlich formuliert oder einen Interpretationsspielraum zulassend (so OLG Braunschweig, Urteil vom 12. Januar 2016 - 7 U 59/14, juris Rn. 63 ff.), möglicherweise auch gewollt missverständlich (OLG Stuttgart, Urteil vom 26. März 2015, a.a.O., juris Rn. 187 f.), ohne dass sie aber geeignet gewesen wäre, verständige Kaitalmarktteilnehmer in wesentlicher Weise irrezuführen.

    Vorliegend musste die Musterbeklagte zu 1 davon ausgehen, dass ein Schweigen in ihrer konkreten Lage möglicherweise als Bestätigung der Gerüchte gewertet worden wäre (so auch OLG Braunschweig, Urteil vom 12. Januar 2016, a.a.O., juris Rn. 72).

    Bei der Anwendung von § 826 BGB ist dieser Differenzierung durch eine zurückhaltende Berücksichtigung einer Verletzung des in erster Linie aufsichtsrechtlichen Tatbestandes des § 20a WpHG im Rahmen der Sittenwidrigkeitsprüfung Rechnung zu tragen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. April 2011 - 6 U 7/10, juris Rn. 180; OLG Braunschweig, Urteil vom 12. Januar 2016 - 7 U 59/14, juris Rn. 81; LG Braunschweig, Urteil vom 30. Juli 2014 - 5 O 401/13, juris Rn. 65; i.d.S. ebenso BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011, a.a.O., Rn. 27 ff., in dem der zuvor thematisierte mögliche Verstoß gegen § 20a Abs. 1 Nr. 1 WpHG bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit nicht näher berücksichtigt wurde).

    Für einen Verstoß kommt es nicht darauf an, ob die Kapitalanlage hochspekulativen Charakter hat und der Anleger mit diesem Umstand vertraut ist (Oechsler in: Staudinger [2021], § 826 Rn. 523; vgl. allg. auch BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02, juris Rn. 42; a.A. OLG Braunschweig, Urteil vom 12. Januar 2016, a.a.O., Rn. 72).

  • EuGH, 28.06.2012 - C-19/11

    Ein Zwischenschritt, der einer Entscheidung eines börsennotierten Unternehmens

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2022 - 13 Kap 1/16
    Denn bei einem zeitlich gestreckten Vorgang können nicht nur der am Ende der Entwicklung stehende Umstand oder das Ereignis, sondern auch die mit der Verwirklichung des Umstands oder des Ereignisses verknüpften Zwischenschritte präzise Informationen i.S.d. Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 und Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2003/124/EG der Kommission vom 22. Dezember 2003 sein (EuGH, Urteil vom 28. Juni 2012 - C-19/11, juris Rn. 38).

    Nur für die Information über künftige Ereignisse kommt es auf die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Ereignisses an, um sie als präzise Informationen zu qualifizieren (EuGH, Urteil vom 28. Juni 2012, a.a.O., juris Rn. 55; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. April 2013, a.a.O., juris Rn. 17).

    Betreffend den künftigen Umstand eines Beteiligungsaufbaus auf 75 % und den Abschluss eines Beherrschungsvertrags wird ein verständiger Anleger zudem nach den Regeln der allgemeinen Erfahrung in einer umfassenden Würdigung der bereits verfügbaren Anhaltspunkte (EuGH, Urteil vom 28. Juni 2012 - C-19/11, juris Rn. 44, 56) beurteilen, ob eher mit dem Eintreten des künftigen Ereignisses als mit seinem Ausbleiben zu rechnen ist, wobei die Wahrscheinlichkeit nicht zusätzlich hoch sein muss (BGH, Beschluss vom 23. April 2013, a.a.O., juris Rn. 29).

    Insbesondere die maßgeblichen Entscheidungen zur Publizitätspflicht bei zeitlich gestreckten Vorgängen (EuGH, Urteil vom 28. Juni 2012 - C-19/11, juris; BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - II ZB 7/09, juris) sind erst deutlich nach dem hier infrage stehenden Zeitraum ergangen.

    Die von der Musterklägerin in Bezug genommene Entscheidung des EuGH in Sachen Geltl/Daimler (Urteil vom 28. Juni 2012 - C-19/11, juris) behandelt nur die Frage, wann eine - beim zuständigen Organ vorhandene - Information hinreichend präzise war, um eine Publizitätspflicht zu begründen.

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2022 - 13 Kap 1/16
    Nach den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen der Kapitalmarktinformationshaftung kann diese besondere Verwerflichkeit bei einer direkt vorsätzlichen unlauteren Beeinflussung des Sekundärmarktpublikums durch eine grob unrichtige Ad-hoc-Mitteilung indiziert sein (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - XI ZR 51/10, juris Rn. 28; Urteil vom 4. Juni 2007 - II ZR 147/05, juris Rn. 10; Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02, juris Rn. 49).

    Auch die vorsätzliche Veröffentlichung nur einer einzelnen bewusst unwahren Kapitalmarktinformation kann unter Umständen als sittenwidrig anzusehen sein (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02, juris Rn. 48 ff.).

    Der Bundesgerichtshof hat zwar eine Beschränkung der Rechtsfolgen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung i.S.d. § 826 BGB im Hinblick auf den Schutzzweckzusammenhang im Bereich der Kapitalmarktinformationshaftung insoweit abgelehnt, als die Haftung über die Regelung in §§ 37b, c WpHG hinaus auch Vorstände des Emittenten treffen kann, die (grob) falsche Ad-hoc-Mitteilungen veranlasst haben (BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02, juris Rn. 43).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird in Fällen der Kapitalmarktinformationshaftung der Gesichtspunkt einer angestrebten persönlichen Bereicherung bislang nur zusätzlich zur groben Unrichtigkeit der Mitteilung berücksichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02, juris Rn. 49 f.; Oechsler in: Staudinger [Stand: 2021], § 826 Rn. 523; dag. MüKoBGB/Wagner, 8. Aufl., § 826 Rn. 117).

    Für einen Verstoß kommt es nicht darauf an, ob die Kapitalanlage hochspekulativen Charakter hat und der Anleger mit diesem Umstand vertraut ist (Oechsler in: Staudinger [2021], § 826 Rn. 523; vgl. allg. auch BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02, juris Rn. 42; a.A. OLG Braunschweig, Urteil vom 12. Januar 2016, a.a.O., Rn. 72).

  • BGH, 10.07.2018 - II ZB 24/14

    Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen ein ehemaliges Mitglied des

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2022 - 13 Kap 1/16
    Sofern der Markt eine Information bereits beispielsweise als Gerücht oder "Übernahmefantasie" vorweggenommen hat, reduziert dies ein mögliches Preisbeeinflussungspotenzial (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2018 - II ZB 24/14, juris Rn. 61; Emittentenleitfaden der BaFin, Stand 15. Juli 2005, III.2.1.14).

    Das Feststellungziel muss bestimmt bezeichnen, welche kursbeeinflussende Tatsache bzw. Insiderinformation Gegenstand der rechtlichen Prüfung im Musterverfahren sein soll, woran das Oberlandesgericht seine rechtliche Prüfung zu orientieren hat (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2018 - II ZB 24/14, juris Rn. 33).

    Ebenso, wie bereits zugelassene Feststellungsziele in einem solchen Fall gegenstandslos sind (dazu etwa BGH, Beschluss vom 10. Juli 2018 - II ZB 24/14, juris Rn. 135 ff.), wäre erst recht eine Erweiterung um Feststellungsziele nicht sachdienlich, auf die es nach dem Ergebnis des Musterverfahrens nicht mehr ankommt (vgl. Kruis in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 15 KapMuG, Rn. 20).

    Diese Zurückweisung der Erweiterungsanträge ist unanfechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2018 - II ZB 24/14, juris Rn. 137 ff.).

  • BGH, 04.05.2017 - III ZB 61/16

    Schadenersatzbegehren unter dem Vorwurf einer fehlerhaften Kapitalanlageberatung;

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2022 - 13 Kap 1/16
    a) Die in § 6 Abs. 1 Satz 2 KapMuG angeordnete Bindungswirkung greift nicht ein, wenn der geltend gemachte Anspruch schon nicht Gegenstand eines Musterverfahrens sein kann, also nicht unter § 1 Abs. 1 KapMuG fällt (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2017 - III ZB 61/16, juris Rn. 10).

    Das mit einem Musterverfahren befasste Oberlandesgericht ist befugt, das Vorliegen der allgemeinen Prozessvoraussetzungen zu prüfen (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2017, a.a.O., juris Rn. 13; Beschluss vom 9. März 2017 - III ZB 135/15, juris Rn. 13; Vollkommer in: KK-KapMuG, 2. Aufl., § 11 Rn. 18).

    Allerdings fehlt das Rechtsschutzbedürfnis nur in Ausnahmefällen (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2017, a.a.O., juris Rn. 13 f.; Beschluss vom 9. März 2017, a.a.O., juris Rn. 13 f.).

    Aus § 13 Abs. 1, 2 und 4 KapMuG geht hervor, dass (selbst) der Wegfall des Musterklägers oder eine von ihm erklärte Rücknahme das Musterverfahren als solches unberührt lassen (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2017, a.a.O., juris Rn. 16).

    Diesen Umstand hat gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 KapMuG allein das (jeweilige) Prozessgericht zu beurteilen (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2017, a.a.O., juris Rn. 20).

