Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.06.2006 - 5 U 28/06   

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https://dejure.org/2006,9526
OLG Stuttgart, 12.06.2006 - 5 U 28/06 (https://dejure.org/2006,9526)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.06.2006 - 5 U 28/06 (https://dejure.org/2006,9526)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Juni 2006 - 5 U 28/06 (https://dejure.org/2006,9526)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bereicherungsrechtlicher Rückgewähranspruch: Kenntnis von der Nichtschuld bei Zahlungen des Staates

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit des Wissens der anordnenden Stelle für die nach § 814 Alt. 1 BGB erforderliche Kenntnis von der Nichtschuld bei Zahlungen des Staates; Fehlüberweisungen als Leistung in Kenntnis der Nichtschuld im Sinne des § 814 Alt. 1 BGB; Sinn und Zweck des § 814 Alt. 1 BGB; ...

  • Judicialis

    BGB § 814

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückforderung überzahlten Pachtzinses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zurückverlangen von irrtümlich geleisteten Pachtzahlungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rückforderung von Überzahlungen des öffentlichen Auftraggebers und § 814 BGB (IBR 2006, 541)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.12.1998 - III ZR 208/97

    Kenntnis des Vertreters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2006 - 5 U 28/06
    Bei Leistung durch einen Vertreter kommt es für die Kenntnis des Nichtbestehens eines Rechtsgrundes i. S. des § 814 BGB grds. auf das Wissen des die Leistung bewirkenden Vertreters an (BGHZ 73, 202, 204 f.; WM 1962, 346, 347; WM 1964, 87, 88; NJW 1999, 1024, 1025; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1312).

    Allerdings entspricht es ganz überwiegender Meinung, dass im Falle des Mitwirkens Mehrerer bei einem Leistungsvorgang auf der Grundlage von § 166 Absatz 2 Satz 1 BGB auf die Kenntnis desjenigen abzustellen ist, der die Leistung angeordnet hat (Staudinger-Lorenz, BGB, 1999, § 814 Rn. 4; Anwaltskommentar, 2005, Band 2, § 814 Rn. 6; Palandt-Sprau, BGB, 65. A., § 814 Rn. 7; RGRK BGB, § 814 Rn. 7; BGH NJW 1999, 1024, 1025; RGZ 95, 126, 129 f.; MK-Lieb, BGB, 4. A., § 814 Rn. 14).

    Zum einen fehlt es - anders als in den vom BGH bisher entschiedenen Fallkonstellationen (siehe z. B. BGH NJW 1999, 1024, 1025) - bei den Mitarbeitern der Rechtsvorgängerin des SIB zum Zeitpunkt der letzten Auszahlungsanordnung an der für die Anwendung des § 814 Alt. 1 BGB erforderlichen Kenntnis der Nichtschuld.

  • OLG Hamm, 12.05.1995 - 20 U 37/95

    Einziehung verpfändeter Ansprüche aus Lebensversicherung zur Konkursmasse

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2006 - 5 U 28/06
    Bei Leistung durch einen Vertreter kommt es für die Kenntnis des Nichtbestehens eines Rechtsgrundes i. S. des § 814 BGB grds. auf das Wissen des die Leistung bewirkenden Vertreters an (BGHZ 73, 202, 204 f.; WM 1962, 346, 347; WM 1964, 87, 88; NJW 1999, 1024, 1025; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1312).

    Hat eine juristische Person mehrere Vertreter, ist auf die Kenntnis des die Leistung tatsächlich Erbringenden abzustellen (OLG Hamm NJW-RR 1996, 1312; Staudinger-Lorenz, BGB, 1999, § 814 Rn. 4; Palandt-Sprau, BGB, 65. A., § 814 Rn. 7; Anwaltskommentar, 2005, Band 2 § 814 Rn. 6; Hk-BGB/Schulze, 4. A., § 814 Rn. 2).

