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   BGH, 06.02.2007 - 4 StR 476/06   

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https://dejure.org/2007,8185
BGH, 06.02.2007 - 4 StR 476/06 (https://dejure.org/2007,8185)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2007 - 4 StR 476/06 (https://dejure.org/2007,8185)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - 4 StR 476/06 (https://dejure.org/2007,8185)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 306 a Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 52 StGB; § 306 StGB; § 249 StGB
    Besonders schwere Brandstiftung (Zeit, zu der sich Menschen im Tatobjekt aufhalten: Kaufpark mit Alarmanlage); Tateinheit von Brandstiftung und schwerer räuberischer Erpressung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    "(Wo) sich Menschen aufzuhalten pflegen" i.S. der (besonders) schweren Brandstiftung; Annahme von Tateinheit zwischen Brandstiftung und räuberischer Erpressung u.a.

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 a Satz 1; ; StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 211; ; StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 3
    Brandstiftung in einem "Kaufpark" nach Geschäftsschluss

  • rechtsportal.de

    StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 3
    Brandstiftung in einem "Kaufpark" nach Geschäftsschluss

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 06.02.2007 - 4 StR 476/06
    Wie die Revision zu Recht rügt, lagen die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 306 a Abs. 1 Nr. 3 StGB bei der Tat nicht vor, weil sich in dem "Kaufpark" zu der Zeit, zu der der Angeklagte das Feuer legte - nach Geschäftsschluss und dem "Scharfmachen" der Alarmanlage (UA 14) -, Menschen nicht mehr aufzuhalten pflegten (vgl. hierzu BGHSt 10, 208, 214; 36, 221, 222 f.; Heine in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 306 a Rdn. 8).
  • BGH, 04.07.1989 - 1 StR 153/89

    Schwere Brandstiftung - Vorsatz - Brandstifter - Ursachenverlauf - Kausalverlauf

    Auszug aus BGH, 06.02.2007 - 4 StR 476/06
    Wie die Revision zu Recht rügt, lagen die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 306 a Abs. 1 Nr. 3 StGB bei der Tat nicht vor, weil sich in dem "Kaufpark" zu der Zeit, zu der der Angeklagte das Feuer legte - nach Geschäftsschluss und dem "Scharfmachen" der Alarmanlage (UA 14) -, Menschen nicht mehr aufzuhalten pflegten (vgl. hierzu BGHSt 10, 208, 214; 36, 221, 222 f.; Heine in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 306 a Rdn. 8).
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95

    Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der

    Auszug aus BGH, 06.02.2007 - 4 StR 476/06
    Der Senat erachtet im Übrigen die bisherige Gesamtfreiheitsstrafe als schuldangemessen im Sinne des § 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO; er lässt sie daher als Einzelstrafe bestehen (vgl. BGH NStZ 1996, 383, 384; 2003, 371, 372).
  • BGH, 17.03.2005 - 4 StR 581/04

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erörterung des Wiedererkennens bei eingeschränkter

    Auszug aus BGH, 06.02.2007 - 4 StR 476/06
    Auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft hob der Senat mit Urteil vom 17. März 2005 - 4 StR 581/04 - dieses Urteil mit den Feststellungen auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurück. Das Landgericht hat den Angeklagten nunmehr wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen versuchten (Verdeckungs-) Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt.
  • BGH, 27.06.2002 - 4 StR 158/02

    Tateinheit beim Verdeckungsmord (zweiaktiges Geschehen; natürliche

    Auszug aus BGH, 06.02.2007 - 4 StR 476/06
    Der Senat erachtet im Übrigen die bisherige Gesamtfreiheitsstrafe als schuldangemessen im Sinne des § 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO; er lässt sie daher als Einzelstrafe bestehen (vgl. BGH NStZ 1996, 383, 384; 2003, 371, 372).
  • BGH, 14.01.2004 - 2 StR 445/03

    Tateinheit bei Raub und Körperverletzung; Strafzumessung (Änderung des

    Auszug aus BGH, 06.02.2007 - 4 StR 476/06
    Da der Angeklagte von Beginn des Tatgeschehens an bis zu der Brandlegung in räuberischer Absicht handelte und die schwere räuberische Erpressung beim Legen des Feuers noch nicht beendet war (UA 21), besteht zwischen allen vom Angeklagten verwirklichten Straftatbeständen Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13, 21, 22; BGH, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 StR 445/03).
  • BGH, 11.12.1990 - 5 StR 500/90

    Verurteilung wegen versuchten Mordes aufgrund Verdeckungsabsicht in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 06.02.2007 - 4 StR 476/06
    Da der Angeklagte von Beginn des Tatgeschehens an bis zu der Brandlegung in räuberischer Absicht handelte und die schwere räuberische Erpressung beim Legen des Feuers noch nicht beendet war (UA 21), besteht zwischen allen vom Angeklagten verwirklichten Straftatbeständen Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13, 21, 22; BGH, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 StR 445/03).
  • BGH, 12.01.1988 - 1 StR 628/87

    Vorsätzliche räuberische Erpressung trotz Begehung in dem Glauben, dass der

    Auszug aus BGH, 06.02.2007 - 4 StR 476/06
    Da der Angeklagte von Beginn des Tatgeschehens an bis zu der Brandlegung in räuberischer Absicht handelte und die schwere räuberische Erpressung beim Legen des Feuers noch nicht beendet war (UA 21), besteht zwischen allen vom Angeklagten verwirklichten Straftatbeständen Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13, 21, 22; BGH, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 StR 445/03).
  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 419/88

    Konkurrenzverhältnis zwischen räuberischer Erpressung und dem gefährlichen

    Auszug aus BGH, 06.02.2007 - 4 StR 476/06
    Da der Angeklagte von Beginn des Tatgeschehens an bis zu der Brandlegung in räuberischer Absicht handelte und die schwere räuberische Erpressung beim Legen des Feuers noch nicht beendet war (UA 21), besteht zwischen allen vom Angeklagten verwirklichten Straftatbeständen Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13, 21, 22; BGH, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 StR 445/03).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 456/90

    Annahme einer Tateinheit bei schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung -

    Auszug aus BGH, 06.02.2007 - 4 StR 476/06
    Da der Angeklagte von Beginn des Tatgeschehens an bis zu der Brandlegung in räuberischer Absicht handelte und die schwere räuberische Erpressung beim Legen des Feuers noch nicht beendet war (UA 21), besteht zwischen allen vom Angeklagten verwirklichten Straftatbeständen Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13, 21, 22; BGH, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 StR 445/03).
  • BGH, 13.10.1987 - 2 StR 490/87

    Unrichtige Beurteilung von Konkurrenzfragen - Abänderung eines Schuldspruchs -

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