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   BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2006 - 3 BGs 31/06   

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BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2006 - 3 BGs 31/06 (https://dejure.org/2006,52252)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 21.02.2006 - 3 BGs 31/06 (https://dejure.org/2006,52252)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 21. Februar 2006 - 3 BGs 31/06 (https://dejure.org/2006,52252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 13 GG; Art. 10 Abs. 1 GG; Art. 8 EMRK; § 102 StPO; § 105 Abs. 1 StPO; § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB
    Zulässigkeit der verdeckte Durchsuchung eines Computersystems ("Online-Durchsuchung"; Spionageprogramm); Begriff der Durchsuchung (elektronisch gespeicherte Daten; keine notwendige Offenheit); informationelle Selbstbestimmung; kein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und ...

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2007, 60 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, Ermittlungsrichter, 31.07.1995 - 1 BGs 625/95

    "Durchsuchung" einer Mailbox (heimlicher, elektronischer Zugriff; Einmaligkeit;

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2006 - 3 BGs 31/06
    Nicht die Art des Mediums, sondern sein Inhalt, namentlich die Eignung der dargestellten Daten (im weitesten Sinne) als Beweismittel für ein bestimmtes Ermittlungsverfahren ist das entscheidende Kriterium für die Beantwortung der Frage, ob das Suchen eines staatlichen Organs in einer Wohnung, einem anderen Raum oder einer Sache als Durchsuchung i.S.d. §§ 102 ff StPO zu qualifizieren ist (vgl. dazu bereits BGH (Ermittlungsrichter), Beschluss vom 31. Juli 1995 - 3 BGs 625/95, NJW 1997, 1934 unter 2 b).

    Insofern unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung wesentlich von dem Zugriff auf die in einer "Mailbox" vorübergehend und als Teil des noch nicht beendeten Kommunikationsprozesses gespeicherten Daten, wie sie der Entscheidung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes vom 31. Juli 1995 (3 BGs 625/95, NStZ 1997, 247 = NJW 1997, 1934 = StV 1997, 398) zu Grunde lag.

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2006 - 3 BGs 31/06
    Er wird definiert als das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach etwas Verborgenem in einem bestimmten abgrenzbaren Bereich oder Objekt ( BVerfGE 76, 83, 89; LR-Schäfer, StPO, 2. Band, 25. Auflage 2004, § 102 Rdnr. 1).

    In das Wohnungsgrundrecht des Beschuldigten oder seiner Arbeitgeberin, deren Geschäftsräume nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls dem Schutz des Art. 13 GG unterliegen (z.B. BVerfGE 32, 54, 69ff; 76, 83, 88), wird durch die angeordnete Ermittlungsmaßnahme nicht eingegriffen, und zwar unabhängig davon, wo sich der zu durchsuchende PC befindet.

  • BGH, 31.01.2007 - StB 18/06

    Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2006 - 3 BGs 31/06
    (Anmerkung der Redaktion: Vergleiche den abweichenden Beschluss des 3. Strafsenats, StB 18/06 vom 31. Januar 2007 = BGH HRRS 2007 Nr. 197.).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2006 - 3 BGs 31/06
    Der Beschuldigte hat außerdem nach Abschluss und Offenlegung der Durchsuchung die Möglichkeit, gegen deren Anordnung Beschwerde gemäß § 304 Abs. 1 und Abs. 5 StPO einzulegen (vgl. hierzu BVerfGE 96, 27 ff.; BGHSt 44, 265, 267 f) und/oder gegen die Art und Weise ihres Vollzugs Antrag auf richterliche Entscheidung analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO zu stellen ( BGHSt 44, 265, 268 ff; BGHSt 45, 183 ff).
  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2006 - 3 BGs 31/06
    Der Beschuldigte hat außerdem nach Abschluss und Offenlegung der Durchsuchung die Möglichkeit, gegen deren Anordnung Beschwerde gemäß § 304 Abs. 1 und Abs. 5 StPO einzulegen (vgl. hierzu BVerfGE 96, 27 ff.; BGHSt 44, 265, 267 f) und/oder gegen die Art und Weise ihres Vollzugs Antrag auf richterliche Entscheidung analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO zu stellen ( BGHSt 44, 265, 268 ff; BGHSt 45, 183 ff).
  • BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99

    Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2006 - 3 BGs 31/06
    Der Beschuldigte hat außerdem nach Abschluss und Offenlegung der Durchsuchung die Möglichkeit, gegen deren Anordnung Beschwerde gemäß § 304 Abs. 1 und Abs. 5 StPO einzulegen (vgl. hierzu BVerfGE 96, 27 ff.; BGHSt 44, 265, 267 f) und/oder gegen die Art und Weise ihres Vollzugs Antrag auf richterliche Entscheidung analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO zu stellen ( BGHSt 44, 265, 268 ff; BGHSt 45, 183 ff).
  • BGH, 13.02.1975 - 4 StR 537/74

