Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.10.2015 - 2 U 63/14   

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https://dejure.org/2015,54218
OLG Saarbrücken, 21.10.2015 - 2 U 63/14 (https://dejure.org/2015,54218)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.10.2015 - 2 U 63/14 (https://dejure.org/2015,54218)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - 2 U 63/14 (https://dejure.org/2015,54218)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Einordnung von Erklärungen über die Unfallfreiheit eines veräußerten Pkw

  • RA Kotz

    Gebrauchtwagenkauf - Unfallfreiheit "soweit bekannt"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 475; BGB § 442; BGB § 434

  • rechtsportal.de

    BGB § 475 ; BGB § 442 ; BGB § 434
    Rechtliche Einordnung von Erklärungen über die Unfallfreiheit eines veräußerten Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unfallfreiheit eines Fahrzeugs "soweit bekannt" als reine Wissenserklärung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2015 - 2 U 63/14
    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass sich aus der Angabe des Beklagten in Ziffer 2. des Kaufvertrages ("Der Verkäufer erklärt"), dass das Fahrzeug in der übrigen - in Abgrenzung zu Ziffer 1., Unterpunkt 3. seiner Besitzzeit vorgelagerten - Zeit, soweit ihm bekannt, keinen Unfallschaden hat, keine Beschaffenheitsvereinbarung (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB) ergibt, sondern dass es sich hierbei lediglich um eine Wissenserklärung oder Wissensmitteilung handelt, mit der der Beklagte die Angaben des Vorbesitzers wiedergibt (grundlegend: BGH, Urteil vom 12. März 2008 - VIII ZR 253/05 -, NJW 2008, 1517, m.z.w.N.; festhaltend: BGH, Beschluss vom 02. November 2010 - VIII ZR 287/09 -, DAR 2011, 520).

    Hiernach kann sich der Verkäufer auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels - auch ein fachgerecht und vollständig reparierter Unfallschaden ohne jegliche Wertminderung kann zu einem Mangel des Fahrzeugs im Sinne von § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB führen (BGH, Urteil vom 12. März 2008 - VIII ZR 253/05 -, NJW 2008, 1517; siehe zum Ganzen auch Reinking/ Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rdnr. 3153 ff, m.w.N.) - ausgeschlossen oder beschränkt werden, nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2015 - 2 U 63/14
    Die Übernahme einer Garantie setzt voraus, dass der Verkäufer in vertragsmäßig bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein der vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Beschaffenheit einzustehen (BGH, Urteil vom 29. November 2006 - VIII ZR 92/06 -, BGHZ 170, 86).
  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2015 - 2 U 63/14
    Leichtfertige oder grob fahrlässige Unkenntnis reicht nicht aus, um das Tatbestandsmerkmal der Arglist zu erfüllen (BGH, Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 266/11 -, NJW 2013, 2182; Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11 -, NJW-RR 2012, 1078; Pammler, aaO, Rdnr. 19 ff, m.z.w.N.).
  • BGH, 12.04.2013 - V ZR 266/11

    Gewährleistung beim Wohnungskauf: Fehlende Baugenehmigung als Sachmangel; Prüfung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2015 - 2 U 63/14
    Leichtfertige oder grob fahrlässige Unkenntnis reicht nicht aus, um das Tatbestandsmerkmal der Arglist zu erfüllen (BGH, Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 266/11 -, NJW 2013, 2182; Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11 -, NJW-RR 2012, 1078; Pammler, aaO, Rdnr. 19 ff, m.z.w.N.).
  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 117/12

    Zur Haftung für die Unfallfreiheit eines bei einem Autokauf vom Händler in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2015 - 2 U 63/14
    Denn ein formularmäßiger oder auch individuell vereinbarter Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag beseitigt nicht die Haftung des Verkäufers aus einer gleichzeitig abgeschlossenen Beschaffenheitsvereinbarung (BGH, Urt. v. 13.3.2013 - VIII ZR 186/12 -, MDR 2013, 516; Urteil vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 117/12 -, NJW 2013, 1733).
  • BGH, 13.03.2013 - VIII ZR 186/12

