Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.12.2015 - 4 - 3 StE 4/10 - 4 - 1/15   

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OLG Frankfurt, 29.12.2015 - 4 - 3 StE 4/10 - 4 - 1/15 (https://dejure.org/2015,39802)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.12.2015 - 4 - 3 StE 4/10 - 4 - 1/15 (https://dejure.org/2015,39802)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Dezember 2015 - 4 - 3 StE 4/10 - 4 - 1/15 (https://dejure.org/2015,39802)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 25 Abs. 2 StGB, § 220a Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Verurteilung wegen Mittäterschaft am Völkermord in Ruanda 1994 (Ruanda II)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung wegen Mittäterschaft am Völkermord in Ruanda 1994 (Ruanda II)

  • legal-tools.org

    Verurteilung wegen Mittäterschaft am Völkermord in Ruanda 1994

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 6 Nr. 1 a.F.
    Verurteilung des Bürgermeisters eines ruandischen Ortes wegen Beteiligung an dem Kirchenmassaker von Kiziguro

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Onesphore R. wegen Mittäterschaft am Völkermord zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Onesphore R. nach teilweiser Aufhebung des ersten "Ruanda-Urteils" wegen Mittäterschaft am Völkermord zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Völkermord in Ruanda: Lebenslang für Onesphore Rwabukombe

  • archive.is (Pressebericht, 29.12.2015)

    Ruander wegen Völkermordes verurteilt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Onesphore R. nach teilweiser Aufhebung des ersten "Ruanda-Urteils" wegen Mittäterschaft am Völkermord zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

Besprechungen u.ä. (2)

  • taz.de (Pressekommentar, 29.12.2015)

    Genozid in Ruanda: Völkermörder mit Absicht

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die Zerstörungsabsicht bei dem völkerstrafrechtlichen Verbrechen des Genozids - Zugleich eine Anmerkung zur deutschen Rechtsprechung im Verfahren gegen Onesphore R. (Prof. Dr. Daniela Demko; ZIS 2017, 766-781)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.05.2015 - 3 StR 575/14

    Völkermordurteil teilweise aufgehoben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.2015 - 3 StE 4/10
    Dieses Urteil hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 21. Mai 2015 (Az.: 3 StR 575/14) auf die Revisionen des Generalbundesanwalts und der Nebenkläger Zeugin 34, Zeuge 88 und Zeugin 35 unter Aufrechterhaltung der Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den erkennenden Senat zurückverwiesen.

    Diese Absicht kann in der Regel aus den Umständen eines Angriffs unter strukturell organsierter zentraler Lenkung auf die Gruppe, von dem der Täter weiß und den er in seinen Willen aufnimmt, geschlossen werden (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. vom 12.12.2000, 2 BvR 1290/99, juris-Rn. 23, 30, 33 unter Hinweis auf die Vorbereitungskonferenz der Staatenkonferenz sowie die Rechtsprechung des Jugoslawien-Strafgerichtshofs (Jelisic, TC) und des Ruanda-Strafgerichtshofs (A., TC); BGH, Urteil vom 21.05.2015, 3 StR 575/14, Tz. 18 unter Hinweis auf Werle, Völkerstrafrecht, 3. Aufl., Rn. 825 mit Verweis auf die Rechtsprechung des Jugoslawien-Strafgerichtshofs (Jelisic, AC; Krstic, TC; Popovic pp., TC) und des Ruanda-Strafgerichtshofs (Kayishema, Rudzindana, AC; Gaccumbitsi, AC; Nahimana pp., AC)).

    Im Einzelnen war er, wie bereits oben ausgeführt und vom 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 21. Mai 2015 (Az.: 3 StR 575/14 - dort Tz. 11) ausführlich dargestellt, schon in die Vorbereitungen des Massakers eingebunden und begab sich als Teil der Führungsebene, ebenso wie G. und andere Verwalter, am Vortag zu dem Kirchengelände und führte Gespräche mit den Priestern, in denen diesen zu verstehen gegeben wurde, dass auch sie bei dem bevorstehenden Angriff getötet werden würden, wenn sie das Kirchengelände nicht verließen.

