Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 23.10.2002

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 13.08.2003 - 3 U 39/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8191
OLG Brandenburg, 13.08.2003 - 3 U 39/02 (https://dejure.org/2003,8191)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.08.2003 - 3 U 39/02 (https://dejure.org/2003,8191)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. August 2003 - 3 U 39/02 (https://dejure.org/2003,8191)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,8191) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung von Darlehen und Duldung der Zwangsvollstreckung; Nachweis der Inhaberschaft an Darlehensforderung; Abtretung einer Hypothek über 11000 Goldmark; Geltung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in der DDR; Übertragung von Forderungen zur Verwaltung; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufbaudarlehen; Darlegungslast

  • Judicialis

    FinVO § 8; ; FinVO § 16; ; BGB § 3 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § ... 398 Satz 1; ; BGB § 607 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 873 Abs. 1; ; BGB § 891; ; BGB § 1142 Abs. 1; ; BGB § 1147; ; ZGB § 241 Abs. 1 Satz 3; ; ZGB § 243 Abs. 1; ; ZGB § 455 Abs. 1 Satz 1; ; ZGB § 455 Abs. 1 Satz 2; ; ZGB § 458; ; ZGB § 475 Nr. 3; ; VermG § 1 Abs. 4; ; ZPO § 284 Abs. 3 a.F.; ; ZPO § 288 Abs. 1 Satz 1; ; EGBGB § 1; ; EGBGB § 1 Abs. 1 Satz 1; ; EGBGB § 6 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZGB §§ 241, 456, 454; FinanzierungsVO-DDR § 16
    Nachweis der Auszahlung eines DDR-Aufbaukredits durch Schuldurkunde des für den Grundstückseigentümer kreditaufnehmenden Rates der Gemeinde

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.11.1994 - XI ZR 64/94

    Wirksamkeit von durch den örtlich zuständigen Rat bestellten Aufbauhypotheken

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.08.2003 - 3 U 39/02
    Durch die auf der Grundlage des § 16 FinVO geschlossenen Verträge wird der im Einzelfall betroffene Grundstückseigentümer berechtigt und verpflichtet (vgl. BGH ZIP 1995, 167, 168; BGH ZIP 1999, 833, 835).

    Auch aus der Tatsache der grundpfandrechtlichen Sicherung der Darlehen kann die Klägerin für sich nichts herleiten (vgl. BGH WM 1995, 150, 152 = ZIP 1995, 167, 169).

    Der Hypothekengläubiger kann sich daher nicht für das Bestehen der gesicherten Forderung auf seine Eintragung im Grundbuch berufen, sondern muss das Entstehen der Forderung nachweisen (vgl. BGH ZIP 1995, 167, 169).

  • BGH, 18.01.2000 - XI ZR 46/99

    Instandhaltungs- und Instandsetzungskredite zu Zeiten der ehemaligen DDR

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.08.2003 - 3 U 39/02
    Zwar genügen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bloße, der eigenen Wahrnehmung des Vertragsgegners entzogene rein interne Dokumentationen des Kreditgebers nicht den Anforderungen, die an den Beweis einer Auszahlung der Darlehensvaluta zu stellen sind (vgl. BGH ZIP 1999, 883, 835; BGH WM 2000, 564, 565).

    Dies schließt jedoch nicht aus, bei der Prüfung der Kreditvalutierung besondere, in der DDR bei der Kreditvergabe übliche Gepflogenheiten zu berücksichtigen (vgl. BGH WM 2000, 564, 565).

  • BGH, 02.03.1999 - XI ZR 124/98

    Anforderungen an den Beweis einer Auszahlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.08.2003 - 3 U 39/02
    Durch die auf der Grundlage des § 16 FinVO geschlossenen Verträge wird der im Einzelfall betroffene Grundstückseigentümer berechtigt und verpflichtet (vgl. BGH ZIP 1995, 167, 168; BGH ZIP 1999, 833, 835).

    An die Darlegung und den Nachweis einer Valutierung der unter Geltung des ZGB ausgereichten Kredite sind keine geringeren Anforderungen zu stellen als im Bereich des § 607 BGB a.F. (vgl. BGH ZIP 1999, 833, 834).

