Rechtsprechung
| BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
FFH-RL Art. 1 Buchst. e und i, Art. 4 Abs. 1 und 5, Art. 6 Abs. 3 und 4, Art. 12 und 16; VRL 1979 Art. 5 und 9; BNatSchG 2002 § 11 Satz 1, §§ 19, 33 Abs. 1, §§ 34, 35 Satz 1, §§ 42, 43, 61 Abs. 2 und 3, § 62; BNatSchG 2007 § 42 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 5; FStrG §§ 17a, 17d, 17e Abs. 6; VwVfG §§ 73, 76 Abs. 3; HENatG §§ 3, 33, 34, 48 Abs. 2; HENatG a. F. § 35 Abs. 2 Satz 2
Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet; Vogelschutzgebiet; Erhaltungsziel; Verträglichkeitsprüfung; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; räumlicher Umgriff der Verträglichkeitsprüfung; gebietsexternes Jagdhabitat; Gebietsauswahl; Gebietsabgrenzung; Gebietserweiterung; Vernetzung; Bestandserfassung; charakteristische Art; Schutzmaßnahme; Kompensationsmaßnahme; Schutzkonzept; Querungshilfe; Grünbrücke; Leitstruktur; Schutzeinrichtung; Kollisionsrisiko; Monitoring; Risikomanagement; Fledermausschutz; Irritationsschutzwand; Korrekturmaßnahme; Entscheidungsvorbehalt; Saldierung von Be- und Entlastungen; Stickstoffdeposition; Critical Loads; Vorbelastung; Zusatzbelastung; Irrelevanzschwelle; Bagatellvorbehalt; Einwendungspräklusion; Artenschutz; naturschutzfachlicher Einschätzungsspielraum; Störungsverbot; Tötungsverbot; Beschädigungs- und Zerstörungsverbot; Fangverbot; objektive Befreiungslage; artenschutzrechtliche Alternativenprüfung; Verschlechterung des Erhaltungszustands; Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands; außergewöhnliche Umstände - Bundesverwaltungsgericht
FFH-RL Art. 1 Buchst. e und i, Art. 4 Abs. 1 und 5, Art. 6 Abs. 3 und 4,
Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet; Vogelschutzgebiet; Erhaltungsziel; Verträglichkeitsprüfung; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; räumlicher Umgriff der Verträglichkeitsprüfung; gebietsexternes Jagdhabitat; Gebietsauswahl; Gebietsabgrenzung; Gebietserweiterung; Vernetzung; Bestandserfassung; charakteristische Art; Schutzmaßnahme; Kompensationsmaßnahme; Schutzkonzept; Querungshilfe; Grünbrücke; Leitstruktur; Schutzeinrichtung; Kollisionsrisiko; Monitoring; Risikomanagement; Fledermausschutz; Irritationsschutzwand; Korrekturmaßnahme; Entscheidungsvorbehalt; Saldierung von Be- und Entlastungen; Stickstoffdeposition; Critical Loads; Vorbelastung; Zusatzbelastung; Irrelevanzschwelle; Bagatellvorbehalt; Einwendungspräklusion; Artenschutz; naturschutzfachlicher Einschätzungsspielraum; Störungsverbot; Tötungsverbot; Beschädigungs- und Zerstörungsverbot; Fangverbot; objektive Befreiungslage; artenschutzrechtliche Alternativenprüfung; Verschlechterung des Erhaltungszustands; Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands; außergewöhnliche Umstände. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausdehnung eines Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebietes auf bestimmte Nahrungshabitate aufgrund der zwingenden Bedürftigkeit der dem Gebietsschutz unterfallenden vorkommenden Tierarten an gebietsexternen Nahrungshabitaten; Behandlung der Nahrungshabitate im Hinblick auf die Erhaltungsziele eines Gebiets; Vereinbarkeit von Irrelevanzschwellen hinsichtlich generalisierender Zusatzbelastungen FFH-rechtlich geschützter Lebensräume durch für unbedenklich erklärte Stickstoffdepositionen mit den habitatrechtlichen Vorgaben; Anzuerkennende Irrelevanzschwelle bei mehr als einer doppelten Übersteigung des Critical-Load-Wertes; Irrelevanzschwelle im Hinblick auf Bagatellvorbehalte und einschlägiger naturschutzfachlicher Erkenntnisse; Vereinbarkeit der Einwendungspräklusion gem. § 61 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz ( BNatSchG ) i.d.F. 2002 mit europäischen Gemeinschaftsrecht; Zulässige Ausnahmen im Falle eines ungünstigen Erhaltungszustandes der Populationen der betroffenen Art gem. Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Umweltrecht - Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Autobahn mit Fledermaus
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Klage gegen die Neubautrasse der A 44 zwischen Hessisch Lichtenau-Ost und Hasselbach ohne Erfolg
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Klage gegen die Neubautrasse der A 44 zwischen Hessisch Lichtenau-Ost und Hasselbach ohne Erfolg
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Klage gegen die Neubautrasse der A 44 zwischen Hessisch Lichtenau-Ost und Hasselbach ohne Erfolg
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Realisierung von Energieanlagen und europäischer Naturschutz - die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts" von RA Dr. Christoph Anger, original erschienen in: RdE 2011, 84 - 88.