    Die Annahme von Mittäterschaft erfordert allerdings nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen; es kann sogar ein Beitrag im Vorbereitungsstadium des unmittelbar tatbestandlichen Handelns und ein solcher im Stadium zwischen Vollendung und Beendigung der Tat genügen (vgl. BGH, Urteil vom 21.05.2015, 3 StR 575/14, Tz. 10 m.w.N.).

    Diese den Tatbestand des Völkermordes erst begründende Absicht setzt voraus, dass es dem Täter im Sinne eines zielgerichteten Wollens auf die Zerstörung der von § 220a StGB a. F. geschützten Gruppe zumindest in deren sozialer Existenz ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 21.02.2001, 3 StR 244/00, juris-Rn. 14; Urteil vom 21.05.2015, 3 StR 575/14, juris-Rn. 13).

    Denn es genügt, wenn die ganze oder teilweise Zerstörung der Gruppe das Zwischenziel des Täters bildet; sie muss ebenso wie bei den sonstigen Delikten mit einer durch eine besondere Absicht geprägten überschießenden Innentendenz nicht Triebfeder bzw. Endziel, Beweggrund oder Motiv des Täters sein (vgl. BGH, Urteil vom 21.05.2015, 3 StR 575/14, juris-Rn. 13 m.w.N.).

    All dies lässt es als fernliegend erscheinen, der Angeklagte habe als einziger aller gemeinschaftlich handelnder Tatbeteiligter nicht mit Völkermordabsicht im Sinne eines zielgerichteten Wollens gehandelt (s. auch BGH, Urteil vom 21.05.2015, 3 StR 575/14, Tz. 18), nachdem auch an keiner Stelle ein innerer Vorbehalt des Angeklagten oder gar eine Missbilligung der Ereignisse ablesbar ist.

  • BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98

    Völkermord und Weltrechtsprinzip

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.2015 - 3 StE 4/10
    Diese Regelung ist nicht abschließend, so dass sie die Ahndung von Völkermord durch ein anderes nationales Gericht als das des Tatorts nicht verbietet (vgl. BGH, Urteil vom 30.04,1999, 3 StR 215/98, juris-Rn. 8 ff. m.w.N. und nachfolgend BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12.12.2000, 2 BvR 1290/99, juris-Rn. 14 ff.).

    Der zur Legitimation der Anwendung innerstaatlicher Strafgewalt auf die Auslandstat eines Ausländers über den Wortlaut von § 6 Nr. 1 StGB hinaus zu fordernde Inlandsbezug im Sinne eines legitimierenden Anknüpfungspunktes im Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 30.04.1999, 3 StR 215/98, juris-Rn. 6, 11) ist vorliegend gegeben, weil der Angeklagte seit dem 21. August 2002 in Deutschland lebt.

    Sie schützt vielmehr die soziale Existenz der verfolgten Gruppe als überindividuelles Rechtsgut und erfasst auch objektiv ein mehrfaches Handeln zum Nachteil derselben Gruppe, weshalb jedenfalls dann, wenn sich die tatbestandlichen Handlungen gegen die selbe Gruppe richten und innerhalb eines einheitlichen örtlichen und zeitlichen Lebenssachverhalts begangen wurden, eine Tat im Rechtssinne gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 30.04.1999, 3 StR 215/98, juris-Rn: 57 ff. m.w.N.).

  • BGH, 21.02.2001 - 3 StR 244/00

    Völkermordabsicht; Öffentlichkeit (Ausschluß neben §§ 170 ff. GVG);

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.2015 - 3 StE 4/10
    Dieses Ziel muss aber durch die entsprechende Täterabsicht im Subjektiven gleichsam als überschießende Innentendenz vorweg erfasst werden, wodurch die Tat als Ganzes und damit ihr besonderes Unrecht gekennzeichnet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 21.02.2001, 3 StR 244/00, juris-Rn. 14; Urteil vom 21.02.2001, 3 StR 372/00, juris-Rn. 6).

