Weitere Entscheidung unten: LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2010

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   OLG Zweibrücken, 02.08.2007 - 6 U 17/06   

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https://dejure.org/2007,5750
OLG Zweibrücken, 02.08.2007 - 6 U 17/06 (https://dejure.org/2007,5750)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.08.2007 - 6 U 17/06 (https://dejure.org/2007,5750)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. August 2007 - 6 U 17/06 (https://dejure.org/2007,5750)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen verzögerter Erteilung von Nutzungsänderungsgenehmigungen für Einzelhandelsbetriebe aus Amtshaftung; Voraussetzungen eines Amtshaftungsanspruchs; Notwendigkeit der Zurechenbarkeit einer Amtspflichtverletzung für den ...

  • Judicialis

    BauNVO § 1 Abs. 5; ; BauNVO § ... 1 Abs. 9; ; BauNVO § 11; ; BauNVO § 11 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 13; ; BauGB § 31; ; BauGB § 31 Abs. 2; ; BauGB § 33 Abs. 1; ; BauGB § 33 Abs. 1 Nr. 2; ; BauGB § 33 Abs. 1 Nr. 3; ; BauGB § 33 Abs. 1 Nr. 4; ; BauGB § 33 Abs. 2; ; BauGB § 34; ; BauGB § 35; ; BauGB § 36; ; BauGB § 36 Abs. 2 Satz 3; ; POG Rheinl.-Pfalz § 6; ; POG Rheinl.-Pfalz § 7; ; POG Rheinl.-Pfalz § 76; ; POG Rheinl.-Pfalz § 68; ; POG Rheinl.-Pfalz § 68 Abs. 1; ; POG Rheinl.-Pfalz § 68 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 839; ; BGB § 839 Abs. 1; ; GG Art. 34; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 7; ; LBauO § 59 Abs. 2; ; OBG NRW § 39; ; LBO § 71

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34
    Keine schuldhafte Amtspflichtverletzung bei zu später Genehmigung einer beantragten Nutzungsänderung wegen rechtswidrigem Bebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.03.2004 - III ZR 227/02

    Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde bei Rechtswidrigkeit einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.08.2007 - 6 U 17/06
    Nach der bisher vertretenen höchstrichterlichen Rechtsprechung haben die Amtsträger das Recht, nicht aber die Pflicht, zu überprüfen, ob ein Bebauungsplan wirksam zustande gekommen und rechtmäßig ist, es sei denn, es bestehen konkrete Anhaltspunkte für die Unwirksamkeit des Bebauungsplanes bzw. seiner Festsetzungen (vgl. BGHZ 84, 292; BGH NVwZ 2004, 1143 und öfter).

    Zu letzterem neigt der Senat (vgl. auch BGH NVwZ 2004, 1143, wo von einer pflichtgemäßen Wahrnehmung der Prüfungskompetenz die Rede ist).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.1998 - 1 B 11493/98

    Ersetzung des Einvernehmens; Ortsgebundenheit einer Gruppenkläranlage;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.08.2007 - 6 U 17/06
    Danach kann offen bleiben, ob für eine Haftung der das Einvernehmen rechtswidrig versagenden Gemeinde im Hinblick auf §§ 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB, 71 LBO Rheinl.-Pfalz überhaupt noch Raum ist, wobei nach der Rechtsprechung des OVG Rheinl.-Pfalz der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Prüfung nach § 71 LBO kein Ermessen eingeräumt ist (OVG Rheinl.-Pfalz, Beschluss vom 23.09.1998 - 1 B 11493/98.OVG; vgl. auch Wurm aaO, Rn. 589).
  • BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 22.83

    Nichtigkeitsdogma

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.08.2007 - 6 U 17/06
    Die mit dem Fortfall eines Bebauungsplans an dessen Stelle tretenden §§ 34 und 35 BauGB könnten zur Zulässigkeit von Vorhaben führen, die einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuwiderlaufen, so dass im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB die erneute Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich sei (vgl. BVerwG NJW 1987, 1344, 1345).
  • BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00

    Abwägungsgebot; Anpassungspflicht; Ausgleichsregelungen; Bebauungsplan;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.08.2007 - 6 U 17/06
    Aus der Planungshoheit der Gemeinde folgt außerdem, dass sie zur Nichtigkeit ihres Bebauungsplanes zu hören und ihr Gelegenheit zu geben ist, Rechtssicherheit herzustellen und die aus der Sicht des Städtebaus gebotenen Konsequenzen zu ziehen (vgl. BVerwG NVwZ 2001, 1035, 1036).
  • BGH, 24.06.1982 - III ZR 169/80