  • BGH, 06.10.2015 - KZR 87/13

    Vollständiger Lieferstopp für Ersatzteile verstößt gegen kartellrechtliches

  • BGH, 26.04.2016 - XI ZR 108/15

    Bankenhaftung: Zurechenbarkeit des als Mitglied des Aufsichtsrats einer

  • BGH, 26.04.2016 - XI ZR 114/15

    Bankenhaftung: Zurechenbarkeit des als Mitglied des Aufsichtsrats einer

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2011 - 6 U 7/10

    Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation durch Herausgabe einer

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

  • LG Stuttgart, 28.02.2017 - 22 AR 1/17

    Vorlage zum Oberlandesgericht zur Herbeiführung eines Musterentscheids im

  • EuGH, 11.03.2015 - C-628/13

    Um Insider-Geschäfte zu verhindern, muss eine Information offengelegt werden,

  • LG Stuttgart, 17.03.2014 - 28 O 183/13

    Klage von Hedgefonds gegen eine Holding-Gesellschaft: Schadensersatzansprüche

  • BGH, 24.01.2017 - KZR 2/15

    Zur kartellrechtlichen Entgeltkontrolle im Streit zwischen Vodafone Kabel

  • BGH, 16.04.2015 - IX ZR 195/14

    Beweisvorbringen im Zivilprozess: Nichtberücksichtigung wegen "ins Blaue hinein"

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 6 U 94/09

    Pflicht eines börsennotierten Unternehmens zur Veröffentlichung von

  • LG Braunschweig, 30.07.2014 - 5 O 401/13

    Schadensersatzklage gegen Porsche

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZB 9/13

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

  • EuGH, 22.10.2013 - C-95/12

    Der Gerichtshof weist die Klage der Kommission gegen Deutschland auf Verhängung

  • BGH, 03.03.2008 - II ZR 310/06

    ComROAD VIII

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 152/20

    Schadensersatzanspruch gegen den Zulieferer der in den Dieselfahrzeugen verbauten

  • EuGH, 23.10.2007 - C-112/05

    DAS VOLKSWAGENGESETZ BESCHRÄNKT DEN FREIEN KAPITALVERKEHR

  • LG Hannover, 27.11.2008 - 21 O 61/08

    Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum Gesetz über die

  • BGH, 09.03.2017 - III ZB 135/15

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses;

  • BGH, 27.05.2014 - XI ZR 264/13

    Urkundeneinsicht: Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer

  • BGH, 26.01.2016 - KZR 41/14

    Kündigung von Serviceverträgen mit Vertragswerkstätten - Jaguar-Vertragswerkstatt

  • BGH, 06.11.2003 - 1 StR 24/03

    Zur Strafbarkeit von Kursmanipulationen durch "Scalping"

  • BGH, 30.03.2011 - KZR 6/09

    MAN-Vertragswerkstatt

  • BGH, 15.05.2012 - VI ZR 166/11

    Gehilfenhaftung bei unerlaubter Kapitalanlagevermittlung

  • EuGH, 22.11.2005 - C-384/02

    Grøngaard und Bang - Richtlinie 89/592/EWG - Insider-Geschäfte - Weitergabe von

  • BGH, 03.12.2013 - XI ZR 295/12

    Kapitalanlage durch Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Haftung der die

  • BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13

    Marktmissbrauch (Verfassungskonformität der Norm: Bestimmtheitsgrundsatz;

  • BGH, 21.02.1995 - KZR 33/93

    "Kfz-Vertragshändler"; Bemessung der Frist für die Kündigung von

  • BGH, 26.01.2016 - KVR 11/15

    Gruppenfreistellung: Bestimmung des Marktanteils eines Herstellers als Lieferant

  • BGH, 23.02.1988 - KZR 20/86

    "Opel-Blitz"; Unternehmensbedingte Abhängigkeit eines Kfz-Vertragshändlers

  • EuG, 15.12.2010 - T-427/08

    CEAHR / Kommission - Kartelle - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

  • OLG Hamburg, 16.08.2013 - 9 U 41/11

    Rücktritt vom Software-Erstellungsvertrag: Offenlegungspflicht des

  • OLG Hamburg, 19.07.2006 - 5 U 10/06

    Wettbewerbsverstoß: Unrichtige und irreführende ad-hoc-Mitteilung als

  • OLG Hamm, 22.02.2011 - 19 U 133/10

    Mißbrauch der Vertretungsmacht, Wissenszurechnung

  • VGH Hessen, 16.03.1998 - 8 TZ 98/98

    Zulassung der Beschwerde wegen besonderer tatsächlicher oder rechtlicher

  • LG Stuttgart, 24.10.2018 - 22 O 101/16

    Schadensersatzverpflichtung der Porsche Holding SE gegenüber Investoren

  • BGH, 07.05.2019 - VI ZR 512/17

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber Gesellschaftsgläubigern

  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 466/16

    Betrug (Täuschung durch Unterlassen: Aufklärungspflicht, Garantenstellung,

  • BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 287/02

    Umfang der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder eine Aktiengesellschaft

  • BGH, 20.07.2017 - IX ZR 310/14

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters wegen vorsätzlicher sittenwidriger

  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 113/10

    Zertifizierter Testamentsvollstrecker

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

  • OLG München, 15.12.2014 - Kap 3/10

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Sachdienlichkeit eines Erweiterungsantrags zum

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 217/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

  • BGH, 04.06.2007 - II ZR 147/05

    "ComROAD IV"

  • BGH, 20.11.2012 - VI ZR 268/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 178/90

    Sittenwidrige Schädigung und Betrug bei Verleitung Dritter zur Zeichnung von

  • BGH, 21.04.2009 - VI ZR 304/07

    Sittenwidrige Schädigung bei Missbrauch des Lastschriftverfahrens

  • BGH, 10.02.2015 - VI ZR 569/13

    Rechtsanwaltshaftung wegen treuhänderischer Investition von Fremdkapital in ein

  • BGH, 11.11.1985 - II ZR 109/84

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung einer

  • BGH, 01.07.2014 - II ZB 29/12

    Kapitalanlagermusterverfahren wegen des Verstoßes eines Anbieters fondsgebundener

  • BGH, 26.09.2005 - II ZR 380/03

    Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs wegen unrichtiger Angaben in

  • BGH, 09.01.2018 - II ZB 14/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Hinreichende Bestimmtheit des Feststellungsziels;

  • OLG Stuttgart, 18.08.2014 - 1 Ws 68/14

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Marktmanipulation gegen Vorstandsmitglieder

  • OLG Stuttgart, 17.11.2010 - 20 U 2/10

    Aktiengesellschaft: Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses über die

  • BGH, 14.05.1992 - II ZR 299/90

    Anwaltshaftung bei Abfindungsvertrag über Rücknahme aktienrechtlicher

  • OLG München, 20.04.2005 - 7 U 5303/04

    Schadensersatz im Zusammenhang mit Erwerb von Aktien über die Börse wegen

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2010 - 15 U 230/09

    Haftung der IKB-Bank wegen einer unrichtigen Pressemitteilung im Zusammenhang mit

  • BGH, 20.02.1979 - VI ZR 189/78

    Einlösung eines Wechsels - Schadensersatz wegen falscher Auskünfte einer

  • OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 1 U 149/04

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Deliktische Haftung einer

  • OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 71/06

    Wertpapierrecht; Schadensersatz:  Anspruch auf Feststellung einer

  • OLG München, 18.05.2011 - 20 U 4879/10

    Kapitalanlageverlust beim Aktienkauf: Haftung des Vorstandsmitglieds einer

  • OLG Celle, 26.05.2016 - 13 U 76/15
  • BGH, 30.01.2007 - X ARZ 381/06

    Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche

  • OLG Stuttgart, 29.03.2023 - 20 Kap 2/17

    Kapitalmarkthaftung einer Holdinggesellschaft wegen unterlassener

    Jedoch sei dem Emittenten im Hinblick auf die Ad-hoc-Pflicht in seinem Unternehmen vorhandenes Wissen zuzurechnen, das im Falle einer ordnungsgemäßen, normzweckgerechten Wissensorganisation im Unternehmen für den Vorstand verfügbar gemacht werden könnte (Ihrig, ZHR 181 [2017], 381, 390 f.; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 30.9.2022 - 13 Kap 1/16 - juris Rn. 610, 630).

    Werde ein potentiell ad-hoc-pflichtiger Umstand an einer Stelle im Unternehmen bekannt, die keine Entscheidungsberechtigung über die Veröffentlichung der Mitteilung habe, müsse sie diese unverzüglich melden (BaFin, Emittentenleitfaden, Stand 22.7.2013, Ziff. IV.6.3, S. 70; Ihrig, ZHR 181 [2017], 381, 391 f.; Wilken/Hagemann, BB 2016, 67, 70; Sajnovits, WM 2016, 765, 769; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 30.9.2022 - 13 Kap 1/16 - juris Rn. 610; Buck-Heeb, AG 2015, 801, 806 mwN; so auch MK eA 142 f. Rn. 462 ff.; eA 801 Rn. 779; BG-T eA 740 f. Rn. 90).

    Die Vertreter einer weiteren Meinung verlangen für das Entstehen der Ad-hoc-Pflicht nach § 15 Abs. 1 WpHG grobe Fahrlässigkeit (Habersack, DB 2016, 1551, 1555; Pfüller in Fuchs, WpHG, 2. Aufl., § 15 Rn. 328; Sethe in Assmann/Schneider, WpHG, 6. Aufl., §§ 37b, 37c Rn. 105; offen gelassen von OLG Celle, Beschluss vom 30.9.2022 - 13 Kap 1/16 - juris Rn. 608).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird zudem vertreten, dass jedenfalls die Haftung des Emittenten nach § 37b WpHG aF seine Kenntnis von der Insiderinformation oder seine auf grober Fahrlässigkeit beruhende Unkenntnis voraussetze (OLG Celle, Beschluss vom 30.9.2022 - 13 Kap 1/16 - juris Rn. 607).

