Rechtsprechung
   OLG Rostock, 21.04.2004 - 6 U 171/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10869
OLG Rostock, 21.04.2004 - 6 U 171/02 (https://dejure.org/2004,10869)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21.04.2004 - 6 U 171/02 (https://dejure.org/2004,10869)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21. April 2004 - 6 U 171/02 (https://dejure.org/2004,10869)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,10869) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen entgangener Beihilfeleistungen der EU; Organhaftung wegen zurechenbaren Verhaltens; Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Beweislastumkehr bei der Organhaftung im Aktienrecht und Genossenschaftsrecht

  • Judicialis

    GmbHG § 43; ; GmbHG § ... 43 Abs. 1; ; GmbHG § 43 Abs. 1 Satz 1; ; GmbHG § 43 Abs. 2; ; AktG § 93 Abs. 2 S. 2; ; AktG § 116; ; ZPO § 66 Abs. 1; ; ZPO § 139; ; ZPO § 531; ; GenG § 34 Abs. 2 S. 2; ; GenG § 34 Abs. 2 Satz 2; ; GenG § 41; ; BGB § 288; ; BGB § 291 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Schadensersatzanspruch des Insolvenzverwalters gegen den ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Rostock, 21.04.2004 - 6 U 171/02
    Auch der BGH hat sich dieser Meinung durch Entscheidung vom 04. November 2002 inzwischen uneingeschränkt angeschlossen und führt aus, "für den Geschäftsführer einer GmbH kann jedenfalls dann, wenn er nach eigenem Gutdünken und nicht auf konkrete Weisung der Gesellschafter (§ 46 Nr. 6 GmbHG) gehandelt hat, im Ergebnis nichts anderes gelten, mag auch das GmbHG für ihn in § 43 GmbHG keine ausdrückliche entsprechende Regelung enthalten" (BGH NJW 2003, 358 = BGHZ 152, 280-290).
  • BGH, 08.07.1985 - II ZR 198/84

    Darlegungs- und Beweislast bei Kassenfehlbetrag

    Auszug aus OLG Rostock, 21.04.2004 - 6 U 171/02
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist darüberhinaus ein Fall gegeben, in dem bereits die Art des behaupteten Schadens stark für den Zusammenhang mit einem pflichtwidrigen Verhalten oder Unterlassen des verklagten Geschäftsführers spricht - vergleichbar den älteren Entscheidungen des BGH zur Beweislasterleichterung der Gesellschaft in Fällen von Waren- oder Kassenfehlbeständen (BGH ZIP 1991, 159; BGH WM 1980, 1190 f.; BGH NJW 1986, 54 ff.).
  • BGH, 26.11.1990 - II ZR 223/89

    Nachweis des ungeklärten Verbleibs von Gesellschaftsmitteln

    Auszug aus OLG Rostock, 21.04.2004 - 6 U 171/02
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist darüberhinaus ein Fall gegeben, in dem bereits die Art des behaupteten Schadens stark für den Zusammenhang mit einem pflichtwidrigen Verhalten oder Unterlassen des verklagten Geschäftsführers spricht - vergleichbar den älteren Entscheidungen des BGH zur Beweislasterleichterung der Gesellschaft in Fällen von Waren- oder Kassenfehlbeständen (BGH ZIP 1991, 159; BGH WM 1980, 1190 f.; BGH NJW 1986, 54 ff.).
  • BGH, 09.06.1980 - II ZR 187/79
    Auszug aus OLG Rostock, 21.04.2004 - 6 U 171/02
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist darüberhinaus ein Fall gegeben, in dem bereits die Art des behaupteten Schadens stark für den Zusammenhang mit einem pflichtwidrigen Verhalten oder Unterlassen des verklagten Geschäftsführers spricht - vergleichbar den älteren Entscheidungen des BGH zur Beweislasterleichterung der Gesellschaft in Fällen von Waren- oder Kassenfehlbeständen (BGH ZIP 1991, 159; BGH WM 1980, 1190 f.; BGH NJW 1986, 54 ff.).
  • OLG Frankfurt, 16.03.1999 - 5 U 191/98
    Auszug aus OLG Rostock, 21.04.2004 - 6 U 171/02
    Sie hat als Insolvenzgläubigerin der Gemeinschuldnerin ein eigenes rechtliches Interesse an Massestreitigkeiten des Insolvenzverwalters (OLG Frankfurt, NJW-RR 2000, 348; Zöller/Vollkommer, 24. Aufl., § 66 ZPO Rn. 9).
  • LG Münster, 18.05.2006 - 12 O 484/05

    Ausschreibung unterlassen: Schadensersatz für Subventionsausfall

    Die Sorgfaltspflichten des GmbH-Geschäftsführers gehen über diejenigen eines ordentlichen Kaufmanns hinaus; verlangt wird diejenige Sorgfalt, die ein ordentlicher Geschäftsmann in leitender Position bei selbstständiger treuhänderischer Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen zu beachten hat, wobei der Vorteil für die GmbH zu wahren und Schaden von ihr abzuwenden ist (vgl. OLG Zweibrücken NZG 1999, 506 ff.; OLG Rostock, OLGR Rostock 2006, 106 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.12.2003 - I-6 U 171/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9035
OLG Düsseldorf, 22.12.2003 - I-6 U 171/02 (https://dejure.org/2003,9035)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.2003 - I-6 U 171/02 (https://dejure.org/2003,9035)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 2003 - I-6 U 171/02 (https://dejure.org/2003,9035)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,9035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 661a
    Inanspruchnahme Dritter aus einer Gewinnzusage einer Gesellschaft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2004, 128
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 18.01.1996 - III ZR 121/95

    Haftung des vollmachtlosen Vertreters bei Handeln für eine nicht existierende

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2003 - 6 U 171/02
    Wie bei den sonstigen schuldrechtlichen Rechtsgeschäften kommen damit bei § 661 a BGB auch die Regeln des Vertretungsrechts (vgl. Lorenz, NJW 2000, 3305, 3307) einschließlich der zum unternehmensbezogenen Geschäft entwickelten Grundsätze (vgl. hierzu BGH, NJW 1996, 1053 f.) zur Anwendung.

    Ebenso wenig ist nach den zum unternehmensbezogenen Geschäft entwickelten Grundsätzen (vgl. nur BGH, NJW 1996, 1053 f.) von Belang, ob der Kläger sich unrichtige Vorstellungen über die Streithelferin machte.

    Unbeschränkt und persönlich Haftende bei einem Handeln unter einer Scheinauslandsgesellschaft sind der oder die Unternehmensträger (vgl. BGH, NJW 1996, 1053; Kindler a.a.O.).

  • BGH, 25.02.2002 - II ZR 196/00

    Umfang der Ausfallhaftung des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2003 - 6 U 171/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (a.a.O.; NJW 2002, 1803, 1805) setzt die Annahme einer faktischen Geschäftsführung sowohl ein nach innen als auch nach außen hervortretendes, üblicherweise der Geschäftsführung zuzurechnendes Handeln voraus.

    Was nach dem Gesetz für das rechtlich dem Organ angehörige Mitglied gilt, ist auch für die Beurteilung maßgebend, ob jemand faktisch als Mitglied des geschäftsführenden Organs in Betracht kommt (vgl. zu §§ 43, 64 Abs. 2 GmbHG BGH, NJW 2002, 1803, 1805).

  • OLG Köln, 12.09.2003 - 6 U 29/03

    Wirksamkeit der Allgemeinen Beförderungsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2003 - 6 U 171/02
    Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren die aktuellen Handelsregisterauszüge der Beklagten (Bl. 16 bis 19 der Akten 6 U 395/02) sowie ihrer Komplementär-GmbH (Bl. 20 bis 22 dieser Akte), der Ordner mit Fotokopien aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Mainz 0 Js 0/00 (im Folgenden: EA StA Mainz) und der Staatsanwaltschaft Bochum 0 Js 0/00 (künftig: EA StA Bochum), der Jahresabschluss der Beklagten für das Geschäftsjahr 2000/2001 (Bl. 51 bis 70 der Akten 6 U 26/03), die Gesellschafterliste der O GmbH (Bl. 69 der Akten 6 U 29/03) und die Originalregistrierungsunterlagen der Streithelferin nebst Übersetzungen (Bl. 513 ff. der Akten 6 U 161/02).