    Ein Organisationsmangel ist aber nicht ein Fall des widersprüchlichen, sondern ein Fall des vorwerfbaren Verhaltens, so dass die Rechtsprechung zur rechtsgeschäftlichen Zurechnung im Schadensersatz- und Haftungsrecht auf die Kenntnis i.S. des § 814 Alt. 1 BGB nicht übertragbar ist (so auch OLG Hamm NJW-RR 1996, 1312, das die Zurechnung der Kenntnis eines Mitarbeiters der Vertragsabteilung eines Versicherungsunternehmens gegenüber dem die Zahlung veranlassenden Mitarbeiter der Leistungsabteilung verneinte).

  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2006 - 5 U 28/06
    Als Wissensvertreter wird gemäß § 166 Abs. 1 BGB derjenige angesehen, der nach der Arbeitsorganisation des Geschäftsherrn dazu berufen ist, im Rechtsverkehr als dessen Repräsentant bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung zu erledigen und die dabei angefallenen Informationen zur Kenntnis zu nehmen sowie gegebenenfalls weiterzuleiten; er braucht weder zum rechtsgeschäftlichen Vertreter noch zum Wissensvertreter ausdrücklich bestellt zu sein (BGH NJW 1992, 1099; 1996, 1339, 1340).
  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2006 - 5 U 28/06
    Sie können folglich im Hinblick auf den Leistungsbegriff, der eine bewusste zweckgerichtete Vermehrung fremden Vermögens voraussetzt (BGHZ 40, 272, 277), nicht als von den Mitarbeitern des SIB bewirkte, dem Kläger zurechenbare Leistung in Kenntnis der Nichtschuld qualifiziert werden.
  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2006 - 5 U 28/06
    Als Wissensvertreter wird gemäß § 166 Abs. 1 BGB derjenige angesehen, der nach der Arbeitsorganisation des Geschäftsherrn dazu berufen ist, im Rechtsverkehr als dessen Repräsentant bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung zu erledigen und die dabei angefallenen Informationen zur Kenntnis zu nehmen sowie gegebenenfalls weiterzuleiten; er braucht weder zum rechtsgeschäftlichen Vertreter noch zum Wissensvertreter ausdrücklich bestellt zu sein (BGH NJW 1992, 1099; 1996, 1339, 1340).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZR 165/78

    Rückforderung fehlgeleiteter Renten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2006 - 5 U 28/06
    Bei Leistung durch einen Vertreter kommt es für die Kenntnis des Nichtbestehens eines Rechtsgrundes i. S. des § 814 BGB grds. auf das Wissen des die Leistung bewirkenden Vertreters an (BGHZ 73, 202, 204 f.; WM 1962, 346, 347; WM 1964, 87, 88; NJW 1999, 1024, 1025; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1312).
  • BGH, 18.01.1962 - II ZR 24/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2006 - 5 U 28/06
    Bei Leistung durch einen Vertreter kommt es für die Kenntnis des Nichtbestehens eines Rechtsgrundes i. S. des § 814 BGB grds. auf das Wissen des die Leistung bewirkenden Vertreters an (BGHZ 73, 202, 204 f.; WM 1962, 346, 347; WM 1964, 87, 88; NJW 1999, 1024, 1025; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1312).
  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 138/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2006 - 5 U 28/06
    Bei Leistung durch einen Vertreter kommt es für die Kenntnis des Nichtbestehens eines Rechtsgrundes i. S. des § 814 BGB grds. auf das Wissen des die Leistung bewirkenden Vertreters an (BGHZ 73, 202, 204 f.; WM 1962, 346, 347; WM 1964, 87, 88; NJW 1999, 1024, 1025; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1312).
  • RG, 11.03.1919 - II 278/18

    Ausschluss der Rückforderung des Geleisteten bei der ungerechtfertigten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2006 - 5 U 28/06
    Allerdings entspricht es ganz überwiegender Meinung, dass im Falle des Mitwirkens Mehrerer bei einem Leistungsvorgang auf der Grundlage von § 166 Absatz 2 Satz 1 BGB auf die Kenntnis desjenigen abzustellen ist, der die Leistung angeordnet hat (Staudinger-Lorenz, BGB, 1999, § 814 Rn. 4; Anwaltskommentar, 2005, Band 2, § 814 Rn. 6; Palandt-Sprau, BGB, 65. A., § 814 Rn. 7; RGRK BGB, § 814 Rn. 7; BGH NJW 1999, 1024, 1025; RGZ 95, 126, 129 f.; MK-Lieb, BGB, 4. A., § 814 Rn. 14).
  • OLG Köln, 03.04.2009 - 20 U 168/08