    Der Anwendungsbereich der §§ 15, 37b Abs. 1 WpHG aF ist nach allgemeinen deliktsrechtlichen Kategorien dahingehend fortzuentwickeln, dass bereits im Vorfeld der Kenntnis die Pflicht des Vorstands als des für die Ad-hoc-Pflicht zuständigen Organs des Emittenten besteht, dafür zu sorgen, dass ihm potentielle Insiderinformationen zur Kenntnis gelangen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30.9.2022 - 13 Kap 1/16 - juris Rn. 610).

    Nach der Gegenauffassung trägt der Anleger nicht nur die Beweislast für das Vorliegen einer Insiderinformation, sondern auch dafür, dass der Emittent diese kannte oder hätte kennen müssen (Möllers/Höck, WuB 2018, 303, 306 mwN; Rössner/Bolkart, ZIP 2002, 1471, 1474; Thomale, Der gespaltene Emittent, 2018, S. 52, 116; vgl. auch Buck-Heeb, AG 2015, 801, 805 f.; im Ausgangspunkt auch OLG Celle, Beschluss vom 30.9.2022 - 13 Kap 1/16 - juris Rn. 606, 612 ff., wonach allerdings danach zu differenzieren sei, ob im Unternehmen des Emittenten überhaupt an irgendeiner Stelle Kenntnis von der Insidertatsache vorhanden ist oder erlangt werden könnte).

    Eine andere Beurteilung ist nicht infolge des Umstands veranlasst, dass die in § 37b Abs. 2 WpHG aF normierte Beweislastumkehr ausweislich der Gesetzesmaterialien einer Anwendung der Lehre von der Beweislastverteilung anhand der von den Beteiligten jeweils beherrschten Verantwortungsbereichen entspricht (BT-Drucks. 14/8017, S. 93; BT-Drucks. 13/8933, S. 80; OLG Celle, Beschluss vom 30.9.2022 - 13 Kap 1/16 - juris Rn. 615; Möllers/Leisch in KölnKomm-WpHG, 2. Aufl., 2014, §§ 37b, c Rn. 214; Rössner/Bolkart, ZIP 2002, 1471, 1474; so aber MK eA 140 Rn. 452, ebenso BG-Hei eA 849 Rn. 6 ff.).

    Sofern die von der Rechtsprechung verlangten allgemeinen Voraussetzungen für das Eingreifen der Grundsätze der sekundären Darlegungslast gegeben sind (vgl. BGH, Urteil vom 25.5.2020 - VI ZR 252/19 - juris Rn. 39; Urteil vom 8.3.2021 - VI ZR 505/19 - juris Rn. 27 f., 30 a.E.; Urteil vom 29.6.2021 - VI ZR 566/19 - juris Rn. 16, jeweils zur Haftung gegenüber Käufern gemäß § 826 BGB), ist dem Emittenten abzuverlangen, zur Kenntnis und zum internen Informationsfluss im Unternehmen vorzutragen (Möllers/Höck, WuB 2018, 303, 306 mwN; vgl. auch Spindler in BeckOGK-BGB, Stand 1.11.2022, § 826 Rn. 198 ff.; vgl. zudem OLG Celle, Beschluss vom 30.9.2022 - 13 Kap 1/16 - juris Rn. 615, wonach der Emittent seine interne Compliance-Organisation darzulegen hat).

    Für die Gesellschaft nimmt der Vorstand die Publizitätspflicht wahr (OLG Celle, Beschluss vom 30.9.2022 - 13 Kap 1/16 - juris Rn. 610; Assmann in Assmann/Schneider/Mülbert, Wertpapierhandelsrecht, 7. Aufl., Art. 17 VO [EU] Nr. 596/2014 Rn. 25; Klöhn in KölnKomm-WpHG, 2. Aufl., § 15 Rn. 52; Veil/Brüggemeier in Meyer/Veil/Rönnau, Handbuch Marktmissbrauchsrecht, 2018, § 10 Rn. 38).

    Nach der Gegenauffassung stehen Verschwiegenheitspflichten einer Zurechnung von Wissen entgegen (OLG Celle, Beschluss vom 30.9.2022 - 13 Kap 1/16 - juris Rn. 631; Buck-Heeb, AG 2015, 801, 810; Gasteyer/Goldschmidt, AG 2016, 116, 122; Habersack, DB 2016, 1551, 1554; Ihrig, ZHR 181 [2017], 381, 399; Schubert in MünchKomm-BGB, 9. Aufl., § 166 Rn. 73; Spindler in MünchKomm-AktG, 5. Aufl., § 78 Rn. 98; Sajnovits, WM 2016, 765, 771 f.; Schürnbrand, ZHR 181 [2017], 357, 372; Verse, AG 2015, 413, 417 f.; so auch S. 18 des Privatgutachtens Klöhn vom 28.1.2022, Anlage TI 3).

    Dementsprechend soll einer Gesellschaft das Wissen eines Doppelmandatsträgers dann nicht zuzurechnen sein, wenn der Doppelmandatsträger sein Wissen wegen einer bestehenden Verschwiegenheitspflicht nicht innerhalb der Gesellschaft weitergeben darf (OLG Celle, Beschluss vom 30.9.2022 - 13 Kap 1/16 - juris Rn. 631, 653 zum Aufsichtsrat, vgl. auch Rn. 658 zum Vorstand; OLG Celle, Urteil vom 24.8.2011 - 9 U 41/11 - BeckRS 2011, 141384 Rn. 28 zum Aufsichtsrat; Bekritsky, Wissen und Ad-Hoc-Publizität, 2022, S. 356 (allgemein); Buck-Heeb, AG 2015, 801, 810 zum Aufsichtsrat; dies., WM 2016, 1469, 1470 (allgemein); Gasteyer/Goldschmidt, AG 2016, 116, 122, 125; Habersack, DB 2016, 1551, 1554 zum Vorstand; Koch, ZIP 2015, 1757, 1762 f. zum Aufsichtsrat; Kumpan/Misterek, ZBB 2020, 10, 17; Liebscher, ZIP 2019, 1837, 1847 zum Aufsichtsrat; Schubert in MünchKomm-BGB, 9. Aufl., § 166 Rn. 74; Koch, AktG, 17. Aufl., § 78 Rn. 28; Sajnovits, WM 2016, 765, 772; Verse, AG 2015, 413, 418; insoweit auch S. 18 des Privatgutachtens Klöhn vom 28.1.2022, Anlage TI 3) .

    Dem Sinn und Zweck der Ad-hoc-Publizität gemäß § 15 Abs. 1 WpHG aF kann nur dadurch Rechnung getragen werden, dass der gesamte Kapitalmarkt im Wege der Ad-hoc-Mitteilung über Insiderinformationen informiert wird (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 30.9.2022 - 13 Kap 1/16 - juris Rn. 645).

    Solange ein Emittent seiner Ad-hoc-Pflicht nicht nachgekommen ist, steht die Wertung des § 15 WpHG aF einer Würdigung der Insiderinformation als vertraulich und der Verschwiegenheitspflicht unterliegend nicht entgegen (Gaßner, Ad-hoc-Publizität, 2020, S. 278; Mülbert/Sajnovits, NJW 2016, 2540, 2541 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 26.4.2016 - XI ZR 108/15 - juris Rn. 31, wonach die Frage der vertraglichen oder gesetzlichen Offenbarungs- bzw. Mitteilungspflicht für die Qualifikation einer Information als vertrauliche Angabe oder Geheimnis ohne Bedeutung ist; vgl. zudem OLG Celle, Beschluss vom 30.9.2022 - 13 Kap 1/16 - juris Rn. 640).

    Eine Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht der Organe soll zudem auch dann in Betracht kommen, wenn zwischen den in Rede stehenden Unternehmen auf Grund einer Mehrheitsbeteiligung und infolge der Ausübung eines herrschenden Einflusses nach §§ 311 ff. AktG ein faktisches Konzernverhältnis besteht (OLG Celle, Beschluss vom 30.9.2022 - 13 Kap 1/16 - juris Rn. 652; LG Stuttgart, Urteil vom 24.10.2018 - 22 O 101/16 - juris Rn. 276; Bank, NZG 2013, 801, 804, 806; Bekritsky, Wissen und Ad-Hoc-Publizität, 2022, S. 356; Menke, NZG 2004, 697, 699; Spindler in MünchKomm-AktG, 5. Aufl., § 93 Rn. 142; Singhof, ZGR 2001, 146, 160; vgl. auch Kumpan/Misterek, ZBB 2020, 10, 18; a.A. Koch, AktG, 17. Aufl., § 311 Rn. 36d).

    Hat ein Emittent keine Kenntnis von einer Insiderinformation und beruht die fehlende Kenntnis nicht auf auf der Verletzung einer Wissensorganisationspflicht, so ist der Emittent nicht Adressat einer Veröffentlichungspflicht (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30.9.2022 - 13 Kap 1/16 - juris Rn. 648; Koch, ZIP 2015, 1757, 1764).

    Nur dieser kann als Herr der Informationen diese öffentlich machen und so deren Geheimnischarakter beseitigen (BGH, Urteil vom 26.4.2016 - XI ZR 108/15 - juris Rn. 35; OLG Celle, Beschluss vom 30.9.2022 - 13 Kap 1/16 - juris Rn. 641, 653; Koch, AktG, 17. Aufl., § 311 Rn. 36f; Schubert in MünchKomm-BGB, 9. Aufl., § 166 Rn. 74; vgl. hierzu MB eA 340 Rn. 457; eA 342 Rn. 463).

