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   LAG Düsseldorf, 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07   

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LAG Düsseldorf, 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07 (https://dejure.org/2008,1355)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07 (https://dejure.org/2008,1355)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. April 2008 - 5 Sa 1836/07 (https://dejure.org/2008,1355)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Religionsfreiheit, Neutralitätsgebot, "Kopftuchverbot", Baskenmütze, Abmahnung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 3, 4, 6, 7 GG, § 57 Abs. 4 SchG NRW, §§ 1, 3, 7, 8 AGG, Art. 9 EMRK
    Religionsfreiheit, Neutralitätsgebot, "Kopftuchverbot", Baskenmütze, Abmahnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Abmahnung wegen des Tragens eines so genannten islamischen Kopftuches in einer Schule in Nordrhein-Westfalen durch eine Lehrerin; Anspruch eines Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus seiner Personalakte; Bedeutung des Vorliegens von ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    Art. 3, 4, 6, 7 GG, § 57 Abs. 4 SchG NRW, §§ 1, 3, 7, 8 AGG, Art. 9 EMRK
    Religionsfreiheit, Neutralitätsgebot, "Kopftuchverbot", Baskenmütze, Abmahnung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kopftuchverbot - staatliches Neutralitätsgebot

  • hensche.de

    Diskriminierung: Religion, Kopftuch

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abmahnung einer Sozialpädagogin an Gesamtschule bei Ersetzung des islamischen Kopftuchs durch Baskenmütze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    Landesarbeitsgericht weist Berufung gegen das so genannte "Kopftuchverbot" zurück

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kopftuchverbot erfasst auch Mütze

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Abmahnung: Berufung gegen das sogenannte "Kopftuchverbot" wurde zurückgewiesen

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    LG weist Berufung gegen das so genannte Kopftuchverbot zurück

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch eine Mütze als Ersatz für ein Kopftuch verstößt gegen Religionsfreiheit

  • 123recht.net (Pressemeldung, 10.4.2008)

    Abmahnung von muslimischer Pädagogin wegen Mütze-Tragens rechtens // Landesarbeitsgericht sieht "religiöse Bekundung"

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
  • nrw.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Landesarbeitsgericht setzt neue Berufungsverhandlung über das so genannte "Kopftuchverbot" an

Besprechungen u.ä.

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Düsseldorf, 14.08.2007 - 2 K 1752/07

    Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage der im Beamtenverhältnis des Landes

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07
    Sie sind in ein verhältnismäßiges Gleichgewicht zu bringen, bei dem die Befugnis des Staates, die äußere und inhaltliche Gestaltung des Schulunterrichts festzulegen, sowie die staatliche Neutralitätspflicht zu beachten sind (Bundesverfassungsgerichtsentscheidung, 24.09.2003, a. a. O.; VG Gelsenkirchen 27.02.2008 - 1 K 1466/07 - n. v.; VG Düsseldorf 14.08.2007 - 2 K 1752/07 - n. v.; VG Düsseldorf 05.06.2007 - 2 K 6225/06 - n. v.).

    Zu dieser Vorschrift haben in der näheren Vergangenheit mehrere Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen (VG Gelsenkirchen 27.02.2008, a. a. O.; VG Düsseldorf 14.08.2007, a. a. O.; VG Düsseldorf 05.06.2007, a. a. O.; VG Aachen 09.11.2007 - 1 K 323/07 - n. v.) und das Bundesverwaltungsgericht zum weitestgehend wortgleichen § 38 SchG BW (BVerwG 24.06.2004 - 2 Ca 45/03 - NJW 2004, 3581) Stellung genommen.

    Dass diese Norm deshalb nicht auf die Vermittlung bestimmter Glaubensinhalte abzielt, findet vor allen Dingen darin besonderen Ausdruck, dass die Erziehung "in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen" erfolgt (so ausdrücklich: VG Düsseldorf 14.08.2007, a. a. O.).