    Auch fällt auf, dass eine weitere schweizerische AG, die Z-AG, nach der zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Gesellschafterliste (Bl. 69 der Akte 6 U 29/03) Alleingesellschafterin der beim Amtsgericht L unter HRB 0000 (= Bl. 184 EA StA Mainz) eingetragenen O GmbH mit dem Gesellschaftszweck "Dienstleistungen für den Versandhandel" ist und diese wiederum, wenn auch unter etwas anderer Schreibweise ihrer Firma, der Streithelferin als Zahlstelle diente (vgl. die vom Kläger vorgelegte Legal Opinion, S. 2 der Übersetzung = Bl. 487 GA, nebst dortiger Anlage 5 = Bl. 470 GA).

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2003 - 6 U 171/02
    Damit korrespondiert, dass die Regelung bereits im Gesetzgebungsverfahren als Sanktionierung unerwünschter Geschäftspraktiken qualifiziert wurde (Bundesrat, BT-Drs. 14/2920 S. 7), der Unternehmer für sein täuschendes Versprechen "bestraft" (vgl. BGH, NJW 2003, 426, 428) werden soll.

    Einer für die Frage der Passivlegitimation am Wortlaut und der systematischen Stellung orientierten Auslegung steht auch nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 426 ff.) Ansprüche aus § 661 a BGB dem Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ (nunmehr EuGVVO) zuzuordnen sind.

  • EuGH, 05.11.2002 - C-208/00

    Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2003 - 6 U 171/02
    Hier stellt sich die Frage, ob unter Berücksichtigung der Entwicklung, die die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften seit der so genannten Daily-Mail-Entscheidung (EuGHE 1988, 5505 ff.) über die Centros-Entscheidung (EuGHE 1999, I-1459 ff. = WM 1999, 956 ff.) und die Überseering-Entscheidung (WM 2002, 2372 ff.) bis hin zur Entscheidung vom 30. September 2003 (Inspire Art, GmbHR 2003, 1260 ff.) genommen hat, und der in Spanien vertretenen Sitztheorie (vgl. Kindler in Münchener Kommentar, BGB, Band 11, 3. Aufl., IntGesR Rdnr. 382) die Streithelferin als Gesellschaft ausländischen Rechts überhaupt anzuerkennen ist oder es sich bei ihr um eine so genannte Scheinauslandsgesellschaft handelt.
  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2003 - 6 U 171/02
    Hier stellt sich die Frage, ob unter Berücksichtigung der Entwicklung, die die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften seit der so genannten Daily-Mail-Entscheidung (EuGHE 1988, 5505 ff.) über die Centros-Entscheidung (EuGHE 1999, I-1459 ff. = WM 1999, 956 ff.) und die Überseering-Entscheidung (WM 2002, 2372 ff.) bis hin zur Entscheidung vom 30. September 2003 (Inspire Art, GmbHR 2003, 1260 ff.) genommen hat, und der in Spanien vertretenen Sitztheorie (vgl. Kindler in Münchener Kommentar, BGB, Band 11, 3. Aufl., IntGesR Rdnr. 382) die Streithelferin als Gesellschaft ausländischen Rechts überhaupt anzuerkennen ist oder es sich bei ihr um eine so genannte Scheinauslandsgesellschaft handelt.
  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01