    Keine Amtshaftung wegen nichtigen Bebauungsplans

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.08.2007 - 6 U 17/06
    Nach der bisher vertretenen höchstrichterlichen Rechtsprechung haben die Amtsträger das Recht, nicht aber die Pflicht, zu überprüfen, ob ein Bebauungsplan wirksam zustande gekommen und rechtmäßig ist, es sei denn, es bestehen konkrete Anhaltspunkte für die Unwirksamkeit des Bebauungsplanes bzw. seiner Festsetzungen (vgl. BGHZ 84, 292; BGH NVwZ 2004, 1143 und öfter).
  • BGH, 10.03.1994 - III ZR 9/93

    Schadensersatz für rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.08.2007 - 6 U 17/06
    Die Rechtsprechung zu § 39 OBG NRW ist auf die Rechtslage in Rheinland-Pfalz nicht übertragbar (zweifelnd auch BGHZ 125, 258, mit dem Hinweis, dass der Aufbau der Bauverwaltung in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz eine eigenständige Regelung erfahren habe; weitergehend Staudinger/Wurm, BGB 13. Aufl., § 839 Rdnr. 578).
  • BGH, 21.05.1992 - III ZR 14/91

    Amtshaftung von Bauaufsichtsbehörde und Gemeinde bei rechtswidriger Ablehnung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.08.2007 - 6 U 17/06
    Geht aus dem Bescheid hervor, dass die Bauaufsichtsbehörde auf Grund eigener Sachprüfung die Genehmigung unabhängig von dem verweigerten Einvernehmen versagt, haftet die Bauaufsichtsbehörde allein (vgl. BGH UPR 1992, 105; BGH NJW 1992, 2691, 2692; Staudinger/Wurm, BGB 13. Aufl. § 839 Rn. 584).
  • BGH, 30.11.2006 - III ZR 352/04

    Wirksamkeit einer Veränderungssperre bei Formfehler des Bebauungsplans;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.08.2007 - 6 U 17/06
    Letzteres ist jedoch entgegen der Ansicht der Zivilkammer nicht der Fall, weil § 839 Abs. 1 BGB einen Schadensersatzanspruch gewährt, während § 68 Abs. 1 Satz 2 POG bzw. der enteignungsgleiche Eingriff nur zu einer angemessenen Entschädigung führen (vgl. BGHZ 170, 99, 107).
  • BGH, 10.03.2005 - VII ZR 220/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Voraussetzungen der Zurückverweisung durch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.08.2007 - 6 U 17/06
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn feststeht, dass der festgestellte Klagegrund für die Höhe des gesamten eingeklagten Betrages ausreichend und der andere Klagegrund daneben ohne eigene Bedeutung bleibt (vgl. BGHZ 72, 34, 36; OLG München VersR 1992, 375; BGH NJW-RR 2005, 928; Zöller/Vollkommer, ZPO 26. Aufl., § 304 Rdnr. 9).
  • BGH, 23.01.1997 - III ZR 234/95

    Entschädigung bei rechtswidriger Versagung einer Teilungsgenehmigung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.08.2007 - 6 U 17/06
    Zur Entschädigung wegen enteignungsgleichen Eingriffs ist grundsätzlich die durch den Eingriff unmittelbar begünstigte, nicht die eingreifende Körperschaft verpflichtet (vgl. für viele BGH JZ 1997, 557).
  • BVerwG, 03.05.1993 - 4 NB 13.93

    Anforderungen an das Normenkontrollgericht hinsichtlich seiner Vorlagepflicht

  • BGH, 13.06.1978 - VI ZR 39/77

    Teilurteil über Anspruchsgrund

  • OLG München, 11.10.1990 - 1 U 2515/90

    Voraussetzungen eines Grundurteils bei mehreren Klagebegründungen

  • OLG Bremen, 13.02.2013 - 1 U 6/08

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches bei

    Unter diesem Blickwinkel fehlt es somit an einem Anknüpfungspunkt, welcher die Anwendung der polizeigesetzlichen Haftungsregelungen bei rechtswidrigen Maßnahmen rechtfertigte, die in Erfüllung der dort bezeichneten Aufgaben erlassen wurden (vgl. BGHZ 125, 258; OLG Zweibrücken, OLGR 2008, 215; Rachor, aaO.).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2010 - L 6 U 17/06   

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https://dejure.org/2010,68262
LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2010 - L 6 U 17/06 (https://dejure.org/2010,68262)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.04.2010 - L 6 U 17/06 (https://dejure.org/2010,68262)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. April 2010 - L 6 U 17/06 (https://dejure.org/2010,68262)
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