Rechtsprechung
OLG Köln, 25.08.2000 - 19 U 80/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- JurPC
BGB §§ 145 ff., 631ff., 433ff.
Hard- und Softwarelösung "aus einer Hand"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzansprüche; Software-Pflegevertrag; Mietvertrag; Wartungsvertrag; Schuldhafte Pflichtverletzung; Softwareüberlassungsvertrag; Softwareprodukte; Vertragsverhältnis
- Judicialis
BGB § 166; ; BGB § 477; ; BGB § 377; ; BGB §§ 634 ff.; ; BGB § 635; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 145 ff., 631 ff., 433 ff.
Keine Haftung des Lieferanten eines Teils der Software einer EDV-Anlage für die komplette EDV-Lösung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 03.12.1998 - 85 O 59/98
- OLG Köln, 25.08.2000 - 19 U 80/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 31.05.1976 - II ZR 133/74
Ersatz der Personalkosten, die einer Behörde bei der Schadensabwicklung eines …
Auszug aus OLG Köln, 25.08.2000 - 19 U 80/99
Abgesehen davon, dass die Stundensätze und der Zeitaufwand für das ständige Aktenstudium und Besprechungen weitgehend überzogen erscheinen - so z.B. für eine Mängelbesprechung vom 26.02.1996 einschließlich Vorbereitung, Analyse und Beantwortung des Analysebriefs der Beklagten vom 11.03.1996 (Pos. 11 - 14, 21 - 23) - und die Arbeiten nicht nur Beanstandungen aus dem Softwarepflegevertrag mit der Beklagten erfassen, kann die Klägerin zu 1) diesen Zeitaufwand bei der aussergerichtlichen Abwicklung ihres Schadensersatzanspruchs auch dann nicht geltend machen, wenn sie entsprechend ihrer Behauptung Herrn Wi. eigens für diese Aufgabe eingestellt hätte (vgl. BGHZ 66, 114; 75, 231; NJW 1977, 35). - BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen …
Auszug aus OLG Köln, 25.08.2000 - 19 U 80/99
Die von den Klägerinnen zitierte Rechtsprechung, nach der zwei an sich selbständige Vereinbarungen zwischen denselben Vertragspartnern als einheitliches Rechtgeschäft zu werten sind, wenn nach den Vorstellungen der Vertragsschließenden die Vereinbarungen nicht für sich alleine gelten sollten, sondern gemeinsam miteinander "stehen und fallen" sollten, sog. "Einheitlichkeitswille" (grundlegend BGH NJW 1976, 1931 m.w.N.; BGH NJW 1987, 2003, 2007 für den Kauf von Hard- und Software), greift hier nicht ein. - BGH, 05.05.1992 - XI ZR 242/91
Einwendungsdurchgriff bei Verbindung von Kauf- und Finanzierungsgeschäft zu …
Auszug aus OLG Köln, 25.08.2000 - 19 U 80/99
Erst recht ist nicht bei den Klägerinnen subjektiv nicht der Eindruck erweckt worden, es stünde ihnen nur ein Vertragspartner gegenüber (BGH NJW 1992, 2560, 2562). - BGH, 30.04.1976 - V ZR 143/76
Einheitlichkeit eines Rechtsgeschäfts
Auszug aus OLG Köln, 25.08.2000 - 19 U 80/99
Die von den Klägerinnen zitierte Rechtsprechung, nach der zwei an sich selbständige Vereinbarungen zwischen denselben Vertragspartnern als einheitliches Rechtgeschäft zu werten sind, wenn nach den Vorstellungen der Vertragsschließenden die Vereinbarungen nicht für sich alleine gelten sollten, sondern gemeinsam miteinander "stehen und fallen" sollten, sog. "Einheitlichkeitswille" (grundlegend BGH NJW 1976, 1931 m.w.N.; BGH NJW 1987, 2003, 2007 für den Kauf von Hard- und Software), greift hier nicht ein.