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   OLG Saarbrücken, 02.07.2004 - 5 W 134/04 - 46   

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https://dejure.org/2004,5047
OLG Saarbrücken, 02.07.2004 - 5 W 134/04 - 46 (https://dejure.org/2004,5047)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.07.2004 - 5 W 134/04 - 46 (https://dejure.org/2004,5047)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. Juli 2004 - 5 W 134/04 - 46 (https://dejure.org/2004,5047)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Hausratversicherung: Gefahrerhöhung für eine Zweitwohnung bei Leerstand der Hauptwohnung in dem Gebäude

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Gefahrenerhöhung durch Auszug eines Mieters aus der Hauptwohnung; Erhöhung der Gefahr bezüglich einer in dem Haus vom Vermieter unterhaltenen Zweitwohnung durch den Auszug des Mieters aus der Hauptwohnung; Befreiung des Versicherers von der Leistungspflicht bei ...

  • Judicialis

    VHB § 13; ; VHB § 13 Nr. 3 b; ; VHB § 13 Ziffer 2; ; VVG §§ 23 ff.; ; VVG § ... 24; ; VVG § 25; ; VVG § 26; ; VVG § 27; ; VVG § 28; ; VVG § 29; ; VVG § 30; ; ZPO § 91 a Abs. 1; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 91 a Abs. 2; ; ZPO § 98; ; ZPO § 567; ; ZPO § 569; ; ZPO § 278 Abs. 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung des Hausratversicherers nach Einbruchdiebstahl - Leistungsfreiheit bei Nichtanzeige einer Gefahrerhöhung; Leerstehen einer Wohnung als gefahrerhöhender Faktor?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gefahrerhöhung durch Leerstand der Hauptwohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Saarbrücken - 12 O 1/04
  • OLG Saarbrücken, 02.07.2004 - 5 W 134/04 - 46

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1339
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 09.05.1985 - 5 U 215/84

    Leistungsklage; Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.2004 - 5 W 134/04
    Die Rechtsprechung hat daher den Auszug des einzigen ständigen Wohnungsinhabers aus einem Wohn- und Geschäftshaus in einem Industriegebiet als Gefahrerhöhung in Bezug auf das Einbruchsdiebstahlsrisiko betrachtet (OLG Schleswig r+s 1997, 425; OLG Hamm NJW-RR 1992, 1313; OLG Köln r+s 1986, 45; vgl. auch Prölss/Martin,VVG, 27. Aufl., § 23 Rdn. 25).
  • BGH, 06.10.1964 - Ia ZR 74/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.2004 - 5 W 134/04
    Sind die Parteien bei Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs über die Hauptsache, auf Grund dessen sie den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären, darüber einig, dass die Kosten des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits von dem Vergleich ausgenommen sein und zur Entscheidung des Gerichts gestellt bleiben sollen (Bl. 111, 112 d.A.), so ist darin eine andere Vereinbarung im Sinne von § 98 ZPO zu erblicken und über die Kosten der Hauptsache nach § 91 a ZPO zu entscheiden; dies ist insbesondere auch dann anzunehmen, wenn die Parteien schriftsätzlich darauf hinweisen, dass eine Kostenregelung gemäß § 91 a ZPO erstrebt werde (vgl. OLG Frankfurt, JurBüro 1983, S. 1978 ff; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, S. 147 ff ; OLG München, OLGZ 1990, S. 348 ff, m.w.N.; BGH, NJW 1965, S. 103, 104; Zöller-Herget, ZPO, 23. Aufl., § 98, Rdnr. 3, m.w.N.; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 98, Rdnr. 41, m.w.N.; vgl. auch Senat, B.v. 24.5.2004 - 5 U 38/04 - 16).
  • OLG Hamm, 17.06.1992 - 20 U 384/91