    Die Verschwiegenheitspflicht der Vorstandsmitglieder der Nebenintervenientin mit Doppelmandat kann entgegen der Auffassung der Beigeladenen T (eA 761 Rn. 181 ff.) nicht infolge der besonderen Konfliktlage durchbrochen werden, der Vorstandsmitglieder mit Doppelmandat ausgesetzt sind (ablehnend auch OLG Celle, Beschluss vom 30.9.2022 - 13 Kap 1/16 - juris Rn. 642 zur Pflichten- bzw. Interessenkollision bei Aufsichtsratsmitgliedern mit Doppelmandat).

  • BGH, 27.06.2023 - II ZB 21/22

    Schadenersatzbegehren aus Transaktionen mit Aktien wegen fehlerhafter

    Das Oberlandesgericht (OLG Celle, Beschluss vom 30. September 2022 - 13 Kap 1/16, juris, auszugsweise abgedruckt in ZWH 2022, 290) hat die Feststellungsziele überwiegend zurückgewiesen und im Übrigen als gegenstandslos behandelt.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.10.2017 - 13 Kap 1/16   

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https://dejure.org/2017,40081
OLG Celle, 24.10.2017 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2017,40081)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.10.2017 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2017,40081)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2017,40081)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.is (Pressebericht, 24.10.2017)

    Porsche-Prozess: Befangenheitsantrag abgelehnt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Porsche und VW

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   OLG Celle, 04.04.2019 - 13 Kap 1/16   

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OLG Celle, 04.04.2019 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2019,8350)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.04.2019 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2019,8350)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. April 2019 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2019,8350)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • drik.de

    KapMuG-Verfahren ARFB ./. Porsche/VW: Anhörungsrüge zurückgewiesen

  • drik.de

    Kapitalanleger-Musterverfahren ARFB ./. Porsche/VW: Ablehnungsgesuche verworfen

  • diebewertung.de

    Porsche Automobil Holding SE, Volkswagen AG

Kurzfassungen/Presse

  • diebewertung.de (Kurzinformation)

    Porsche Automobil Holding SE, Volkswagen AG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.11.2008 - II ZB 4/08

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2019 - 13 Kap 1/16
    Eine Rechtsbeschwerde gegen die ein Ablehnungsgesuch zurückweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts im Kapitalanleger-Musterverfahren ist nicht gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO durch Gesetz zugelassen (vgl. zum bis zum 31. Oktober 2012 gültigen, inhaltsgleichen § 15 KapMuG: BGH, Urteil vom 24. November 2008 - II ZB 4/08, ZIP 2009, 34, juris Rn. 5 ff.).
  • BGH, 27.10.2008 - II ZR 255/07

    Zur Alleinvertretungsbefugnis des GmbH-Geschäftsführers bei Liquidation

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2019 - 13 Kap 1/16
    Eine Rechtsbeschwerde gegen die ein Ablehnungsgesuch zurückweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts im Kapitalanleger-Musterverfahren ist nicht gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO durch Gesetz zugelassen (vgl. zum bis zum 31. Oktober 2012 gültigen, inhaltsgleichen § 15 KapMuG: BGH, Urteil vom 24. November 2008 - II ZB 4/08, ZIP 2009, 34, juris Rn. 5 ff.).
  • BGH, 21.06.2007 - V ZB 3/07

    Versagung des Zuschlags wegen Ablehnung des Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2019 - 13 Kap 1/16
    Abgelehnte Richter können über ein Ablehnungsgesuch selbst entscheiden, wenn es offensichtlich lediglich dazu dient, das Verfahren zu verschleppen oder sonst verfahrensfremde Zwecke verfolgt (BVerfG, Beschl. v. 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07, juris; BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - V ZB 3/07, juris; Musielak/Voit, § 45 ZPO Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07

    Verstoß gegen Art 101 Abs 1 S 2 wegen Zurückweisung eines im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2019 - 13 Kap 1/16
    Abgelehnte Richter können über ein Ablehnungsgesuch selbst entscheiden, wenn es offensichtlich lediglich dazu dient, das Verfahren zu verschleppen oder sonst verfahrensfremde Zwecke verfolgt (BVerfG, Beschl. v. 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07, juris; BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - V ZB 3/07, juris; Musielak/Voit, § 45 ZPO Rn. 3 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.05.2019 - 13 Kap 1/16   

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https://dejure.org/2019,12621
OLG Celle, 07.05.2019 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2019,12621)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.05.2019 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2019,12621)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Mai 2019 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2019,12621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • drik.de

    KapMuG-Verfahren ARFB ./. Porsche/VW: Anhörungsrüge zurückgewiesen

  • diebewertung.de

    Porsche Automobil Holding SE

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.04.2013 - VI ZR 82/12

    Prüfung der gerichtlichen Verpflichtung zur ausdrücklichen Bescheidung aller

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.2019 - 13 Kap 1/16
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrages auch ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2013 - VI ZR 82/12, juris Rn. 2 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.09.2018 - 13 Kap 1/16   

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https://dejure.org/2018,28423
OLG Celle, 10.09.2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,28423)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.09.2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,28423)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. September 2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,28423)
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Volltextveröffentlichung

  • drik.de

    Kapitalanleger-Musterverfahren ARFB gegen VW und Porsche: Befangenheitsanträge abgelehnt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.01.2016 - VII ZR 36/14

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Auszug aus OLG Celle, 10.09.2018 - 13 Kap 1/16
    Entscheidend ist, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 88, 17, 22 f., juris Rn. 27; BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211, Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890, Rn. 10 und vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022, Rn. 9).

    Als Umstände in diesem Sinne kommen dabei nur objektive Gründe in Betracht, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit parteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2015 - II ZR 304/03, BGH-Report 2005, 1350, juris Rn. 1 und vom 13. Januar 2016, a.a.O.).

  • BGH, 31.01.2005 - II ZR 304/03

    Besorgnis der Befangenheit wegen Mitarbeit an einem Kommentar

    Auszug aus OLG Celle, 10.09.2018 - 13 Kap 1/16
    Als Umstände in diesem Sinne kommen dabei nur objektive Gründe in Betracht, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit parteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2015 - II ZR 304/03, BGH-Report 2005, 1350, juris Rn. 1 und vom 13. Januar 2016, a.a.O.).

    Vielmehr sind grundsätzlich nur nahe persönliche oder geschäftliche Beziehungen zwischen dem Richter und einem Verfahrensbeteiligten geeignet, die Unparteilichkeit eines Richters in Frage zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2005 - II ZR 304/03, juris Rn. 2).

  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus OLG Celle, 10.09.2018 - 13 Kap 1/16
    Entscheidend ist, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 88, 17, 22 f., juris Rn. 27; BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211, Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890, Rn. 10 und vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022, Rn. 9).
  • BGH, 27.10.2008 - II ZR 255/07

    Zur Alleinvertretungsbefugnis des GmbH-Geschäftsführers bei Liquidation

    Auszug aus OLG Celle, 10.09.2018 - 13 Kap 1/16
    Eine Rechtsbeschwerde gegen die das Ablehnungsgesuch zurückweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts im Kapitalanleger-Musterverfahren ist nicht gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO durch Gesetz zugelassen (vgl. zum bis zum 31. Oktober 2012 gültigen, inhaltsgleichen § 15 KapMuG: BGH, Urteil vom 24. November 2008 - II ZB IV/08, ZIP 2009, 34, juris Rn. 5 ff.).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus OLG Celle, 10.09.2018 - 13 Kap 1/16
    Entscheidend ist, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 88, 17, 22 f., juris Rn. 27; BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211, Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890, Rn. 10 und vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022, Rn. 9).
  • BGH, 10.06.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12

    Richterablehnung: Fachvortrag vor der Rechtsanwaltskammerversammlung als

    Auszug aus OLG Celle, 10.09.2018 - 13 Kap 1/16
    Entscheidend ist, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 88, 17, 22 f., juris Rn. 27; BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211, Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890, Rn. 10 und vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022, Rn. 9).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 13 W 21/11

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei verweigerter Terminsverlegung

    Auszug aus OLG Celle, 10.09.2018 - 13 Kap 1/16
    Im Übrigen wäre auch durch die mittlerweile erfolgte Verlegung der Verhandlungstermine in den Oktober/November/Dezember 2018 das Rechtsschutzbedürfnis für das Ablehnungsgesuch, soweit es auf die Terminanberaumung für Juni 2018 gestützt ist, entfallen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. April 2011 - 13 W 21/11, juris Rn. 11 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.09.2018 - 13 Kap 1/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,29315
OLG Celle, 11.09.2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,29315)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.09.2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,29315)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. September 2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,29315)
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Volltextveröffentlichung

  • drik.de

    Kapitalanleger-Musterverfahren ARFB gegen VW und Porsche: Verfahren erweitert

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2018 - 13 Kap 1/16
    Grundsätzlich feststellungsfähig sind zwar auch generelle Voraussetzungen der Aktivlegitimation (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - XI ZB 12/12, juris Rn. 156).
  • BGH, 22.10.2013 - XI ZR 42/12