    Das VG Düsseldorf (Urteil vom 14.08.2007, a. a. O.) weist in diesem Zusammenhang zutreffend darauf hin, dass dann aber aus der Entstehungsgeschichte und den Gesetzesmaterialien sich ergebende subjektive Zielvorstellungen der am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten dem objektiven Gesetzesinhalt nicht gleichstünden.

    Dann aber muss die zuletzt bezeichnete Vorschrift - auch nach dem Gebot der verfassungskonformen Auslegung - dahingehend interpretiert werden, dass im Bereich öffentlicher Schulen zwar die Darstellung christlicher Bildungs- und Kulturwerte statthaft bleibt, soweit sie sich nicht auf bestimmte Glaubensinhalte bezieht, Bekundungen, die einem individuellen Glaubensbekenntnis, etwa durch besondere Kleidung - Ausdruck verleihen, jedoch zu unterbleiben haben (so auch: VG Düsseldorf 14.08.2007, a. a. O.; VG Gelsenkirchen, 27.02.2008, a. a. O.).

    Dabei muss es als ausreichend angesehen werden, dass mit dem Tragen des Kopftuches in einer Weise in den Schulbetrieb eingegriffen wird, die das - vom Gesetzgeber angemessen ausgefüllte - Neutralitätsgebot verletzt und die Ordnungs- und Regelungsfunktion des Staates in diesem Bereich unterläuft (VG Düsseldorf 14.08.2007, a. a. O.; VG Aachen 09.11.2007, a. a. O.).

    Mit ihm wird ein berechtigtes Ziel verfolgt, der Eingriff selbst ist nicht unverhältnismäßig und kann deswegen insgesamt keinen Verstoß gegen Art. 9 EMRK begründen (vgl. hierzu: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte 15.02.2001 - 42393/98 - [Dahlab/Schweiz] NJW 2001, 2871; Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte 10.11.2005 - 44774/98 - [Leyla Sahin/Türkei], NJW 2006, 1389; vgl. auch: VG Düsseldorf 14.08.2007, a. a. O.).

    Eine Betrachtung der konkreten Verhältnisse an einzelnen Schulen, gegen einzelnen Schülerinnen und Schülern und orientiert an bestimmten schulischen Situationen ist danach gerade nicht vorgesehen (so ausdrücklich: VG Düsseldorf 14.08.2007, a. a. O.; vgl. auch: BVerwG 24.06.2004, a. a. O.).

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07
    3.1.1 Die erkennende Berufungskammer folgt zunächst den grundsätzlichen Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts im so genannten Kopftuchfall (BVerfG, Urteil vom 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02 - NJW 2003, 3111).

    3.1.2 Die Anforderungen, die an das Verbot eines Kopftuchtragens im Schulunterricht mit Blick auf grundgesetzliche Regelungen zu stellen sind, hat das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 24.09.2003, a. a. O.) im Einzelnen erläutert.

    Sie sind in ein verhältnismäßiges Gleichgewicht zu bringen, bei dem die Befugnis des Staates, die äußere und inhaltliche Gestaltung des Schulunterrichts festzulegen, sowie die staatliche Neutralitätspflicht zu beachten sind (Bundesverfassungsgerichtsentscheidung, 24.09.2003, a. a. O.; VG Gelsenkirchen 27.02.2008 - 1 K 1466/07 - n. v.; VG Düsseldorf 14.08.2007 - 2 K 1752/07 - n. v.; VG Düsseldorf 05.06.2007 - 2 K 6225/06 - n. v.).

    Als mit der Glaubensfreiheit in Widerstreit tretende Verfassungsgüter kommen dann aber neben dem staatlichen Erziehungsauftrag (Art. 7 Abs. 1 GG), der unter Wahrung der Pflicht zu weltanschaulich-religiöser Neutralität zu erfüllen ist, das elterliche Erziehungsrecht (Art. 6 Abs. 2 GG) und die negative Glaubensfreiheit der Schulkinder (Art. 4 Abs. 1 GG) in Betracht (BVerfG 24.09.2003, a. a. O.).

    Es ist vielmehr abzustellen auf die Sicht der Schüler und Eltern, die durch das Band der allgemeinen Schulpflicht in einer engen Beziehung zum Staat stehen (BVerwG 24.06.2004, a. a. O.; vgl. zum "Empfängerhorizont" auch: BVerwG 24.09.2003, a. a. O.).

    7.1 Es ist bereits mehrfach, vor allem unter Ziffer 6.2 dieses Urteils, darauf hingewiesen worden, dass Anknüpfungspunkt für die Feststellung, dass ein Verstoß gegen § 57 Abs. 4 Satz 1 SchG NRW vorliegt, die abstrakte Gefährdung der dort genannten Rechtspositionen ist, wobei insoweit auf den "objektiven Empfängerhorizont" abzustellen ist (BVerfG 24.09.2003, a. a. O.; BVerwG 24.06.2004, a. a. O.).

  • VG Gelsenkirchen, 27.02.2008 - 1 K 1466/07

    Kopftuchverbot für beamtete Lehrerin rechtmäßig

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07
    Sie sind in ein verhältnismäßiges Gleichgewicht zu bringen, bei dem die Befugnis des Staates, die äußere und inhaltliche Gestaltung des Schulunterrichts festzulegen, sowie die staatliche Neutralitätspflicht zu beachten sind (Bundesverfassungsgerichtsentscheidung, 24.09.2003, a. a. O.; VG Gelsenkirchen 27.02.2008 - 1 K 1466/07 - n. v.; VG Düsseldorf 14.08.2007 - 2 K 1752/07 - n. v.; VG Düsseldorf 05.06.2007 - 2 K 6225/06 - n. v.).

    In der Schule treffen die Lehrkräfte auf emotional und bindungsmäßig noch stark beeinflussbare Schülerinnen und Schüler, die in ihren Anschauungen noch nicht gefestigt sind, Kritikvermögen und Ausbildung eigener Standpunkte erst erlernen sollen und daher in einer mentalen Beeinflussung besonders leicht zugänglich sind (BVerfG 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1 bis 37; VG Gelsenkirchen, 27.02.2008, a. a. O.).

    Zu dieser Vorschrift haben in der näheren Vergangenheit mehrere Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen (VG Gelsenkirchen 27.02.2008, a. a. O.; VG Düsseldorf 14.08.2007, a. a. O.; VG Düsseldorf 05.06.2007, a. a. O.; VG Aachen 09.11.2007 - 1 K 323/07 - n. v.) und das Bundesverwaltungsgericht zum weitestgehend wortgleichen § 38 SchG BW (BVerwG 24.06.2004 - 2 Ca 45/03 - NJW 2004, 3581) Stellung genommen.

    Dann aber muss die zuletzt bezeichnete Vorschrift - auch nach dem Gebot der verfassungskonformen Auslegung - dahingehend interpretiert werden, dass im Bereich öffentlicher Schulen zwar die Darstellung christlicher Bildungs- und Kulturwerte statthaft bleibt, soweit sie sich nicht auf bestimmte Glaubensinhalte bezieht, Bekundungen, die einem individuellen Glaubensbekenntnis, etwa durch besondere Kleidung - Ausdruck verleihen, jedoch zu unterbleiben haben (so auch: VG Düsseldorf 14.08.2007, a. a. O.; VG Gelsenkirchen, 27.02.2008, a. a. O.).

  • ArbG Düsseldorf, 29.06.2007 - 12 Ca 175/07

    Wollmützenfall

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07
    1) Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.06.2007 - 12 Ca 175/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 29.06.2007 hat die 12. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf - 12 Ca 175/07 - die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.06.2007 - 12 Ca 175/07 - aufzuheben und den Beklagten zu verurteilen, die der Klägerin mit Schreiben vom 19.12.2006 erteilte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.

  • VG Aachen, 09.11.2007 - 1 K 323/07

    Verstoß wegen des Tragens eines sogenannten "islamischen Kopftuchs" aus

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07
    Zu dieser Vorschrift haben in der näheren Vergangenheit mehrere Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen (VG Gelsenkirchen 27.02.2008, a. a. O.; VG Düsseldorf 14.08.2007, a. a. O.; VG Düsseldorf 05.06.2007, a. a. O.; VG Aachen 09.11.2007 - 1 K 323/07 - n. v.) und das Bundesverwaltungsgericht zum weitestgehend wortgleichen § 38 SchG BW (BVerwG 24.06.2004 - 2 Ca 45/03 - NJW 2004, 3581) Stellung genommen.

    Dabei muss es als ausreichend angesehen werden, dass mit dem Tragen des Kopftuches in einer Weise in den Schulbetrieb eingegriffen wird, die das - vom Gesetzgeber angemessen ausgefüllte - Neutralitätsgebot verletzt und die Ordnungs- und Regelungsfunktion des Staates in diesem Bereich unterläuft (VG Düsseldorf 14.08.2007, a. a. O.; VG Aachen 09.11.2007, a. a. O.).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07
    In der Schule treffen die Lehrkräfte auf emotional und bindungsmäßig noch stark beeinflussbare Schülerinnen und Schüler, die in ihren Anschauungen noch nicht gefestigt sind, Kritikvermögen und Ausbildung eigener Standpunkte erst erlernen sollen und daher in einer mentalen Beeinflussung besonders leicht zugänglich sind (BVerfG 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1 bis 37; VG Gelsenkirchen, 27.02.2008, a. a. O.).
  • EGMR, 10.11.2005 - 44774/98

    LEYLA SAHIN v. TURKEY

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07
    Mit ihm wird ein berechtigtes Ziel verfolgt, der Eingriff selbst ist nicht unverhältnismäßig und kann deswegen insgesamt keinen Verstoß gegen Art. 9 EMRK begründen (vgl. hierzu: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte 15.02.2001 - 42393/98 - [Dahlab/Schweiz] NJW 2001, 2871; Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte 10.11.2005 - 44774/98 - [Leyla Sahin/Türkei], NJW 2006, 1389; vgl. auch: VG Düsseldorf 14.08.2007, a. a. O.).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03

    Christliche Bildungs- und Kulturwerte; Eignung; Einstellung als Lehrerin an

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07
    Zu dieser Vorschrift haben in der näheren Vergangenheit mehrere Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen (VG Gelsenkirchen 27.02.2008, a. a. O.; VG Düsseldorf 14.08.2007, a. a. O.; VG Düsseldorf 05.06.2007, a. a. O.; VG Aachen 09.11.2007 - 1 K 323/07 - n. v.) und das Bundesverwaltungsgericht zum weitestgehend wortgleichen § 38 SchG BW (BVerwG 24.06.2004 - 2 Ca 45/03 - NJW 2004, 3581) Stellung genommen.
  • EGMR, 15.02.2001 - 42393/98

    Verbot des Tragens eines islamischen Kopftuches während des Unterrichtens an

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07
    Mit ihm wird ein berechtigtes Ziel verfolgt, der Eingriff selbst ist nicht unverhältnismäßig und kann deswegen insgesamt keinen Verstoß gegen Art. 9 EMRK begründen (vgl. hierzu: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte 15.02.2001 - 42393/98 - [Dahlab/Schweiz] NJW 2001, 2871; Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte 10.11.2005 - 44774/98 - [Leyla Sahin/Türkei], NJW 2006, 1389; vgl. auch: VG Düsseldorf 14.08.2007, a. a. O.).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07
    Dabei kann nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 10.12.2002 - 2 AZR 472/01 - AP Nr. 44 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung) dahinstehen, ob das Kopftuchtragen Ausdruck eines zwingenden religiösen Gebots des Korans ist, was unter den islamischen Autoritäten umstritten ist.
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00

    Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit

  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 537/95

    Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung

  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

  • VG Düsseldorf, 05.06.2007 - 2 K 6225/06

    Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage einer Kopftuch tragenden Lehrerin