    Diese den Tatbestand des Völkermordes erst begründende Absicht setzt voraus, dass es dem Täter im Sinne eines zielgerichteten Wollens auf die Zerstörung der von § 220a StGB a. F. geschützten Gruppe zumindest in deren sozialer Existenz ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 21.02.2001, 3 StR 244/00, juris-Rn. 14; Urteil vom 21.05.2015, 3 StR 575/14, juris-Rn. 13).

    Der bloße Zusammenhang mit einem Völkermord genügt jedoch nicht, es ist auf die Kenntnis des Täters von der Gesamttat, sein Verhalten bei der Tatbegehung sowie auf seine Äußerungen bezüglich der Zielgruppe abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 21.02.2001, 3 StR 244/00, juris-Rn. 14; Werle, a.a.O., Rn. 825 m.w.N.; MünchKomm/Kreß, a.a.O., § 6 VStGB Rn. 82).

  • BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99

    Völkermord vor deutschen Gerichten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.2015 - 3 StE 4/10
    Diese Absicht kann in der Regel aus den Umständen eines Angriffs unter strukturell organsierter zentraler Lenkung auf die Gruppe, von dem der Täter weiß und den er in seinen Willen aufnimmt, geschlossen werden (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. vom 12.12.2000, 2 BvR 1290/99, juris-Rn. 23, 30, 33 unter Hinweis auf die Vorbereitungskonferenz der Staatenkonferenz sowie die Rechtsprechung des Jugoslawien-Strafgerichtshofs (Jelisic, TC) und des Ruanda-Strafgerichtshofs (A., TC); BGH, Urteil vom 21.05.2015, 3 StR 575/14, Tz. 18 unter Hinweis auf Werle, Völkerstrafrecht, 3. Aufl., Rn. 825 mit Verweis auf die Rechtsprechung des Jugoslawien-Strafgerichtshofs (Jelisic, AC; Krstic, TC; Popovic pp., TC) und des Ruanda-Strafgerichtshofs (Kayishema, Rudzindana, AC; Gaccumbitsi, AC; Nahimana pp., AC)).

    Das Halten von politischen Reden außerhalb des Tatgeschehens und ihre massive Wirkung auf die Lebensgrundlagen der Gruppe können für sich ein wichtiges Indiz für die Zerstörungsabsicht darstellen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. vom 12.12.2000, 2 BvR 1290/99, juris-Rn. 32 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Jugoslawien-Strafgerichtshofs (Karadzic, Mladic - TC) und des Ruanda-Strafgerichtshofs (Akayezu - TC)).

    Diese Regelung ist nicht abschließend, so dass sie die Ahndung von Völkermord durch ein anderes nationales Gericht als das des Tatorts nicht verbietet (vgl. BGH, Urteil vom 30.04,1999, 3 StR 215/98, juris-Rn. 8 ff. m.w.N. und nachfolgend BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12.12.2000, 2 BvR 1290/99, juris-Rn. 14 ff.).

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.2015 - 3 StE 4/10
    Zur Kompensation der rechtsstaatswidrigen Verzögerung des Verfahrens, die den Angeklagten in seinen Rechten aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 und Art. 5 Abs. 3 MRK verletzt hat, ist festzustellen, dass von dieser Strafe ein Zeitraum von einem Jahr als bereits vollstreckt gilt (vgl. zur so genannten "Vollstreckungslösung": BGH, Beschluss des Großen Senats für Strafsachen vom 17. Januar 2008, Az.: GSSt 1/07, juris-Rn. 15 ff.).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.2015 - 3 StE 4/10
    Eine solche Feststellung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fällen so sehr abweicht, dass eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren auch bei dann günstiger Täterprognose unangemessen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 22.11.1994, GSSt 2/94, juris-Rn. 36).
  • BGH, 21.02.2001 - 3 StR 372/00

    Völkerrechtliche Strafverfolgungspflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.2015 - 3 StE 4/10
    Dieses Ziel muss aber durch die entsprechende Täterabsicht im Subjektiven gleichsam als überschießende Innentendenz vorweg erfasst werden, wodurch die Tat als Ganzes und damit ihr besonderes Unrecht gekennzeichnet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 21.02.2001, 3 StR 244/00, juris-Rn. 14; Urteil vom 21.02.2001, 3 StR 372/00, juris-Rn. 6).
  • BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97