  • BGH, 10.06.1985 - III ZR 178/84

    Beweislast im Darlehensrückzahlungs-Prozeß; Ausstellung eines Schuldscheins

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.08.2003 - 3 U 39/02
    Im Übrigen ist nach der Rechtsprechung anerkannt, dass derjenige, der sich in einer Urkunde zu dem Empfang eines Darlehens bekennt, die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass das Darlehen nicht ausgezahlt worden ist (vgl. BGH NJW 1986, 2571).
  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 298/97

    Berücksichtigung von Vorfälligkeitszinsen bei der Wertberechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.08.2003 - 3 U 39/02
    Bei der Wertfestsetzung sind gemäß §§ 22 Abs. 1 GKG, 4 ZPO die vom Landgericht auf die jeweiligen Hauptforderungen zugesprochenen ausgerechneten Zinsen nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 1998, 2060, 2061 m.w.N.; Putzo in Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 4 Rn. 8).
  • BVerwG, 25.02.1999 - 7 C 8.98

    Vermögensrückgabe aufgrund russischer Rehabilitierung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.08.2003 - 3 U 39/02
    Zwar genügen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bloße, der eigenen Wahrnehmung des Vertragsgegners entzogene rein interne Dokumentationen des Kreditgebers nicht den Anforderungen, die an den Beweis einer Auszahlung der Darlehensvaluta zu stellen sind (vgl. BGH ZIP 1999, 883, 835; BGH WM 2000, 564, 565).
  • BVerwG, 21.05.1997 - 7 B 70.97

    Restitution von Grundstücken - Übernahme von Grundpfandrechten - Bestellung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.08.2003 - 3 U 39/02
    Eine Grundschuldbestellung, die - wie im vorliegenden Fall - durch den Rat der Gemeinde B... auf der Grundlage des § 16 FinVO auf Rechnung des Grundstückseigentümers erfolgt ist, stellt keine staatliche Verwaltung des Grundstücks dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. September 2000 - Az. 7 B 103/00; BVerwG, ZOV 1997, 281 = VIZ 1997, 532).
  • BVerwG, 12.09.2000 - 7 B 103.00

    Rückübertragung eines Grundstücks - Klage gegen eines festgesetzten Ablösebetrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.08.2003 - 3 U 39/02
    Eine Grundschuldbestellung, die - wie im vorliegenden Fall - durch den Rat der Gemeinde B... auf der Grundlage des § 16 FinVO auf Rechnung des Grundstückseigentümers erfolgt ist, stellt keine staatliche Verwaltung des Grundstücks dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. September 2000 - Az. 7 B 103/00; BVerwG, ZOV 1997, 281 = VIZ 1997, 532).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Bayern, 23.10.2002 - L 3 U 39/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,19231
LSG Bayern, 23.10.2002 - L 3 U 39/02 (https://dejure.org/2002,19231)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.10.2002 - L 3 U 39/02 (https://dejure.org/2002,19231)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. Oktober 2002 - L 3 U 39/02 (https://dejure.org/2002,19231)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,19231) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90

    Unfallversicherungsschutz bei der Pflege eines schwerbehinderten, volljährigen

    Auszug aus LSG Bayern, 23.10.2002 - L 3 U 39/02
    Insbesondere bei Gefälligkeitshandlungen aufgrund enger familiärer Bindungen (BSG SozR 2200 § 539 Nrn 43, 55, 66 und 134; s aber auch BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6) besteht nach dieser Vorschrift in der Regel ebensowenig Unfallversicherungsschutz wie etwa bei Verrichtungen aufgrund mitgliedschaftlicher, gesellschaftlicher oder körperschaftlicher Verpflichtungen (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 123).

    Handelt es sich jedoch um einen aufgrund der konkreten sozialen Beziehungen geradezu selbstverständlichen Hilfsdienst (BSG Urteil vom 26. April 1990 - 2 RU 39/89 - HV-Info 1990, 1349) oder ist die zum Unfall führende Verrichtung als Erfüllung gesellschaftlicher, nicht rechtlicher Verpflichtungen anzusehen, die bei besonders engen Beziehungen zwischen Freunden oder Nachbarn typisch, üblich und deshalb zu erwarten sind (s SozR 3-2200 § 539 Nr. 6 und vom 30. April 1991 - 2 RU 78/90 -), besteht kein Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 iVm Abs. 1 Nr. 1 RVO.