    Rechtskraftwirkung einer Entscheidung gegen eine Bank wegen fehlerhafter

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2018 - 13 Kap 1/16
    Zu dem Streitgegenstand des Musterverfahrens gehören damit alle Tatsachen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden und den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtung zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den die Musterverfahrensbeteiligte zur Stützung ihres Begehrens dem Gericht vorträgt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2013 - XI ZR 42/12, juris Rn. 15 zum von der Rechtskraft erfassten Streitgegenstand).
  • BGH, 29.07.2014 - II ZB 1/12

    Kapitalanlegermusterverfahren zur Klärung der Art und Weise der

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2018 - 13 Kap 1/16
    Feststellungsziele, bei denen es um die Klärung von Rechtsfragen in Bezug auf den Umfang des - hier ggf. nach §§ 37b, 37c WpHG bzw. § 826 BGB zu gewährenden - Schadensersatzes geht, können Gegenstand eines Musterverfahrens sein (BGH, Beschluss vom 29. Juli 2014 - II ZB 1/12, juris Rn. 96).
  • BGH, 22.11.2016 - XI ZB 9/13

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2018 - 13 Kap 1/16
    Das Oberlandesgericht hat sich bei seiner Entscheidung nach § 16 Abs. 1 KapMuG innerhalb des durch die Feststellungsziele bestimmten Streitgegenstands des Musterverfahrens zu halten, vgl. § 308 ZPO (BGH, Beschluss vom 22. November 2016 - XI ZB 9/13, juris Rn. 102).
  • BGH, 09.01.2018 - II ZB 14/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Hinreichende Bestimmtheit des Feststellungsziels;

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2018 - 13 Kap 1/16
    Im Falle der Zurückweisung eines so formulierten Antrags lässt sich ohne Kenntnis des gesamten Akteninhalts des Musterverfahrens nicht zweifelsfrei erkennen, welche weiteren Fehler mit Bindungswirkung für die Ausgangsverfahren verneint worden sind (BGH, Beschluss vom 19. September 2017, a.a.O., juris Rn. 65; i. Erg. auch BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - II ZB 14/16, juris Rn. 5, 55).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.12.2016 - 13 Kap 1/16   

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https://dejure.org/2016,67717
OLG Celle, 05.12.2016 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2016,67717)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.12.2016 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2016,67717)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Dezember 2016 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2016,67717)
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Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Porsche und VW: Musterkläger bestimmt

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.03.2019 - 13 Kap 1/16   

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https://dejure.org/2019,7519
OLG Celle, 28.03.2019 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2019,7519)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.03.2019 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2019,7519)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. März 2019 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2019,7519)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • drik.de

    Kapitalanleger-Musterverfahren ARFB ./. Porsche/VW: Ablehnungsgesuche zurückgewiesen

  • diebewertung.de

    Porsche Automobil Holding SE, Volkswagen AG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.01.2016 - VII ZR 36/14

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2019 - 13 Kap 1/16
    Entscheidend ist, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 88, 17, 22 f., juris Rn. 27; BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211, Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890, Rn. 10 und vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022, Rn. 9).

    Als Umstände in diesem Sinne kommen dabei nur objektive Gründe in Betracht, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit parteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2015 - II ZR 304/03, BGH-Report 2005, 1350, juris Rn. 1 und vom 13. Januar 2016, a.a.O.).

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2019 - 13 Kap 1/16
    Bei nicht schlüssig begründeten Ersuchen kann die Äußerung unterbleiben (MüKo ZPO-Stackmann, 5. Auflage 2016, § 44 Rn. 10, zit. nach beck-online; BGH MDR 2012, 49, Rn. 12, zit. nach juris).
  • BGH, 24.11.2008 - II ZB 4/08

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2019 - 13 Kap 1/16
    Eine Rechtsbeschwerde gegen die das Ablehnungsgesuch zurückweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts im Kapitalanleger-Musterverfahren ist nicht gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO durch Gesetz zugelassen (vgl. zum bis zum 31. Oktober 2012 gültigen, inhaltsgleichen § 15 KapMuG: BGH, Urteil vom 24. November 2008 - II ZB 4/08, ZIP 2009, 34, juris Rn. 5 ff.).
  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2019 - 13 Kap 1/16
    Entscheidend ist, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 88, 17, 22 f., juris Rn. 27; BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211, Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890, Rn. 10 und vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022, Rn. 9).
  • BGH, 27.10.2008 - II ZR 255/07

    Zur Alleinvertretungsbefugnis des GmbH-Geschäftsführers bei Liquidation

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2019 - 13 Kap 1/16
    Eine Rechtsbeschwerde gegen die das Ablehnungsgesuch zurückweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts im Kapitalanleger-Musterverfahren ist nicht gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO durch Gesetz zugelassen (vgl. zum bis zum 31. Oktober 2012 gültigen, inhaltsgleichen § 15 KapMuG: BGH, Urteil vom 24. November 2008 - II ZB 4/08, ZIP 2009, 34, juris Rn. 5 ff.).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2019 - 13 Kap 1/16
    Entscheidend ist, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 88, 17, 22 f., juris Rn. 27; BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211, Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890, Rn. 10 und vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022, Rn. 9).
  • BGH, 10.06.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12

    Richterablehnung: Fachvortrag vor der Rechtsanwaltskammerversammlung als

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2019 - 13 Kap 1/16
    Entscheidend ist, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 88, 17, 22 f., juris Rn. 27; BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211, Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890, Rn. 10 und vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022, Rn. 9).
  • BGH, 31.01.2005 - II ZR 304/03

    Besorgnis der Befangenheit wegen Mitarbeit an einem Kommentar

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2019 - 13 Kap 1/16
    Als Umstände in diesem Sinne kommen dabei nur objektive Gründe in Betracht, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit parteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2015 - II ZR 304/03, BGH-Report 2005, 1350, juris Rn. 1 und vom 13. Januar 2016, a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 19.04.2013 - 13 WF 24/13
    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2019 - 13 Kap 1/16
    Ein Ablehnungsgesuch ist unzulässig, soweit es sich auf einen bereits beschiedenen Ablehnungsgrund stützt (OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. April 2013 - 13 WF 24/13, juris Rn. 10 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.11.2017 - 13 Kap 1/16   

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https://dejure.org/2017,63787
OLG Celle, 27.11.2017 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2017,63787)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.11.2017 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2017,63787)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. November 2017 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2017,63787)
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Volltextveröffentlichung

  • drik.de

    Kapitalanleger-Musterverfahren ARFB gegen VW und Porsche: Befangenheitsanträge abgelehnt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus OLG Celle, 27.11.2017 - 13 Kap 1/16
    Verständiger Anlass zu einem aus einer bloßen Zugehörigkeit zum gleichen Spruchkörper hergeleiteten Misstrauen eines Beteiligten gegen die Unparteilichkeit eines Richters oder einer Richterin besteht erst dann, wenn sich aufgrund besonderer zusätzlicher Umstände der Eindruck einer unsachlichen, durch Voreingenommenheit oder gar Willkür geprägten Einstellung des Richters oder der Richterin aufdrängt (vgl. auch BVerfG NVwZ 2009, 581).
  • BGH, 30.01.2007 - XI ZB 43/05

    Mitwirkung eines nicht zur planmäßigen Vertretung innerhalb des abgelehnten

    Auszug aus OLG Celle, 27.11.2017 - 13 Kap 1/16
    Gericht im Sinne von § 45 Abs. 1 ZPO ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW-RR 2007, 932) der durch den geschäftsplanmäßigen Vertreter ergänzte Spruchkörper.
  • OLG Naumburg, 30.11.2006 - 10 W 86/06

    Kein Ablehnungsgrund wegen richterlicher Stellungnahme zur Siegessicherheit einer

    Auszug aus OLG Celle, 27.11.2017 - 13 Kap 1/16
    Danach bildet eine lediglich vorläufige Rechtsauffassung von vornherein keinen Ablehnungsgrund (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2013, 1535, 1536; OLG Hamm MDR 2010, 1282; OLG Naumburg MDR 2007, 794).
  • OLG Karlsruhe, 09.09.2013 - 17 W 16/13

    Richterablehnung: Hinweis des originären Einzelrichters auf die einheitliche

    Auszug aus OLG Celle, 27.11.2017 - 13 Kap 1/16
    Danach bildet eine lediglich vorläufige Rechtsauffassung von vornherein keinen Ablehnungsgrund (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2013, 1535, 1536; OLG Hamm MDR 2010, 1282; OLG Naumburg MDR 2007, 794).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 AV 1.13

    Bestimmung des zuständigen Gerichts; Besorgnis der Befangenheit;

    Auszug aus OLG Celle, 27.11.2017 - 13 Kap 1/16
    Jedoch bedarf es auch insoweit regelmäßig näherer, über das bloße Kollegialitätsverhältnis hinausgehender beruflicher oder privater Beziehungen der Richterkollegen zueinander (vgl. Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 13. Aufl. § 42 Rn. 16; BGH NJW 1957, 1400; BVerwG NVwZ-RR 2013, 343), um die Befangenheit zu bejahen.
  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 1 W 51/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung einer Terminsverlegung

    Auszug aus OLG Celle, 27.11.2017 - 13 Kap 1/16
    Danach bildet eine lediglich vorläufige Rechtsauffassung von vornherein keinen Ablehnungsgrund (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2013, 1535, 1536; OLG Hamm MDR 2010, 1282; OLG Naumburg MDR 2007, 794).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2009 - 2 Ss 107/09
    Auszug aus OLG Celle, 27.11.2017 - 13 Kap 1/16
    Der Senat verkennt zwar nicht, dass das Kollegialverhältnis insbesondere von Richtern, die dem gleichen Spruchkörper angehören, anders als die bloße Zugehörigkeit zu einem größeren Gericht Anknüpfungspunkt für die Besorgnis der Befangenheit sein kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2010, 1158; OLG Zweibrücken MDR 2014, 1171).
  • OLG Zweibrücken, 20.03.2014 - 3 W 16/14