    Urteil gegen Autobahnschützen rechtskräftig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.2015 - 3 StE 4/10
    Zwar verbietet die Höchstpersönlichkeit des Rechtsguts Leben grundsätzlich die Verbindung der Tötung mehrerer Personen zur Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 22.10.1997, 3 StR 419/97, juris-Rn 9 m.w.N.).
  • BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19

    Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen

    Im Übrigen stand der Verurteilung eines ruandischen Bürgermeisters wegen Völkermords dessen frühere Position ebenfalls nicht entgegen (s. BGH, Urteil vom 21. Mai 2015 - 3 StR 575/14, JZ 2016, 103; OLG Frankfurt, Urteil vom 29. Dezember 2015 3 StE 4/10 1/15, juris).
  • OLG Hamm, 21.02.2017 - 2 Ausl 27/16

    Auslieferung zur Strafverfolgung nach Ruanda ist zulässig

    Die Schätzungen über die Zahl der von der Bevölkerungsmehrheit der Hutu zwischen April 1994 und Juli 1994 getöteten Tutsi belaufen sich auf 500.000 bis 1.000.000 Opfer (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 29. Dezember 2015 - 4 - 3 StE 4/10 - 4 - 1/15 -, juris).
  • KG, 23.04.2021 - 2 StE 6/20

    Ehefrau; Haushalt; IS-Mitglied; einvernehmlich; Eingliederung; Anpreisen;

    Damit waren diese Festhaltungen, soweit sie Freiheitsentziehungen darstellten, jedenfalls nicht "von staatlichen Organen angeordnet", wie es § 51 Abs. 3 Satz 2 StGB voraussetzt (Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Aufl. 2019, StGB § 51 Rn. 34; OLG Frankfurt, Urteil vom 29. Dezember 2015 - 4-3 StE 4/10-4-1/15 -, BeckRS 2016, 515 Rn. 281, beck-online für eine Festhaltung durch die Truppe eines Milizenführers); denn die eingangs als Verantwortliche der Maßnahmen genannten Verbände und Einrichtungen sind weder staatlich verfasst noch international - namentlich von der Bundesrepublik Deutschland - als Staat anerkannt.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 5-3 StE 4/10 - 4 - 3/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1998
OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 5-3 StE 4/10 - 4 - 3/10 (https://dejure.org/2014,1998)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.02.2014 - 5-3 StE 4/10 - 4 - 3/10 (https://dejure.org/2014,1998)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - 5-3 StE 4/10 - 4 - 3/10 (https://dejure.org/2014,1998)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 Nr 1 StGB, § 25 Abs 1 StGB, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB, § 220a Abs 1 Nr 1 StGB
    Zur Strafbarkeit eines ehemaligen ruandischen Bürgermeisters wegen der Beteiligung an einem Massaker, das im Zuge des Genozids verübt wurde, der 1994 in Ruanda stattfand

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Zur Strafbarkeit eines ehemaligen ruandischen Bürgermeisters wegen der Beteiligung an einem Massaker, das im Zuge des Genozids verübt wurde, der 1994 in Ruanda stattfand

  • legal-tools.org

    Strafbarkeit eines ehemaligen ruandischen Bürgermeisters wegen der Beteiligung an einem Massaker, das im Zuge des Genozids verübt wurde, der 1994 in Ruanda stattfand

  • rechtsportal.de

    Zur Strafbarkeit eines ehemaligen ruandischen Bürgermeisters wegen der Beteiligung an einem Massaker, das im Zuge des Genozids verübt wurde, der 1994 in Ruanda stattfand

  • rechtsportal.de

    Beihilfe zum Völkermord - Strafbarkeit eines ehemaligen ruandischen Bürgermeisters wegen der Beteiligung an einem Massaker in Ruanda; Anwendbarkeit deutschen Strafrechts; subjektiver Tatbestand; Gesamttat als Bezugspunkt; Mittäterschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Verurteilung von Onesphore R. wegen Beihilfe zum Völkermord zu Freiheitsstrafe von 14 Jahren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kirchen-Massaker in Ruanda - Erstes deutsches Urteil zu Völkermord in Afrika

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Onesphore R. wegen Beihilfe zum Völkermord zu Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt

  • spiegel.de (Pressemeldung, 18.02.2014)

    14 Jahre Haft für Ex-Bürgermeister aus Ruanda

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    14 Jahre Freiheitsstrafe für Onesphore R.

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 20.12.2011)

    Frankfurter Völkermordprozess: An den Grenzen der Wahrheitsfindung

  • 123recht.net (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.01.2011)

    Erstmals in Deutschland Prozess wegen Völkermord in Ruanda

  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.08.2010)

    Völkermord: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ruander

Besprechungen u.ä. (2)

  • taz.de (Pressekommentar, 18.02.2014)

    Völkermord-Urteil: Historisches Unterfangen

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar, 19.02.2014)

    Deutsches Urteil zu Völkermord in Ruanda: Mörder, Mörder, Völkermörder

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98

    Völkermord und Weltrechtsprinzip

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10
    Diese Regelung ist nicht abschließend, so dass sie die Ahndung von Völkermord durch ein anderes nationales Gericht als das des Tatorts nicht verbietet (BGH, Urteil vom 30. April 1999, Az.: 3 StR 215/98, BGHSt 45, 65-91 - zitiert nach juris, m. w. N.. Vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Dezember 2000, Az.: 2 BvR 1290/99, NJW 2001, 1848-1853 - zitiert nach juris.).

    Der zur Legitimation der Anwendung innerstaatlicher Strafgewalt auf die Auslandstat eines Ausländers über den Wortlaut von § 6 Nr. 1 StGB hinaus zu fordernde Inlandsbezug im Sinne eines legitimierenden Anknüpfungspunktes im Einzelfall (BGH, Urteil vom 30. April 1999, Az.: 3 StR 215/98, BGHSt 45, 65-91 - zitiert nach juris, m. w. N. ) ist vorliegend gegeben, weil der Angeklagte seit dem 21. August 2002 in Deutschland lebt.

    Sie schützt vielmehr die soziale Existenz der verfolgten Gruppe als überindividuelles Rechtsgut und erfasst auch objektiv ein mehrfaches Handeln zum Nachteil derselben Gruppe, weshalb jedenfalls dann, wenn sich die tatbestandlichen Handlungen gegen dieselbe Gruppe richten und innerhalb eines einheitlichen örtlichen und zeitlichen Lebenssachverhalt begangen wurden, eine Tat im Rechtssinne gegeben ist (BGH, Urteil vom 30. April 1999, Az.: 3 StR 215/98, BGHSt 45, 65-91 - zitiert nach juris, m. w. N.).

    Soweit sich der Angeklagte mit der zur Verurteilung gelangten Tat neben der Beihilfe zum Völkermord auch der Beihilfe zum Mord (§§ 211, 27 StGB), bzw. der Beihilfe zum Totschlag (§§ 212, 27 StGB) schuldig gemacht haben kann, die als tateinheitlich begangene Verbrechen ebenfalls vom Weltrechtsprinzip des § 6 Nr. 1 StGB erfasst werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1999, Az.: 3 StR 215/98, BGHSt 45, 65-91 - zitiert nach juris m. w. N.), hat ein Schuldspruch zu unterbleiben, weil der Senat die Verfolgung mit Beschluss vom 14. Dezember 2011 gemäß § 154a StPO mit Zustimmung des Generalbundesanwalts auf die Strafbarkeit gemäß § 220a Abs. 1 StGB a. F. beschränkt hat.

  • BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99

    Völkermord vor deutschen Gerichten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10
    Diese Regelung ist nicht abschließend, so dass sie die Ahndung von Völkermord durch ein anderes nationales Gericht als das des Tatorts nicht verbietet (BGH, Urteil vom 30. April 1999, Az.: 3 StR 215/98, BGHSt 45, 65-91 - zitiert nach juris, m. w. N.. Vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Dezember 2000, Az.: 2 BvR 1290/99, NJW 2001, 1848-1853 - zitiert nach juris.).

