Rechtsprechung
BGH, 21.03.2002 - 3 StR 340/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 222 StGB; § 13 Abs. 2 StGB; § 46 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
Fahrlässige Tötung (Pflichtwidrigkeit bei gemeinsamer Verantwortung aber aufgeteilten Aufgabenbereichen; Anlass zu pflichtgemäßem Handeln); Vorhersehbarkeit; Unterlassen; Strafzumessung bei Unterlassen (Strafrahmenmilderung; Geldstrafe) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Fahrlässige Tötung - Tateinheit - Unbeschränktes Rechtsmiitel - Rüge - Verletzung formellen Rechts - Verletzung materiellen Rechts - Betrieb einer Schießanlage - Feuergefahr - Pflichtwidrigkeit - Aufhebung des Strafausspruchs - Verfahrensverzögerung
- Judicialis
StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 358 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 42; ; StGB § 13 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 40 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 15 § 222
Pflichtverletzung durch Unterlassen der Überprüfung der Genehmigungsauflagen; Vorhersehbarkeit bei weiteren Schadensursachen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.07.1958 - 4 StR 180/58
Kraftfahrer - Verkehrswidriges Verhalten - Mitwirkung eines verborgenen Mangels
Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 3 StR 340/01
Auch bei einem pflichtwidrigen Verhalten, das nur im Zusammenhang mit einem weiteren, vom Verantwortlichen - möglicherweise nicht zu vertretenden - Mangel zu einem Unfall führt, entfällt die Vorhersehbarkeit nur, wenn das Auftreten des Mangels im Zusammenhang mit dem pflichtwidrigen Verhalten nicht ganz außerhalb des gewöhnlichen Erfahrungsbereichs des Verantwortlichen liegt (BGHSt 12, 75 ff.). - BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98
Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)
Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 3 StR 340/01
Der neue Tatrichter wird darüber hinaus zu prüfen haben, ob es zu einer Verfahrensverzögerung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK gekommen ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13).