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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 14.05.2009 - 4 U 139/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1744
OLG Zweibrücken, 14.05.2009 - 4 U 139/08 (https://dejure.org/2009,1744)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.05.2009 - 4 U 139/08 (https://dejure.org/2009,1744)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 4 U 139/08 (https://dejure.org/2009,1744)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Keine "pro-aktiven" Überwachungspflichten des Forenbetreibers - Der Betreiber eines Internetforums ist nicht verpflichtet anlassunabhängig auf der eigenen Internetplattform nach Rechtsverletzungen zu suchen. Eine allgemeine Überwachungspflicht besteht nicht.

  • openjur.de

    §§ 823, 1004 BGB; §§ 97, 72, 19a UrhG; § 7 TMG

  • Telemedicus

    Prüfungspflichten eines Forenbetreibers

  • JurPC

    Zur Urheberrechtsverletzung durch Foren- bzw. Plattformbetreiber im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrechtsverletzung durch Veröffentlichung eines Fotos auf einer Internetseite; Entstehen und Umfang der Prüfpflichten und Kontrollpflichten des Betreibers einer Internetplattform hinsichtlich eines von einem Benutzer bereitgestellten Fotos; Haftung eines ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB

  • info-it-recht.de

    Keine Überwachungspflichten für Forenbetreiber

  • Judicialis

    TMG § 7; ; TMG § ... 7 Abs. 1; ; TMG § 7 Abs. 2 Satz 1; ; TMG § 7 Abs. 2 Satz 2; ; TMG § 8; ; TMG § 9; ; TMG § 10; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004; ; UrhG § 19 a; ; UrhG § 72 Abs. 1; ; UrhG § 97 Abs. 1; ; ZPO § 91

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Keine "pro-aktive" Prüfpflicht

  • presserecht-aktuell.de

    Keine allgemeine Überwachungspflicht für Forenbetreiber hinsichtlich von Dritten eingestellter urheberrechtlich geschützter Beiträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TMG § 7 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004
    Haftung des Betreibers einer Internet-Community zur Bewertung und kommerziellen Verwertung von Lichtbilden haftet nicht für Urheberrechtsverstöße durch einzelne Nutzer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB, §§ 19a, 97 UrhG, § 7 TMG
    Zu den rechtlichen Prüfungspflichten eines Forumbetreibers bei Urheberrechtsverstößen

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Foren-/Blogbetreiber - Fotografien - Providerhaftung - Urheberrechtsschutz

  • offenenetze.de (Kurzinformation)

    Keine proaktiven Überwachungspflichten des Forenbetreibers

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verantwortlichkeit des Plattformbetreibers

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    Keine Störerhaftung des Betreibers eines Internet-Forums für rechtswidrige Beiträge Dritter

  • 123recht.net (Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Forenbetreiber entgeht Haftung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Internetforum als Plattform für Bildrechtsverletzungen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung eines Forenbetreibers für rechtswidrige Veröffentlichung von Fotos

Besprechungen u.ä. (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    Keine Störerhaftung des Betreibers eines Internet-Forums für rechtswidrige Beiträge Dritter

  • 123recht.net (Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Forenbetreiber entgeht Haftung

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Haftung eines Forenbetreibers für rechtswidrige Veröffentlichung von Fotos durch Forennutzer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 541
  • MIR 2009, Dok. 120
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2009 - 4 U 139/08
    Hierzu ist es der Ansicht, dass es für die Begründung dieser Störerhaftung auf eine Erstverletzung nicht ankomme und beruft sich dafür auf die gegenständliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH WRP 2004, 1287 - "Internetversteigerung I"; BGH GRUR 2007, 708 - "Internetversteigerung II").

    Der Bundesgerichtshof hat auch in seinen hier einschlägigen Entscheidungen den Provisionsanspruch des Foren- bzw. Plattformbetreibers nicht als Grund für die Anwendung von § 7 Abs. 1 TMG bewertet (BGH WRP 2004, 1287 - "Internetversteigerung I"; BGH GRUR 2007, 708 - "Internetversteigerung II").