    Es ist anerkannt, dass bereits die Tötung nur eines Gruppenmitglieds den Tatbestand verwirklicht (vgl. dazu Kreß in Münchener Kommentar, Rndr. 49 zu § 6 VStGB mit Bezug u. a. auf BGH, Urteil vom 21. Februar 2001, Az.. 3 StR 372/00, BGHSt 46, 292-307 und BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Dezember 2000, Az.: 2 BvR 1290/99, NJW 2001, 1848-1853 - jeweils zitiert nach juris.).

  • BGH, 21.02.2001 - 3 StR 372/00

    Völkerrechtliche Strafverfolgungspflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10
    Es ist anerkannt, dass bereits die Tötung nur eines Gruppenmitglieds den Tatbestand verwirklicht (vgl. dazu Kreß in Münchener Kommentar, Rndr. 49 zu § 6 VStGB mit Bezug u. a. auf BGH, Urteil vom 21. Februar 2001, Az.. 3 StR 372/00, BGHSt 46, 292-307 und BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Dezember 2000, Az.: 2 BvR 1290/99, NJW 2001, 1848-1853 - jeweils zitiert nach juris.).

    Sie zählt deshalb nicht zu den besonderen persönlichen Merkmalen im Sinne von § 28 StGB (BGH, Urteil vom 21. Februar 2001, Az.: 3 StR 372/00, BGHSt 46, 292-307 - zitiert nach juris).

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10
    Zur Kompensation der rechtsstaatswidrigen Verzögerung des Verfahrens, die den Angeklagten in seinen Rechten aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 und Art. 5 Abs. 3 MRK verletzt hat, ist festzustellen, dass von dieser Strafe ein Zeitraum von sechs Monaten als bereits vollstreckt gilt (vgl. zur sogenannten "Vollstreckungslösung": BGH, Beschluss des Großen Senats für Strafsachen vom 17. Januar 2008, Az.: GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 -148 - zitiert nach juris).
  • BGH, 30.06.2011 - StB 8/11

    RAF; Auskunftsverweigerungsrecht; Selbstbelastungsfreiheit; konkrete Gefahr einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10
    Eine Verfolgungsgefahr ist bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung aber dann nicht auszuschließen, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und anderen Straftaten, derentwegen der Zeuge noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012, Az.: StB 16/12, NStZ 2013, 241-242, und Beschluss vom 30. Juni 2011, Az.: StB 8/11, StB 9/11, NStZ-RR 2011, 316-318 - jeweils zitiert nach juris und m w. N.), und sei es auch nur als Teilstück in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude (BGH, Beschluss vom 13.11.1998, Az.: StB 12/98, NJW 1999, 1413-1414 - zitiert nach juris).
  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10
    Eine Verfolgungsgefahr ist bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung aber dann nicht auszuschließen, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und anderen Straftaten, derentwegen der Zeuge noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012, Az.: StB 16/12, NStZ 2013, 241-242, und Beschluss vom 30. Juni 2011, Az.: StB 8/11, StB 9/11, NStZ-RR 2011, 316-318 - jeweils zitiert nach juris und m w. N.), und sei es auch nur als Teilstück in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude (BGH, Beschluss vom 13.11.1998, Az.: StB 12/98, NJW 1999, 1413-1414 - zitiert nach juris).
  • BGH, 18.12.2012 - StB 16/12

    Zeugnisverweigerungsrecht bei Gefahr der Strafverfolgung (Besonderheiten bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10
    Eine Verfolgungsgefahr ist bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung aber dann nicht auszuschließen, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und anderen Straftaten, derentwegen der Zeuge noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012, Az.: StB 16/12, NStZ 2013, 241-242, und Beschluss vom 30. Juni 2011, Az.: StB 8/11, StB 9/11, NStZ-RR 2011, 316-318 - jeweils zitiert nach juris und m w. N.), und sei es auch nur als Teilstück in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude (BGH, Beschluss vom 13.11.1998, Az.: StB 12/98, NJW 1999, 1413-1414 - zitiert nach juris).
  • BGH, 21.02.2001 - 3 StR 244/00