    Rückforderungen von Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung wegen Bezugs

    Die insoweit zu fordernde Kenntnis kann bei einer juristischen Person nicht durch Zurechnung des Wissens einzelner Mitarbeiter, die mit dem Vorgang in Berührung gekommen sind, festgestellt werden, sondern es kann nur abgestellt werden auf die Kenntnis desjenigen, der die Leistung entweder tatsächlich bewirkt oder zumindest angeordnet hat (so auch OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1312; OLG Stuttgart, OLGR 2006, 711).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - 5 B 3.10

    Wohnungsbauförderung; Sozialer Wohnungsbau; Fördermittel; Subvention;

    Der Einwand der Beklagten, es sei bei "lebensnaher Betrachtung davon auszugehen, dass nach Verkündung oder spätestens nach Zustellung des Abänderungsbeschlusses des VG Berlin vom 07.02.2005 in den zuständigen Abteilungen der Senatsverwaltung bzw. der IBB grundsätzlich jeder mit der Sache befasste Mitarbeiter in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht wusste, dass die Klägerin nichts mehr zahlen musste", mag berechtigt sein, ändert aber nichts daran, dass die Zahlungen erkennbar versehentlich erfolgten und nicht in der Absicht, die Leistung auch für den Fall der Nichtschuld bewirken zu wollen (zu diesem Erfordernis vgl. Palandt, a.a.O., § 814 BGB Rn. 3; Münchener Kommentar, a.a.O., § 814 Rn. 8 [teleologische Reduktion des § 814 BGB]; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 12. Juni 2006 - 5 U 28/06 -, juris LS Nr. 2 und 3, Rn. 45: Erkennbar auf einem Versehen beruhende Leistungen sind vom Anwendungsbereich des § 814 BGB auszunehmen).
  • OLG Köln, 10.01.2012 - 20 W 57/11

    Rückforderung von Leistungen aus einem Rentenversicherungsvertrag nach Widerruf

    Hat - wie auch vorliegend - ein Vertreter des Schuldners die Leistung erbracht, so kommt es analog § 166 Abs. 1 BGB auf dessen Kenntnis an (vgl. BGH NJW 1979, 763), wobei bei mehreren Vertretern die Kenntnis desjenigen maßgeblich ist, der die Leistung bewirkt hat (vgl. OLG Köln [Senat] NJW-RR 2010, 244, 245; OLG Stuttgart OLGR 2006, 711; OLG Hamm VersR 1996, 878; Schwab in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 814 Rn. 14; Lorenz in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2007, § 814 Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.04.2012 - I-5 U 28/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13587
OLG Köln, 25.04.2012 - I-5 U 28/06 (https://dejure.org/2012,13587)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.04.2012 - I-5 U 28/06 (https://dejure.org/2012,13587)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. April 2012 - I-5 U 28/06 (https://dejure.org/2012,13587)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 2 Abs. 4; AUB 88 § 7 Abs. 1; ZPO § 411
    Krankhafte Störungen ohne organische Ursache sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 88 § 7 I (1); AUB 88 § 2 IV
    Ausschluss von Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung, da teilweise die Invaliditätsfeststellung nicht fristgerecht erfolgt ist und es sich im Übrigen um krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen handelt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Invalide - Versicherung zahlt dennoch nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 349
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 233/03

    Umfang des Versicherungsschutzes in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2012 - 5 U 28/06
    a) Nach dieser Vorschrift, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht unklar ist und einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG bzw. § 307 BGB standhält (BGH, Urteile vom 23.6.2004 - IV ZR 130/03, iuris Rdn. 20 ff., abgedruckt in BGHZ 159, 360 ff., und vom 29.9.2004 - IV ZR 233/03, iuris Rdn. 12 ff., abgedruckt in VersR 2004, 1449 f.), fallen krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen gleichgültig, wodurch diese verursacht worden sind, nicht unter den Versicherungsschutz.