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 136, 291
- DVBl 2010, 1055
- DÖV 2010, 826
- NVwZ 2010, 1225
Wird zitiert von ... (54)
- VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 K 192/08
Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens - …
Solange ein FFH-Gebiet - wie hier - noch nicht nach § 36 Abs. 4 NatSchG BW unter Festlegung des Schutzzwecks zu einem besonderen Schutzgebiet erklärt worden ist, sind die Erhaltungsziele durch Auswertung der zur Vorbereitung der Gebietsmeldung gefertigten Standarddatenbögen zu ermitteln, in denen die Merkmale des Gebiets beschrieben werden, die aus nationaler Sicht erhebliche Ökologische Bedeutung für das Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensräume und Arten haben (…BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1 Rn. 75;… Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299 Rn. 72; Urt. v. 14.04.2010 - 9 A 5/08 -, NuR 2010, 558 Rn. 30).Allerdings richten sich der Umfang und der Methoden der Erfassung immer nach den Gegebenheiten des Untersuchungsraums und seiner potentiellen Betroffenheit durch das Vorhaben sowie daraus, inwieweit zu dem Gebiet bereits hinreichend aktuelle und aussagekräftige Ergebnisse aus früheren Untersuchungen vorliegen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - 9 A 20/05 -, BVerwGE 128, 1 Rn. 62 ff.;… Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14/07 -, BVerwGE 131, 274 Rn. 54 f.; Urt. v. 14.04.2010 - 9 A 5/08 -, NuR 2010, 558 Rn. 50).
Denn diese Beschränkung, die etwa die (als fehlend gerügte) Untersuchung der im Standardbogen zur Gebietsmeldung des FFH-Gebiets "Taubergießen, Elz und Ettenbach" aufgeführten, im eigentlichen Vorhabengebiet aber trotz aktueller Bestandserhebungen nicht nachgewiesenen Großen Moosjungfer ( leucorrhinia pectoralis) betrifft, ist durch die einzig möglichen Beeinträchtigungen der Natur durch das Vorhaben gerechtfertigt (…zur Entbehrlichkeit der Verträglichkeitsprüfung bei erkennbar ausgeschlossenen Beeinträchtigungen vgl. auch BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1, Rn. 60; Urt. v. 14.04.2010 - 9 A 5/08 -, NuR 2010, 558, Rn. 99).
Insofern unterscheidet sich die Problematik von der Frage des schädlichen Stickstoffeintrags in der Folge eines Straßenbauprojekts, wie sie insbesondere in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Hinblick auf die Notwendigkeit der Verträglichkeitsprüfung anhand sog. Critical Loads aufgeworfen ist (hierzu BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 108 f., v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 107 ff, 127 und v. 14.04.2010 - 9 A 5/08 - NuR 2010, 558 Rn. 87; vgl. auch Balla/Müller-Pfannenstiel/Lüttmann/Uhl, NuR 2010, 616, 617 ff).
Insofern folgt die Kammer im rechtlichen Ansatz der - von der Klägerin kritisierten - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 43, v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 94 und v. 14.04.2010 - 9 A 5/08 - NuR 2010, 558 Rn. 57); danach können für die Frage, ob ein günstiger Erhaltungszustand trotz Durchführung des Vorhabens stabil bleibt, die vom Vorhabenträger geplanten oder in der Planfeststellung angeordneten Schutz- und Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt werden.
Denn verbleibende wissenschaftliche Unsicherheiten sind dann kein unüberwindbares Zulassungshindernis, wenn sich die Genehmigungsbehörde dieser Unsicherheit bewusst ist, diese über ein wirksames Risikomanagement beherrschbar bleibt und eine gegebenenfalls negative Entwicklung mit angemessenen weiteren Mitteln und Maßnahmen verhindert werden kann (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - 9 A 20/05, BVerwGE 128, 1 Rn. 67; Urt. v. 14.04.2010 - 9 A 5/08 - NuR 2010, 558, Rn. 67).
Stellt sich dagegen schon nach einer bloßen Vorprüfung heraus, dass keine vernünftigen Zweifel am Ausbleiben erheblicher Beeinträchtigungen bestehen, so erübrigt sich eine Verträglichkeitsprüfung (…BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1, Rn. 60; Urt. v. 14.04.2010 - 9 A 5/08 -, NuR 2010, 558, Rn. 99).
Insofern muss es im Rahmen der entsprechenden Anwendung des § 75 Abs. 1a Satz 1 LVwVfG für die Annahme eines erheblichen Fehlers bei der Beurteilung einer möglicherweise erheblichen Beeinträchtigung eines Schutzgebiets in seinen maßgeblichen Gebietsbestandsteilen ausreichen, dass die konkrete Möglichkeit einer anderen Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens sowie einer hierauf bezogenen Schutzkonzeption gegeben ist (zur fehlenden Relevanz einer tatsächlich sich nur geringfügig auswirkenden Fehleinschätzung vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2010 - 9 A 5/08 -, NuR 2010, 558, Rn. 93).
Unter Berücksichtigung dieses Maßstabs hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 14.04.2010 - 9 A 5.08 -, NuR 2010, 558 Rn. 107 f;… Urt. v. 14.09.2010 - 7 B 15.10 -, juris;… ausführlich auch OVG NRW, Urt. v. 09.12.2009 - 8 D 10/08.AK -, DVBl. 2010, 724, juris Rn. 75 ff m.w.N.) gegen den Einwendungsausschluss als solchen auch unter Berücksichtigung des Art. 10a UVP-Richtlinie 85/337/EWG keine Bedenken.
Befindet sich die Population bereits in einem ungünstigen Erhaltungszustand, gilt nichts anderes, sodass die Ausnahme erteilt werden kann, wenn das Projekt zumindest eine Verschlechterung des aktuellen Zustands verhindert und eine Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands nicht behindert (BVerwG, Urt. v. 14.04.2010 - 9 A 5/08 -, NuR 2010, 558 Rn. 142;… Beschl. v. 17.04.2010 - 9 B 5/10 -, NuR 2010, 492 Rn. 7 ff;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.08.2009 - 5 S 2348/08 -, NuR 2010, 206 Rn. 50;… vorsichtiger noch BVerwG, Beschl. v. 01.04.2009 - 4 B 61/08 -, NVwZ 2009, 910 Rn. 53 und 55: Beschränkung auf die Fälle in denen ein Vorhaben konkrete positive Auswirkungen auf die Populationen der betroffenen Arten haben wird; hierzu auch Storost, DVBl. 2010, 737, 744).
Dann reicht es aus, dass sich dieser Erhaltungszustand nicht verschlechtern oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands nicht behindert wird (BVerwG, Urt. v. 14.04.2010 - 9 A 5/08 -, NuR 2010, 558 Rn. 142;… Beschl. v. 17.04.2010 - 9 B 5/10 -, NuR 2010, 492 Rn. 7 ff;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.08.2009 - 5 S 2348/08 -, NuR 2010, 206 Rn. 50).
Denn insoweit liegt - was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2010 - 9 A 5/08 -, NuR 2010, 558 Rn. 147;… Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1075/04 -, BVerwGE 125, 116, Rn. 562, 565;… Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1001/04 -, NVwZ 2006, 1055 Rn. 539) ausreicht - eine objektive Ausnahmelage vor, und es ist aufgrund der Gesamtumstände davon auszugehen, dass die zuständige Behörde bei Kenntnis der relevanten Umstände die artenschutzrechtliche Ausnahme auch insoweit erteilt hätte.
- VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 S 192/08
Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens - …
Solange ein FFH-Gebiet - wie hier - noch nicht nach § 36 Abs. 4 NatSchG BW unter Festlegung des Schutzzwecks zu einem besonderen Schutzgebiet erklärt worden ist, sind die Erhaltungsziele durch Auswertung der zur Vorbereitung der Gebietsmeldung gefertigten Standarddatenbögen zu ermitteln, in denen die Merkmale des Gebiets beschrieben werden, die aus nationaler Sicht erhebliche Ökologische Bedeutung für das Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensräume und Arten haben (…BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1 Rn. 75;… Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299 Rn. 72; Urt. v. 14.04.2010 - 9 A 5/08 -, NuR 2010, 558 Rn. 30).Allerdings richten sich der Umfang und der Methoden der Erfassung immer nach den Gegebenheiten des Untersuchungsraums und seiner potentiellen Betroffenheit durch das Vorhaben sowie daraus, inwieweit zu dem Gebiet bereits hinreichend aktuelle und aussagekräftige Ergebnisse aus früheren Untersuchungen vorliegen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - 9 A 20/05 -, BVerwGE 128, 1 Rn. 62 ff.;… Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14/07 -, BVerwGE 131, 274 Rn. 54 f.; Urt. v. 14.04.2010 - 9 A 5/08 -, NuR 2010, 558 Rn. 50).
Denn diese Beschränkung, die etwa die (als fehlend gerügte) Untersuchung der im Standardbogen zur Gebietsmeldung des FFH-Gebiets "Taubergießen, Elz und Ettenbach" aufgeführten, im eigentlichen Vorhabengebiet aber trotz aktueller Bestandserhebungen nicht nachgewiesenen Großen Moosjungfer ( leucorrhinia pectoralis) betrifft, ist durch die einzig möglichen Beeinträchtigungen der Natur durch das Vorhaben gerechtfertigt (…zur Entbehrlichkeit der Verträglichkeitsprüfung bei erkennbar ausgeschlossenen Beeinträchtigungen vgl. auch BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1, Rn. 60; Urt. v. 14.04.2010 - 9 A 5/08 -, NuR 2010, 558, Rn. 99).
Insofern unterscheidet sich die Problematik von der Frage des schädlichen Stickstoffeintrags in der Folge eines Straßenbauprojekts, wie sie insbesondere in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Hinblick auf die Notwendigkeit der Verträglichkeitsprüfung anhand sog. Critical Loads aufgeworfen ist (hierzu BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 108 f., v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 107 ff, 127 und v. 14.04.2010 - 9 A 5/08 - NuR 2010, 558 Rn. 87; vgl. auch Balla/Müller-Pfannenstiel/Lüttmann/Uhl, NuR 2010, 616, 617 ff).
Insofern folgt die Kammer im rechtlichen Ansatz der - von der Klägerin kritisierten - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 43, v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 94 und v. 14.04.2010 - 9 A 5/08 - NuR 2010, 558 Rn. 57); danach können für die Frage, ob ein günstiger Erhaltungszustand trotz Durchführung des Vorhabens stabil bleibt, die vom Vorhabenträger geplanten oder in der Planfeststellung angeordneten Schutz- und Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt werden.
Denn verbleibende wissenschaftliche Unsicherheiten sind dann kein unüberwindbares Zulassungshindernis, wenn sich die Genehmigungsbehörde dieser Unsicherheit bewusst ist, diese über ein wirksames Risikomanagement beherrschbar bleibt und eine gegebenenfalls negative Entwicklung mit angemessenen weiteren Mitteln und Maßnahmen verhindert werden kann (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - 9 A 20/05, BVerwGE 128, 1 Rn. 67; Urt. v. 14.04.2010 - 9 A 5/08 - NuR 2010, 558, Rn. 67).
Stellt sich dagegen schon nach einer bloßen Vorprüfung heraus, dass keine vernünftigen Zweifel am Ausbleiben erheblicher Beeinträchtigungen bestehen, so erübrigt sich eine Verträglichkeitsprüfung (…BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1, Rn. 60; Urt. v. 14.04.2010 - 9 A 5/08 -, NuR 2010, 558, Rn. 99).
Insofern muss es im Rahmen der entsprechenden Anwendung des § 75 Abs. 1a Satz 1 LVwVfG für die Annahme eines erheblichen Fehlers bei der Beurteilung einer möglicherweise erheblichen Beeinträchtigung eines Schutzgebiets in seinen maßgeblichen Gebietsbestandsteilen ausreichen, dass die konkrete Möglichkeit einer anderen Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens sowie einer hierauf bezogenen Schutzkonzeption gegeben ist (zur fehlenden Relevanz einer tatsächlich sich nur geringfügig auswirkenden Fehleinschätzung vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2010 - 9 A 5/08 -, NuR 2010, 558, Rn. 93).
Unter Berücksichtigung dieses Maßstabs hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 14.04.2010 - 9 A 5.08 -, NuR 2010, 558 Rn. 107 f;… Urt. v. 14.09.2010 - 7 B 15.10 -, juris;… ausführlich auch OVG NRW, Urt. v. 09.12.2009 - 8 D 10/08.AK -, DVBl. 2010, 724, juris Rn. 75 ff m.w.N.) gegen den Einwendungsausschluss als solchen auch unter Berücksichtigung des Art. 10a UVP-Richtlinie 85/337/EWG keine Bedenken.
Befindet sich die Population bereits in einem ungünstigen Erhaltungszustand, gilt nichts anderes, sodass die Ausnahme erteilt werden kann, wenn das Projekt zumindest eine Verschlechterung des aktuellen Zustands verhindert und eine Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands nicht behindert (BVerwG, Urt. v. 14.04.2010 - 9 A 5/08 -, NuR 2010, 558 Rn. 142;… Beschl. v. 17.04.2010 - 9 B 5/10 -, NuR 2010, 492 Rn. 7 ff;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.08.2009 - 5 S 2348/08 -, NuR 2010, 206 Rn. 50;… vorsichtiger noch BVerwG, Beschl. v. 01.04.2009 - 4 B 61/08 -, NVwZ 2009, 910 Rn. 53 und 55: Beschränkung auf die Fälle in denen ein Vorhaben konkrete positive Auswirkungen auf die Populationen der betroffenen Arten haben wird; hierzu auch Storost, DVBl. 2010, 737, 744).
Dann reicht es aus, dass sich dieser Erhaltungszustand nicht verschlechtern oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands nicht behindert wird (BVerwG, Urt. v. 14.04.2010 - 9 A 5/08 -, NuR 2010, 558 Rn. 142;… Beschl. v. 17.04.2010 - 9 B 5/10 -, NuR 2010, 492 Rn. 7 ff;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.08.2009 - 5 S 2348/08 -, NuR 2010, 206 Rn. 50).
Denn insoweit liegt - was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2010 - 9 A 5/08 -, NuR 2010, 558 Rn. 147;… Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1075/04 -, BVerwGE 125, 116, Rn. 562, 565;… Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1001/04 -, NVwZ 2006, 1055 Rn. 539) ausreicht - eine objektive Ausnahmelage vor, und es ist aufgrund der Gesamtumstände davon auszugehen, dass die zuständige Behörde bei Kenntnis der relevanten Umstände die artenschutzrechtliche Ausnahme auch insoweit erteilt hätte.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 8 D 58/08
Kohlekraftwerk Lünen: Klage des BUND gegen Vorbescheid und erste Teilgenehmigung …
- 9 A 5.08 -, BVerwGE 136, 291, juris Rn. 92, aus, dass eine solche pauschale Übertragung von in anderem Zusammenhang begründeten Irrelevanzschwellen nicht akzeptabel sei, solange sie bezogen auf den konkreten Wirkungszusammenhang nicht naturschutzfachlich begründbar sei.- 9 A 5.08 -, BVerwGE 136, 291 ff., eingehender.
vgl. Leitfaden der Kommission zu Art. 6 FFH-RL, 2000, Gliederungspunkt 4.6.2; zum Planfeststellungsrecht vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 -, BVerwGE 136, 291, juris Rn. 24.
BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1, juris Rn. 75, und vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 -, BVerwGE 136, 291, juris Rn. 30.
vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 -, BVerwGE 136, 291, juris Rn. 93 ff.
vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 -, BVerwGE 136, 291, juris Rn. 92.
BVerwG, Urteile vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 -, BVerwGE 136, 291, juris Rn. 87, vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, Rn. 108, und vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, Rn. 109, nunmehr auch Urteil vom 29. September 2011 - 7 C 21.09 -, juris Rn. 41.
BVerwG, Urteil vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 -, BVerwGE 136, 291, juris Leitsatz 2 und Rn. 94.
vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1, juris Rn. 53 ("Schutz- und Kompensationsmaßnahmen"), und vom 9. Juli 2009 - 4 C 12.07 -, BVerwGE 134, 166, juris Rn. 27 unter Hinweis auf die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zur Rechtssache C-239/04 vom 22. April 2006, Rn. 35, sowie Urteil vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291, juris Rn. 57.
- VG München, 01.02.2011 - M 2 K 10.1262
Planfeststellung; Planrechtfertigung; FFH-Gebietsschutz; Artenschutz
Dagegen wäre es systemwidrig, die Nahrungshabitate losgelöst von der Gebietsabgrenzung als durch die Erhaltungsziele des Gebiets mitumfasst zu behandeln (Urt. v. 14.4.2010, 9 A 5/08, NVwZ 2010, 1225).Geschützt werden aber auch die Austauschbeziehungen zwischen FFH-Gebieten und -Gebietsteilen, so dass auch Beeinträchtigungen derartiger Austauschbeziehungen, z.B. durch Unterbrechungen von Flugrouten und Wanderkorridoren, dem Schutzregime des Gebietsschutzes unterfallen (BVerwG, Urt. v. 14.4.2010, a.a.O.;… Urt. v. 17.1.2007, a.a.O.).
Diese Erkenntnisse können daher nicht berücksichtigt werden, weil maßgeblicher Zeitpunkt insoweit der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses ist (…BVerwG, Urt. v. 9.6.2010, a.a.O.; Urt. v. 14.4.2010, NVwZ 2010, 1225;… Urt. v. 12.3.2008, a.a.O.).
Ein derartiges Monitoring und Risikomanagement ist grundsätzlich zulässig, um eine erhebliche Beeinträchtigung eines FFH-Gebiets auszuschließen (BVerwG, Urt. v. 14.4.2010, a.a.O.;… Urt. v. 12.3.2008, a.a.O.;… Urt. v. 17.1.2007, a.a.O).
Hinsichtlich der Zuordnung zu Lebensraumtypen und der Bestandsbewertung hat die Behörde eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.4.2010, a.a.O.;… Urt. v. 12.3.2008, a.a.O.).