    Verjährung nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) - Unterbrechen einer

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2006 - 3 BGs 31/06
    Entscheidend ist, dass die Maßnahme in der Absicht der Verfolgung des Täters zur Aufklärung einer Straftat und zur Förderung der Strafverfolgung getroffen wird ( BGHSt 26, 80, 82; LK/Jähnke, StGB, 10. Auflage 1985, § 78c Rdnr. 1).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2006 - 3 BGs 31/06
    Im vorliegenden Fall bleibt es beim Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG ; vgl. dazu insbesondere BVerfGE 65, 1 (Volkszählungsurteil) und BVerfG, NJW 2005, 1917 = StV 2005, 363 = EuGRZ 2005, 413), unabhängig davon ob die PC-Durchsuchung offen oder verdeckt vonstatten geht.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2006 - 3 BGs 31/06
    Die Überwachung der Telekommunikation (§ 100 a StPO), die in § 100 c StPO genannten Maßnahmen (soweit sie nicht auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004, NJW 2004, 999 als unzulässig anzusehen sind) und der Einsatz Verdeckter Ermittler (§§ 110a ff StPO) sind Beispiele, die die prinzipielle Zulässigkeit von heimlichen, auf die Selbstbelastung des Verdächtigen zielenden Ermittlungsmaßnahme belegen (vgl. BGHSt 40, 211 unter B I 3 a; BGHSt (GSSt) 42, 139, 150 f, 153 ff).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2006 - 3 BGs 31/06
    b) Das Bundesverfassungsgericht sieht es als Ausprägung des rechtsstaatlichen Grundsatzes des Gesetzesvorbehalts (Art. 20 Abs. 3 GG) an, dass alle Maßnahmen mit Grundrechtsrelevanz einer formell-gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedürfen (Wesentlichkeitsprinzip; BVerfGE 47, 46, 78f.; 80, 137, 161; 98, 218, 251f.; 101, 1, 33f.; Mangoldt/Klein/Starck, GG, 5. Auflage 2005, Art. 20 Rdnr. 275ff.).
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

  • BGH, 08.04.1998 - StB 5/98
  • BGH, 31.01.2007 - StB 18/06

    Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

    Entgegen der Meinung des Generalbundesanwalts ist die verdeckte Online-Durchsuchung nicht durch § 102 StPO (Durchsuchung beim Verdächtigen) in Verbindung mit § 110 StPO (Durchsuchung von Papieren, auch von elektronischen Speichermedien, vgl. BVerfG NJW 2006, 976, 980; 2005, 1917, 1921; BGH NStZ 2003, 670; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 110 Rdn. 1) und §§ 94 ff. StPO (Beschlagnahme) gedeckt (ebenso Sieber in Hoeren/Sieber, Handbuch Multimedia-Recht Rdn. 704; Bär CR 1995, 489, 494; Zöller GA 2000, 563, 572 f.; Böckenförde, Die Ermittlung im Netz 222 f.; aA: BGH - Ermittlungsrichter wistra 2007, 28; Hofmann NStZ 2005, 121, 123 ff.; Graf DRiZ 1999, 281, 285).

    Auch wenn die Anordnung einer verdeckten Online-Durchsuchung in der Weise beschränkt wird, dass nur der auf dem betroffenen Computer vorhandene Bestand an Daten einmal - in einem oder mehreren Arbeitsschritten - kopiert und übertragen werden darf (so BGH-Ermittlungsrichter wistra 2007, 28) und somit die Nutzung des Computers (E-Mail-Verkehr und laufende Internetrecherchen) nicht über einen längeren Zeitraum überwacht wird, kann sie schlicht wegen ihrer Heimlichkeit in § 102 StPO keine Stütze finden.

    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts kann § 102 StPO zur verdeckten Online-Durchsuchung auch dann nicht ermächtigen, wenn zusätzlich die für die Überwachung von Telekommunikation (§ 100 a StPO) und Wohnraum (§ 100 c StPO) normierten hohen Eingriffsvoraussetzungen - wie Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung, Subsidiarität gegenüber weniger belastenden Ermittlungsmaßnahmen - gegeben sind (so aber BGH - Ermittlungsrichter wistra 2007, 28; Hofmann aaO 121, 124) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit "besonders" beachtet wird.

  • BVerwG, 31.03.2011 - 2 A 11.08

    Klageerweiterung; Sachdienlichkeit; Disziplinarverfahren; Durchsuchung; Verdacht

    Kennzeichen ist die ziel- und zweckgerichtete Suche staatlicher Organe nach etwas Verborgenem in einem bestimmten abgrenzbaren Bereich oder Objekt (BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 1113/85 - BVerfGE 75, 318 ; BVerwG, Urteil vom 25. August 2004 - BVerwG 6 C 26.03 - BVerwGE 121, 345 = Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 77; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 3 BGs 31/06 - wistra 2007, 28 m.w.N.).