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis gegenüber der zusammen mit der Ehefrau

    Auszug aus OLG Celle, 27.11.2017 - 13 Kap 1/16
    Der Senat verkennt zwar nicht, dass das Kollegialverhältnis insbesondere von Richtern, die dem gleichen Spruchkörper angehören, anders als die bloße Zugehörigkeit zu einem größeren Gericht Anknüpfungspunkt für die Besorgnis der Befangenheit sein kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2010, 1158; OLG Zweibrücken MDR 2014, 1171).
  • SG Kassel, 23.02.2016 - S 1 U 125/15
    Auszug aus OLG Celle, 27.11.2017 - 13 Kap 1/16
    Sinn der dienstlichen Äußerung der abgelehnten Richter ist jedoch allein die Klärung des Sachverhalts im Hinblick auf den geltend gemachten Ablehnungsgrund ist, so dass es einer dienstlichen Äußerung nicht bedarf, wenn das Gesuch auf aktenkundige Gründe gestützt wird (vgl. MünchKomm-Gehrlein, ZPO, 4. Aufl. § 44 Rdnr. 9; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Aufl. § 44 Rdnr. 7 Stichwort: Aktenkundigkeit; OLG Bamberg - 1 U 125/15 - Beschluss vom 30.04.2015; juris) 13. Aufl. § 44 Rdnr. 9) oder das Gericht - wie im vorliegenden Fall - bei seiner Entscheidung die vorgetragenen Tatsachen zugrunde legt.
  • BGH, 04.07.1957 - IV ARZ 5/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Celle, 27.11.2017 - 13 Kap 1/16
    Jedoch bedarf es auch insoweit regelmäßig näherer, über das bloße Kollegialitätsverhältnis hinausgehender beruflicher oder privater Beziehungen der Richterkollegen zueinander (vgl. Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 13. Aufl. § 42 Rn. 16; BGH NJW 1957, 1400; BVerwG NVwZ-RR 2013, 343), um die Befangenheit zu bejahen.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.12.2018 - 13 Kap 1/16   

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https://dejure.org/2018,43237
OLG Celle, 18.12.2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,43237)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.12.2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,43237)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Dezember 2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,43237)
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Volltextveröffentlichung

  • drik.de

    KapMuG-Verfahren ARFB ./. Porsche/VW: Befangenheitsantrag verworfen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.11.2008 - II ZB 4/08

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2018 - 13 Kap 1/16
    b) Am 8. März 2018 hat die Beigeladene Tremblant "in Kenntnis der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.11.2008 ... II ZB 4/08' (wonach eine Rechtsbeschwerde gegen die ein Ablehnungsgesuch zurückweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts im Kapitalanleger-Musterverfahren nicht statthaft ist) beim Bundesgerichtshof Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss vom 9. Februar 2018 eingelegt und eine Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist um zwei Monate, später eine weitere Verlängerung um einen Monat beantragt (GA XXV 4564, 4567, GA XXIV 27).

    Eine Rechtsbeschwerde gegen die das Ablehnungsgesuch zurückweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts im Kapitalanleger-Musterverfahren ist nicht gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO durch Gesetz zugelassen (vgl. zum bis zum 31. Oktober 2012 gültigen, inhaltsgleichen § 15 KapMuG: BGH, Urteil vom 24. November 2008 - II ZB 4/08, ZIP 2009, 34, juris Rn. 5 ff.).

  • BGH, 27.10.2008 - II ZR 255/07

    Zur Alleinvertretungsbefugnis des GmbH-Geschäftsführers bei Liquidation

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2018 - 13 Kap 1/16
    Eine Rechtsbeschwerde gegen die das Ablehnungsgesuch zurückweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts im Kapitalanleger-Musterverfahren ist nicht gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO durch Gesetz zugelassen (vgl. zum bis zum 31. Oktober 2012 gültigen, inhaltsgleichen § 15 KapMuG: BGH, Urteil vom 24. November 2008 - II ZB 4/08, ZIP 2009, 34, juris Rn. 5 ff.).
  • BGH, 19.09.2017 - XI ZB 17/15

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2018 - 13 Kap 1/16
    Mit Beschluss vom 30. November 2017 hat der Senat wegen der Feststellungsziele einen Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. September 2017 - XI ZB 17/15 gegeben und eine neue Stellungnahmefrist bis zum 31. Januar 2018 gesetzt (GA XX 3980).
  • BGH, 21.06.2007 - V ZB 3/07

    Versagung des Zuschlags wegen Ablehnung des Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2018 - 13 Kap 1/16
    Abgelehnte Richter können über ein Ablehnungsgesuch selbst entscheiden, wenn es offensichtlich lediglich dazu dient, das Verfahren zu verschleppen (BVerfG, Beschl. v. 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07; BGH; Beschl. v. 21.06.2007 - V ZB 3/07; Musielak/Voit, § 45 ZPO Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07

    Verstoß gegen Art 101 Abs 1 S 2 wegen Zurückweisung eines im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2018 - 13 Kap 1/16
    Abgelehnte Richter können über ein Ablehnungsgesuch selbst entscheiden, wenn es offensichtlich lediglich dazu dient, das Verfahren zu verschleppen (BVerfG, Beschl. v. 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07; BGH; Beschl. v. 21.06.2007 - V ZB 3/07; Musielak/Voit, § 45 ZPO Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 26.01.2015 - PatAnwZ 1/14

    Ablehnung eines Patentanwalts als ehrenamtlicher Richter wegen einer Besorgnis

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2018 - 13 Kap 1/16
    Die Einholung dienstlicher Stellungnahmen der abgelehnten Richter nach § 44 Abs. 3 ZPO ist in Fällen unzulässiger Befangenheitsgesuche entbehrlich (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2015 - PatAnwZ 1/14, juris Rn. 3).
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   OLG Celle, 19.11.2018 - 13 Kap 1/16   

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https://dejure.org/2018,38804
OLG Celle, 19.11.2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,38804)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.11.2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,38804)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. November 2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,38804)
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Kurzfassungen/Presse

  • drik.de (Kurzinformation)

    ARFB ./. Porsche/VW: Musterverfahren um neues Feststellungsziel erweitert

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.02.2019 - 13 Kap 1/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,4005
OLG Celle, 25.02.2019 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2019,4005)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.02.2019 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2019,4005)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Februar 2019 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2019,4005)
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Kurzfassungen/Presse

  • drik.de (Kurzinformation)

    KapMuG-Verfahren ARFB ./. Porsche/VW: Anhörungsrüge verworfen

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.06.2020 - 13 Kap 1/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,17322
OLG Celle, 17.06.2020 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2020,17322)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.06.2020 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2020,17322)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Juni 2020 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2020,17322)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • drik.de

    ARFB ./. Porsche/VW: Ablehnungsgesuch zurückgewiesen

  • drik.de

    ARFB ./. Porsche/VW: Gehörsrüge zurückgewiesen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess durch Übergehen

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2020 - 13 Kap 1/16
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrages auch ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05. Juli 2013 - 1 BvR 1018/13, juris Rn. 14 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 16. April 2013 - VI ZR 82/12, juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 16.04.2013 - VI ZR 82/12

    Prüfung der gerichtlichen Verpflichtung zur ausdrücklichen Bescheidung aller

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2020 - 13 Kap 1/16
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrages auch ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05. Juli 2013 - 1 BvR 1018/13, juris Rn. 14 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 16. April 2013 - VI ZR 82/12, juris Rn. 2 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.03.2018 - 13 Kap 1/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,25595
OLG Celle, 21.03.2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,25595)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.03.2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,25595)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. März 2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,25595)
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Volltextveröffentlichung

  • drik.de

    Kapitalanleger-Musterverfahren ARFB gegen VW und Porsche: Befangenheitsantrag abgelehnt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.01.2016 - VII ZR 36/14

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2018 - 13 Kap 1/16
    Entscheidend ist, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 88, 17, 22 f., juris Rn. 27; BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211, Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890, Rn. 10 und vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022, Rn. 9).

    Als Umstände in diesem Sinne kommen dabei nur objektive Gründe in Betracht, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit parteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2015 - II ZR 304/03, BGH-Report 2005, 1350, juris Rn. 1 und vom 13. Januar 2016, aaO.).

  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2018 - 13 Kap 1/16
    Entscheidend ist, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 88, 17, 22 f., juris Rn. 27; BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211, Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890, Rn. 10 und vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022, Rn. 9).
  • BGH, 27.10.2008 - II ZR 255/07

    Zur Alleinvertretungsbefugnis des GmbH-Geschäftsführers bei Liquidation

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2018 - 13 Kap 1/16
    Eine Rechtsbeschwerde gegen die das Ablehnungsgesuch zurückweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts im Kapitalanleger-Musterverfahren ist nicht gem. § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO durch Gesetz zugelassen (vgl. zum bis zum 31. Oktober 2012 gültigen, inhaltsgleichen § 15 KapMuG: BGH, Urteil vom 24. November 2008 - II ZB IV/08, ZIP 2009, 34, juris Rn. 5 ff.).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2018 - 13 Kap 1/16
    Entscheidend ist, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 88, 17, 22 f., juris Rn. 27; BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211, Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890, Rn. 10 und vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022, Rn. 9).
  • LG Hannover, 13.04.2016 - 18 OH 2/16

    Porsche/VW-Übernahme: Feststellungsziele für Musterentscheid festgelegt

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2018 - 13 Kap 1/16
    13 Kap 1/16 18 OH 2/16 Beschluss.
  • BGH, 10.06.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12

    Richterablehnung: Fachvortrag vor der Rechtsanwaltskammerversammlung als

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2018 - 13 Kap 1/16
    Entscheidend ist, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 88, 17, 22 f., juris Rn. 27; BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211, Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890, Rn. 10 und vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022, Rn. 9).
  • OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08

    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2018 - 13 Kap 1/16
    c) Da es somit an einer schlüssigen Begründung des Ablehnungsgesuches fehlt, brauchten dienstliche Äußerungen nicht eingeholt zu werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30. Dezember 2008 - 2 W 127/08, juris Rn. 33 und vom 3. Juli 2000 - 16 Wx 87/00, juris Rn. 5; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 1. Februar 1994 - 2 Z BR 145/93, juris Rn. 10; MünchKomm-Stackmann, ZPO, 5. Aufl. § 44 Rn. 10; Vossler, in: BeckOK-ZPO, 26. Edition, § 44 Rn. 14, Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 44 Rn. 9).
  • BGH, 31.01.2005 - II ZR 304/03

    Besorgnis der Befangenheit wegen Mitarbeit an einem Kommentar

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2018 - 13 Kap 1/16
    Als Umstände in diesem Sinne kommen dabei nur objektive Gründe in Betracht, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit parteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2015 - II ZR 304/03, BGH-Report 2005, 1350, juris Rn. 1 und vom 13. Januar 2016, aaO.).
  • OLG Köln, 03.07.2000 - 16 Wx 87/00

    Richterablehnung wegen Befangenheit - Entbehrlichkeit dienstlicher Äußerung

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2018 - 13 Kap 1/16
    c) Da es somit an einer schlüssigen Begründung des Ablehnungsgesuches fehlt, brauchten dienstliche Äußerungen nicht eingeholt zu werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30. Dezember 2008 - 2 W 127/08, juris Rn. 33 und vom 3. Juli 2000 - 16 Wx 87/00, juris Rn. 5; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 1. Februar 1994 - 2 Z BR 145/93, juris Rn. 10; MünchKomm-Stackmann, ZPO, 5. Aufl. § 44 Rn. 10; Vossler, in: BeckOK-ZPO, 26. Edition, § 44 Rn. 14, Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 44 Rn. 9).
  • BayObLG, 01.02.1994 - 2Z BR 145/93

    Sachliche Entscheidung des Beschwerdegerichts über ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2018 - 13 Kap 1/16
    c) Da es somit an einer schlüssigen Begründung des Ablehnungsgesuches fehlt, brauchten dienstliche Äußerungen nicht eingeholt zu werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30. Dezember 2008 - 2 W 127/08, juris Rn. 33 und vom 3. Juli 2000 - 16 Wx 87/00, juris Rn. 5; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 1. Februar 1994 - 2 Z BR 145/93, juris Rn. 10; MünchKomm-Stackmann, ZPO, 5. Aufl. § 44 Rn. 10; Vossler, in: BeckOK-ZPO, 26. Edition, § 44 Rn. 14, Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 44 Rn. 9).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.06.2020 - 13 Kap 1/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,17323
OLG Celle, 22.06.2020 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2020,17323)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.06.2020 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2020,17323)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Juni 2020 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2020,17323)
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Volltextveröffentlichung

  • drik.de

    ARFB ./. Porsche/VW: Ablehnungsgesuch zurückgewiesen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.2014 - IX ZB 65/13

    ZPO § 41 Nr. 6, § 42 Abs. 2

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2020 - 13 Kap 1/16
    Entscheidend ist, ob aus der Sicht einer objektiv und vernünftig urteilenden Partei die Besorgnis besteht, der zur Entscheidung berufene Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenüber (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - IX ZB 65/13 -, Rn. 11, juris).
  • BGH, 17.05.2018 - I ZR 195/15

    Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuches nach vollständigem Abschluss einer

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2020 - 13 Kap 1/16
    Die damals getroffene Entscheidung kann nicht mehr von den abgelehnten Richtern geändert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15 -, Rn. 3, juris; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2018, Az.: I ZR 195/15 = NJW-RR 2018, 1461) und sie beschwert die Musterklägerin im Übrigen auch nicht.
  • BGH, 30.08.2016 - I ZB 10/15

    Wirksamkeit der vor der Stellung des Ablehnungsantrags vorgenommenen

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2020 - 13 Kap 1/16
    Die damals getroffene Entscheidung kann nicht mehr von den abgelehnten Richtern geändert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15 -, Rn. 3, juris; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2018, Az.: I ZR 195/15 = NJW-RR 2018, 1461) und sie beschwert die Musterklägerin im Übrigen auch nicht.
  • BGH, 20.09.2016 - AnwZ (Brfg) 61/15

    Richterablehnung im anwaltgerichtlichen Verfahren wegen Widerrufs der Zulassung

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2020 - 13 Kap 1/16
    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15 -, Rn. 14, juris m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.10.2017 - 13 Kap 1/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,63788
OLG Celle, 23.10.2017 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2017,63788)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.10.2017 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2017,63788)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Oktober 2017 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2017,63788)
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Volltextveröffentlichung

  • drik.de

    Kapitalanleger-Musterverfahren ARFB gegen VW und Porsche: Befangenheitsanträge abgelehnt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.01.2016 - VII ZR 36/14

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2017 - 13 Kap 1/16
    Entscheidend ist, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 88, 17, 22 f.; juris Rn. 27; BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890, Rn. 10 und vom 13.01.2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 10 22 Rn. 9).

    Als Umstände in diesem Sinne kommen dabei nur objektive Gründe in Betracht, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit parteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2005 - II ZR 304/03, BGH-Report 2005, 1350 juris Rn. 1 und vom 13.01.2016, aaO.).

  • BGH, 24.11.2008 - II ZB 4/08

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2017 - 13 Kap 1/16
    Eine Rechtsbeschwerde gegen die das Ablehnungsgesuch zurückweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts im Kapitalanleger-Musterverfahren ist nicht gem. § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO durch Gesetz zugelassen (vgl. zum bis zum 31. Oktober 2012 gültigen, inhaltsgleichen § 15 KapMuG: BGH, Urteil vom 24. November 2008 - II ZB 4/08, ZIP 2009, 34, juris Rn. 5 ff.).
  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2017 - 13 Kap 1/16
    Entscheidend ist, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 88, 17, 22 f.; juris Rn. 27; BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890, Rn. 10 und vom 13.01.2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 10 22 Rn. 9).
  • BGH, 27.10.2008 - II ZR 255/07

    Zur Alleinvertretungsbefugnis des GmbH-Geschäftsführers bei Liquidation

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2017 - 13 Kap 1/16
    Eine Rechtsbeschwerde gegen die das Ablehnungsgesuch zurückweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts im Kapitalanleger-Musterverfahren ist nicht gem. § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO durch Gesetz zugelassen (vgl. zum bis zum 31. Oktober 2012 gültigen, inhaltsgleichen § 15 KapMuG: BGH, Urteil vom 24. November 2008 - II ZB 4/08, ZIP 2009, 34, juris Rn. 5 ff.).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2017 - 13 Kap 1/16
    Entscheidend ist, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 88, 17, 22 f.; juris Rn. 27; BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890, Rn. 10 und vom 13.01.2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 10 22 Rn. 9).
  • BGH, 10.06.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12

    Richterablehnung: Fachvortrag vor der Rechtsanwaltskammerversammlung als

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2017 - 13 Kap 1/16
    Entscheidend ist, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 88, 17, 22 f.; juris Rn. 27; BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890, Rn. 10 und vom 13.01.2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 10 22 Rn. 9).
  • BGH, 31.01.2005 - II ZR 304/03

    Besorgnis der Befangenheit wegen Mitarbeit an einem Kommentar

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2017 - 13 Kap 1/16
    Als Umstände in diesem Sinne kommen dabei nur objektive Gründe in Betracht, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit parteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2005 - II ZR 304/03, BGH-Report 2005, 1350 juris Rn. 1 und vom 13.01.2016, aaO.).
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   OLG Celle, 14.02.2019 - 13 Kap 1/16   

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https://dejure.org/2019,3995
OLG Celle, 14.02.2019 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2019,3995)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.02.2019 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2019,3995)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2019,3995)
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.10.2018 - 13 Kap 1/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,37192
OLG Celle, 29.10.2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,37192)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.10.2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,37192)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Oktober 2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,37192)
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Volltextveröffentlichung

  • drik.de

    Kapitalanleger-Musterverfahren ARFB ./. Porsche/VW: Anhörungsrüge zurückgewiesen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.04.2013 - VI ZR 82/12

    Prüfung der gerichtlichen Verpflichtung zur ausdrücklichen Bescheidung aller

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2018 - 13 Kap 1/16
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrages auch ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2013 - VI ZR 82/12, juris Rn. 2 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.02.2018 - 13 Kap 1/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,25597
OLG Celle, 09.02.2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,25597)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.02.2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,25597)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Februar 2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,25597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • drik.de

    Kapitalanleger-Musterverfahren ARFB gegen VW und Porsche: Befangenheitsantrag abgelehnt

  • drik.de

    Kapitalanleger-Musterverfahren ARFB gegen VW und Porsche: Befangenheitsantrag abgelehnt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hannover, 13.04.2016 - 18 OH 2/16

