Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.03.2002 - 3 U 41/01   

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https://dejure.org/2002,7275
OLG Frankfurt, 28.03.2002 - 3 U 41/01 (https://dejure.org/2002,7275)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.03.2002 - 3 U 41/01 (https://dejure.org/2002,7275)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. März 2002 - 3 U 41/01 (https://dejure.org/2002,7275)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall der Geschäftsgrundlage des Leasingvertrages durch Vollzug der Wandlung des Kaufvertrages; Geltung bei sog. Händlerleasing; Einstellung der Leasingsonderzahlung in bereicherungsrechtliche Saldierung bei Identität von Lieferant und Leasinggeber ; Inzahlunggabe ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 467 a.F.; ; BGB §§ 346 ff; ; BGB §§ 459 ff; ; BGB §§ 812 ff; ; BGB §§ 989 ff; ; BGB § 346 S. 1; ; BGB § 347 S. 1; ; BGB § 467 S. 1 a.F; ; ZPO § 92 I; ; ZPO § 711; ; ZPO § 708 Nr. 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung eines Leasingvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Leasing - Rückabwicklung bei Inzahlungnahme

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 105/88

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Leasingvertrages wegen rechtskräftiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2002 - 3 U 41/01
    Nach ständiger Rechtsprechung bewirkt bei Leasingverträgen der Vollzug der Wandlung des Kaufvertrages nach § 242 BGB den Wegfall der Geschäftsgrundlage des Leasingvertrages mit Wirkung ex tunc (vgl. BGHZ 109, 139; BGH NJW 1985, 796).

    Nach BGHZ 109, 139 ff hat der Leasinggeber die gezahlten Leasingraten nach Bereicherungsrecht herauszugeben, während andererseits die vom Leasingnehmer gezogenen Nutzungen einzubeziehen sind.

  • BGH, 30.11.1983 - VIII ZR 190/82

    Rückabwicklung der Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2002 - 3 U 41/01
    Dabei ist das Schuldverhältnis in der Form rückabzuwickeln, in der sich der Austausch der Leistungen vollzogen hat; dagegen richtet sich die Rückabwicklung nicht danach, welche Leistungen ursprünglich geschuldet waren (BGH NJW 1984, 429).
  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 45/94

    Rechte des Besitzers gegenüber dem Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2002 - 3 U 41/01
    Bei der Rückabwicklung der beiderseitigen Ansprüche, besteht nach der anzuwendenen Saldotheorie grundsätzlich nur ein einheitlicher Anspruch auf Ausgleich der beiderseitigen Vermögensverschiebungen, der auf Herausgabe beziehungsweise Wertersatz des Überschusses der Aktiv- über die Passivposten gerichtet ist (BGH NJW 1995, 2627; NJW 1998, 1951; Graf von Westphalen, a.a.O., Rn 723).
  • BGH, 16.03.1998 - II ZR 303/96

    Rechtsfolgen der Verletzung der Sachgründungsvorschriften in Fällen einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2002 - 3 U 41/01
    Bei der Rückabwicklung der beiderseitigen Ansprüche, besteht nach der anzuwendenen Saldotheorie grundsätzlich nur ein einheitlicher Anspruch auf Ausgleich der beiderseitigen Vermögensverschiebungen, der auf Herausgabe beziehungsweise Wertersatz des Überschusses der Aktiv- über die Passivposten gerichtet ist (BGH NJW 1995, 2627; NJW 1998, 1951; Graf von Westphalen, a.a.O., Rn 723).
  • BGH, 05.12.1984 - VIII ZR 277/83

    Rechtsfolgen einer wirksam durch den Leasingnehmer gegenüber dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2002 - 3 U 41/01
    Nach ständiger Rechtsprechung bewirkt bei Leasingverträgen der Vollzug der Wandlung des Kaufvertrages nach § 242 BGB den Wegfall der Geschäftsgrundlage des Leasingvertrages mit Wirkung ex tunc (vgl. BGHZ 109, 139; BGH NJW 1985, 796).
  • BGH, 11.10.1983 - VI ZR 95/82

    Hinweispflicht eines Rechtsanwalts auf eine mögliche drohende Verjährung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2002 - 3 U 41/01
    Hat etwa der Käufer einen für ihn günstigen Anrechnungspreis für die Inzahlunggabe seines Altwagens vereinbart - was, das ist gerichtsbekannt, in der Regel in Form von versteckten Händlerrabatten geschieht -, so ist es im Falle der Rückgängigmachung des Kaufvertrages nicht gerechtfertigt, ihm diesen Vorteil zu Lasten des Verkäufers zu erhalten (BGH NJW 1984, 431).
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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 15.06.2004 - L 3 U 41/01   

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https://dejure.org/2004,27825
LSG Hamburg, 15.06.2004 - L 3 U 41/01 (https://dejure.org/2004,27825)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 15.06.2004 - L 3 U 41/01 (https://dejure.org/2004,27825)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 15. Juni 2004 - L 3 U 41/01 (https://dejure.org/2004,27825)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen der Folgen eines Unfalls; Sturz von einer Leiter während der beruflichen Tätigkeit als Betonbauer; Leiden an somatoformen Beschwerden mit psychovegetativen Symptomen; ...

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Verfahrensgang

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   LSG Berlin, 13.02.2003 - L 3 U 41/01   

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https://dejure.org/2003,23367
LSG Berlin, 13.02.2003 - L 3 U 41/01 (https://dejure.org/2003,23367)
LSG Berlin, Entscheidung vom 13.02.2003 - L 3 U 41/01 (https://dejure.org/2003,23367)
LSG Berlin, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - L 3 U 41/01 (https://dejure.org/2003,23367)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Gewährung von Übergangsleistungen mangels der konkreten Gefahr durch eine Berufskrankheit; Konkret individuelle Gefahr; Ursprung einer Erkrankung in der beruflichen Tätigkeit; Anerkennung als Berufkrankheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Bayern, 21.09.2001 - L 2 U 66/01

    Gesetzliche Unfallversicherung; Schüler Unfallversicherung; Unfall vor

    Auszug aus LSG Berlin, 13.02.2003 - L 3 U 41/01
    Gegen das am 11. April 2001 zugestellte Urteil in dem Verfahren S 22 U 526/99 richtet sich die am 30. April 2001 eingelegte Berufung L 2 U 66/01 und gegen das am 11. April 2001 zugestellte Urteil in dem Verfahren S 22 U 689/99 richtet sich die am 30. April 2001 eingelegte Berufung L 3 U 41/01. Durch Beschluss vom 20. Juli 2001 hat der Senat die beiden Verfahren unter dem Aktenzeichen L 3 U 41/01 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2004 - L 4 (2) U 22/03

    Anspruch auf Übergangsleistungen wegen einer Berufskrankheit ; Objektives

    Es genügt vielmehr, dass im Einzelfall das Schädigungsrisiko nicht unerheblich über jenes hinaus geht, welches zur Aufnahme der Erkrankung in die Liste der Anlage zur BKV geführt hat (vergleiche BSG, Urteil vom 25.10.1989, a. a. O.; a. A. LSG Berlin, Urteil vom 13.02.2003 - L 3 U 41/01 - , wonach eine konkret individuelle Gefahr gegeben ist, wenn "in absehbarer Zeit" eine BK entstehen wird).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.12.2001 - 3 U 41/01   

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https://dejure.org/2001,30289
OLG Stuttgart, 19.12.2001 - 3 U 41/01 (https://dejure.org/2001,30289)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.12.2001 - 3 U 41/01 (https://dejure.org/2001,30289)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 3 U 41/01 (https://dejure.org/2001,30289)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 01.12.2004 - IV ZR 291/03

    Formularmäßige Abbedingung des Kündigungserfordernisses in der

    Im Ergebnis bewirkt Ziff. 10.1 VB somit keine grundlegende Veränderung einer vom Gesetz als gerecht vorgegebenen Ausgleichsstruktur zum Nachteil des Versicherungsnehmers und ist deswegen mit dem gesetzlichen Leitbild des § 6 VVG vereinbar (vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Dezember 2001 - 3 U 41/01; OLG Koblenz VersR 1998, 1505 f.; OLG Frankfurt/M. VersR 1998, 362 ff.; OLG Köln VersR 1994, 977 f.; Römer, aaO § 129 Rdn. 4; BK/Schwintowski, § 6 Rdn. 91; Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 6 Rdn. 133; Voit/Knappmann in Prölss/Martin, (aaO) § 129 Rdn. 3 und 8; Kollhosser in Prölss/Martin, aaO § 187 Rdn. 5; Martin, VersR 1984, 1107, 1117; Wittchen, VersR 1993, 530, 532; a.A. BK/Dallmayr, Vorbem. §§ 129 - 148 Rdn. 27).
  • OLG Saarbrücken, 18.06.2003 - 5 U 540/02

    Frachtführerhaftpflichtversicherung: Inhaltskontrolle der Bestimmung von

    Im Ergebnis hält der Ausschuss des Kündigungserfordernisses einer Inhaltskontrolle jedenfalls deshalb stand, weil die vertragliche Regelung nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Versicherungsnehmers führt (im Ergebnis ebenso: OLG Stuttgart, Urt. v. 19.12.2001 - 3 U 41/01; OLG Frankfurt/Main, VersR 1998, 362; OLG Köln, VersR 1994, 977; Prölss/Martin/Voit, aaO, Nr. 8 KVO/CMR Rdn. 1; Martin, VersR 1984, 1117).
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