    4. Die Beklagte ist auch nicht Störer i. S. d. §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haftet als Störer derjenige auf Unterlassung, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt (BGH WRP 2007, 964 ff).

    Danach brauche bei einer bereits drohenden Gefährdung nicht erst abgewartet zu werden, bis der erste Eingriff in ein Rechtsgut erfolgt ist (BGH WRP 2007, 964 - "Internetversteigerung II").

    Da die Gemeinschaftsmarke mit der nationalen und der international registrierten Marke der Klägerin übereinstimmte und der Verletzungstatbestand des Art. 9 Abs. 1 Satz 2 lit. a, Abs. 2 lit. b GMV mit dem nationalen Verletzungstatbestand identisch ist, unterstellte der BGH ohne weiteres die Vermutung, dass die Klagemarke künftig in gleicher Weise wie die nationalen Marken der Klägerin verletzt werden würden (vgl. BGH, I ZR 35/04, Gründe C. III. 1b.).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2009 - 4 U 139/08
    Hierzu ist es der Ansicht, dass es für die Begründung dieser Störerhaftung auf eine Erstverletzung nicht ankomme und beruft sich dafür auf die gegenständliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH WRP 2004, 1287 - "Internetversteigerung I"; BGH GRUR 2007, 708 - "Internetversteigerung II").

    Der Bundesgerichtshof hat auch in seinen hier einschlägigen Entscheidungen den Provisionsanspruch des Foren- bzw. Plattformbetreibers nicht als Grund für die Anwendung von § 7 Abs. 1 TMG bewertet (BGH WRP 2004, 1287 - "Internetversteigerung I"; BGH GRUR 2007, 708 - "Internetversteigerung II").

    Dies folgt auch aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der den Plattformbetreiber - auch ohne ausdrückliche Bezugnahme auf § 7 Abs. 2 Satz 1 TMG - nicht zu einer vorsorglichen Überprüfung sämtlicher Inhalte auf etwaige Rechtsverletzungen verpflichten will (vgl. BGH, WRP 2004, 1287, 1292).

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2009 - 4 U 139/08
    Eine einschränkungslose Prüfpflicht kommt lediglich in solchen Fällen in Betracht, in denen das konkrete Geschäftsmodell des Plattformbetreibers von der Rechtsordnung nicht mehr zu billigen ist (BGHZ 173, 188 - jugendgefährdende Medien bei ebay).
  • OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 180/07

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers - bundesligaforen.de

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2009 - 4 U 139/08
    Ein Anspruch gegen den Forenbetreiber, von vornherein durch entsprechende technische Vorkehrungen die Möglichkeit zu unterbinden, Bilder in das Forum einzustellen, durch deren Veröffentlichung die Rechte von Dritten verletzt werden, oder dies nach einer einmaligen Rechtsverletzung durch einen Nutzer zu tun, ist nicht anzuerkennen (vgl. in diesem Zusammenhang auch OLG Hamburg, Urteil vom 04.02.2009 - 5 U 180/07 - Long Island Ice Tea, veröffentlicht in juris sowie in OLGR Hamburg 2009, 315, MD 2009, 451 und ZUM 2009, 417).
  • OLG Hamburg, 02.07.2008 - 5 U 73/07

    Verantwortlichkeit von Rapidshare für Rechtsverletzungen Dritter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.2009 - 4 U 139/08
    Dies kann z.B. der Fall sein, wenn massenhaft eine völlig anonyme Nutzung der jeweiligen Internet-Plattform zu rechtswidrigen Zwecken vom Betreiber ermöglicht wird (vgl. OLG Hamburg, MMR 2008, 823).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 20 U 42/11

    Haftung für embedded content

    Ein Anspruch gegen die Beklagte zu 2., von vornherein durch entsprechende technische Vorkehrungen die Möglichkeit zu unterbinden, Bilder in das Forum einzustellen, durch deren Veröffentlichung die Rechte von Dritten verletzt werden, oder dies nach einer einmaligen Rechtsverletzung durch einen Nutzer zu tun, ist nicht anzuerkennen (ähnlich allgemein OLG Zweibrücken, MMR 2009, 541; OLG München, K&R 2007, 104).
  • LG München I, 20.01.2010 - 21 T 21546/09