    Die Klausel erfasst Gesundheitsbeschädigungen infolge psychischer Reaktionen, die sowohl auf Einwirkungen von außen über Schock, Schreck oder Angst und ähnliches erfolgen, als auch auf unfallbedingter Fehlverarbeitung beruhen (BGH, Urteile vom 19.3.2003 - IV ZR 283/02, iuris Rdn. 14, abgedruckt in VersR 2003, 634 f., vom 23.6.2004 - IV ZR 130/03, iuris Rdn. 18, und vom 29.9.2004 - IV ZR 233/03, iuris Rdn. 10).

    Anders liegt es bei krankhaften Störungen, die eine organische Ursache haben, auch wenn im Einzelfall das Ausmaß, in dem sich die organische Ursache auswirkt, von der psychischen Verarbeitung durch den Versicherungsnehmer abhängt (BGH, Urteil vom 29.9.2004 - IV ZR 233/03, iuris Rdn. 17).

  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2012 - 5 U 28/06
    a) Nach dieser Vorschrift, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht unklar ist und einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG bzw. § 307 BGB standhält (BGH, Urteile vom 23.6.2004 - IV ZR 130/03, iuris Rdn. 20 ff., abgedruckt in BGHZ 159, 360 ff., und vom 29.9.2004 - IV ZR 233/03, iuris Rdn. 12 ff., abgedruckt in VersR 2004, 1449 f.), fallen krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen gleichgültig, wodurch diese verursacht worden sind, nicht unter den Versicherungsschutz.

    Die Klausel erfasst Gesundheitsbeschädigungen infolge psychischer Reaktionen, die sowohl auf Einwirkungen von außen über Schock, Schreck oder Angst und ähnliches erfolgen, als auch auf unfallbedingter Fehlverarbeitung beruhen (BGH, Urteile vom 19.3.2003 - IV ZR 283/02, iuris Rdn. 14, abgedruckt in VersR 2003, 634 f., vom 23.6.2004 - IV ZR 130/03, iuris Rdn. 18, und vom 29.9.2004 - IV ZR 233/03, iuris Rdn. 10).

  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 283/02

    Begriff der psychischen Reaktion in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2012 - 5 U 28/06
    Die Klausel erfasst Gesundheitsbeschädigungen infolge psychischer Reaktionen, die sowohl auf Einwirkungen von außen über Schock, Schreck oder Angst und ähnliches erfolgen, als auch auf unfallbedingter Fehlverarbeitung beruhen (BGH, Urteile vom 19.3.2003 - IV ZR 283/02, iuris Rdn. 14, abgedruckt in VersR 2003, 634 f., vom 23.6.2004 - IV ZR 130/03, iuris Rdn. 18, und vom 29.9.2004 - IV ZR 233/03, iuris Rdn. 10).
  • BGH, 15.07.2009 - IV ZR 229/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Leistungsausschluss

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2012 - 5 U 28/06
    Das heißt, der Risikoausschluss greift ein, wenn die krankhafte Störung des Körpers nur mit ihrer psychogenen Natur erklärt werden kann (BGH, Beschluss vom 15.7.2009 - IV ZR 229/06, iuris Rdn. 1, abgedruckt in VersR 2010, 60 f.).
  • OLG Hamm, 02.02.2001 - 20 U 176/00

    Unfallversicherung - Umfang ärztlicher Feststellung - Diagnose und

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2012 - 5 U 28/06
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass dann, wenn mehrere, das Ausmaß der Invalidität beeinflussende körperliche Beeinträchtigungen vorliegen, für den Entschädigungsanspruch nur diejenigen zu berücksichtigen sind, die fristgerecht als invaliditätsbegründend festgestellt worden sind (OLG Oldenburg r + s 2004, 34; OLG Hamm NversZ 2001, 315, 316; OLG Hamm VersR 1997, 1389; OLG Frankfurt VersR 1993, 1139, 1140).
  • OLG Hamm, 29.11.1996 - 20 U 61/96