    Völkermordabsicht; Öffentlichkeit (Ausschluß neben §§ 170 ff. GVG);

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10
    Für die Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Völkermord genügt es, dass der oder die Haupttäter die tatbestandlich vorausgesetzte Absicht hatten und der Gehilfe dies weiß (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2001, Az.: 3 StR 244/00, NJW 2001, 2732-2734 - zitiert nach juris).
  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96

    einsamer Parkplatz - §§ 211, 25 Abs. 2, 27 StGB, Abgrenzung, 'Gesamtumstände', in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10
    Damit kommen zwei Sachverhaltsgestaltungen in Betracht, von denen die eine die Verurteilung des Angeklagten wegen Mittäterschaft, die andere seine Verurteilung wegen Beihilfe tragen würde, sodass im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten von der für diesen günstigeren Gestaltung - der Beihilfe - auszugehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1996, Az.: 1 StR 168/96, NStZ 1996, 434-435, - zitiert nach juris. Vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. August 2011, Az.: 4 StR 369/11 m. w. N. - zitiert nach juris).
  • BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97

    Urteil gegen Autobahnschützen rechtskräftig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10
    Zwar verbietet die Höchstpersönlichkeit des Rechtsguts Leben grundsätzlich die Verbindung der Tötung mehrerer Personen zur Tateinheit (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1997, Az.: 3 StR 419/97, NJW 1998, 619-620 - zitiert nach juris, m. w. N.).
  • BGH, 10.08.2011 - 4 StR 369/11

    Normativethisches Stufenverhältnis und Wahlfeststellung bei Täterschaft oder

  • LSG Baden-Württemberg, 12.02.2018 - L 6 VG 1745/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - sexueller Missbrauch in der Kindheit

    Bei der narrativen Expositionstherapie, welche bei seelischen Erkrankungen infolge eines angenommenen traumatischen Stresserlebens zur Anwendung kommt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Februar 2014 - 5 - 3 StE 4/10 - 4 - 3/10 -, juris, Rz. 465), erstellen die Betroffenen im dialogischen Kontakt mit dem Therapeuten, unterstützt durch eine empathische Verbalisierung, eine detaillierte und konsistente Erzählung ihrer Lebensereignisse.
  • OLG Rostock, 23.02.2016 - 20 Ws 36/16

    NS-Verbrechen: Strafbare Beteiligung an Massentötungen in Konzentrations- und

    Sie schützt vielmehr die soziale Existenz der verfolgten Gruppe als überindividuelles Rechtsgut und erfasst auch objektiv ein mehrfaches Handeln zum Nachteil derselben Gruppe, weshalb jedenfalls dann, wenn sich die tatbestandlichen Handlungen gegen dieselbe Gruppe richten und innerhalb eines einheitlichen örtlichen und zeitlichen Lebenssachverhalt begangen wurden, eine Tat im Rechtssinne gegeben ist (BGH, Urteil vom 30. April 1999, Az.: 3 StR 215/98, BGHSt 45, 65-91; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.02.2014, Az.: 5 - 3 StE 4/10 - juris - jeweils m. w. N.).
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   OLG Frankfurt, 08.12.2010 - 5-3 StE 4/10 - 4 - 3/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,34552
OLG Frankfurt, 08.12.2010 - 5-3 StE 4/10 - 4 - 3/10 (https://dejure.org/2010,34552)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.12.2010 - 5-3 StE 4/10 - 4 - 3/10 (https://dejure.org/2010,34552)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 5-3 StE 4/10 - 4 - 3/10 (https://dejure.org/2010,34552)
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Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Bundesanwaltschaft und das VStGB: "Global Player” der Strafverfolgung mit Personalnot

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   OLG Frankfurt, 16.05.2013 - 3 StE 4/10   

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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.05.2013 - 3 StE 4/10 (https://dejure.org/2013,63693)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 3 StE 4/10 (https://dejure.org/2013,63693)
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