Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 20.08.2003 - 5 U 53/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14230
OLG Naumburg, 20.08.2003 - 5 U 53/03 (https://dejure.org/2003,14230)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.08.2003 - 5 U 53/03 (https://dejure.org/2003,14230)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. August 2003 - 5 U 53/03 (https://dejure.org/2003,14230)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzfähiger Nichtvermögensschaden eines Kindes wegen mit ihm ausgeübten Geschlechtsverkehr; Eingriff in die vor verfrühten sexuellen Kontakten geschützte, ungestörte körperliche und seelische Entwicklung; Bestimmung der Höhe des Schmerzensgeldes

  • Judicialis

    StGB § 176; ; StGB § 176a; ; BGB § 847 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 2; BGB § 253 Abs. 2; StGB § 176; StGB § 176 a
    Einverständlicher Geschlechtsverkehr mit einem Kind begründet Anspruch auf Schmerzensgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Beischlaf mit einem Kind gem. §§ 176 , 176a BGB und den daraus entstandenen ersatzfähiger Nichtvermögensschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 122
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.08.2003 - 5 U 53/03
    Regelmäßig hat also derjenige, der durch den Verstoß gegen ein Schutzgesetz verletzt zu sein behauptet, zu beweisen, dass ein Verstoß vorliegt, ein Schaden eingetreten ist und zwischen dem Verstoß und dem bei ihm eingetretenen Schaden ein ursächlicher Zusammenhang besteht; nicht etwa hat der Zuwiderhandelnde den Beweis dafür zu erbringen, dass es an einem solchen Zusammenhang fehlt (BGH NJW 1984, 432 ff.).
  • LG Bonn, 12.03.2021 - 1 O 460/12

    - Sexueller Mißbrauch - Kind - posttraumatische Belastungsstörung - ICD -

    Denn der Beklagte ist der Klägerin aus diesen Vorschriften wegen eines zu ihren Lasten vorsätzlich verwirklichten schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zum Schadensersatz verpflichtet (vgl. - auch zum Schutzgesetzcharakter dieses Straftatbestandes im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB - OLG Naumburg, OLG-Report Naumburg 2004, 75f. = VersR 2004, 122f.; OLG Hamm, OLG-Report Hamm 2000, 340f.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.12.2003 - 5 U 53/03   

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https://dejure.org/2003,7651
OLG Hamburg, 03.12.2003 - 5 U 53/03 (https://dejure.org/2003,7651)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.12.2003 - 5 U 53/03 (https://dejure.org/2003,7651)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - 5 U 53/03 (https://dejure.org/2003,7651)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die Preisbindung im Zeitschriftenhandel; Treuwidrige Abonnentenwerbung; Zulässigkeit von Kopplungsangeboten und Wertzugaben; Unlauterer Wettbewerb; Kartellrechtliche Unterlassungsansprüche

  • Judicialis

    UWG § 1; ; GWB § 15; ; GWB § 15 Abs. 3 Nr. 1; ; GWB § 20 Abs. 1; ; GWB § 24; ; GWB § 33 Satz 1; ; BGB § 134; ; BGB § 138; ; BGB § 242; ; BGB § 280 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrige Werbung für Zeitschriften-Mini-Abos

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2004, 129
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 85/02

    Wettbewerbswidriges Verhalten wegen Verstosses gegen die Preisbindung im

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2003 - 5 U 53/03
    Zwar handelt es sich bei den vorliegend angebotenen Taschensets und Koffertrolleys - anders als in dem von dem Senat mit Urteil vom 27.02.2003 entschiedenen Rechtsstreit 5 U 85/02 (Anlage Bb2) - nicht um Markenware, sondern um namenlose Produkte.

    Es ist dem Senat - u.a. aus dem Rechtsstreit 5 U 85/02 - bekannt, dass auch die Zeitschriften anderer Verlage mit ähnlichen - zum Teil noch attraktiveren - Preisvergünstigungen und Zugaben beworben werden.