    Anspruch auf Schadensersatz aus einer gebündelten Geschäfteversicherung wegen des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.2004 - 5 W 134/04
    Die Rechtsprechung hat daher den Auszug des einzigen ständigen Wohnungsinhabers aus einem Wohn- und Geschäftshaus in einem Industriegebiet als Gefahrerhöhung in Bezug auf das Einbruchsdiebstahlsrisiko betrachtet (OLG Schleswig r+s 1997, 425; OLG Hamm NJW-RR 1992, 1313; OLG Köln r+s 1986, 45; vgl. auch Prölss/Martin,VVG, 27. Aufl., § 23 Rdn. 25).
  • OLG Oldenburg, 11.06.1992 - 5 W 52/92

    Vergleich; Kostenentscheidung; Vergleichsinhalt; Unterlegene Partei; Ausmaß des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.2004 - 5 W 134/04
    In einem solchen Fall ist die Kostenentscheidung grundsätzlich nicht am Inhalt des Hauptsachevergleichs auszurichten, sondern (wie sonst) am bisherigen Sach- und Streitstand (vgl. OLG München, OLGZ 1990, S: 348 ff, m.w.N.; OLG Oldenburg, NJW-RR 1992, S. 1466).
  • BGH, 11.12.1980 - IVa ZR 18/80

    Unterlassen der Beseitigung einer Gefahrerhöhung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.2004 - 5 W 134/04
    Von einer Gefahrerhöhung ist auszugehen, wenn sich die bei Vertragsabschluss tatsächlich vorhandenen gefahrerheblichen Umstände nachträglich in einer Weise ändern, dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher wird und wenn der Versicherer den Vertrag unter Berücksichtigung der neuen Risikolage entweder überhaupt nicht oder jedenfalls nicht zu der vereinbarten Prämie abgeschlossen hätte (BGH, Urt.v. 11.12.1980 - IVa ZR 18/80 - VersR 1981, 245; Senat, Urt.v. 24.1.1996 - 5 U 428/95-30).
  • BGH, 05.05.2004 - IV ZR 183/03

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Gefahrerhöhung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.2004 - 5 W 134/04
    Deshalb ist die Gefahrenlage bei Abschluss des Versicherungsvertrages mit derjenigen zu vergleichen, die nach einer Veränderung der für die versicherte Gefahr maßgeblichen Umstände eingetreten ist, wobei die jeweilige Gefahrenlage aufgrund einer Gesamtabwägung aller gefahrrelevanten Umstände des Einzelfalles zu bestimmen ist; soweit gefahrerhöhenden Umständen gefahrvermindernde entgegenstehen, sind sie - im Sinne einer Gefahrkompensation - gegeneinander abzuwägen (BGH, Urt. v. 5.5.2004 - IV ZR 183/03 - m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 17.03.1998 - 2 W 17/98

    Anspruch auf Entgegennahme provisionspflichtiger Vermittlungsleistungen für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.2004 - 5 W 134/04
    Sind die Parteien bei Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs über die Hauptsache, auf Grund dessen sie den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären, darüber einig, dass die Kosten des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits von dem Vergleich ausgenommen sein und zur Entscheidung des Gerichts gestellt bleiben sollen (Bl. 111, 112 d.A.), so ist darin eine andere Vereinbarung im Sinne von § 98 ZPO zu erblicken und über die Kosten der Hauptsache nach § 91 a ZPO zu entscheiden; dies ist insbesondere auch dann anzunehmen, wenn die Parteien schriftsätzlich darauf hinweisen, dass eine Kostenregelung gemäß § 91 a ZPO erstrebt werde (vgl. OLG Frankfurt, JurBüro 1983, S. 1978 ff; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, S. 147 ff ; OLG München, OLGZ 1990, S. 348 ff, m.w.N.; BGH, NJW 1965, S. 103, 104; Zöller-Herget, ZPO, 23. Aufl., § 98, Rdnr. 3, m.w.N.; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 98, Rdnr. 41, m.w.N.; vgl. auch Senat, B.v. 24.5.2004 - 5 U 38/04 - 16).
  • BGH, 13.01.1982 - IVa ZR 197/80

    Anspruch gegen einen Versicherer auf Brandentschädigung aus einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.2004 - 5 W 134/04
    Nicht jedes Leerstehen einer Wohnung stellt allerdings eine Gefahrerhöhung - noch dazu für eine andere in dem Anwesen enthaltene Wohnung - in Bezug auf jede versicherte Gefahr dar (BGH, Urt.v. 13.1.1982 - IVa ZR 197/80 - VersR 1982, 466).
  • OLG München, 13.11.1989 - 25 W 2948/89

    Kostenentscheidung; Hauptsacheerledigung; Gerichtlicher Hauptsachevergleich;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.2004 - 5 W 134/04
    Sind die Parteien bei Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs über die Hauptsache, auf Grund dessen sie den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären, darüber einig, dass die Kosten des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits von dem Vergleich ausgenommen sein und zur Entscheidung des Gerichts gestellt bleiben sollen (Bl. 111, 112 d.A.), so ist darin eine andere Vereinbarung im Sinne von § 98 ZPO zu erblicken und über die Kosten der Hauptsache nach § 91 a ZPO zu entscheiden; dies ist insbesondere auch dann anzunehmen, wenn die Parteien schriftsätzlich darauf hinweisen, dass eine Kostenregelung gemäß § 91 a ZPO erstrebt werde (vgl. OLG Frankfurt, JurBüro 1983, S. 1978 ff; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, S. 147 ff ; OLG München, OLGZ 1990, S. 348 ff, m.w.N.; BGH, NJW 1965, S. 103, 104; Zöller-Herget, ZPO, 23. Aufl., § 98, Rdnr. 3, m.w.N.; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 98, Rdnr. 41, m.w.N.; vgl. auch Senat, B.v. 24.5.2004 - 5 U 38/04 - 16).
  • OLG Hamburg, 20.01.2005 - 5 U 38/04

    "Ahoj-Brause"

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.2004 - 5 W 134/04
    Sind die Parteien bei Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs über die Hauptsache, auf Grund dessen sie den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären, darüber einig, dass die Kosten des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits von dem Vergleich ausgenommen sein und zur Entscheidung des Gerichts gestellt bleiben sollen (Bl. 111, 112 d.A.), so ist darin eine andere Vereinbarung im Sinne von § 98 ZPO zu erblicken und über die Kosten der Hauptsache nach § 91 a ZPO zu entscheiden; dies ist insbesondere auch dann anzunehmen, wenn die Parteien schriftsätzlich darauf hinweisen, dass eine Kostenregelung gemäß § 91 a ZPO erstrebt werde (vgl. OLG Frankfurt, JurBüro 1983, S. 1978 ff; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, S. 147 ff ; OLG München, OLGZ 1990, S. 348 ff, m.w.N.; BGH, NJW 1965, S. 103, 104; Zöller-Herget, ZPO, 23. Aufl., § 98, Rdnr. 3, m.w.N.; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 98, Rdnr. 41, m.w.N.; vgl. auch Senat, B.v. 24.5.2004 - 5 U 38/04 - 16).
  • OLG Hamburg, 03.03.2009 - 9 U 219/08

    Gefahrerhöhung in der Einbruchdiebstahlsversicherung: Anzeigepflicht für

    Es kommt darauf an, ob sich die Risikolage insgesamt gesehen erhöht hat (BGH, VersR 1990, 881 unter III; BGHZ 79, 156, 158, 159; VersR 2004, 895; OLG Saarbrücken NJW-RR 2004, 1339).
  • OLG Köln, 06.04.2005 - 5 W 37/05

    Erfüllungsort bei Kauf einer Immobilie als Anlage - und Steuersparobjekt -

    Dass sich der Richter nicht an einer herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur orientiert, stellt nach eindeutiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH MDR 2002, 1450, 1451) gerade keinen Anlass dar, objektive Willkür anzunehmen, sofern nicht andere Anhaltspunkte vorliegen, die erkennen lassen, dass der Richter sich bewusst des Verfahrens entledigen wollte (vgl. insoweit Beschluss des Senats vom 20.2.2004 - 5 W 20/04; Beschlüsse vom 23.1.2004 - 5 W 12/04, vom 13.10.2004 - 5 W 134/04, vom 15.10.2004 - 5 W 141/04).
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