Auch wenn diejenigen charakteristischen Arten zu den Erhaltungszielen eines Gebiets zählen, die in einem Lebensraumtyp vorkommen, der im Standard-Datenbogen genannt ist (s.o.), bedeutet dies nicht, dass alle in einem durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtyp vorkommenden charakteristischen Arten speziell untersucht werden müssen, sondern nur diejenigen, deren Betroffenheit über die Prüfung des Lebensraums als Ganzem nicht adäquat erfasst werden (BVerwG, Urt. v. 14.4.2010, a.a.O.;… Urt. v. 12.3.2008, a.a.O.).
Der Beklagte ist insoweit zulässigerweise (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.4.2010, a.a.O.;… Urt. v. 12.3.2008, a.a.O.;… Urt. v. 17.1.2007, a.a.O.) vom "worst case", d.h. von Vorkommen des Hirschkäfers beiderseits der Trasse ausgegangen.
a) Nach der Rechtsprechung dürfen Kompensations- und Vermeidungs- bzw. Minderungsmaßnahmen auch schon bei der Prüfung der Verbotstatbestände berücksichtigt werden (…vgl. BayVGH, Urt. v. 30.9.2009, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 14.4.2010, a.a.O.;… Urt. v. 12.8.2009, a.a.O.;… Urt. v. 13.5.2009, a.a.O.;… Urt. v. 18.3.2009, a.a.O.;… Urt. v. 9.7.2008, a.a.O.;… Urt. v. 13.3.2008, a.a.O.;… Urt. v. 12.3.2008, a.a.O).
Ein Vorhaben verstößt demgegenüber nicht gegen das Tötungsverbot, wenn es nach naturschutzfachlicher Einschätzung unterhalb der Gefahrenschwelle in einem Risikobereich verbleibt, der mit einem Verkehrsweg im Naturraum immer verbunden ist (…vgl. BayVGH, Urt. v. 30.9.2009, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 14.4.2010, a.a.O.;… Urt. v. 12.8.2009, a.a.O.;… Urt. v. 13.5.2009, a.a.O.;… Urt. v. 18.3.2009, a.a.O.;… Urt. v. 9.7.2008, a.a.O.;… Urt. v. 13.3.2008, a.a.O.;… Urt. v. 12.3.2008, a.a.O).
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 10 S 2102/09
Zur Rügebefugnis eines anerkannten Umweltverbands nach dem …
Sie sollen die Gewähr dafür bieten, dass an dem Schutzgut auch langfristig keine signifikant schädlichen Effekte auftreten (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 und juris Rn. 108; Urt. v. 14.04.2010 - 9 A 5/08 - juris Rn. 87;… Beschluss vom 10.11.2009 - 9 B 28/09 - juris Rn. 6).Schöpft bereits die Vorbelastung die Belastungsgrenzen aus oder überschreitet sie diese, so folgt daraus, dass prinzipiell jede Zusatzbelastung dem Erhaltungsziel zuwiderläuft und deshalb erheblich ist, weil sie die kritische Grenze überschreitet oder schon mit der Vorbelastung verbundene Schadeffekte verstärkt (BVerwG…, Beschluss vom 10.11.2009 a.a.O. Rn. 6; Urt. v. 14.04.2010 a.a.O. Rn. 91).
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 14.04.2010 (a.a.O. Rn. 94) eine Schwelle von 3 % der Critical Loads im Grundsatz anerkannt.
Darüber hinaus ist der Irrelevanzwert der Brandenburger Vollzugshilfe von 10 % des Critical Loads-Wertes nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 14.04.2010 a.a.O. Rn. 91) nicht vereinbar mit den für die Verträglichkeitsprüfung geltenden rechtlichen Maßstäben, wonach prinzipiell jede Zusatzbelastung erheblich ist, wenn die Critical Loads bereits von der Vorbelastung ausgeschöpft oder überschritten werden.
Der Gutachter teilt die Auffassung der Studie des "Kieler Instituts für Landschaftsökologie ("Bewertung von Stickstoffeinträgen in FFH-Verträglichkeitsstudien"), die auch Grundlage der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.04.2010 (a.a.O.) war, dass eine Irrelevanzschwelle von 3 % angemessen sei.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nunmehr mit Urteil vom 14.04.2010 (a.a.O. juris Rn. 141) überzeugend nachgewiesen, dass es sich hierbei offensichtlich um einen Übersetzungsfehler in der deutschen Fassung handelt.
- BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10
Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss; …
Dieser vorgezogene Rechtsschutz, der den gerichtlichen Rechtsschutz nicht ersetzt, sondern nur ergänzt, liegt im wohlverstandenen Interesse der einwendungsberechtigten Naturschutzvereinigungen; denn sie können durch ihr Vorbringen die Chance der Einflussnahme als Sachwalter der Natur wahren, bevor eine Art von planerischer Verfestigung des Vorhabens eingetreten ist (Urteil vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 107;… Beschlüsse vom 11. November 2009 - BVerwG 4 B 57.09 - Buchholz 406.254 URG Nr. 1 Rn. 7 …und vom 14. September 2010 - BVerwG 7 B 15.10 - NVwZ 2011, 364 Rn. 8 ff.).Unter diesen Umständen wäre grundsätzlich jede Zusatzbelastung mit dem Erhaltungsziel unvereinbar, weil sie die schon mit der Grundbelastung verbundenen Schadeffekte verstärkte (Urteil vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 91 m.w.N.).
Angesichts dessen wären Irrelevanzschwellen wie der vom Beklagten angenommene Abstandswert mit den habitatrechtlichen Vorgaben nicht ohne Weiteres zu vereinbaren und bedürften besonderer, naturschutzfachlich fundierter Rechtfertigung (Urteil vom 14. April 2010 a.a.O. Rn. 92).
Auch wenn davon auszugehen sein sollte, dass gebietsexterne Wanderbeziehungen habitatrechtlich geschützter Arten nicht nur zwischen verschiedenen FFH-Gebieten und -Teilgebieten (…vgl. dazu Urteile vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 36 und vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 33), sondern auch zwischen gebietsinternen und -externen Habitaten geschützt sein können, bedurfte die Frage relevanter Trennwirkungen keiner weitergehenden naturschutzfachlichen Untersuchungen.
Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 14. Juni 2007 - Rs. C-342/05 - (…Slg. 2007 S. 1-4713 Rn. 29) kann von den artenschutzrechtlichen Verboten des Art. 12 FFH-RL auch bei einem ungünstigen Erhaltungszustand der betroffenen Populationen ausnahmsweise dann abgewichen werden, wenn hinreichend nachgewiesen ist, dass die Abweichung diesen ungünstigen Erhaltungszustand nicht verschlechtern und die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands nicht behindern kann (vgl. dazu Urteil vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 141 f.).
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40007
Planfeststellung für Neubau der A 94
Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist grundsätzlich der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses (vgl. BVerwG vom 21.5.1976 BVerwGE 51, 15/24 ff.; vom 14.9.1992 BVerwGE 91, 17/19 ff.; vom 14.4.2010 NVwZ 2010, 1225 [RdNr. 29]).Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Entscheidung vom 14. April 2010 (NVwZ 2010, 1225 [RdNr. 107 f.]) zur der entsprechenden Präklusionsregelung des § 61 Abs. 3 BNatSchG 2002 Folgendes ausgeführt:.
Vorschriften des europäischen Gemeinschaftsrechts stehen den Präklusionsvorschriften ebenfalls nicht entgegen (vgl. BVerwG vom 11.11.2009 UPR 2010, 103 [RdNrn. 3 ff.]; vom 14.4.2010 NVwZ 2010, 1225 [RdNrn 107 ff.]; vom 14.9.2010 NuR 2011, 53 [RdNrn. 6 ff.).
Deswegen hat die Bestandserfassung und -bewertung grundsätzlich diejenigen nach dem Stand der Fachwissenschaft für den betreffenden Lebensraum charakteristischen Arten einzubeziehen, deren Betroffenheit über die Prüfung des Lebensraums als Ganzen nicht adäquat erfasst wird, auch wenn diese Arten im Standard-Datenbogen nicht gesondert als Erhaltungsziele benannt sind (vgl. BVerwG vom 12.3.2008 BVerwGE 130, 299 [RdNr. 79]; vom 14.4.2010 NVwZ 2010, 1225 [RdNr. 55];… vgl. auch Leitfaden des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau, Ausgabe 2004, S. 32).
Für die Frage, ob die Erhaltung bzw. die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands gewährleistet ist, dürfen zugunsten des zu beurteilenden Projekts die vom Vorhabensträger geplanten oder in der Planfeststellung angeordneten Schutz- und Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt werden; denn es macht aus der Sicht des Habitatschutzes keinen Unterschied, ob durch ein Projekt verursachte Beeinträchtigungen von vornherein als unerheblich einzustufen sind oder ob sie diese Eigenschaft erst durch entsprechende Vorkehrungen erlangen (vgl. BVerwG vom 17.1.2007 NVwZ 2007, 1054 [RdNr. 53]; vom 12.3.2008 BVerwGE 130, 299 [RdNr. 94]; vom 14.4.2010 NVwZ 2010, 1225 [RdNr. 57]).
Darin hat das Gericht entschieden, dass prinzipiell jede Zusatzbelastung einem Erhaltungsziel zuwiderläuft und deshalb erheblich im Sinn der Art. 6 Abs. 3 FFH-RL, § 34 Abs. 2 BNatSchG 2007 sei, wenn bereits die Vorbelastung die naturwissenschaftlich begründete Belastungsgrenzen ("Critical loads") ausschöpfe oder sie diese sogar überschreite (zur Fortführung dieser Rechtsprechung vgl. BVerwG vom 14.4.2010 BVerwGE 136, 291 [RdNrn. 87 ff.]).
- BVerwG, 29.09.2011 - 7 C 21.09
Umweltschutzvereinigung; Umweltverbandsklage; Einwendungen; Substantiierung; …
Ob nach dem Ergebnis der Vorprüfung erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele von FFH-Gebieten durch Stickstoffeinträge ernstlich zu besorgen sind und deshalb eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist (…vgl. Beschluss vom 26. November 2007 - BVerwG 4 BN 46.07 - Buchholz 451.91 EuropUmweltR Nr. 29 Rn. 11), beantwortet sich nicht nach den Luftkonzentrationswerten der TA Luft oder der 22. BImSchV; vielmehr ist hierfür das Konzept der Critical Loads heranzuziehen (im Anschluss an Urteile vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 = Buchholz 451.91 EuropUmweltR Nr. 30 und vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 = Buchholz 451.91 EuropUmweltR Nr. 45).Die vom Kläger angeregte Vorlage an den Europäischen Gerichtshof nach Art. 267 Abs. 3 AEUV scheidet daher aus (…vgl. Beschluss vom 11. November 2009 - BVerwG 4 B 57.09 - Buchholz 406.254 URG Nr. 1 Rn. 2 bis 8; Urteil vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 = Buchholz 451.91 EuropUmweltR Nr. 4; Beschlüsse vom 14. September 2010 - BVerwG 7 B 15.10 - Buchholz 406.254 URG Nr. 2 …und vom 17. Juni 2011 - BVerwG 7 B 79.10 - juris Rn. 10 bis 21;… Urteil vom 14. Juli 2011 - BVerwG 9 A 14.10 - juris Rn. 21 bis 26).
In Anbetracht der Unsicherheiten, denen die Beurteilung der durch ein Projekt für habitatrechtlich geschützte Lebensräume hervorgerufenen Stickstoffbelastungen unterliegt, ist gegen die Verwendung dieses Konzepts nichts einzuwenden (Urteil vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 ff. = Buchholz 451.91 EuropUmweltR Nr. 45).