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2003 - 5 U 53/03
    Die Überschreitung der Wertgrenzen in einem derartigen Umfang stellt sich nach Auffassung des Senats zugleich im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses zu dem preisgebundenen Abnehmer ohne weiteres als treuwidrig dar, ohne dass es für die Entscheidung dieses Rechtsstreits darauf ankommt, dass bzw. wie der Bundesgerichtshof erst vor kurzem die rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit von Kopplungsangeboten und Wertzugaben grundlegend neu definiert hat (BGH WRP 02, 1256, - Kopplungsangebot I; BGH WRP 02, 1259, - Kopplungsangebot II).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97

    Computerwerbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2003 - 5 U 53/03
    Es kann schon nicht überzeugen, dass die weit verbreitete Missachtung wettbewerbsrechtlicher Lauterkeitsmaßstäbe diesem Verhalten die Sittenwidrigkeit zu nehmen geeignet sein soll (vgl. BGH GRUR 00, 911, 914 - Computerwerbung).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 71/01

    BGH lockert Rechtsprechung zu Geschenken im Handel

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2003 - 5 U 53/03
    Die Überschreitung der Wertgrenzen in einem derartigen Umfang stellt sich nach Auffassung des Senats zugleich im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses zu dem preisgebundenen Abnehmer ohne weiteres als treuwidrig dar, ohne dass es für die Entscheidung dieses Rechtsstreits darauf ankommt, dass bzw. wie der Bundesgerichtshof erst vor kurzem die rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit von Kopplungsangeboten und Wertzugaben grundlegend neu definiert hat (BGH WRP 02, 1256, - Kopplungsangebot I; BGH WRP 02, 1259, - Kopplungsangebot II).
  • OLG Hamburg, 10.02.2005 - 5 U 39/04

    "Schlager-Schätzchen"

    Diese Rechtsprechung hat er fortgeführt in der Entscheidung vom 3.12.2003 zum Aktz. 5 U 53/03 ("Mini-Abo", MD 04, 156, hier vorgelegt als Anlage K 11) und in der Entscheidung vom 9.7.2004 zum Aktz. 5 U 181/03 ("Probeabonnement", MD 04, 990; hierbei handelt es sich um das Hauptsacheverfahren zum Verfahren mit dem Aktz. 5 U 85/02, welches ein Verfügungsverfahren war).

    Das Bundeskartellamt hat sich in seinem Beschluss vom 30.03.04, mit dem die VDZ-Regeln i.S.v. § 24 Abs. 3 GWB genehmigt worden sind, u.a. mit der Senatsrechtsprechung aus dem Verfügungsverfahren 5 U 85/02 sowie dem Parallelverfahren 5 U 53/03 auseinander gesetzt und ist zu dem Ergebnis gekommen (S. 17): "Nach Sinn und Zweck der Wettbewerbsregeln, die einem den Grundsätzen lauteren Wettbewerbs zuwiderlaufenden Verhalten entgegen wirken sollen, kann eine Kumulation der Vergünstigungen in Ziffer 2 bzw. 3 und 4 nur dann erfolgen, wenn nicht bereits durch Anwendung einer der Vorschriften die nach dem UWG maximale Vergünstigung gewährt wird.

    Der Bundesgerichtshof hat bislang nicht über die ebenfalls zugelassenen Revisionen in den vorangegangenen Verfahren 5 U 53/03 und 5 U 181/03 entschieden.

  • OLG Hamburg, 09.07.2004 - 5 U 181/03

    13 Hefte Stern II

    Ein Verlagsunternehmen verstößt bei der Preisbindung von Zeitschriften gegen die ihm im Verhältnis zu den preisgebundenen Händlern aus § 242 BGB obliegenden Leistungstreue und Rücksichtnahmepflichten, wenn es selbst bei der Abonnentenwerbung unter erheblicher Anlockwirkung mit Preisvorteilen und Zugaben wirbt, die über die Grenzen hinausgehen, die sich die betreffende Branche in Wettbewerbsregeln im Wege der Selbstbindung selbst gesetzt hat (im Anschluss an OLG Hamburg OLGRep 04, 35 - 13 Hefte Stern und OLG Hamburg MD 04, 156 - Mini-Abo).

    Das Bundeskartellamt hat sich in seinem Beschluss vom 30.03.04, mit dem die VDZ-Regeln i.S.v. § 24 Abs. 3 GWB genehmigt worden sind, u.a. mit der Senatsrechtsprechung aus dem Verfügungsverfahren 5 U 85/02 sowie dem Parallelverfahren 5 U 53/03 auseinander gesetzt und ist zu dem Ergebnis gekommen (S. 17): "Nach Sinn und Zweck der Wettbewerbsregeln, die einem den Grundsätzen lauteren Wettbewerbs zuwiderlaufenden Verhalten entgegen wirken sollen, kann eine Kumulation der Vergünstigungen in Ziffer 2 bzw. 3 und 4 nur dann erfolgen, wenn nicht bereits durch Anwendung einer der Vorschriften die nach dem UWG maximale Vergünstigung gewährt wird.