    Inspire Art

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2003 - 6 U 171/02
    Hier stellt sich die Frage, ob unter Berücksichtigung der Entwicklung, die die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften seit der so genannten Daily-Mail-Entscheidung (EuGHE 1988, 5505 ff.) über die Centros-Entscheidung (EuGHE 1999, I-1459 ff. = WM 1999, 956 ff.) und die Überseering-Entscheidung (WM 2002, 2372 ff.) bis hin zur Entscheidung vom 30. September 2003 (Inspire Art, GmbHR 2003, 1260 ff.) genommen hat, und der in Spanien vertretenen Sitztheorie (vgl. Kindler in Münchener Kommentar, BGB, Band 11, 3. Aufl., IntGesR Rdnr. 382) die Streithelferin als Gesellschaft ausländischen Rechts überhaupt anzuerkennen ist oder es sich bei ihr um eine so genannte Scheinauslandsgesellschaft handelt.
  • BGH, 10.05.2000 - 3 StR 101/00

    Faktischer Geschäftsführer; Täterschaft; Gründungs- und Kapitalerhöhungstäuschung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2003 - 6 U 171/02
    Die Unternehmensführung darf nicht einseitig angemaßt sein (BGH, NJW 2000, 2285).
  • EuGH, 17.09.2002 - C-334/00

    Tacconi

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2003 - 6 U 171/02
    Dementsprechend werden zum Beispiel auch vorvertragliche Schadensersatzansprüche aus culpa in contrahendo dem Gerichtsstand der unerlaubten Handlung zugeordnet (vgl. EuGH, NJW 2002, 3159 f.).
  • BGH, 15.08.2002 - 3 StR 11/02

    "Kaffeefahrten"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2003 - 6 U 171/02
    Ungeachtet der Frage, ob die vermisste Effektivität auf eine zu geringe Reichweite der wettbewerbsrechtlichen Schutzvorschriften (zur Frage der Reichweite vgl. BGH, NJW-RR 1995, 808 ff.; 1998, 1199 ff.; 2001, 1547 ff.; insbesondere nunmehr das "Kaffeefahrten"-Urteil NJW 2002, 3415 ff.) oder nicht zuletzt auf eine vom Bundesgerichtshof im "Kaffeefahrten"-Urteil nicht geteilte Auffassung der Strafverfolgungsbehörden zurückzuführen war, dass § 4 UWG auf Gewinnmitteilungen mit persönlichem Bezug mangels Öffentlichkeitswirkung keine Anwendung findet (vgl. hierzu den "Standardbescheid" der StA Düsseldorf, Bl. 41 ff. EA StA Bochum, und das Schreiben der StA Wuppertal vom 13. März 2002, Bl. 132 f. EA StA Mainz), wollte der Gesetzgeber mit § 661 a BGB jedenfalls ein weiteres und effektives Mittel gegen unlautere Verkaufspraktiken im Versandhandel schaffen.
  • BGH, 16.10.2003 - III ZR 106/03

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung für Gewinnzusagen

  • BGH, 22.10.1981 - III ZR 149/80

    Scheingeschäft - Strohmann - Abgrenzung - Haftung des Strohmannes - Haftung des

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 314/98

    Gewinn-Zertifikat

  • BGH, 06.12.1994 - XI ZR 19/94

    Abschluß und Abwicklung von Börsentermingeschäften über einen

  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 151/95

    Rubbelaktion - übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang

  • BGH, 02.02.1995 - I ZR 31/93

    Gewinnspiel II - Täuschung

  • OLG Dresden, 19.12.2001 - 8 U 2256/01

    Gewinnzusage; Gerichtsstand

  • BGH, 11.12.1963 - VIII ZR 129/62

    Rechtsstellung des mittelbaren Stellvertreters

  • OLG Frankfurt, 07.04.2004 - 1 U 212/03

    Schuldner des Leistungsanspruchs aus einer Gewinnzusage

    Die Haftung nach § 661 a BGB trifft den aus der Sicht des Verbrauchers zu bestimmenden Versprechenden, also denjenigen, der ihm als für die Auskehr des Gewinns Verantwortlicher gegenüber tritt (Anschluss an OLG Düsseldorf DB 2004, 128; OLGR 2002, 310, 311; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.12.2003 - 26 U 21/03).