Eine so bemessene Schwelle findet unter Berücksichtigung einschlägiger naturschutzfachlicher Erkenntnisse ihre Rechtfertigung in dem Bagatellvorbehalt, unter dem jede Unverträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines FFH-Gebiets steht (Urteil vom 14. April 2010 a.a.O. Rn. 88; Beschluss vom 10. November 2009 - BVerwG 9 B 28.09 - DVBl 2010, 176 ).
Denn auch in solchen Fällen können nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14. April 2010 a.a.O. Rn. 94) Irrelevanzschwellen zur Anwendung kommen.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2012 - 3 M 143/12
Auch unsichere "Critical Loads" sind zu berücksichtigen!
Maßgebliches Beurteilungskriterium ist der günstige Erhaltungszustand der geschützten Lebensräume und Arten im Sinne der Legaldefinitionen des Art. 1 lit. e und i FFH-RL; ein günstiger Erhaltungszustand muss trotz Durchführung des Vorhabens stabil bleiben (BVerwG, U. v. 14.04.2010 - 9 A 5.08 - NVwZ 2010, 1225 Rn. 30, 57, 88).In Anbetracht der Unsicherheiten, denen die Beurteilung der durch ein Projekt für habitatrechtlich geschützte Lebensräume hervorgerufenen Stickstoffbelastungen unterliegt, sieht das Bundesverwaltungsgericht gegen die Verwendung dieses Konzepts keine Einwände (…BVerwG, U. v. 29.09.2011 - 7 C 21.09 - NuR 2012, 119 = Juris Rn. 41 f.; U. v. 14.04.2010 - 9 A 5.08 - aaO Rn. 87;… U. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 = Juris Rn. 108).
Allgemeine Irrelevanzschwellen, die generalisierend Zusatzbelastungen bis zu einem bestimmten Prozentsatz des CL-Wertes für unbedenklich erklären, sind mit den habitatrechtlichen Vorgaben nicht ohne weiteres zu vereinbaren, sondern bedürfen naturschutzfachlicher Rechtfertigung (BVerwG, U. v. 14.04.2010 - 9 A 5.08 - NVwZ 2010, 1226, Rn. 91 ff).
Deshalb ist für eine am Erhaltungsziel orientierte Beurteilung der projektbedingten Zusatzbelastung die Berücksichtigung der Vorbelastung unverzichtbar (…BVerwG U. v. 29.09.2011 - 7 C 21.09 - aaO Rn. 42; U.v. 14.04.2010 - 9 A 5.08 - aaO Rn. 88;… vgl. auch BVerwG, B. v. 05.09.2012 - 7 B 24.12 - Rn. 11 ff. zur kumulativen Berücksichtigung der Auswirkungen anderer noch nicht verwirklichter aber hinreichend verfestigter Projekte).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings eine Irrelevanzschwelle von 3% des jeweiligen CL-Wertes jedenfalls in Fällen anzuerkennen, in denen die Vorbelastung die CL um mehr als das Doppelte übersteigt (U. v. 14.04.2010 - 9 A 5.08 - aaO Rn. 93 f.).
So hat das Bundesverwaltungsgericht zur Begründung der FFH-Verträglichkeit ausreichen lassen, dass die Neuverlärmung von Habitatflächen bestimmter Fledermausarten durch den Bau einer Autobahn auf Grund einer saldierenden Betrachtung durch die Entlastung der bisherigen Bundesstraße und die Tunnelführung der Autobahn in diesem Bereich ausgeglichen anzusehen sei (U. v. 14.04.2010 - 9 A 5.08 - aaO Rn. 83).
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40021
Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen
Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist grundsätzlich der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses (vgl. BVerwG vom 21.5.1976 BVerwGE 51, 15/24 ff.; vom 14.9.1992 BVerwGE 91, 17/19 ff.; vom 14.4.2010 NVwZ 2010, 1225 [RdNr. 29]).Vorschriften des europäischen Gemeinschaftsrechts stehen den Präklusionsvorschriften ebenfalls nicht entgegen (vgl. BVerwG vom 11.11.2009 UPR 2010, 103 [RdNrn. 3 ff.]; vom 14.4.2010 NVwZ 2010, 1225 [RdNrn 107 ff.]; vom 14.9.2010 NuR 2011, 53 [RdNrn. 6 ff.).
Deswegen hat die Bestandserfassung und -bewertung grundsätzlich diejenigen nach dem Stand der Fachwissenschaft für den betreffenden Lebensraum charakteristischen Arten einzubeziehen, deren Betroffenheit über die Prüfung des Lebensraums als Ganzen nicht adäquat erfasst wird, auch wenn diese Arten im Standard-Datenbogen nicht gesondert als Erhaltungsziele benannt sind (vgl. BVerwG vom 12.3.2008 BVerwGE 130, 299 [RdNr. 79]; vom 14.4.2010 NVwZ 2010, 1225 [RdNr. 55];… vgl. auch Leitfaden des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau, Ausgabe 2004, S. 32).
Für die Frage, ob die Erhaltung bzw. die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands gewährleistet ist, dürfen zugunsten des zu beurteilenden Projekts die vom Vorhabensträger geplanten oder in der Planfeststellung angeordneten Schutz- und Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt werden; denn es macht aus der Sicht des Habitatschutzes keinen Unterschied, ob durch ein Projekt verursachte Beeinträchtigungen von vornherein als unerheblich einzustufen sind oder ob sie diese Eigenschaft erst durch entsprechende Vorkehrungen erlangen (vgl. BVerwG vom 17.1.2007 NVwZ 2007, 1054 [RdNr. 53]; vom 12.3.2008 BVerwGE 130, 299 [RdNr. 94]; vom 14.4.2010 NVwZ 2010, 1225 [RdNr. 57]).
