Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 24.10.2006

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.01.2007 - 9 U 5/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5052
OLG Frankfurt, 24.01.2007 - 9 U 5/06 (https://dejure.org/2007,5052)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.01.2007 - 9 U 5/06 (https://dejure.org/2007,5052)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - 9 U 5/06 (https://dejure.org/2007,5052)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hessen

    § 488 BGB, § 491 BGB, § 2 HTürGG
    Darlehensvertrag: Abschluss eines neuen Darlehensvertrages zur Tilgung der Darlehensschuld des ersten Vertrages; Widerruf des ursprünglichen Vertrages nach dem HWiG

  • nomos.de PDF, S. 36

    Prolongation und Unterscheidung von "echter" und "unechter" Abschnittsfinanzierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss eines Darlehensvertrages als bloße Prolongation eines vorausgegangenen Darlehensvertrages; Unterscheidung von "echter" und "unechter" Abschnittsfinanzierung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 488, 490; HWiG § 2
    Zu Fragen der Abschnittsfinanzierung und der Prolongation von Darlehen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Beitritt zu Immobilienfonds: Recht zum Widerruf des ersten Kreditvertrags erfasst nicht Folgevertrag

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2007, 1176
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.10.1997 - XI ZR 233/96

    Anwendung des VerbrKrG auf vor dem Inkrafttreten geschlossene Kreditverträge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2007 - 9 U 5/06
    Damit ist von einer sog. "echten Abschnittsfinanzierung" auszugehen, bei der zwar der Zweck der Darlehensinanspruchnahme mit dem Ende des Darlehensvertrags noch nicht erreicht ist, bei dem aber das Darlehen ohne weiteres zurückzuzahlen ist, der Darlehensnehmer sich um eine neue Anschlussfinanzierung bemühen muss und er das Risiko des Zustandekommens eines solchen Vertrages allein trägt (BGH Urteil vom 7.10.1997, XI ZR 233/96).
  • BGH, 08.06.2004 - XI ZR 150/03

    Deklarierung der insgesamt zu erbringenden Leistungen bei unechter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2007 - 9 U 5/06
    Kennzeichnend für die bloße Prolongation ist damit, dass das Darlehen zum Ende des Finanzierungsabschnitts nicht ohne weiteres fällig wird, sondern nur dann, wenn der Darlehensnehmer der vorgeschlagenen Konditionenänderung widerspricht (BGH Urteil vom 8.6.2004, XI ZR 150/03).
  • OLG Brandenburg, 06.08.2008 - 4 U 155/07

    Haustürgeschäft: Widerruf eines Darlehensvertrags nach Vereinbarung neuer

    In diesem Fall wären sämtlichen Pflichten der Parteien aus dem ersten Darlehen mit Abschluss der "Prolongationsvereinbarung" erfüllt, so dass die Frist zum Widerruf der auf Abschluss des Darlehensvertrages vom 16.12./23.12.1997 gerichteten Willenserklärungen einen Monat später abgelaufen wäre (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 24.01.2007 - 9 U 5/06, Rn. 7, JURIS).

    Jedoch ist eine Regelung der über die Zinsbindung hinausgehenden Nutzung des überlassenen Kapitals mittels einer Widerspruchsklausel weder nach der Rechtsprechung des BGH noch nach der von der Beklagten fruchtbar gemachten Entscheidung des OLG Frankfurt vom 24.01.2007 - 9 U 5/06 - alleiniges Merkmal einer unechten Abschnittsfinanzierung.

    Hierin liegt auch ein wesentlicher Unterschied zu dem Sachverhalt, der der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 24.01.2007 - 9 U 5/06 - zugrunde lag.

    Auch insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von demjenigen der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 24.01.2007 - 9 U 5/06.

  • LG Köln, 22.02.2021 - 21 O 573/19
    Eine solche unechte Abschnittsfinanzierung liegt vor, wenn dem Verbraucher von Anfang an ein langfristiges Recht zur Nutzung des überlassenen Kapitals eingeräumt, die Nutzungskonditionen aber nur für einen Teil dieses Zeitraums verbindlich vereinbart werden, sodass absehbar die Notwendigkeit besteht, vor Ablauf der Gesamtlaufzeit des Darlehens über diese Konditionen eine neue Vereinbarung zu treffen (OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 24.01.2007 - 9 U 5/06, VuR 2007, 152).
  • LG Frankfurt/Oder, 29.08.2007 - 14 O 393/06