    Fristwahrung durch Feststellung der Invalidität

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2012 - 5 U 28/06
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass dann, wenn mehrere, das Ausmaß der Invalidität beeinflussende körperliche Beeinträchtigungen vorliegen, für den Entschädigungsanspruch nur diejenigen zu berücksichtigen sind, die fristgerecht als invaliditätsbegründend festgestellt worden sind (OLG Oldenburg r + s 2004, 34; OLG Hamm NversZ 2001, 315, 316; OLG Hamm VersR 1997, 1389; OLG Frankfurt VersR 1993, 1139, 1140).
  • OLG Oldenburg, 21.08.2002 - 2 U 103/02

    Kein Unfallversicherungsschutz für krankhafte Störungen infolge psychischer

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2012 - 5 U 28/06
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass dann, wenn mehrere, das Ausmaß der Invalidität beeinflussende körperliche Beeinträchtigungen vorliegen, für den Entschädigungsanspruch nur diejenigen zu berücksichtigen sind, die fristgerecht als invaliditätsbegründend festgestellt worden sind (OLG Oldenburg r + s 2004, 34; OLG Hamm NversZ 2001, 315, 316; OLG Hamm VersR 1997, 1389; OLG Frankfurt VersR 1993, 1139, 1140).
  • OLG Frankfurt, 22.05.1992 - 24 U 52/91

    Verspätete Geltendmachung einzelner Symptomenkreise

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2012 - 5 U 28/06
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass dann, wenn mehrere, das Ausmaß der Invalidität beeinflussende körperliche Beeinträchtigungen vorliegen, für den Entschädigungsanspruch nur diejenigen zu berücksichtigen sind, die fristgerecht als invaliditätsbegründend festgestellt worden sind (OLG Oldenburg r + s 2004, 34; OLG Hamm NversZ 2001, 315, 316; OLG Hamm VersR 1997, 1389; OLG Frankfurt VersR 1993, 1139, 1140).
  • OLG Saarbrücken, 13.01.2016 - 5 U 13/15

    Private Unfallversicherung für fremde Rechnung: Adressat der Hinweise auf

    Auf die Einzelheiten der in der Rechtsprechung herausgearbeiteten inhaltlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße ärztliche Feststellung der Invalidität und ihre Geltendmachung braucht nicht hingewiesen zu werden (dazu Kloth, Private Unfallversicherung, 2. Aufl. 2014, Kap. G, Rdn. 94; in diesem Sinne - im Zusammenhang mit Hinweispflichten gemäß § 242 BGB - OLG Köln, VersR 2013, 349; a.A. Marlow/Tschersich, r+s 2013, 365, 367: der Hinweis müsse sich auch "dazu verhalten").
  • OLG Saarbrücken, 27.04.2016 - 5 U 36/15

    Unfallversicherung: Anforderungen an ärztliche Invaliditätsfeststellung

    Auf die Einzelheiten der in der Rechtsprechung herausgearbeiteten inhaltlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße ärztliche Feststellung der Invalidität und ihre Geltendmachung braucht nicht hingewiesen zu werden (vgl. dazu Kloth, Private Unfallversicherung, 2. Aufl. 2014, Kap. G, Rdn. 94; in diesem Sinne - im Zusammenhang mit Hinweispflichten gemäß § 242 BGB - OLG Köln, VersR 2013, 349; a.A. Marlow/Tschersich, RuS 2013, 365: der Hinweis müsse sich auch "dazu verhalten").