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Streitwertbemessung für eine

    OLG Zweibrücken 4 U 139/08 (BeckRS 2009, 12896), in der ein professionelles Foto eines Fotomodells in einer offensichtlich mit hohen Aufwand zustande gekommenen Pose auf einer Internetplattform mit 500.000 Mitgliedern mit einem Streitwert von 3.000,00 Euro für den Unterlassungsanspruch bewertet wurde.
  • LG Kassel, 12.07.2010 - 8 O 644/10

    Blog-Hosting-Provider haftet für rechtswidrige Subdomains erst ab Kenntnis

    (a) Auch wenn §§ 10 ff TMG der Auferlegung einer Störerverantwortlichkeit nicht grundsätzlich entgegen stehen, entnimmt die neuere Rechtsprechung der in § 7 Abs. 2 Satz 1 TMG getroffenen Regelungen, dass im Anwendungsbereich dieser Vorschriften nur die Auferlegung repressiver Prüfungspflichten in Betracht kommt, während ein weiter Gehender, an die Verletzung der Rechtsverletzung vorgelagerter ("proaktiver", "präventiver") Prüfungspflichten anknüpfender Unterlassungsanspruch ausgeschlossen bleiben soll (vgl. BGH I ZR 121/08 vom 12. Mai 2010, JURIS, Rn. 24, wo die Zulässigkeit der dort aufgestellten präventiven Prüfungspflicht - Verpflichtung, einen WLAN-Anschluss mit Passwort zu sichern - ausdrücklich darauf gestützt ist, dass der Störer nicht in den Privilegierungsbereich des TMG falle, wenn es sich um einen privaten Einzelnen handele; vgl. ferner OLG Zweibrücken 4 U 139/08 vom 14.05.2009, MIR 05/2009, bei 3. der Gründe).

    Die Unzulässigkeit einer solchen Prüfungsobliegenheit folgt dabei auch daraus, dass zwar Art. 14 der Richtlinie 2000/31/EG eine Inanspruchnahme aus Unterlassung nicht grundsätzlich ausschließt, aber auch insoweit nach Art. 15 der Richtlinie jedenfalls keine allgemeinen Überwachungspflichten aufgestellt werden dürfen (vgl. OLG Zweibrücken 4 U 139/08 vom 14.05.2009 MIR 5/2009, bei 3. der Gründe).

  • OLG Jena, 10.02.2010 - 2 U 778/09
    Daher ist ein gegenüber der veröffentlichten Entscheidung des OLG Zweibrücken (MMR 2009, 541 [OLG Zweibrücken 14.05.2009 - 4 U 139/08] ) deutlich niedrigerer Streitwert anzunehmen, der mit EUR 1.500,00 ausreichend bemessen ist.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.01.2010 - I-4 U 139/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5055
OLG Düsseldorf, 26.01.2010 - I-4 U 139/08 (https://dejure.org/2010,5055)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.01.2010 - I-4 U 139/08 (https://dejure.org/2010,5055)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - I-4 U 139/08 (https://dejure.org/2010,5055)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    AVB § 17; AVB § 19
    Abweisung der Klage auf Rückzahlung von Abschluss- und Verwaltungskosten im Rahmen einer Kapitallebensversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Abschluss- und Verwaltungskosten bei Lebensversicherungen - mündliche Verhandlung am 1.12.2009

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2010 - 4 U 139/08
    Die Beklagte hat sich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.10.2005 (ZIP 2005, 2109, 2116 f) berufen, wonach der ersatzlose Wegfall der in der Entscheidung vom 9. Mai 2001 (BGHZ 147, 354) für unwirksam erklärten Klausel über die Abschlusskostenverrechnung (die in ihrem Wortlaut § 17 AVB der Beklagten entsprach) nicht geeignet sei, die hierdurch entstandene Vertragslücke zu schließen.

    In seinen Entscheidungen vom 12.10.2005 und vom 24.10.2007 (BGH RuS 2005, 519; 2008, 28) hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich klargestellt, dass die durch die Unwirksamkeit der Abschlusskostenverrechnungsklausel entstandene Vertragslücke sachgerecht im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen sei und diese Auslegung zu dem Ergebnis führe, dass es bei vereinbarungsgemäßer Durchführung des Vertrages bei der Verrechnung der Abschlusskosten nach dem Zillmerungsverfahren bleibe und nur bei vorzeitiger Beendigung der Beitragszahlung Korrekturen beim Rückkaufswert oder der beitragsfreien Versicherungssumme vorzunehmen seien.

    Die Frage, wie sich die - hier nur hilfsweise unterstellte - Unwirksamkeit einer Abschlusskostenverrechnungklausel in Kapitallebensversicherungsverträgen auswirkt, ist höchstrichterlich durch die Entscheidungen des BGH vom 12.10.2005 und vom 24.10.2007 (BGH RuS 2005, 519; 2008, 28) dahin geklärt, dass es bei vereinbarungsgemäßer Durchführung des Vertrages bei der vertraglich vorgesehenen Verrechnung der Abschlusskosten nach dem Zillmerungsverfahren und auch der Belastung der Prämien mit Verwaltungskosten und sonstigen mit dem Betrieb eines Versicherungsunternehmens verbundenen Aufwendungen bleibe.

    Ein rechtlicher Grund, mit Blick auf die hier vereinbarten Beitragssummen davon abzuweichen, ist nicht ersichtlich, zumal bei unwirksamen Bestimmungen in AGB die ergänzende Vertragsauslegung ebenso wie die Auslegung und Inhaltskontrolle solcher Bestimmungen nach einem objektiv generalisierenden Maßstab zu erfolgen hat, der am Willen und Interesse der typischerweise beteiligten Verkehrskreise (und nicht nur der konkret beteiligten Parteien) ausgerichtet sein muss (BGH RuS 2005, 519).

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2010 - 4 U 139/08
    Die Beklagte hat sich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.10.2005 (ZIP 2005, 2109, 2116 f) berufen, wonach der ersatzlose Wegfall der in der Entscheidung vom 9. Mai 2001 (BGHZ 147, 354) für unwirksam erklärten Klausel über die Abschlusskostenverrechnung (die in ihrem Wortlaut § 17 AVB der Beklagten entsprach) nicht geeignet sei, die hierdurch entstandene Vertragslücke zu schließen.

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 9.05.2001 (IV ZR 121/00, VersR 2001, 841, 845 ), welcher der Senat folgt, eine dem § 19 AVB in den Grundzügen entsprechende Klausel (dort: § 17 ALB) ausdrücklich für wirksam gehalten und insoweit ausgeführt, der Versicherungsnehmer rechne schon deshalb mit erheblichen Unsicherheiten bei der Frage, ob überhaupt ein Überschuss ermittelt werden könne und gegebenenfalls in welcher Höhe, weil ihm in § 17 Abs. 1 ALB erläutert werde, dass der etwaige Überschuss aus Kapitalerträgen herrühre und von den Kosten für den Abschluss des Vertrages und der Verwaltung beeinflusst werde.

    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 9.05.2001 (IV ZR 121/00, VersR 2001, 841) eine mit § 17 AVB gleichlautende Klausel (dort: § 15 ALB) mit der Begründung für unwirksam erklärt, § 15 ALB genüge den Anforderungen des Transparenzgebots nicht.

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2010 - 4 U 139/08
    Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnis es bei der Auslegung Allgemeiner Versicherungsbedingungen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ankommt (BGHZ 123, 83, 85 m.w.N.), versteht den Begriff "Überschuss" nicht dahin, dass ein anderer als der sich aus dem Jahresabschluss ergebende Überschuss verteilt werden soll (BGHZ 128, 54).
  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93

    Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2010 - 4 U 139/08
    Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnis es bei der Auslegung Allgemeiner Versicherungsbedingungen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ankommt (BGHZ 123, 83, 85 m.w.N.), versteht den Begriff "Überschuss" nicht dahin, dass ein anderer als der sich aus dem Jahresabschluss ergebende Überschuss verteilt werden soll (BGHZ 128, 54).
  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 1317/96

    Zur Berechnung des Rückkaufswertes einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2010 - 4 U 139/08
    Auch das Bundesverfassungsgericht ist in seinem Nichtannahmebeschluss vom 15.02.2006 (VersR 2006, 489-495) ausdrücklich davon ausgegangen, dass die Versicherer den Versicherungsnehmern nicht die tatsächlich im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsabschluss angefallenen Kosten in Rechnung stellen, sondern "Durchschnittswerte auf Grund von Berechnungen zu Grunde legen, die den Versicherungsnehmern nicht bekannt sind".
  • BGH, 24.10.2007 - IV ZR 209/03

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Klausel in den AVB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2010 - 4 U 139/08
    In seinem Urteil vom 24.10.2007 (IV ZR 209/03) habe der Bundesgerichtshof es ausdrücklich gebilligt, dass der Versicherer trotz des Verstoßes der fraglichen Klausel gegen das Transparenzgebot berechtigt sei, die Abschlusskosten mit der eingezahlten Prämie zu verrechnen, wenn der Vertrag vereinbarungsgemäß bis zum Ablauf durchgeführt werde.
  • OLG Stuttgart, 27.09.2007 - 7 U 64/07

    Lebensversicherung: Heilung eines Transparenzmangels von AVB über den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2010 - 4 U 139/08
    Das OLG Stuttgart hat in seiner Entscheidung vom 27.09.2007 (RuS 2009, 474-475) eine Heilung der Intransparenz einer gleichlautenden Klausel angenommen, wenn dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung ein Versicherungsverlauf vorgelegt wurde, dem die Rückkaufswerte für sämtliche Versicherungsjahre zu entnehmen sind.
  • OLG Brandenburg, 11.04.2007 - 4 U 172/06

    Prozessualer Zweck einer Parteianhörung; Zulässigkeit der Ersetzung fehlender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2010 - 4 U 139/08
    In einem vor dem Senat in dem Rechtsstreit 4 U 172/06 geschlossenen Vergleich hat sich die Beklagte verpflichtet, dem Kläger darüber Auskunft zu erteilen, mit welchen Abschlusskosten sie die Prämienleistungen des Klägers für seine sechs Lebensversicherungsverträge belastet hat.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 05.10.2010 - 4 U 139/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8671
OLG Rostock, 05.10.2010 - 4 U 139/08 (https://dejure.org/2010,8671)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05.10.2010 - 4 U 139/08 (https://dejure.org/2010,8671)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - 4 U 139/08 (https://dejure.org/2010,8671)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Haftung des Vertreters bei einem unternehmensbezogenen Geschäft; Treuwidrigkeit der Berufung auf die Nichtigkeit des Bauvertrages zur Abwehr von Mängelansprüchen

  • rechtsportal.de

    BGB § 134; BGB § 139; BGB § 179
    Haftung des Vertreters bei einem unternehmensbezogenen Geschäft; Treuwidrigkeit der Berufung auf die Nichtigkeit des Bauvertrages zur Abwehr von Mängelansprüchen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängelbeseitigung: Persönliche Haftung des "directors" einer Ltd

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Persönliche Haftung des "director" einer Limited (IBR 2010, 1371)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 148
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.04.2008 - VII ZR 42/07

    Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 4 U 139/08
    Hat ein Unternehmer seine Bauleistungen mangelhaft erbracht und den vereinbarten Werklohn hierfür erhalten, so handelt er regelmäßig treuwidrig, wenn er sich zur Abwehr von Mängelansprüchen des Bestellers auf die Gesetzwidrigkeit einer Nebenabrede und die daraus folgende Gesamtnichtigkeit des Bauvertrages beruft (BGHZ 176, 198 ; NJW-RR 2008, 1051 ).
  • BGH, 24.04.2008 - VII ZR 140/07

    Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 4 U 139/08
    Hat ein Unternehmer seine Bauleistungen mangelhaft erbracht und den vereinbarten Werklohn hierfür erhalten, so handelt er regelmäßig treuwidrig, wenn er sich zur Abwehr von Mängelansprüchen des Bestellers auf die Gesetzwidrigkeit einer Nebenabrede und die daraus folgende Gesamtnichtigkeit des Bauvertrages beruft (BGHZ 176, 198 ; NJW-RR 2008, 1051 ).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09

    BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 4 U 139/08
    Ein vor der Mängelbeseitigung geltend gemachter Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung wegen der Mängel an einem Bauwerk umfasst nicht die auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten entfallende Umsatzsteuer (BGH, Urt. v. 22.7.10 - VII ZR 176/09, juris).
  • BGH, 14.03.2005 - II ZR 5/03

    Haftung des Geschäftsführers einer in England gegründeten private limited company

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 4 U 139/08
    Der Geschäftsführer (director) einer Limited mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland haftet für Gesellschaftsverbindlichkeiten nur nach materiellem englischem Recht oder nach deutschem Deliktsrecht (BGH, NJW 2005, 1648 ; Goette, ZIP 2006, 541).
  • BGH, 15.01.1990 - II ZR 311/88

    Person des Vertragspartners bei unternehmensbezogenen Geschäften mit einer GmbH;

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 4 U 139/08
    Eine die Rechtsscheinshaftung ausschließende Kenntnis des Geschäftspartners von den wahren Verhältnissen muss der Vertreter darlegen und beweisen (BGH, NJW 1990, 2678 ).
  • BGH, 05.02.2007 - II ZR 84/05

    Anspruchsgegner bei Rechtsscheinhaftung wegen Fortlassung des Formzusatzes einer

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 4 U 139/08
    Die Rechtsscheinshaftung richtet sich hier nach deutschem Recht, denn maßgeblich für die internationalprivatrechtliche Anknüpfung ist bei der Rechtsscheinshaftung der Ort, an dem der Rechtsschein entstanden ist und sich ausgewirkt hat, ohne dass hierin eine Verletzung der Niederlassungsfreiheit nach Art. 43, 48 EGV zu sehen ist (BGH, NJW 2007, 1529 ).
  • LG Kiel, 20.04.2006 - 10 S 44/05

    Europäisches Insolvenzrecht: Anwendbarkeit der deutschen Insolvenzantragspflicht

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 4 U 139/08
    Für das deutsche Deliktsrecht ist streitig, ob für eine im Inland tätige Limited bis zum 30.10.2008 eine Insolvenzantragspflicht gem. § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. bestand und demzufolge eine Insolvenzverschleppungshaftung gem. § 823 Abs. 2 BGB , § 64 Abs. 1 GmbHG eingriff (vgl. KG, ZIP 2009, 2156 mwN; LG Kiel, ZIP 2006, 1248; Römermann, NJW 2006, 2065; ab 01.11.2008: § 15a InsO ).
  • KG, 24.09.2009 - 8 U 250/08

    Haftung von Gesellschaftsorganen: Haftung der Organe einer faktisch im Inland

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 4 U 139/08
    Für das deutsche Deliktsrecht ist streitig, ob für eine im Inland tätige Limited bis zum 30.10.2008 eine Insolvenzantragspflicht gem. § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. bestand und demzufolge eine Insolvenzverschleppungshaftung gem. § 823 Abs. 2 BGB , § 64 Abs. 1 GmbHG eingriff (vgl. KG, ZIP 2009, 2156 mwN; LG Kiel, ZIP 2006, 1248; Römermann, NJW 2006, 2065; ab 01.11.2008: § 15a InsO ).
  • OLG Karlsruhe, 07.04.2004 - 7 U 189/03

    Stellvertretung: Voraussetzung für eine unbeschränkte persönliche

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 4 U 139/08
    Erweckt der Vertreter beim unternehmensbezogenen Geschäft gegenüber dem Geschäftspartner den Eindruck, diesem hafte eine Person unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, haftet der Vertreter analog § 179 BGB (BGH, aaO.; OLG Karlsruhe, MDR 2004, 1106 m.w.N.; Staudinger-Schilken, BGB [2009], § 179 Rn. 23).
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