    In der Rechtsprechung ist bislang - soweit ersichtlich - nicht umstritten, dass die Haftung nach § 661 a BGB den aus der Sicht des Verbrauchers zu bestimmenden Versprechenden trifft (vgl. OLG Düsseldorf DB 2004, 128; OLGR 2002, 310, 311; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.12.2003 - 26 U 21/03 [unter II B 4.2 b der Gründe], also denjenigen, der ihm als für die Auskehr des Gewinns Verantwortlicher gegenüber tritt (vgl. OLG Frankfurt am Main a. a. O.).

  • OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03

    Keine Prozesskostenhilfe bei lediglich hinreichender Aussicht auf Obsiegen im

    Das OLG Düsseldorf hat daraufhin in den 123 dort anhängigen Verfahren am 22.12.2003 ein klagabweisendes Urteil verkündet und die Revision zugelassen (Az. u.a. 6 U 171/02).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 1 W 9/05

    Gewinnzusage: Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei einer Klage auf

    Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Gewinnzusage im Sinne des § 661a BGB als einseitiges Rechtsgeschäft oder geschäftsähnliche Handlung anzusehen, die keine Schadensersatz- sondern Erfüllungsansprüche begründet (BGH, NJW 2003, 426 ff., sowie NJW 2003, 3620 f.; vgl. auch OLG Düsseldorf - 6. Zivilsenat, Urteil vom 22.12.2003, Az.: I - 6 U 171/02).
  • OLG Düsseldorf, 15.04.2005 - 1 W 9/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus Gewinnversprechen; Begriff des Senders

    Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Gewinnzusage im Sinne des § 661a BGB als einseitiges Rechtsgeschäft oder geschäftsähnliche Handlung anzusehen, die keine Schadensersatz- sondern Erfüllungsansprüche begründet (BGH, NJW 2003, 426 ff., sowie NJW 2003, 3620 f.; vgl. auch OLG Düsseldorf - 6. Zivilsenat, Urteil vom 22.12.2003, Az.: I - 6 U 171/02).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2003 - L 6 U 171/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,21799
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2003 - L 6 U 171/02 (https://dejure.org/2003,21799)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.07.2003 - L 6 U 171/02 (https://dejure.org/2003,21799)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Juli 2003 - L 6 U 171/02 (https://dejure.org/2003,21799)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,21799) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs. 1 S. 2 SGG; § 8 Abs. 1 S. 2 SGB VII
    Entschädigungsleistungen wegen eines Arbeitsunfalls; Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Erfordernisse für die Feststellung eines Arbeitsunfalls; Vorliegen eines Unfalls im Sinne von § 8 Abs. 1 S. 2 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII)

  • Wolters Kluwer

    Entschädigungsleistungen wegen eines Arbeitsunfalls; Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Erfordernisse für die Feststellung eines Arbeitsunfalls; Vorliegen eines Unfalls im Sinne von § 8 Abs. 1 S. 2 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.03.2004 - 6 U 171/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,42588
OLG Frankfurt, 04.03.2004 - 6 U 171/02 (https://dejure.org/2004,42588)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.03.2004 - 6 U 171/02 (https://dejure.org/2004,42588)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. März 2004 - 6 U 171/02 (https://dejure.org/2004,42588)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,42588) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Braunschweig, 09.11.2018 - 5 U 5/17

    Bindung des Gerichts des Schadensersatzprozesses gem.§ 945 ZPO an die im

    In Teilen der Rechtsprechung und in der weit überwiegenden Literatur wird demgegenüber die Auffassung vertreten, dass von vornherein keine Bindungswirkung für den Schadensersatzrichter an Entscheidungen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens bestehe (KG Berlin, Urteil vom 08.01.2016, Az. 5 U 97/14 - juris Rn. 28 f; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.03.2004, Az. 6 U 171/02 - juris; OLG Hamburg, Urteil vom 04.09.2003, Az. 3 U 27/03 - juris Rn. 46ff; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.02.1992, Az. 2 U 185/91 - juris Rn. 36; Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. A.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht