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   OLG Hamm, 21.09.1999 - 27 U 76/99   

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https://dejure.org/1999,1793
OLG Hamm, 21.09.1999 - 27 U 76/99 (https://dejure.org/1999,1793)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.09.1999 - 27 U 76/99 (https://dejure.org/1999,1793)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. September 1999 - 27 U 76/99 (https://dejure.org/1999,1793)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    ZPO § 141; ; ZPO § ... 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 256; ; StVG § 7; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 17 Abs. 1; ; BGB § 823; ; BGB § 847; ; BGB § 823; ; BGB § 847; ; PflVG 3; ; StVO § 16 Abs. 1

  • ra.de
  • rewis.io
  • RA Kotz

    Vorfahrtsverzicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 392
  • NZV 2000, 415
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.1960 - VI ZR 220/58

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einer Straßenbahn

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.1999 - 27 U 76/99
    Nach ganz einhelliger Auffassung ist dieser nur dann anzunehmen, wenn der Berechtigte seinen Verzicht unmißverständlich anzeigt (BGH DAR 1960, 137, 139; KG VM 1980, 87; Jagusch/Hentschel § 8 StVO Rdn. 37), wobei im Interesse der Verkehrssicherheit strenge Anforderungen gestellt werden.

    Denn nach der strengen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH DAR 1960, 137, 139), die dem Erfordernis klarer und unmißverständlich zu beurteilender Vorfahrtsregelungen Rechnung trägt, kann selbst ein kurzes, oft auf Vorsicht beruhendes Anhalten des Bevorrechtigten nicht ohne weiteres als Verzicht gewertet werden.

  • BGH, 15.02.1977 - VI ZR 71/76

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines Fußgängers

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.1999 - 27 U 76/99
    Die Abgabe von Leuchtzeichen durch Betätigung der "Lichthupe" hat nach § 16 Abs. 1 StVO allein die Funktion, andere Verkehrsteilnehmer zu warnen; Warnzeichen dürfen in aller Regel nicht als Zeichen der Verständigung gegeben werden (BGH NJW 1977, 1057).
  • OLG Hamm, 25.07.2022 - 7 U 4/22

    Linksabbieger, Anscheinsbeweis, Vorfahrtsverzicht, Lichthupe

    An das Vorliegen eines solchen Verzichts sind strenge Anforderungen zu stellen (Senat Hinweisbeschl. v. 24.7.2018 - 7 U 35/18, BeckRS 2018, 33853 Rn. 24; OLG Hamm Urt. v. 21.9.1999 - 27 U 76/99, BeckRS 1999, 30073923 [unter I. 1]; OLG Koblenz, Urt. v. 12.10.1992, 12 U 1234/91, NJW 1993, 1721).

    Wegen des gesetzlichen Zwecks von Leuchtzeichen kommt der Lichthupe jedoch nicht die erforderliche Eindeutigkeit zu (OLG Hamm Urt. v. 21.9.1999 - 27 U 76/99, BeckRS 1999, 30073923 [unter I. 1]; OLG Koblenz Urt. v. 12.10.1992 - 12 U 1234/91, NJW 1993, 1721, beck-online).

  • OLG Hamm, 21.01.2000 - 9 U 88/99
    Der Senat schließt sich auch der Argumentation des Landgerichts Essen im Urteil 12 O 414/98 vom 22.01.1999 (Beiakte Bl. 89 ff d.A.) sowie dem bestätigenden Urteil des 27. Senats vom 21. September 1999 in der Parallelsache - 27 U 76/99 OLG Hamm an.
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