  • BGH, 07.02.2006 - KZR 39/03

    Günstige Probeabonnements für Zeitschriften zulässig -BGH schränkt die Bedeutung

    Die Berufung des Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg AfP 2004, 129).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.05.2004 - 5 U 53/03   

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https://dejure.org/2004,11587
OLG Köln, 26.05.2004 - 5 U 53/03 (https://dejure.org/2004,11587)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.05.2004 - 5 U 53/03 (https://dejure.org/2004,11587)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - 5 U 53/03 (https://dejure.org/2004,11587)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche aus einer Rentenversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung ; Verschweigen gefahrerheblicher Umstände; Unvollständige oder stark verharmlosende Angabe der Umstände; Wirksamkeit des Rücktritts durch den Versicherungsgeber

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    VVG § 16; VVG § 17
    Anzeigepflichtverletzung bei stark verharmlosender Angabe von gefahrerheblichen Umständen

  • rechtsportal.de

    Ansprüche aus einer Rentenversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung; Verschweigen gefahrerheblicher Umstände; Unvollständige oder stark verharmlosende Angabe der Umstände; Wirksamkeit des Rücktritts durch den Versicherungsgeber

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1169
  • VersR 2004, 1255
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 72/88

    Beweislast des Versicherers für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung; Ausfüllung

    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2004 - 5 U 53/03
    Jedenfalls hat die Beklagte den ihr obliegenden Nachweis (BGHZ 107, 322), dass die mündlichen Informationen an den Antragsformular ausfüllenden Vermittler nicht erteilt wurden, nicht erbracht.
  • OLG Hamm, 18.09.1991 - 20 U 185/91
    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2004 - 5 U 53/03
    Dies ist nämlich auch dann anzunehmen, wenn Umstände unvollständig oder stark verharmlosend angegeben werden (OLG Hamm r+s 1991, 402; OLG Karlsruhe r+s 1995, 196; Prölss in Prölss/Martin §§ 16, 17 VVG Rn. 23).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 31/05

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Vertragsanfechtung wegen Verschweigen

    Anders ist es indessen in Fällen, in denen nicht der Versicherungsagent dem Versicherungsinteressenten den Blick dafür verstellt, was Gegenstand des Informationsbedürfnisses des Versicherers ist, sondern der Versicherungsinteressent dem Versicherungsagenten gegenüber durch bagatellisierende oder verharmlosende Angaben den Eindruck erweckt, lediglich kurzfristig an einem belanglosen und alsbald vergehenden Missempfinden gelitten zu haben (zur Verharmlosung vgl. zuletzt u.a. OLG Köln NJW-RR 2004, 1169).
  • LG Köln, 14.10.2009 - 26 O 219/08

    Ein berufsunfähiger Polizeikommissar erhält bei Verschweigen

    So erkennt die Rechtsprechung eine Gefahrerheblichkeit für den Fall von Bluthochdruck an, selbst wenn dieser durch Medikamente aussichtsreich behandelt werden kann (OLG Karlsruhe VersR 1992, 1251; OLG Karlsruhe, Urteil v. 30.06.2005, 12 U 47/05; OLG Düsseldorf, 27.08.2002, r+s 2005, 164 = VersR 2004, 988; OLG Saarbrücken, Urteil v. 13.12.2000, VersR 2001, 751), bei psychischen Beschwerden (OLG Hamm r+s 2005, 226; OLG Koblenz, Urteil v. 27.09.2002, 10 U 1775/00) sowie allgemein beim Auftreten einer Vielzahl von Einzelsymptomen, die auf eine ernsthafte Erkrankung schließen lassen (OLG Köln, VersR 2004, 1255).
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Rechtsprechung
   SG Regensburg, 29.07.2008 - S 5 U 53/03   

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https://dejure.org/2008,55233
SG Regensburg, 29.07.2008 - S 5 U 53/03 (https://dejure.org/2008,55233)
SG Regensburg, Entscheidung vom 29.07.2008 - S 5 U 53/03 (https://dejure.org/2008,55233)
SG Regensburg, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - S 5 U 53/03 (https://dejure.org/2008,55233)
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