    Bei dieser Sachlage kann offen bleiben, ob davon ausgegangen werden kann, dass die Klägerin bei dem Unfall eine Gesundheitsbeschädigung erlitten hat, die geeignet wäre, Ansprüche auf eine Invaliditätsleistung zu begründen und ob die Beklagte sich bei der Diagnose eines chronifizierten Schmerzsyndroms "mit somatischen und psychischen Faktoren" auf die Ausschlussklausel in § 2 IV AUB 96 berufen kann, unter welche alle Gesundheitsschäden fallen, bei denen ein adäquater Kausalzusammenhang mit körperlichen Traumata nicht nachweisbar ist oder bei denen die krankhafte Störung des Körpers allein mit ihrer psychogenen Natur erklärt werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 15.7.2009 - IV ZR 229/06 - VersR 2010, 60; OLG Köln, VersR 2013, 349; Senat, Urt. v. 15.1.2014 - 5 U 495/11 - 69 - zu fortdauernden Beschwerden nach HWS-Distorsion und "schwerer chronischer posttraumatischer Belastungsstörung"; OLG Oldenburg, VersR 2011, 520 zu einem Schmerzsyndrom nach Sturz).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 5 U 28/06   

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https://dejure.org/2006,19440
OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 5 U 28/06 (https://dejure.org/2006,19440)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.11.2006 - 5 U 28/06 (https://dejure.org/2006,19440)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. November 2006 - 5 U 28/06 (https://dejure.org/2006,19440)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Bewilligung der Löschung einer im Wohnungsgrundbuch eingetragenen Grundschuld; Eintragung einer Rechtsänderung; Formwirksamkeit eines Veräußerungsvertrages; Rückübertragung von Eigentumswohnrechten nach Bereicherungsrecht

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 812 Abs. 1 1. Alternative; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 818 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 876 § 1183 § 1192 Abs. 1; ZPO § 286 Abs. 1
    Löschungsanspruch einer Sicherungsgrundschuld - Beweislast des Gläubigers für Entstehen der Forderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.12.1999 - XI ZR 67/99

    Beweislast bei Sicherungsgrundschuld

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 5 U 28/06
    Das Landgericht ist bei seiner Entscheidung in unzutreffender Weise davon ausgegangen, dass es auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 1999 (BGH NJW 2000, 1108 f.) Sache der Klägerin zu 2. sei, das Erlöschen der gesicherten Verbindlichkeit darzulegen.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 28.05.2008 - 5 U 28/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20622
OLG Oldenburg, 28.05.2008 - 5 U 28/06 (https://dejure.org/2008,20622)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.05.2008 - 5 U 28/06 (https://dejure.org/2008,20622)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 5 U 28/06 (https://dejure.org/2008,20622)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Arzthaftung: Schmerzensgeld bei schwerer Hirnschädigung aufgrund fehlerhafter Geburtsleitung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 278 BGB; § 823 BGB; § 831 BGB; § 847 BGB; Art. 229 § 8 EGBGB
    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei bleibender Hirnschädigung infolge fehlerhafter Geburtsleitung; Gebotenheit einer Abklärung des fetalen Zustands durch eine sog. Mikroblutuntersuchung; Voraussetzungen für eine Umkehr der Beweislast hinsichtlich der ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei bleibender Hirnschädigung infolge fehlerhafter Geburtsleitung; Gebotenheit einer Abklärung des fetalen Zustands durch eine sog. Mikroblutuntersuchung; Voraussetzungen für eine Umkehr der Beweislast hinsichtlich der ...

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei bleibender Hirnschädigung infolge fehlerhafter Geburtsleitung; Gebotenheit einer Abklärung des fetalen Zustands durch eine sog. Mikroblutuntersuchung; Voraussetzungen für eine Umkehr der Beweislast hinsichtlich der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.05.2008 - 5 U 28/06
    Nach der ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Umkehr der Beweislast hinsichtlich der ursächlichen Auswirkungen des Behandlungsfehlers gerechtfertigt, wenn der Behandlungsseite ein einfacher Befunderhebungsfehler unterlaufen und zugleich auf einen groben Behandlungsfehler zu schließen ist, weil sich bei der unterlassenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste (Bundesgerichtshof VersR 2004, S. 909, 911).

