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   OLG Köln, 20.12.2000 - 5 U 116/00   

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OLG Köln, 20.12.2000 - 5 U 116/00 (https://dejure.org/2000,4793)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.2000 - 5 U 116/00 (https://dejure.org/2000,4793)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 5 U 116/00 (https://dejure.org/2000,4793)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    KO § 17; ; BGB § 242; ; BGB § 819; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 4; ; ZPO § 711; ; ZPO § 712; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 65; BGB § 812
    Kündigungserklärung beinhaltet im Regelfall nicht zugleich den Widerruf der Bezugsberechtigung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812; VVG §§ 165 166
    Kündigung einer Kapitallebensversicherung ist nicht zugleich Widerruf der Bezugsberechtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 299
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.03.1993 - IX ZR 169/92

    Bezugsberechtigung der Lebensversicherung im Konkurs des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2000 - 5 U 116/00
    Soweit der Bundesgerichtshof den Satz aufgestellt habe, in der Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages liege regelmässig auch der Widerruf des Bezugsrechts (VersR 1993, 689, 690), beziehe sich dies auf den Sonderfall der Kündigung durch einen Konkursverwalter.

    Allerdings hat der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshof eine solche Auslegungsregel - wenngleich ohne nähere Begründung - aufgestellt (BGH, VersR 1993, 689, 690).

    Losgelöst von den Besonderheiten des Konkursverfahrens besteht keine Berechtigung für eine Auslegung dahin, dass die Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages generell im Zweifel auch den Widerruf des Bezugsrechts umfasse (so aber möglicherweise Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 13 ALB 86, Rdn. 14; Römer/Langheid, § 165, Rdn. 5; ohne Begründung unter Bezugnahme auf BGH, VersR 1993, 689, 690).

  • BGH, 08.12.1971 - IV ZR 102/70

    Ausschluß des Rückgriffs des Kfz-Haftpflichtversicherers

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2000 - 5 U 116/00
    Die insoweit von den Beklagten herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1972, 440) betrifft eine nicht vergleichbare Fallgestaltung.
  • OLG Stuttgart, 10.02.2022 - 7 U 165/21

    Kündigung einer Rentenversicherung mit widerruflichem Bezugsrecht durch

    Außerhalb der Insolvenz bedeute die Kündigung aber nicht den Widerruf der Todesfallbezugsberechtigung (ebenso: OLG Köln, Urteil vom 20. Dezember 2000 - 5 U 116/00, VersR 2002, 299, juris Rn. 39f; ähnlich Looschelders/Pohlmann, VVG, 3. Aufl., § 159 Rn. 18; wohl auch Grote in Langheid/Rixecker, VVG, 6. Aufl., § 168 Rn. 20).

    Denn dies entspricht der im Rahmen der Auslegung zu berücksichtigenden regelmäßigen Interessenlage des Versicherungsnehmers, soweit diese für den Versicherer erkennbar wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1982 - IVa ZR 270/80, BGHZ 84, 268, juris Rn. 22; Staudinger/Singer, BGB, 2021, § 133 Rn. 52 mwN; iE aA: OLG Köln, Urteil vom 20. Dezember 2000 - 5 U 116/00, VersR 2002, 299, juris Rn. 39f).

    Die Revision war im Hinblick auf die divergierende Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 20. Dezember 2000 - 5 U 116/00, VersR 2002, 299, juris Rn. 39f) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO).

  • BGH, 22.03.2023 - IV ZR 95/22

    Gleichzeitiger Widerruf der Bezugsberechtigung auf den Todesfall durch Kündigung

    b) Nach anderer Ansicht gibt es keinen Erfahrungssatz, wonach die Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages, jedenfalls durch den Versicherungsnehmer, zugleich den Widerruf der Bezugsberechtigung einschließt (so in Abgrenzung zur Entscheidung des IX. Zivilsenats vom 4. März 1993 - IX ZR 169/92, VersR 1993, 689 und zum Konkursrecht OLG Köln, VersR 2002, 299 unter 3 [juris Rn. 39, 40]; LG Wuppertal, Urteil vom 25. März 2021 - 4 O 288/20, juris Rn. 19; MünchKomm-VVG/Heiss, 2. Aufl. § 159 Rn. 52; Patzer in Looschelders/Pohlmann, VVG 3. Aufl. § 159 Rn. 18; Brambach in Rüffer/Halbach/Schimikowski, HK-VVG 4. Aufl. § 168 Rn. 21; Grote in Langheid/Rixecker, VVG 7. Aufl. § 168 Rn. 20; Baroch Castellvi in Präve, Lebensversicherung, 2016 § 12 ARB Rn. 31 sieht nur in der Kündigung des Erlebensfallbezugsrechts einen konkludenten Widerruf.
  • OLG Düsseldorf, 02.09.2022 - 4 U 81/21

    Anspruch auf Auszahlung der Erlebensfallleistung einer Lebensversicherung;

    Etwas anderes folge auch nicht aus der Entscheidung des OLG Köln vom 20.12.2000 (5 U 116/00), da eine andere Fallgestaltung zugrunde gelegen habe.

    dd) Der Kläger kann auch aus der Entscheidung des OLG Köln vom 20.12.2000 (5 U 116/00; vgl. dazu jüngst OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Februar 2022 - 7 U 165/21 -, Rn. 29, juris, m.w.N.) nichts für sich herleiten, da unterschiedliche Sachverhalte betroffen sind.

  • LG Wuppertal, 25.03.2021 - 4 O 288/20
    An diesem Ergebnis vermag auch die vom Kläger angeführte Entscheidung des OLG Köln vom 20.12.2000 (5 U 116/00 - zitiert nach NRWE - Rechtsprechungsdatenbank NRW) nichts zu ändern.
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