    Angaben des Autoverkäufers zur Erteilung der Umweltplakette

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2015 - 2 U 63/14
    Denn ein formularmäßiger oder auch individuell vereinbarter Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag beseitigt nicht die Haftung des Verkäufers aus einer gleichzeitig abgeschlossenen Beschaffenheitsvereinbarung (BGH, Urt. v. 13.3.2013 - VIII ZR 186/12 -, MDR 2013, 516; Urteil vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 117/12 -, NJW 2013, 1733).
  • BGH, 02.11.2010 - VIII ZR 287/09

    Gebrauchtwagenkauf: Beschaffenheitsvereinbarung aufgrund des einschränkenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2015 - 2 U 63/14
    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass sich aus der Angabe des Beklagten in Ziffer 2. des Kaufvertrages ("Der Verkäufer erklärt"), dass das Fahrzeug in der übrigen - in Abgrenzung zu Ziffer 1., Unterpunkt 3. seiner Besitzzeit vorgelagerten - Zeit, soweit ihm bekannt, keinen Unfallschaden hat, keine Beschaffenheitsvereinbarung (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB) ergibt, sondern dass es sich hierbei lediglich um eine Wissenserklärung oder Wissensmitteilung handelt, mit der der Beklagte die Angaben des Vorbesitzers wiedergibt (grundlegend: BGH, Urteil vom 12. März 2008 - VIII ZR 253/05 -, NJW 2008, 1517, m.z.w.N.; festhaltend: BGH, Beschluss vom 02. November 2010 - VIII ZR 287/09 -, DAR 2011, 520).
  • OLG Koblenz, 27.02.2015 - 3 U 993/14

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug wegen eines dem Käufer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2015 - 2 U 63/14
    Ein grob fahrlässiges Verhalten des Klägers vermag es auch nicht zu begründen, dass er es in Kenntnis eines offenbarten Schadens unterlassen hat, vor Abschluss des Kaufvertrags eine Begutachtung des Fahrzeugs vornehmen zu lassen (OLG Koblenz, MDR 2015, 886).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2021 - 10 U 11/21

    Culpa in contrahendo: Haftung des Gebrauchtwagenverkäufers für die Richtigkeit

    Denn jedenfalls haben die Parteien keine entsprechende Beschaffenheit des Fahrzeugs nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB vereinbart, nachdem die Beklagte hierzu nach dem eindeutigen Wortlaut des Kaufvertrags eine bloße Wissenserklärung oder Wissensmitteilung abgegeben hat (vgl. BGH, Urt. v. 12.3.2008, VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517, 1518; BGH, Beschl. v. 2.11.2010, VIII ZR 287/09; Urt. v. 29.6.2016, VIII ZR 191/15; siehe auch OLG Saarbrücken, Urt. v. 21.10.2015, 2 U 63/14).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.09.2014 - 2 U 63/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,60842
OLG Frankfurt, 05.09.2014 - 2 U 63/14 (https://dejure.org/2014,60842)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.09.2014 - 2 U 63/14 (https://dejure.org/2014,60842)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. September 2014 - 2 U 63/14 (https://dejure.org/2014,60842)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 13 U 2/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.09.2014 - 2 U 63/14
    § 9 Abs. 5 StVO ist beim Abbiegen in einen Feldweg, wie es hier vorlag, nicht einschlägig, auch wenn in einem solchen Fall, abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, grundsätzlich ähnlich verschärfte Pflichten gelten (vgl. nur OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.04.2011 (13 U 2/11), BeckRS 2011, 14283).

    Damit ist der Anscheinsbeweis insoweit erschüttert (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.04.2011 (13 U 2/11), BeckRS 2011, 14283).

    In einem solchen, besonders gelagerten Fall tritt die Betriebsgefahr des nach links abbiegenden Beklagtenfahrzeugs vollständig hinter dem Verursachungsanteil des Klägers mit der Folge dessen voller Einstandspflicht zurück (ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.04.2011 (13 U 2/11), BeckRS 2011, 14283).