    Ist nämlich das Verkennen des gravierenden Befundes generell geeignet, den tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschaden herbeizuführen, tritt grundsätzlich eine Beweislastumkehr zu Lasten der Behandlungsseite ein (Bundesgerichtshof VersR 2004, S. 909, 911).

  • BGH, 04.11.2003 - VI ZR 28/03

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität bei Auftreten einer Krankheit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.05.2008 - 5 U 28/06
    Dafür ist ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, d.h. für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit erforderlich, dass er Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (Bundesgerichtshof VersR 2004, S. 118, 119. Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2.A., S. 615).
  • BGH, 21.07.1998 - VI ZR 15/98

    Anforderungen an Beweisführung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.05.2008 - 5 U 28/06
    Dies geht grundsätzlich zu Lasten des Klägers, der nämlich unter dem Gesichtspunkt der haftungsausfüllenden Kausalität zu beweisen hat, dass der Geburtsleitungsfehler den Hirnschaden in seiner konkreten Ausprägung, also mit den von ihm als Auswirkung geltend gemachten Beeinträchtigungen seines gesundheitlichen Befindens, verursacht hat (vgl. Bundesgerichtshof NJW 1998, S. 3417, 3418).
  • OLG Köln, 09.01.2002 - 5 U 91/01

    Schmerzensgeldhöhe bei begrenzter Leidenszeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.05.2008 - 5 U 28/06
    5.) Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes kommt es maßgeblich auf die Schwere der Verletzung, das durch diese bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmungen der Beeinträchtigungen durch den Verletzten und den Grad des Verschuldens des Schädigers an (Oberlandesgericht Düsseldorf, VersR 2003, S. 602, 603) - wobei letzterer in Arzthaftungshaftungsfällen regelmäßig nicht entscheidend ins Gewicht fällt (Oberlandesgericht Bremen, VersR 2003, S. 779).
  • OLG Bremen, 26.03.2002 - 3 U 84/01

    Bemessung des Schmerzensgeldes wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Schwere

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.05.2008 - 5 U 28/06
    5.) Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes kommt es maßgeblich auf die Schwere der Verletzung, das durch diese bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmungen der Beeinträchtigungen durch den Verletzten und den Grad des Verschuldens des Schädigers an (Oberlandesgericht Düsseldorf, VersR 2003, S. 602, 603) - wobei letzterer in Arzthaftungshaftungsfällen regelmäßig nicht entscheidend ins Gewicht fällt (Oberlandesgericht Bremen, VersR 2003, S. 779).
  • OLG Oldenburg, 13.10.2004 - 5 U 62/04
    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.05.2008 - 5 U 28/06
    Der Beklagten zu 4.) ist nach den Erläuterungen des Sachverständigen Prof. L... vorzuwerfen, dass sie die ab ca. 9 Uhr 16 pathologische CTG-Aufzeichnung nicht zum Anlass genommen hat, einen Arzt hinzuzurufen, der wiederum eine Mikroblutuntersuchung hätte durchführen müssen (vgl. dazu Senat, Urteil vom 13.10.2004, Az. 5 U 62/04).
  • OLG Naumburg, 10.12.2010 - 1 W 57/10

    Schmerzensgeldbemessung: Immaterieller Schaden bei einem mit schwerster

    Das OLG Oldenburg hat in seinem Urteil vom 28. Mai 2008 (Geschäftszeichen 5 U 28/06; OLGR Oldenburg 2008, 737 - 738 zitiert nach juris) in einem vergleichbaren Fall bei bleibender schwerer Hirnschädigung in Form einer schweren infantilen Cerebralparese in Verbindung mit einer ausgeprägten geistigen Behinderung eine billige Entschädigung in Höhe von 300.000,- Euro für angemessen erachtet.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.07.2006 - 5 U 28/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,68003
OLG Köln, 03.07.2006 - 5 U 28/06 (https://dejure.org/2006,68003)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.07.2006 - 5 U 28/06 (https://dejure.org/2006,68003)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juli 2006 - 5 U 28/06 (https://dejure.org/2006,68003)
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Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Vegetativ-psychosomatische Traumafolge unterfällt § 2 Abs. 4 AUB

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