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   BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03   

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BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03 (https://dejure.org/2003,8230)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03 (https://dejure.org/2003,8230)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 2003 - 2 BvQ 14/03 (https://dejure.org/2003,8230)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 103
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56

    Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen ein in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03
    c) Bei Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist deshalb unter anderem zu prüfen, ob die in der Hauptsache zu erhebende Verfassungsbeschwerde zulässig ist oder wäre (vgl. BVerfGE 7, 175 ; 7, 367 ).
  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03
    Dabei haben die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, der Antrag in der Hauptsache erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 94, 334 ; 99, 57 ; 104, 23 stRspr).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03
    Dabei haben die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, der Antrag in der Hauptsache erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 94, 334 ; 99, 57 ; 104, 23 stRspr).
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03
    Zwingende Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde sind nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG die Erschöpfung des Rechtswegs und nach §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG ein hinreichend substantiierter Vortrag (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 9, 109 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03
    c) Bei Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist deshalb unter anderem zu prüfen, ob die in der Hauptsache zu erhebende Verfassungsbeschwerde zulässig ist oder wäre (vgl. BVerfGE 7, 175 ; 7, 367 ).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75

    Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen -

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03
    b) Als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes hat die einstweilige Anordnung auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren die Aufgabe, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern; sie soll auf diese Weise dazu beitragen, Wirkung und Bedeutung einer erst noch zu erwartenden Entscheidung in der Hauptsache zu sichern und zu erhalten (vgl. BVerfGE 42, 103 ).
  • BVerfG, 23.11.1983 - 2 BvR 1575/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des rechtlichen Gehörs im

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03
    Hat der Beschwerdeführer noch die Möglichkeit, mit Hilfe eines Antrags nach § 77 IRG in Verbindung mit § 33a StPO die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs zu den von ihm als übergangen angesehenen Gesichtspunkten zu erwirken, so kann die Verfassungsbeschwerde zulässigerweise erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. November 1983 - 2 BvR 1575/83 -, NJW 1984, S. 559 und BVerfGE 42, 243 ; siehe auch Lagodny/Schomburg, in: Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl. 1998, § 77 Rn. 7).
  • BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvQ 16/92

    Schwangeren- und Familienhilfegesetz I

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03
    Dabei haben die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, der Antrag in der Hauptsache erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 94, 334 ; 99, 57 ; 104, 23 stRspr).
  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03
    Deshalb kann eine einstweilige Anordnung nicht erlassen werden, wenn in der Hauptsache eine Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfGE 89, 91 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98

    Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03
    Dabei haben die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, der Antrag in der Hauptsache erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 94, 334 ; 99, 57 ; 104, 23 stRspr).
  • BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95

    Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im

  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen

  • BVerfG, 07.02.1995 - 1 BvR 2116/94

    Parabolantenne II

  • OLG Düsseldorf, 12.11.1996 - 4 Ausl (A) 630/96
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • OLG Düsseldorf, 12.11.1996 - 4 Ausl (A) 630/95
  • BVerfG, 08.04.1993 - 2 BvE 5/93

    Erfolglose Verfahren betreffen den Beschluss der Bundesregierung über die

  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte den Antrag mit Beschluss vom 7. April 2003 - 2 BvQ 14/03 - ab.
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04

    Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren;

    Dabei handelt es sich um einen außerordentlichen Rechtsbehelf, den der Beschwerdeführer im Auslieferungsverfahren zu stellen hat, um alle Rechtsbehelfe vor der Einlegung einer Verfassungsbeschwerde auszuschöpfen (vgl. den Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2003 - 2 BvQ 14/03 -).
  • BVerfG, 11.08.2003 - 2 BvR 1223/03

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Zulässigerklärung der

    Im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit des Rechtsschutzbegehrens besteht im Fall eines Antrags nach § 77 IRG in Verbindung mit § 33 a StPO die Möglichkeit, einen Antrag auf Aufschub der Auslieferung in entsprechender Anwendung von § 33 Abs. 4 IRG zu stellen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2003 - 2 BvQ 14/03 -).

    Eine solche Anordnung durch das Oberlandesgericht wird regelmäßig geboten sein, wenn der Antrag nach § 77 IRG in Verbindung mit § 33 a StPO nicht von vornherein unzulässig oder nicht ausreichend begründet ist (vgl. insgesamt Schomburg, in: Schomburg/Lagodny, a.a.O., § 33 Rn. 33 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. November 1996 - 4 Ausl (A) 630/96 - 192/96 III -, NStZ 1997, S. 193; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2003 - 2 BvQ 14/03 -, im Umdruck S. 6).

  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 578/04

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Auslieferung nach Bulgarien

    Hat der Beschwerdeführer noch die Möglichkeit, mit Hilfe eines Antrags nach § 77 IRG in Verbindung mit § 33a StPO die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs zu den von ihm als übergangen angesehenen Punkten zu erwirken, so kann die Verfassungsbeschwerde zulässigerweise erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2003 - 2 BvQ 14/03 -, m.w.N.).

    Eine Anordnung wird in der Regel geboten sein, wenn der Antrag nach § 77 IRG in Verbindung mit § 33a StPO nicht von vornherein unzulässig oder unzureichend begründet ist (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2003 - 2 BvQ 14/03 -).

  • BVerfG, 18.08.2014 - 2 BvR 1513/14

    Folgenabwägung bzgl Beschränkungen der Untersuchungshaft gem § 119 Abs 1 StPO -

    Die Verfassungsbeschwerde gegen die Beschlüsse des Amts- und Landgerichts Heidelberg ist weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet (vgl. hierzu BVerfGE 89, 91 ; BVerfGK 1, 103 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvR 460/08

    Mangels unzureichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl der

    Der Zulässigkeit steht allerdings nicht das Gebot der Rechtswegerschöpfung entgegen (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG), obwohl der Beschwerdeführer, der maßgeblich die Verletzung seines Gehörsrechts rügt, einen an sich erforderlichen (vgl. BVerfGK 1, 103 ; 5, 337 ) Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs im fachgerichtlichen Verfahren nicht gestellt hat.
  • BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvQ 14/12

    Zur Beschränkung des Wahlvorschlagsrecht zur Wahl des Bundespräsidenten auf

    Deshalb kann eine einstweilige Anordnung nicht erlassen werden, wenn in der Hauptsache eine Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfGE 89, 91 ; BVerfGK 1, 103 ; stRspr).
  • BVerfG, 31.07.2014 - 2 BvQ 28/14

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Subsidiarität der

    Deshalb kann eine einstweilige Anordnung nicht erlassen werden, wenn die in der Hauptsache erhobene oder noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfGE 89, 91 ; BVerfGK 1, 103 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.11.2014 - 2 BvQ 38/14

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Mangelnde

    Deshalb kann eine einstweilige Anordnung nicht erlassen werden, wenn die in der Hauptsache erhobene oder noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfGE 89, 91 ; BVerfGK 1, 103 ; stRspr).
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