Ein weiteres Gutachten muss das Gericht nur einholen, wenn sich eine weitere Sachverhaltsaufklärung aufdrängt, insbesondere weil das Beweisergebnis durch substanziierten Vortrag eines der Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wurde oder weil die vorhandenen Gutachten Mängel aufweisen, die sie im gerichtlichen Verfahren zur Sachverhaltsfeststellung ungeeignet erscheinen lassen (vgl. BVerwG vom 26.4.2007 NVwZ 2007, 1074 [RdNr. 71]; vom 14.4.2010 NVwZ 2010, 1225 [RdNr. 14]).
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40025
Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40022
Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40024
Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40023
Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen
- BVerwG, 05.09.2012 - 7 B 24.12
Steinkohlekraftwerk; FFH-Verträglichkeit; Erhaltungsziel; Critical Load; …
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40013
Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen; …
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40011
Ordnungsgemäße Klagebegründung bei pauschaler Bezugnahme auf im …
- OVG Niedersachsen, 27.09.2012 - 7 MS 33/12
Planfeststellung OU Celle, Mittelteil- vorläufiger Rechtsschutz -Anordnung der …
- VG München, 27.03.2012 - M 1 K 11.5898
Masthähnchenstall mit 39.900 Tierplätzen; angrenzendes FFH-Gebiet; fehlerhafte …
- BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 14.10
Planfeststellung; sachliche Zuständigkeit; Einwendung; Einwendungsausschluss; …
- VGH Bayern, 25.09.2012 - 14 B 10.1550
Naturschutzrecht: Wiederherstellungsanordnung einer umgebrochenen Wiese; …
- OVG Niedersachsen, 22.11.2012 - 12 LB 64/11
Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für eine WKA
- BVerwG, 14.09.2010 - 7 B 15.10
Einwendungsausschluss; Präklusion; Ausschlussfrist; öffentliche Bekanntmachung; …
- VGH Bayern, 19.04.2011 - 8 ZB 10.129
Einwendungsausschluss für anerkannten Naturschutzverband; wörtliche …
- BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10
Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles …
- VGH Baden-Württemberg, 14.11.2011 - 8 S 1281/11
Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen den Sofortvollzug des …
- VG Minden, 26.10.2011 - 11 K 606/10
"Kampfdörfer" auf dem Truppenübungsplatz Senne rechtens
- VG Arnsberg, 22.11.2012 - 7 K 2633/10
- VG Hannover, 22.11.2012 - 12 A 2305/11
Ist eine Windenergieanlage neben Rotmilanhorst zulässig?
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2011 - 20 D 80/05
Öffentl. Baurecht - Landebahnausbau Münster/O.: Planfeststellung rechtswidrig!
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2012 - 8 D 38/08
E.ON Kraftwerk Datteln IV - Klage des BUND gegen immissionsschutzrechtlichen …
- OVG Niedersachsen, 12.01.2011 - 1 KN 28/10
Wohnen gegen Forschungszentrum für Tierarzneimittel
- OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09
Beteiligungsrecht eines Naturschutzverbandes im Planfeststellungsverfahren als …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2010 - 11 D 26/08
Klage des BUND gegen Hochspannungsfreileitung erfolglos
- OVG Niedersachsen, 04.01.2011 - 1 MN 130/10
Abwägungsentscheidung bei Biogasanlage
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09
Recht einer Genehmigungsbehörde auf eine naturschutzfachliche …
- BVerwG, 09.08.2010 - 9 B 10.10
Umfang der Rügeobliegenheit zum Habitatschutz nach § 61 Abs. 3 …
- BVerwG, 02.09.2010 - 9 B 11.10
Rüge eines Abwägungsfehlers wegen mangelnder Auseinandersetzung mit der …
- VG Düsseldorf, 25.05.2011 - 3 K 1599/07
Planfeststellungsbeschluss in Sachen CO-Pipeline rechtswidrig
- VGH Hessen, 19.03.2012 - 9 B 1916/11
Immissionsschutzrecht
- BVerwG, 02.09.2010 - 9 B 12.10
Rechtmäßigkeit einer Planfeststellung bei Möglichkeit einer Beeinträchtigung des …
- BVerwG, 17.06.2011 - 7 B 79.10
Frage über Vorliegen eines Ausschlusses von Umweltvereinigungen im …
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2012 - 2 L 124/09
Entbehrlichkeit der Prüfung der Vereinbarkeit eines Vorhabens mit …
- BVerwG, 02.09.2010 - 9 B 13.10
Rechtmäßigkeit einer Planfeststellung bei Möglichkeit einer Beeinträchtigung des …
- BVerwG, 06.06.2012 - 7 B 68.11
Zulassung der Revision im Zusammenhang mit der Zulassung eines …
- BVerwG, 09.12.2011 - 9 B 40.11
Autobahn A 94: Beschwerden zurückgewiesen
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - 12 A 3.10
Schienenanbindung Ost des Flughafens BBI; Planfeststellungsverfahren; Anerkennung …
- VG Saarlouis, 18.08.2010 - 5 L 562/10
Kein einstweiliger Rechtsschutz für Widerspruch eines Nutzschutzverbandes …
- VGH Bayern, 18.02.2011 - 22 CS 10.2460
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage …
- VGH Bayern, 17.08.2010 - 8 CS 10.303
Präklusion bei fehlenden Einwendungen des Rechtsvorgängers
- VGH Bayern, 24.05.2011 - 8 ZB 10.1007
Berufungszulassung (abgelehnt); Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit …
- VGH Bayern, 25.07.2011 - 8 ZB 11.543
Berufungszulassungsantrag (abgelehnt); wasserrechtliche Planfeststellung; …
- VG Köln, 25.08.2010 - 21 K 3702/09
- VG Regensburg, 19.04.2012 - RN 2 K 11.127
Ortsumgehung, Staatsstraßenausbau, Präklusion, Verbandsklage, Anwendbarkeit der …