    Darlehensvertrag als Haustürgeschäft: Unkenntnis der Bank von der

    Insofern weicht der hier zur Entscheidung anstehende Fall auch von dem von der Beklagten zitierten und dem OLG Frankfurt (OLG Frankfurt (Main) VUR 2007, 152) entschiedenen Fall ab, da dort der Ausgangsdarlehensvertrag ohne weiteres mit Ablauf der Zinsbindung auslief.
  • LG Limburg, 09.09.2020 - 1 O 380/19
    Im Unterschied dazu wird im Rahmen einer unechten Abschnittsfinanzierung dem Darlehensnehmer von Anfang an ein langfristiges Recht zur Nutzung des überlassenen Kapitals eingeräumt, die Nutzungskonditionen jedoch werden bloß für einen Teil dieses Zeitraums verbindlich vereinbart, so dass vor Ablauf der Gesamtlaufzeit des Darlehens über die Konditionen eine neue Vereinbarung getroffen werden muss ( OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 24.01.2007 ? 9 U 5/06 bei Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.10.2006 - 9 U 5/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6354
OLG Köln, 24.10.2006 - 9 U 5/06 (https://dejure.org/2006,6354)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.10.2006 - 9 U 5/06 (https://dejure.org/2006,6354)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Oktober 2006 - 9 U 5/06 (https://dejure.org/2006,6354)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Rechtschutzversicherers zum Tragen der im Zusammenhang mit der einverständlichen Erledigung eines Rechtschutzversicherungsvertrages entstandenen Kosten; Wirksamkeit der Kündigung eines Rechtsschutzversicherungsvertrages; Entfallen der Annahme von Arglist ...

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § ... 288; ; BGB § 291; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2 1. Alt.; ; VVG § 22; ; VVG § 16; ; ARB 2000 § 2; ; ARB 2000 § 4; ; ARB 2000 § 5; ; ARB 2000 § 5 Abs. 3 b; ; ARB 75 § 2 Abs. 3 a 1. Alt.; ; ZPO § 98; ; ZPO § 543

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 2000 § 5 Abs. 3 b; VVG § 16; VVG § 22; BGB § 123
    Treuwidriges Berufen auf Begrenzung der Kostenübernahme bei rechtzeitiger Information des Versicherers über Vergleichsabschluss mit Widerrufsvorbehalt

  • rechtsportal.de

    ARB (2000) § 5 III b; VVG § 22 § 16
    Nichtangabe der Kündigung eines Vorversicherers bei wechselseitigen Kündigungen - treuwidrige Berufung auf Begrenzung der Kostenübernahme für Vergleich bei Untätigkeit der Versicherung trotz rechtzeitiger Information durch Prozessbevollmächtigten des Versicherungsnehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 685
  • VersR 2007, 101
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 29.01.1991 - 8 U 244/89

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ; Anforderungen an einen Unfall; Eintritt

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2006 - 9 U 5/06
    Im Übrigen ist anerkannt, dass die Annahme von Arglist entfallen kann, wenn der Versicherungsnehmer Antragsfragen missversteht (vgl. Prölss in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 22 Rn 9; siehe auch OLG Frankfurt, VersR 1992, 41).
  • BGH, 16.06.1977 - IV ZR 97/76

    Erstattung von infolge eines Vergleichs entstandener Prozesskosten aufgrund eines

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2006 - 9 U 5/06
    Die Regelung will - wie auch die frühere Bestimmung - verhindern, dass der Versicherungsnehmer zu lasten der Versichertengemeinschaft Kostenzugeständnisse macht, um die Gegenpartei zu einem Entgegenkommen in der Hauptsache zu veranlassen (vgl. BGH, VersR 1977, 809; Prölss/Armbrüster, a.a.O., § 2 Rn. 21 ff).
  • OLG Celle, 24.09.2009 - 8 U 99/09

    Leistungsfreiheit des Wohngebäudeversicherers wegen Gefahrerhöhung bei

    Wenn es hier zu Unklarheiten darüber kam, ob mit der P. noch ein Vertrag besteht oder dieser wegen fehlender Prämienzahlungen oder aus anderen Gründen nicht mehr existierte, die Klägerin darauf hin, was von der Beklagte nicht bestritten wird, zumindest auch ein Kündigungsschreiben an die P. schickte, so kann es auf dieser Grundlage nicht als arglistig angesehen werden, wenn sie dann wegen dieser Unsicherheiten im Antrag angibt, der Vertrag sei von ihr gekündigt worden (vgl. auch OLG Köln VersR 2007, 101 zur fehlenden Anzeigepflichtverletzung bei wechselseitigen Kündigungen).
  • LG Münster, 08.10.2018 - 15 S 12/18

    Rückzahlung der geleisteten Verfahrenskosten aufgrund des

    Es gibt danach keinen Rechtssatz dahin, dass der Rechtsschutzversicherer die Übernahme der Kosten bei vereinbarter Kostenaufhebung nicht verweigern darf (OLG Köln, Urteil vom 24. Oktober 2006 - 9 U 5/06).
  • LG Hagen, 17.05.2017 - 10 O 207/16
    Ob die Antragsfrage in dem hier vorliegenden Fall objektiv unklar ist, kann allerdings vor dem Hintergrund dahinstehen, dass bei einer objektiven Eindeutigkeit der Vorsatz entfällt, wenn der Versicherungsnehmer sie gleichwohl missversteht (OLG Köln, Urteil vom 24.10.2006, Az. 9 U 5/06, zitiert nach juris; Prölls/Martin, Kommentar zum VVG, 2. Aufl. 2010, § 22 Rn. 4).
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