Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 20.07.2005

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 13 U 62/05   

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https://dejure.org/2007,4909
OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 13 U 62/05 (https://dejure.org/2007,4909)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.03.2007 - 13 U 62/05 (https://dejure.org/2007,4909)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. März 2007 - 13 U 62/05 (https://dejure.org/2007,4909)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 277 § 280 § 421 § 635 § 638
    Konkludente Beschränkung der Haftung eines Wertgutachters auf die diligentia quam in suis bei einem Gefälligkeitsvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung eines befreundeten Architekten für falsches Wertgutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstücks durch einen öffentlich bestellten Bausachverständigen; Geltendmachung von Schadenersatz gegenüber einem Bausachverständigen aufgrund einer fehlerhaften Verkehrswertermittlung; Ersatz des Schadens für einen durch einen ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Private Wertermittlung "unter Freunden" - konkludente Haftungsbeschränkung? (IBR 2007, 503)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 13 U 62/05
    Der Große Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in seinem Beschluss vom 1. Februar 1965 (BGHZ 43, 227 ff., 230) das Erfordernis aufgestellt, dass eine echte Gesamtschuld einen inneren Zusammenhang der beiden Verpflichtungen im Sinne einer rechtlichen Zweckgemeinschaft voraussetzt.
  • BGH, 14.11.2002 - III ZR 87/02

    Haftung des Angestellten eines Urkundsnotars

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 13 U 62/05
    Die auf Grundlage des § 242 BGB erfolgende ergänzende Vertragsauslegung hat zur Voraussetzung, dass der Geschädigte sich mit dem ausdrücklichen Ansinnen einer solchen Haftungsvereinbarung billigerweise nicht hätte versagen können, wobei den versicherungsrechtlichen Gegebenheiten eine wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. Urteil des III. ZS des BGH vom 14.11.2002 = NJW 2003, Seite 578 ff., 579).
  • BGH, 02.11.1983 - IVa ZR 20/82

    Schutzwirkungen zugunsten Dritter; Sachverständiger: Sorgfaltspflichten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 13 U 62/05
    Grundsätzlich können die Vertragsparteien in beliebiger Weise bestimmen, welche Personen in den Schutzbereich eines Vertrages einbezogen werden sollen (vgl. Urteile des IV.a ZS des BGH vom 02.11.1983 = NJW 1984 Seite 355 und vom 23.01.1985 = NJW-RR 1986 Seite 484, 485).
  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 192/87

    Abtretung von Ersatzansprüchen gegen Dritte im Rahmen der Entschädigung für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 13 U 62/05
    In der neueren Rechtsprechung (vgl. u. a. Urteil des III. ZS des BGH vom 26.01.1989 = BGHZ 106, 313 ff., 319) wird auf das Kriterium der Gleichstufigkeit der Verpflichtungen abgestellt.
  • BGH, 23.01.1985 - IVa ZR 66/83

    Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich eines Auskunftsvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 13 U 62/05
    Grundsätzlich können die Vertragsparteien in beliebiger Weise bestimmen, welche Personen in den Schutzbereich eines Vertrages einbezogen werden sollen (vgl. Urteile des IV.a ZS des BGH vom 02.11.1983 = NJW 1984 Seite 355 und vom 23.01.1985 = NJW-RR 1986 Seite 484, 485).
  • BGH, 10.06.1976 - VII ZR 129/74

    Verjährung von Mängelfolgeschäden bei fehlerhafter Grundstücksbewertung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 13 U 62/05
    Zutreffend ist das Landgericht im rechtlichen Ausgangspunkt davon ausgegangen, dass der Kläger zu 2) mit dem Beklagten in eine Vertragsbeziehung eingetreten ist und diese Vertragsbeziehung dem Werkvertragsrecht untersteht (vgl. Urteil des VII. ZS des BGH vom 10.06.1976 = BGHZ 67, 1 ff. = NJW 1976 Seite 1502).
  • OLG Karlsruhe, 11.12.1997 - 11 U 16/97

    Dritthaftung des Tierarztes aus fehlerhafter Pferdekaufuntersuchung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 13 U 62/05
    In diesem Zusammenhang sei indessen auf die Entscheidungen des OLG Karlsruhe vom 11.12.1997 (NJW-RR 1998, Seite 601) und des Landgerichts Kaiserlautern vom 29.09.2004 zu Aktenzeichen 4 O 584/00 verwiesen.
  • OLG Dresden, 19.11.1996 - 5 U 157/96

    Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter bei Bewertungsauftrag an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 13 U 62/05
    Vorliegend muss daher nicht auf die Rechtsprechung zurückgegriffen werden, die zu der Frage ergangen ist, unter welchen besonderen Umständen ein Dritter in die Schutzpflichten eines Gutachtens eines nicht öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen einbezogen werden kann (vgl. hierzu u. a. nur das Urteil des OLG Dresden vom 19.11.1996 = NJW-RR 1997 Seite 1001).
  • LG Kaiserslautern, 29.09.2004 - 4 O 584/00

    Keine Verpflichtung zum Schadenersatz, wenn der dem Schaden näher stehende

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 13 U 62/05
    In diesem Zusammenhang sei indessen auf die Entscheidungen des OLG Karlsruhe vom 11.12.1997 (NJW-RR 1998, Seite 601) und des Landgerichts Kaiserlautern vom 29.09.2004 zu Aktenzeichen 4 O 584/00 verwiesen.
  • BGH, 22.12.2011 - VII ZR 7/11

    Gewährleistung beim Pferdekauf: Schadensersatzhaftung von Tierarzt und Verkäufer

    (1) Allerdings wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte eine Gleichstufigkeit der Haftung des Verkäufers mit derjenigen des Tierarztes teilweise unter Hinweis darauf verneint, vom Verkäufer verlange der Käufer das positive Interesse, vom Tierarzt hingegen das negative Interesse (OLG Schleswig, RdL 2011, 208; Urteil vom 23. Juni 2011 - 13 U 22/10; vgl. auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 601; OLG Frankfurt, OLGR 2007, 697).
  • OLG Celle, 03.04.2014 - 5 U 168/13

    Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit i.R.e.

    Eine solche Haftungsmilderung kommt in Betracht, wenn der Geschädigte sich aufgrund besonderer Umstände einem ausdrücklichen Ansinnen des Schädigers nach einer solchen Haftungsmilderung billigerweise nicht hätte verschließen können (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2003, III ZR 87/02; OLG Frankfurt, Urteil vom 28.03.2007, 13 U 62/05 , zitiert nach [...]).
  • OLG Dresden, 19.10.2010 - 5 U 300/10

    Architektenhaftung bei unentgeltlicher Beratung

    Eine solche Haftungsmildung kommt in Betracht, wenn der Geschädigte sich aufgrund besonderer Umstände einem ausdrücklichen Ansinnen des Schädigers nach einer solchen Haftungsmilderung billigerweise nicht hätte verschließen können (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2003, III ZR 87/02, zitiert nach juris, Tn. 16; OLG Frankfurt, Urteil vom 28.3.2007, 13 U 62/05, zitiert nach juris, Tn. 53).
  • LSG Hessen, 23.02.2010 - L 3 U 90/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Unfallhandlung im

    Dies legt wiederum nahe, dass er diesbezüglich eine innere Einstellung hatte, wie sie typisch für die Besorgung eigener Angelegenheiten ist (sog. Diligentia quam in suis, die nach anerkannten Rechtsgrundsätzen auch einen geringeren Verschuldensmaßstab beinhaltet, vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 28. März 2007 - 13 U 62/05 - juris) und die eher dafür spricht, auf eine Handlungstendenz in Richtung eigenwirtschaftlicher Tätigkeiten zu schließen.
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   OLG Köln, 20.07.2005 - 13 U 62/05   

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https://dejure.org/2005,7590
OLG Köln, 20.07.2005 - 13 U 62/05 (https://dejure.org/2005,7590)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.07.2005 - 13 U 62/05 (https://dejure.org/2005,7590)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - 13 U 62/05 (https://dejure.org/2005,7590)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.05.1988 - IVa ZR 36/87

    Heilung des Formmangels einer Schenkung von Todes wegen; Auslegung eines

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2005 - 13 U 62/05
    Wenn es - wie hier - um die Frage geht, ob eine Erklärung des Erblassers als Rechtsgeschäft unter Lebenden oder als eine Verfügung von Todes wegen anzusehen war, ist im Rahmen einer Auslegung gemäß § 133 BGB auch der Rechtsgedanke des § 2084 BGB nutzbar zu machen, d.h. es ist im Zweifel diejenige Auslegung zu wählen, bei der der Wille des Erblassers Erfolg haben konnte (BGH, NJW 1988, 2731, 2732).

    Die Rechtsprechung sieht das maßgebliche Abgrenzungskriterium darin, ob es sich lediglich um eine Befristung handelt (mit der Folge, dass im Fall des Vorversterbens der beschenkten Person deren Erben Gläubiger der aufschiebend befristeten Schenkung werden) oder ob die Zuwendung unter der aufschiebenden Bedingung versprochen wird, dass der Beschenkte den Schenker überlebt (vgl. zur Abgrenzung BGH, FamRZ 1985, 693; NJW 1987, 840; NJW 1988, 2731; Hüffer/van Look, Rechtsfragen zum Bankkonto, 4. Aufl., Rz. 278 ff. m.w.Nachw.).

  • BGH, 12.07.1989 - IVa ZR 174/88

    Wirksamkeit einer formlosen Einwilligung in eine beeinträchtigende Verfügung

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2005 - 13 U 62/05
    Es genügt, wenn die Abtretung mit dem Tod des Erblassers/Schenkers wirksam wird; eine aufschiebend befristete oder bedingte Abtretung reicht als Vollzug sowohl bei § 518 Abs. 2 BGB als auch bei § 2301 Abs. 2 BGB aus (BGH, NJW-RR 1989, 1282).
  • BGH, 12.11.1986 - IVa ZR 77/85

    Abgrenzung der Schenkung unter Lebenden von der Schenkung von Todes wegen

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2005 - 13 U 62/05
    Die Rechtsprechung sieht das maßgebliche Abgrenzungskriterium darin, ob es sich lediglich um eine Befristung handelt (mit der Folge, dass im Fall des Vorversterbens der beschenkten Person deren Erben Gläubiger der aufschiebend befristeten Schenkung werden) oder ob die Zuwendung unter der aufschiebenden Bedingung versprochen wird, dass der Beschenkte den Schenker überlebt (vgl. zur Abgrenzung BGH, FamRZ 1985, 693; NJW 1987, 840; NJW 1988, 2731; Hüffer/van Look, Rechtsfragen zum Bankkonto, 4. Aufl., Rz. 278 ff. m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.04.1986 - IVa ZR 198/84

    Geltendmachung eines Anspruchs der Alleinerben auf Rückzahlung eines Guthabens

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2005 - 13 U 62/05
    Kommt schon allgemein den Vorstellungen der Beteiligten über die rechtliche Einkleidung ihres Handelns bei Laien nur untergeordnete Bedeutung zu, weshalb die Verwirklichung ihres Willens an Zweifeln über die rechtliche Einordnung des Geschäfts nach Möglichkeit nicht scheitern soll, so gilt dies um so mehr bei der nicht einfachen Abgrenzung der lediglich auf den Todesfall befristeten oder bedingten Schenkung unter Lebenden und der Schenkung von Todes wegen sowie der verschiedenen Konstruktionsmöglichkeiten, solchen Schenkungen trotz Formnichtigkeit des Schenkungsversprechens durch Vollzug der Schenkung zur Wirksamkeit zu verhelfen (BGH, NJW-RR 1986, 1133, 1134).
  • BGH, 11.01.1984 - IVa ZR 30/82

    Klage des Erben auf Herausgabe von Geld und Wertpapieren gegen die

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2005 - 13 U 62/05
    Die Rechtsprechung sieht das maßgebliche Abgrenzungskriterium darin, ob es sich lediglich um eine Befristung handelt (mit der Folge, dass im Fall des Vorversterbens der beschenkten Person deren Erben Gläubiger der aufschiebend befristeten Schenkung werden) oder ob die Zuwendung unter der aufschiebenden Bedingung versprochen wird, dass der Beschenkte den Schenker überlebt (vgl. zur Abgrenzung BGH, FamRZ 1985, 693; NJW 1987, 840; NJW 1988, 2731; Hüffer/van Look, Rechtsfragen zum Bankkonto, 4. Aufl., Rz. 278 ff. m.w.Nachw.).
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