    Porsche/VW-Übernahme: Feststellungsziele für Musterentscheid festgelegt

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2018 - 13 Kap 1/16
    18 OH 2/16 Landgericht Hannover.
  • BGH, 16.04.2013 - VI ZR 82/12

    Prüfung der gerichtlichen Verpflichtung zur ausdrücklichen Bescheidung aller

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2018 - 13 Kap 1/16
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrages auch ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2013 - VI ZR 82/12, juris Rn. 2 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.03.2018 - 13 Kap 1/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,25596
OLG Celle, 22.03.2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,25596)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.03.2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,25596)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. März 2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,25596)
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Volltextveröffentlichung

  • drik.de

    Kapitalanleger-Musterverfahren ARFB gegen VW und Porsche: Anhörungsrüge zurückgewiesen

Kurzfassungen/Presse

  • drik.de (Kurzinformation)

    KapMuG-Verfahren ARFB ./. Porsche/VW: Befangenheitsantrag verworfen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hannover, 13.04.2016 - 18 OH 2/16

    Porsche/VW-Übernahme: Feststellungsziele für Musterentscheid festgelegt

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.2018 - 13 Kap 1/16
    13 Kap 1/16 18 OH 2/16 Beschluss.
  • BGH, 16.04.2013 - VI ZR 82/12

    Prüfung der gerichtlichen Verpflichtung zur ausdrücklichen Bescheidung aller

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.2018 - 13 Kap 1/16
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrages auch ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2013 - VI ZR 82/12, juris Rn. 2 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.11.2020 - 13 Kap 1/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,42469
OLG Celle, 09.11.2020 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2020,42469)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.11.2020 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2020,42469)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. November 2020 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2020,42469)
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  • drik.de

    ARFB ./. Porsche/VW: Gehörsrüge zurückgewiesen

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   OLG Celle, 08.10.2018 - 13 Kap 1/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,33121
OLG Celle, 08.10.2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,33121)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.10.2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,33121)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Oktober 2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,33121)
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  • drik.de

    Kapitalanleger-Musterverfahren ARFB ./. Porsche/VW: Anhörungsrüge zurückgewiesen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.04.2013 - VI ZR 82/12

    Prüfung der gerichtlichen Verpflichtung zur ausdrücklichen Bescheidung aller

    Auszug aus OLG Celle, 08.10.2018 - 13 Kap 1/16
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrages auch ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2013 - VI ZR 82/12, juris Rn. 2 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.11.2017 - 13 Kap 1/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,63786
OLG Celle, 28.11.2017 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2017,63786)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.11.2017 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2017,63786)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. November 2017 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2017,63786)
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Volltextveröffentlichung

  • drik.de

    Kapitalanleger-Musterverfahren ARFB gegen VW und Porsche: Anhörungsrügen zurückgewiesen

Kurzfassungen/Presse

  • drik.de (Kurzinformation)

    Kapitalanleger-Musterverfahren ARFB gegen VW und Porsche: Befangenheitsantrag abgelehnt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hannover, 13.04.2016 - 18 OH 2/16

    Porsche/VW-Übernahme: Feststellungsziele für Musterentscheid festgelegt

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2017 - 13 Kap 1/16
    18 OH 2/16 Landgericht Hannover.
  • BGH, 30.01.2007 - XI ZB 43/05

    Mitwirkung eines nicht zur planmäßigen Vertretung innerhalb des abgelehnten

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2017 - 13 Kap 1/16
    Gericht im Sinne von § 45 Abs. 1 ZPO ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW-RR 2007, 932) der durch den geschäftsplanmäßigen Vertreter ergänzte Spruchkörper.
  • BGH, 16.04.2013 - VI ZR 82/12

    Prüfung der gerichtlichen Verpflichtung zur ausdrücklichen Bescheidung aller

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2017 - 13 Kap 1/16
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags auch ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2013 - VI ZR 82/12, juris Rn. 2 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.10.2018 - 13 Kap 1/16   

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https://dejure.org/2018,33120
OLG Celle, 04.10.2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,33120)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.10.2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,33120)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Oktober 2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,33120)
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Kurzfassungen/Presse

  • drik.de (Kurzinformation)

    Kapitalanleger-Musterverfahren ARFB vs. Porsche/VW: Ablehnungsgesuch zurückgewiesen

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   OLG Celle, 09.06.2020 - 13 Kap 1/16   

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https://dejure.org/2020,17321
OLG Celle, 09.06.2020 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2020,17321)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.06.2020 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2020,17321)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Juni 2020 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2020,17321)
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Volltextveröffentlichung

  • drik.de

    ARFB ./. Porsche/VW: Ablehnungsgesuch zurückgewiesen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.01.2016 - VII ZR 36/14

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Auszug aus OLG Celle, 09.06.2020 - 13 Kap 1/16
    Entscheidend ist, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 88, 17, 22 f., juris Rn. 27; BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211, Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890, Rn. 10 und vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022, Rn. 9).

    Als Umstände in diesem Sinne kommen dabei nur objektive Gründe in Betracht, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit parteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2015 - II ZR 304/03, BGH-Report 2005, 1350, juris Rn. 1 und vom 13. Januar 2016, a.a.O.).

  • BGH, 24.11.2008 - II ZB 4/08

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus OLG Celle, 09.06.2020 - 13 Kap 1/16
    Eine Rechtsbeschwerde gegen die das Ablehnungsgesuch zurückweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts im Kapitalanleger-Musterverfahren ist nicht gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO durch Gesetz zugelassen (vgl. zum bis zum 31. Oktober 2012 gültigen, inhaltsgleichen § 15 KapMuG: BGH, Urteil vom 24. November 2008 - II ZB 4/08, ZIP 2009, 34, juris Rn. 5 ff.).
  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus OLG Celle, 09.06.2020 - 13 Kap 1/16
    Entscheidend ist, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 88, 17, 22 f., juris Rn. 27; BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211, Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890, Rn. 10 und vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022, Rn. 9).
  • BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10

    Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis bei Ablehnung eines ausgeschiedenen

    Auszug aus OLG Celle, 09.06.2020 - 13 Kap 1/16
    Ein abgelehnter Richter ist nicht gehalten, sich zu Parteivorbringen zu äußern, das auf eine Ausforschung abzielt (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10, juris Rn. 17; Vossler in: BeckOK ZPO, 36. Ed., § 44 Rn. 14).
  • BGH, 27.10.2008 - II ZR 255/07

    Zur Alleinvertretungsbefugnis des GmbH-Geschäftsführers bei Liquidation

    Auszug aus OLG Celle, 09.06.2020 - 13 Kap 1/16
    Eine Rechtsbeschwerde gegen die das Ablehnungsgesuch zurückweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts im Kapitalanleger-Musterverfahren ist nicht gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO durch Gesetz zugelassen (vgl. zum bis zum 31. Oktober 2012 gültigen, inhaltsgleichen § 15 KapMuG: BGH, Urteil vom 24. November 2008 - II ZB 4/08, ZIP 2009, 34, juris Rn. 5 ff.).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus OLG Celle, 09.06.2020 - 13 Kap 1/16
    Entscheidend ist, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 88, 17, 22 f., juris Rn. 27; BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211, Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890, Rn. 10 und vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022, Rn. 9).
  • BGH, 10.06.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12

    Richterablehnung: Fachvortrag vor der Rechtsanwaltskammerversammlung als

    Auszug aus OLG Celle, 09.06.2020 - 13 Kap 1/16
    Entscheidend ist, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 88, 17, 22 f., juris Rn. 27; BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211, Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890, Rn. 10 und vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022, Rn. 9).
  • BGH, 31.01.2005 - II ZR 304/03

    Besorgnis der Befangenheit wegen Mitarbeit an einem Kommentar

    Auszug aus OLG Celle, 09.06.2020 - 13 Kap 1/16
    Als Umstände in diesem Sinne kommen dabei nur objektive Gründe in Betracht, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit parteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2015 - II ZR 304/03, BGH-Report 2005, 1350, juris Rn. 1 und vom 13. Januar 2016, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.08.2020 - 13 Kap 1/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,31357
OLG Celle, 27.08.2020 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2020,31357)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.08.2020 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2020,31357)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. August 2020 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2020,31357)
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  • drik.de

    ARFB ./. Porsche/VW: Gehörsrüge zurückgewiesen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus OLG Celle, 27.08.2020 - 13 Kap 1/16
    Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass Verfahrensverstöße in der Prozessleitung nicht ohne weiteres zu der Annahme führen, der Richter stünde der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. z.B. BGH NJW-RR 2012, 61).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.03.2020 - 13 Kap 1/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,78617
OLG Celle, 16.03.2020 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2020,78617)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.03.2020 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2020,78617)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. März 2020 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2020,78617)
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.03.2022 - 13 Kap 1/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,23715
OLG Celle, 29.03.2022 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2022,23715)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.03.2022 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2022,23715)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. März 2022 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2022,23715)
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  • drik.de

    ARFB ./. VW/Porsche: Musterfeststellungsanträge ergänzt und berichtigt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.2018 - II ZB 24/14

    Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen ein ehemaliges Mitglied des

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2022 - 13 Kap 1/16
    Dieser Beschluss ist unanfechtbar (vgl. entsprechend BGH, Beschluss vom 10. Juli 2018 - II ZB 24/14, juris Rn. 137 ff.).
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   OLG Celle, 10.03.2018 - 13 Kap 1/16   

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https://dejure.org/2018,93710
OLG Celle, 10.03.2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,93710)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.03.2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,93710)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. März 2018 - 13 Kap 1/16 (https://dejure.org/2018,93710)
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