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.09.2014 - 2 U 63/14
    Konkrete Anhaltspunkte, welche hiernach die Bindung des Berufungsgerichtes an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhaltes unterlaufen sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 12.03.2004 (V ZR 257/03), NJW 2004, 1876 juris-Rdn. 8 f. m.w.N.).
  • KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05

    Haftung bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer unklaren Verkehrslage beim

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.09.2014 - 2 U 63/14
    In einem solchen Fall soll die Betriebsgefahr des Überholenden hinter dem Verschulden desjenigen, der verkehrswidrig nach links abbiegt, vollständig zurücktreten (vgl. nur OLG Naumburg, Urteil vom 12.12.2008 (6 U 106/08), NZV 2009, 227, juris-Rdn. 19; KG, Urteil vom 15.08.2005 (12 U 41/05), NZV 2006, 309, juris-Rdn. 3).
  • OLG Naumburg, 12.12.2008 - 6 U 106/08

    Haftungsverteilung bei Schädigung des Insassen eines links abbiegenden Pkw;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.09.2014 - 2 U 63/14
    In einem solchen Fall soll die Betriebsgefahr des Überholenden hinter dem Verschulden desjenigen, der verkehrswidrig nach links abbiegt, vollständig zurücktreten (vgl. nur OLG Naumburg, Urteil vom 12.12.2008 (6 U 106/08), NZV 2009, 227, juris-Rdn. 19; KG, Urteil vom 15.08.2005 (12 U 41/05), NZV 2006, 309, juris-Rdn. 3).
  • OLG Stuttgart, 13.12.2016 - 6 U 137/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem überholenden Krad

    Dabei sind zu Lasten der Verkehrsteilnehmer nur die unstreitigen oder nachgewiesenen Verkehrsverstöße einzustellen, die sich kausal auf das Unfallgeschehen ausgewirkt haben (ua. OLG Frankfurt v. 05.09.2014 - 2 U 63/14 Rd. 36 nach juris).

    Diese Bestimmung gilt beim Abbiegen in einen wie hier Feldweg nicht (OLG Frankfurt v. 05.09.2014 - 2 U 63/14).

  • OLG Stuttgart, 13.12.2016 - 2 O 51/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem überholenden

    Dabei sind zu Lasten der Verkehrsteilnehmer nur die unstreitigen oder nachgewiesenen Verkehrsverstöße einzustellen, die sich kausal auf das Unfallgeschehen ausgewirkt haben (ua. OLG Frankfurt v. 05.09.2014 - 2 U 63/14 Rd. 36 nach juris).

    Diese Bestimmung gilt beim Abbiegen in einen wie hier Feldweg nicht (OLG Frankfurt v. 05.09.2014 - 2 U 63/14).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.02.2015 - I-2 U 63/14   

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https://dejure.org/2015,6479
OLG Düsseldorf, 12.02.2015 - I-2 U 63/14 (https://dejure.org/2015,6479)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.02.2015 - I-2 U 63/14 (https://dejure.org/2015,6479)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - I-2 U 63/14 (https://dejure.org/2015,6479)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.04.1992 - IX ZR 233/90

    Allgemeines Veräußerungsverbot bei Auslandsvermögen - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2015 - 2 U 63/14
    Haben die Parteien zu den Erkenntnisquellen einer ausländischen Rechtsordnung unschwer Zugang, wird man von ihnen in der Regel erwarten können, dass sie das ausländische Recht konkret darstellen (BGH, NJW 1992, 2026, 2029).
  • BGH, 11.05.2004 - KZR 37/02

    Nachbauvergütung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2015 - 2 U 63/14
    Die Klägerin hat auch das für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche wirtschaftliche Interesse an der Verfolgung des Anspruchs, da die B GmbH Gesellschafterin der Klägerin ist, so dass die Klägerin im Rechtsstreit Ansprüche ihrer Gesellschafterin geltend macht (BGH, GRUR 2004, 763, 764 - Nachbauvergütung).
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Rechtsprechung
   BSG, 15.07.2014 - B 2 U 63/14 B   

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https://dejure.org/2014,19772
BSG, 15.07.2014 - B 2 U 63/14 B (https://dejure.org/2014,19772)
BSG, Entscheidung vom 15.07.2014 - B 2 U 63/14 B (https://dejure.org/2014,19772)
BSG, Entscheidung vom 15. Juli 2014 - B 2 U 63/14 B (https://dejure.org/2014,19772)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Berlin - S 163 U 527/07
  • LSG Berlin-Brandenburg - L 2 U 61/10
  • BSG, 15.07.2014 - B 2 U 63/14 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 15.07.2014 - B 2 U 63/14 B
    2 Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil diese nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 SGG; vgl zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer entsprechenden Verfahrensweise BVerfG Beschluss vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
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