Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 25.06.2008 - 3 U 185/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer vertraglich geregelten Berechtigung zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen; Pflicht zu einem bündigen Abschluss von Wand und Decke bei einer Vereinbarung von nach oben hin offenen Flächen
- OLG Brandenburg
- Judicialis
BGB § 133; ; BGB § ... 157; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 389; ; BGB § 536 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 814; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 533; ; ZPO § 533 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zu den Voraussetzungen der Mangelhaftigkeit einer Mietsache - Zur Zulässigkeit der Aufrechung in der Berufungssinstanz
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gewerberaummietrecht - Minderungsrecht bei fehlendem Deckenabschluss?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gewerberaummiete: Fehlender Deckenabschluss berechtigt nicht zur Mietminderung! (IMR 2009, 386)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 27.09.2007 - 13 O 147/07
- OLG Brandenburg, 25.06.2008 - 3 U 185/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97
Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.06.2008 - 3 U 185/07
Unter einem Mangel im Sinne dieser Vorschrift ist eine für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustandes der Mietsache vom vertraglich vorausgesetzten zu verstehen, wobei sowohl tatsächliche Umstände als auch rechtliche Verhältnisse in Bezug auf die Mietsache als Fehler in Betracht kommen können (ständige Rechtsprechung BGH NJW 2000, 1714; NJW 2006, 899). - BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03
Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.06.2008 - 3 U 185/07
Unter einem Mangel im Sinne dieser Vorschrift ist eine für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustandes der Mietsache vom vertraglich vorausgesetzten zu verstehen, wobei sowohl tatsächliche Umstände als auch rechtliche Verhältnisse in Bezug auf die Mietsache als Fehler in Betracht kommen können (ständige Rechtsprechung BGH NJW 2000, 1714; NJW 2006, 899). - BGH, 06.12.2004 - II ZR 394/02
Zulässigkeit einer erstmals im Berufungsrechtszug erhobenen Widerklage
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.06.2008 - 3 U 185/07
Jedenfalls sind neue unstreitige Tatsachen in der Berufung gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 531 Abs. 2 ZPO zu berücksichtigen, die Vorschrift des § 531 Abs. 2 ZPO über die Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel betrifft nur streitiges und somit beweisbedürftiges Vorbringen (BGH MDR 2005, 588). - BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 242/76
Dienstverschaffungsvertrag; Darlegungs- und Beweislast
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.06.2008 - 3 U 185/07
Ein Aufrechnungsausschluss, der die Aufrechnung mit Forderungen dieser Art zulässt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. nur BGH WM 1978, 620;… zur Übersicht Wolf/Eckert/Ball, 9. Aufl., Rn. 465 ff m.w.N.), der sich der Senat anschließt, wirksam.