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   OLG Köln, 10.09.1999 - 19 U 93/97   

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https://dejure.org/1999,2429
OLG Köln, 10.09.1999 - 19 U 93/97 (https://dejure.org/1999,2429)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.09.1999 - 19 U 93/97 (https://dejure.org/1999,2429)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. September 1999 - 19 U 93/97 (https://dejure.org/1999,2429)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    BGB § 816 II; ; BGB § 826; ; BGB § 328; ; BGB § 291; ; BGB § 288; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 285 I; ; ZPO § 539

  • ra.de
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 328; BGB § 399; BGB § 816 Abs. 2; BGB § 826
    Sittenwidrige Verlagerung des Risikos der Bank auf Gläubiger ihres Kunden L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 328, 399, 816 Abs. 2, § 826
    Es kann sittenwidrig sein, wenn eine Bank ihr eigenes unternehmerisches Risiko auf Mitgläubiger verlagert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 328, 399, 816 Abs. 2, § 826
    Sittenwidrige Risikoverlagerung einer Bank auf Mitgläubiger durch Ausnutzen einer erheblichen Machtstellung und Leitungsbefugnis gegenüber dem Kreditnehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 742
  • VersR 2001, 1121 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.12.1969 - VI ZR 50/68

    Bank - Kreditgewährung - Schadenersatzpflicht

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.1999 - 19 U 93/97
    Auch der Senat verkennt nicht, dass es grundsätzlich nicht sittenwidrig ist, wenn eine Bank einen Kredit kündigt und von ihren vertraglichen Rechten auf Rückführung eines Kredits Gebrauch macht, und zwar auch dann nicht, wenn dies in dem Bewusstsein geschieht, dass dadurch möglicherweise andere Gläubiger gefährdet werden (BGH WM 1963, 1093, 1094; 1965, 475, 476; 1970, 399, 400; OLG Düsseldorf WM 1983, 874, 885; MüKo/Mertens, BGB 3. Aufl., § 826 Rn. 146; Palandt/Thomas, a.a.O., § 826 Rn. 37).
  • BGH, 09.11.1978 - VII ZR 17/76

    Bank als "Zahlstelle" nach Globalabtretung

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.1999 - 19 U 93/97
    In der Außenwirkung ist also die Bank nicht Leistungsempfänger im Sinne von § 816 II BGB (BGHZ 72, 316, 320 im Anschluß an BGHZ 53, 139 ff.).
  • BGH, 18.12.1969 - VII ZR 152/67

    Bereicherungsanspruch nach § 816 Abs. 2 BGB

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.1999 - 19 U 93/97
    In der Außenwirkung ist also die Bank nicht Leistungsempfänger im Sinne von § 816 II BGB (BGHZ 72, 316, 320 im Anschluß an BGHZ 53, 139 ff.).
  • BGH, 09.02.1965 - VI ZR 153/63

    Anspruch auf Schadensersatz - Gewährung von Krediten

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.1999 - 19 U 93/97
    Auch der Senat verkennt nicht, dass es grundsätzlich nicht sittenwidrig ist, wenn eine Bank einen Kredit kündigt und von ihren vertraglichen Rechten auf Rückführung eines Kredits Gebrauch macht, und zwar auch dann nicht, wenn dies in dem Bewusstsein geschieht, dass dadurch möglicherweise andere Gläubiger gefährdet werden (BGH WM 1963, 1093, 1094; 1965, 475, 476; 1970, 399, 400; OLG Düsseldorf WM 1983, 874, 885; MüKo/Mertens, BGB 3. Aufl., § 826 Rn. 146; Palandt/Thomas, a.a.O., § 826 Rn. 37).
  • LG Köln, 27.02.2008 - 4 O 272/07

    Gewährung von Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt einer

    Hinzukommen müsste vielmehr ein spezifischer Machtmissbrauch dadurch, dass der Schuldner sein eigenes auf die Befriedigung seiner Geschäftspartner gerichtetes Interesse gegenüber seinem Kreditinstitut nicht zu behaupten vermag (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.9.1999, 19 U 93/97).
  • KG, 24.06.2004 - 19 U 1/04

    Darlehensvertrag zwischen einem Kreditinstitut und einer "Fonds-KG":

    In der "Vor-Sanierungsphase" kann sich eine Haftung des Kreditunternehmens wegen sittenwidriger Schädigung anderer Gläubiger dann ergeben, wenn es die Geschäftsführung des Schuldnerunternehmens faktisch "entmachtet", um so ihr Risiko auf andere Mitgläubiger zu verlagern (siehe OLG Köln, ZIP 2000, 742, 743; Theewen, BKR 2003; 141, 142).
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