  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Die Beschwerdeführerin zu I.) wird durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. August 2009 - 2 AZR 499/08 -, das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. April 2008 - 5 Sa 1836/07 - und das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. Juni 2007 - 12 Ca 175/07 - in ihrem Grundrecht aus Artikel 4 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes verletzt.
  • BAG, 20.08.2009 - 2 AZR 499/08

    Abmahnung wegen religiöser Bekundung in der Schule

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. April 2008 - 5 Sa 1836/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 16.10.2008 - 11 Sa 572/08

    Neutralitätsgebot; Kopftuch

    Mit dem von der Klägerin vorgelegten Gutachten des Prof. Dr. W1 habe sich jüngst das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einem vergleichbaren Fall auseinandergesetzt und zu Recht die auch hier streitgegenständliche Regelung für wirksam erachtet (LAG Düsseldorf 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07 -).

    Grund dafür ist, dass die Schule der Ort ist, an dem unterschiedliche religiöse Auffassungen unausweichlich aufeinander treffen und wo sich dieses Nebeneinander in besonders empfindlicher Weise auswirkt (ebenso: LAG Düsseldorf 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07 - Rn. 49, 71ff; VGH Baden-Württemberg 14.03.2008 - 4 S 516/07 - Rn. 29 ff zur entsprechenden Regelung in § 38 SchulG BW).

    Der nordrheinwestfälische Landesgesetzgeber hat sich mit § 57 Abs. 4 SchulG innerhalb des eröffneten Gestaltungspielraums gehalten und sich mit seinem Gesetz für das Modell einer strikteren distanzierenderen Realisierung des Neutralitätsgebotes entschieden (LAG Düsseldorf 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07 - Rn. 54 ff; zur entsprechenden Regelung in § 38 SchulG BW: BVerwG 24.06.2004 BVerwGE 121, 140, 147 ff u. VGH Baden-Württemberg 14.03.2008 - 4 S 516/07 - Rn. 46 ff).

    Dies haben auch das LAG Düsseldorf und der VGH Baden-Württemberg in ihren Urteilen so gesehen (LAG Düsseldorf 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07 - Rn. 54 ff; VGH Baden-Württemberg 14.03.2008 - 4 S 516/07 - Rn. 46 ff).

    Eine derartige entscheidende berufliche Anforderung stellt nach Auffassung der Kammer die Befolgung der verfassungskonformen gesetzlichen Verhaltenspflicht einer Lehrkraft nach § 57 Abs. 4 SchulG NW zur Wahrung der staatlichen Neutralitätspflicht dar (LAG Düsseldorf 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07 - Rn. 61 ff; 66 ff; VGH Baden-Württemberg 14.03.2008 - 4 S 516/07 - Rn. 54; Bauer/Göpfert/Krieger, AGG, 2. Aufl. 2008, § 3 AGG Rn. 38 "Kleidervorschriften"; Schleusener/Suckow/Voigt - Schleusener, AGG, 2. Aufl. 2008, § 8 AGG Rn. 48).

    Wie bereits zuvor das LAG Düsseldorf und das ArbG Wuppertal vermag sich auch die hier erkennende Berufungskammer der Argumentation der Gutachter nicht anzuschließen (LAG Düsseldorf 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07 - Rn. 65 ff; ArbG Wuppertal 29.07.2008 - 4 Ca 1077/08 - ).

  • LAG Hamm, 16.10.2008 - 11 Sa 280/08

    Neutralitätsgebot; Kopftuch

    Eine Betrachtung der konkreten Verhältnisse an einzelnen Schulen und gegenüber einzelnen Schülerinnen und Schülern oder Eltern ist nach dem Gesetzeswortlaut nicht gefordert (ebenso: LAG Düsseldorf 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07 - Rn. 49, 71ff; VGH Baden-Württemberg 14.03.2008 - 4 S 516/07 - Rn. 29 ff zur entsprechenden Regelung in § 38 SchulG BW).

    Der nordrheinwestfälische Landesgesetzgeber hat sich mit § 57 Abs. 4 SchulG innerhalb des eröffneten Gestaltungspielraums gehalten und sich mit seinem Gesetz für das Modell einer strikteren distanzierenderen Realisierung des Neutralitätsgebotes entschieden (LAG Düsseldorf 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07 - Rn. 54 ff; zur entsprechenden Regelung in § 38 SchulG BW: BVerwG 24.06.2004 BVerwGE 121, 140, 147 ff u. VGH Baden-Württemberg 14.03.2008 - 4 S 516/07 - Rn. 46 ff).

    Dies haben auch das LAG Düsseldorf und der VGH Baden-Württemberg in ihren Urteilen so gesehen (LAG Düsseldorf 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07 - Rn. 54 ff; VGH Baden-Württemberg 14.03.2008 - 4 S 516/07 - Rn. 46 ff).

    Eine derartige entscheidende berufliche Anforderung stellt nach Auffassung der Kammer die Befolgung der verfassungskonformen gesetzlichen Verhaltenspflicht einer Lehrkraft nach § 57 Abs. 4 SchulG NW zur Wahrung des staatlichen Neutralitätspflicht dar (LAG Düsseldorf 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07 - Rn. 61 ff; 66 ff; VGH Baden-Württemberg 14.03.2008 - 4 S 516/07 - Rn. 54; Bauer/Göpfert/Krieger, AGG, 2. Aufl. 2008, § 3 AGG Rn. 38 "Kleidervorschriften"; Schleusener/Suckow/Voigt - Schleusener, AGG, 2. Aufl. 2008, § 8 AGG Rn. 48).

    Wie bereits zuvor das Landesarbeitsgericht Düsseldorf und das Arbeitsgericht Wuppertal vermag sich auch die hier erkennende Berufungskammer der Argumentation der Gutachter nicht anzuschließen (LAG Düsseldorf 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07 - Rn. 65 ff; ArbG Wuppertal 29.07.2008 - 4 Ca 1077/08 - ).

  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.2009 - 7 Sa 84/08

    Abmahnung einer Erzieherin wegen Verletzung des Neutralitätsgebotes des § 7 Abs 6

    Denn insoweit kommt dem Landesgesetzgeber eine Einschätzungsprärogative hinsichtlich der Geeignetheit und Erforderlichkeit des Steuerungsinstruments in Bezug auf das mit dem Kopftuchverbot bezweckte Ziel zu (BVerfG, Urteil vom 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02 - a. a. O., zu B II 6 b der Gründe = Rn. 66; vgl. auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07 - LAGE Art. 4 GG Nr. 6, zu II 3.1.2 der Gründe = Rn. 50).
  • LAG Düsseldorf, 01.06.2015 - 5 Sa 307/15

    Rechtsstreit um das so genannte "Kopftuchverbot" beigelegt

    Die hiergegen von der Klägerin bei dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf eingelegte Berufung hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07 zurückgewiesen und die Revision zu dem Bundesarbeitsgericht zugelassen.

    Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 27.01.2015 - 1 BvR 471/10 entschieden, dass die Klägerin durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. August 2009 - 2 AZR 499/08 -, das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. April 2008 - 5 Sa 1836/07 - und das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. Juni 2007 - 12 Ca 175/07 - in ihrem Grundrecht aus Artikel 4 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes verletzt wird.

  • VG Köln, 22.10.2008 - 3 K 2630/07

    Auch das Tragen einer Baskenmütze als "Ersatz" für das Kopftuch ist einer

    Dann aber ist die Baskenmütze im Ergebnis nur als ein Surrogat für das nicht mehr benutzte Kopftuch anzusehen und stellt ebenso wie dieses eine eindeutige religiöse äußere Bekundung da, vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2008 - 5 Sa 1836/07 - vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urteil vom 26.06.2008 - 2 C 22.07 -, das von im Schulbereich zu untersagenden relgiös-weltanschaulich motivierten Kleidungsstücken oder Symbolen" spricht.
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