    Zu "Sachen", die durchsucht werden können, gehören auch Datenträger, hier ein dem Kläger zugewiesener Teil des Netzwerkspeichers der EDV-Anlage des BND (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 3 BGs 31/06 - a.a.O. m.w.N.; LR-Schäfer, StPO, 25. Aufl., § 102 Rn. 35).

    Denn für das Merkmal "gehören" kommt es auf den dem Betroffenen eingeräumten faktischen Mitgewahrsam am Datenbestand an (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 3 BGs 31/06 - a.a.O. im Anschluss an BGH, Beschluss vom 8. April 1998 - StB 5/98 - BGHR StPO § 102 Geschäftsräume 1).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 25.11.2006 - 1 BGs 184/06

    (Kein) heimlicher Zugriff auf ein Computersystem zum Zwecke der Strafverfolgung

    Die im Beschluss des BGH vom 21.2.2006 - 3 BGs 31/06 - vertretene Auffassung wird hier nicht geteilt.
  • VG Meiningen, 21.11.2011 - 1 E 565/10

    Entlassung eines Beamten auf Probe, mehrere Jahre nach Ablauf der

    Kennzeichen einer Durchsuchung ist die ziel- und zweckgerichtete Suche staatlicher Organe nach etwas "Verborgenem" in einem bestimmten abgrenzbaren Bereich oder Objekt (vgl. hierzu grundlegend: BVerfG, B. v. 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85 - BVerfGE 75, 318 ff. [327]; BVerwG, U. v. 25.08.2004 - 6 C 26.03 - BVerwGE 121, 345 ff. [349]; BGH, B. v. 21.02.2006 - 3 BGs 31/06 - Juris, m. w. N., zur Rechtmäßigkeit einer heimlichen Durchsuchung eines PC).
  • FG Niedersachsen, 20.09.2018 - 11 K 267/17

    Steuerrechtliches Verwertungsverbot hinsichtlich eines im Rahmen einer

    Für die Durchsuchung einer Wohnung reicht es deshalb auch aus, wenn sie einen gemeinschaftlichen Herrschaftsbereich des Beschuldigten mit anderen Personen darstellt (Bundesgerichtshof - BGH, Ermittlungsrichter, Beschluss vom 21. Februar 2006 3 BGs 31/06, StV 2007, 60 = Juris Rdnr. 6; BGH, Beschluss vom 8. April 1998 StB 5/98, Juris Rdnr. 5; Urteil vom 15. Oktober 1985 5 StR 338/85, NStZ 1986, 84 = Juris Rdnr. 5; LG Oldenburg, Beschluss vom 21. Juli 2014 2 Qs 139/14, Seite 2; LG Saarbrücken, Beschluss vom 4. Januar 1988 5 Qs 149/87, NStZ 1988, 424 = Juris Rdnr. 9).
  • BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 57.06

    Durchsuchung; Dienstvergehen; EDV-Anlagen; sachliche Zuständigkeit.

    Denn nicht die Art des Mediums, sondern sein Inhalt, namentlich die Eignung der Daten als Beweismittel für ein bestimmtes Ermittlungsverfahren, ist das entscheidende Kriterium dafür, ob die Überprüfung des Mediums - hier die Suche nach Dateien oder in ihnen enthaltenen Informationen - als "Durchsuchung" zu qualifizieren ist (vgl. BGH , Beschluss vom 21. Februar 2006 - 3 BGs 31/06, 3 BJs 32/05 - 4 - - 3 BGs 31/06 - StV 2007, 60; BGH, Beschluss vom 23. November 1987 - 1 BJs 55/81 - 4 - 1 BGs 517/87 - StV 1988, 90).
  • VG Köln, 10.07.2014 - 20 K 6002/13

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer von der Waffenbehörde zwecks

    Insoweit ist -ohne dass dies aus den v.g. Gründen entscheidend wäredarauf hinzuweisen, dass Mitgewahrsamsinhaber derartige Maßnahmen dulden müssen (vgl. in diesem Zusammenhang etwa § 758a ZPO; BGH, Beschluss vom 21.2.2006 -3 BGs 31/06-,juris: Mitgewahrsam eines Dritten steht Anwendbarkeit des § 102 StPO nicht entgegen; Sächs. OVG, Urteil vom 7.6.2010 -D 6 A 32/09, juris: für Durchsuchung nach § 47 S.2 SächsDO reicht Mitgewahrsam des betreffenden Beamten; Bay VGH, Beschluss vom 29.3.1994 -4 C 94.1274-, juris: Mitbewohner kann sich einer gegen einen anderen Mitbewohner gerichteten Wohnungsdurchsuchung nicht unter Berufung auf Art. 13 GG widersetzen).
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