  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 32/89

    Hilfeleistung - Kollegiale Hilfeleistung

    Auszug aus LSG Bayern, 23.10.2002 - L 3 U 39/02
    Gefälligkeitsdienste schließen zwar allein den Versicherungsschutz nicht von vornherein aus (BSGE 5, 168, 172; 18, 143, 147; 29, 159, 160; BSG Urteil vom 27. März 1990 - 2 RU 32/89 - HV-Info 1990, 1176; Brackmann, aaO S 475 t ff).

    Es sind - wie bei allen Zurechnungsentscheidungen - die gesamten Umstände des Einzelfalls zu beachten (BSG Urteil vom 27. März 1990 - 2 RU 32/89 - HV-Info 1990, 1176).

  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus LSG Bayern, 23.10.2002 - L 3 U 39/02
    Ein Tätigwerden wie ein Beschäftigter setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG -, welche zum Unfallversicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung - RVO - (BSG SozR 3-2200 Nr. 15 zu § 548 RVO) ergangen ist, der im Wesentlichen dem hier anzuwendenden § 2 Abs. 2 SGB VII entspricht (so BSG Beschluss vom 27.06.2000 - B 2 U 44/00 B in Juris) voraus, dass es sich um eine ernstliche, dem in Betracht kommenden Unternehmen dienende Tätigkeit handelt, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht (BSGE 5, 168, 171 und die Zusammenstellung bei Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 475 n).

    Gefälligkeitsdienste schließen zwar allein den Versicherungsschutz nicht von vornherein aus (BSGE 5, 168, 172; 18, 143, 147; 29, 159, 160; BSG Urteil vom 27. März 1990 - 2 RU 32/89 - HV-Info 1990, 1176; Brackmann, aaO S 475 t ff).

  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 4/89

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall

    Auszug aus LSG Bayern, 23.10.2002 - L 3 U 39/02
    Auch auf die Zeitdauer der Verrichtung kommt es allein nicht an; das BSG hat der Zeitdauer lediglich innerhalb des Gesamtbildes vor allem bei Hilfeleistungen unter Verwandten und bei Tätigkeiten im Rahmen von mitgliedschaftlichen, gesellschaftlichen oder körperschaftlichen Verpflichtungen die ihr zukommende, nicht aber eine selbständige entscheidende Bedeutung zugemessen (s SozR 2200 § 539 Nr. 134).
  • BSG, 30.04.1991 - 2 RU 78/90

    Streit zwischen Leistungsträgern über die Tragung der Kosten für einen

    Auszug aus LSG Bayern, 23.10.2002 - L 3 U 39/02
    Handelt es sich jedoch um einen aufgrund der konkreten sozialen Beziehungen geradezu selbstverständlichen Hilfsdienst (BSG Urteil vom 26. April 1990 - 2 RU 39/89 - HV-Info 1990, 1349) oder ist die zum Unfall führende Verrichtung als Erfüllung gesellschaftlicher, nicht rechtlicher Verpflichtungen anzusehen, die bei besonders engen Beziehungen zwischen Freunden oder Nachbarn typisch, üblich und deshalb zu erwarten sind (s SozR 3-2200 § 539 Nr. 6 und vom 30. April 1991 - 2 RU 78/90 -), besteht kein Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 iVm Abs. 1 Nr. 1 RVO.
  • BSG, 26.04.1990 - 2 RU 39/89

    Erstattung der Kosten für eine Heilbehandlung; Ansprüche einer Allgemeinen

    Auszug aus LSG Bayern, 23.10.2002 - L 3 U 39/02
    Handelt es sich jedoch um einen aufgrund der konkreten sozialen Beziehungen geradezu selbstverständlichen Hilfsdienst (BSG Urteil vom 26. April 1990 - 2 RU 39/89 - HV-Info 1990, 1349) oder ist die zum Unfall führende Verrichtung als Erfüllung gesellschaftlicher, nicht rechtlicher Verpflichtungen anzusehen, die bei besonders engen Beziehungen zwischen Freunden oder Nachbarn typisch, üblich und deshalb zu erwarten sind (s SozR 3-2200 § 539 Nr. 6 und vom 30. April 1991 - 2 RU 78/90 -), besteht kein Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 iVm Abs. 1 Nr. 1 RVO.
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 44/00 B

    Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 23.10.2002 - L 3 U 39/02
    Ein Tätigwerden wie ein Beschäftigter setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG -, welche zum Unfallversicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung - RVO - (BSG SozR 3-2200 Nr. 15 zu § 548 RVO) ergangen ist, der im Wesentlichen dem hier anzuwendenden § 2 Abs. 2 SGB VII entspricht (so BSG Beschluss vom 27.06.2000 - B 2 U 44/00 B in Juris) voraus, dass es sich um eine ernstliche, dem in Betracht kommenden Unternehmen dienende Tätigkeit handelt, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht (BSGE 5, 168, 171 und die Zusammenstellung bei Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 475 n).
  • BSG, 05.08.1987 - 9b RU 18/86

    Fachkunde - Vereinsmitglieder - Vereinswirklichkeit - Vereinssatzung -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.10.2002 - L 3 U 39/02
    Insbesondere bei Gefälligkeitshandlungen aufgrund enger familiärer Bindungen (BSG SozR 2200 § 539 Nrn 43, 55, 66 und 134; s aber auch BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6) besteht nach dieser Vorschrift in der Regel ebensowenig Unfallversicherungsschutz wie etwa bei Verrichtungen aufgrund mitgliedschaftlicher, gesellschaftlicher oder körperschaftlicher Verpflichtungen (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 123).
  • BSG, 25.08.1970 - 2 RU 51/68

    Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht - Versicherung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 23.10.2002 - L 3 U 39/02
    Die isolierte Betrachtung der einzelnen Verrichtung reicht allein nicht aus, um die Tätigkeit als arbeitnehmerähnlich zu kennzeichnen (BSGE 31, 275, 277).
  • BSG, 30.11.1962 - 2 RU 174/60

    Ausmaß der Hilfsbedürftigkeit - Verwertung eines ärztlichen Gutachtens als

    Auszug aus LSG Bayern, 23.10.2002 - L 3 U 39/02
    Gefälligkeitsdienste schließen zwar allein den Versicherungsschutz nicht von vornherein aus (BSGE 5, 168, 172; 18, 143, 147; 29, 159, 160; BSG Urteil vom 27. März 1990 - 2 RU 32/89 - HV-Info 1990, 1176; Brackmann, aaO S 475 t ff).
  • BSG, 15.12.1977 - 8 RU 42/77

    Anspruch auf Entschädigung für die Folgen eines Unfalls beim Ausführen eines

  • BSG, 26.01.1978 - 2 RU 9/77

    Versicherungsschutz - Beaufsichtigung eines Kindes - Verwandtschaft - Familiäre

  • BSG, 07.03.1969 - 2 RU 181/65

    Unfallversicherungsschutz - Freundschaftsdienst - Betriebsfremde Tätigkeiten -

  • LSG Bayern, 27.04.2006 - L 3 U 311/05

    Streit um die Anerkenntnis und Entschädigung eines Unfalls als Arbeitsunfall;

    Das Nachbarschaftsverhältnis im Reitstall war also wesentlich enger als ein "normales" Nachbarschaftsverhältnis (vgl. BayLSG vom 23.10.2002, L 3 U 39/02 zum Koppelgang), so dass diesem Element bei der Gesamtbetrachtung besonderes Gewicht zukommt.
  • SG Augsburg, 25.10.2006 - S 8 U 8/05
    Nach ständiger Rechtsprechung ist hierbei wesentlich darauf abzustellen, mit welcher Handlungstendenz der Verunfallte tätig war, ob er also mit fremdwirtschaftlichem Interesse handelte, um dem fremden Unternehmen zu dienen, ober aber ob er aus eigenwirtschaftlichen Interessen handelte (vgl. BSG, Urteil vom 05.07.2005, Az. B 2 U 22/04 R; BSG, Urteil vom 13.09.2005, Az. B 2 U 6/05 R; BayLSG, Urteil vom 22.10.2002, Az. L 3 U 39/02; BayLSG, Urteil vom 17.01.2006, Az. L 3 U 57/05).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht