Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.06.2006 - I-9 U 9/06   

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https://dejure.org/2006,11595
OLG Düsseldorf, 12.06.2006 - I-9 U 9/06 (https://dejure.org/2006,11595)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.06.2006 - I-9 U 9/06 (https://dejure.org/2006,11595)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juni 2006 - I-9 U 9/06 (https://dejure.org/2006,11595)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.12.2006 - 9 U 9/06   

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https://dejure.org/2006,24542
OLG Brandenburg, 21.12.2006 - 9 U 9/06 (https://dejure.org/2006,24542)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.12.2006 - 9 U 9/06 (https://dejure.org/2006,24542)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 9 U 9/06 (https://dejure.org/2006,24542)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ausgleich der bei der Durchführung von Baumaßnahmen an gemeinsamen Grundeigentum mittlerweile geschiedener Eheleute entstandenen Kosten ; Befugnis eines Ehepartners zur alleinigen Beauftragung von Bauarbeiten an gemeinsamen Grundeigentum; Befugnis zur einseitigen ...

  • OLG Brandenburg PDF
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 11.11.1998 - 7 U 103/98

    Abfindungsanspruch des Erben eines Gesellschafters für Ausscheiden aus der GmbH;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2006 - 9 U 9/06
    Dabei kann anstelle eines anspruchsvereitelnden Tuns des Verpflichteten auch ein Unterlassen in Betracht kommen, wenn eine Rechtspflicht zu einem bestimmten Handeln besteht (Brandenburgisches OLG NJW-RR 2000, 766, 767).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2009 - L 9 U 9/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,116230
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2009 - L 9 U 9/06 (https://dejure.org/2009,116230)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.10.2009 - L 9 U 9/06 (https://dejure.org/2009,116230)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. Oktober 2009 - L 9 U 9/06 (https://dejure.org/2009,116230)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachten - Beweis - Beweisverwertungsverbot -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2009 - L 9 U 9/06
    Soweit sich die Berufungsbeklagte auf beratungsärztliche Stellungnahmen des Dr. Dr. T. berufe, werde auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 05. Februar 2008 (Az.: B 2 U 8/07 R) verwiesen.

    Wie das BSG in der vom Berufungskläger zitierten Entscheidung vom 05. Februar 2008 (Az. B 2 U 8/07) ausgeführt hat, ist die vorwiegend datenschutzrechtliche Standards sichernde Regelung des § 200 Abs. 2 SGB VII zum Begriff des Gutachtens eng auszulegen und betrifft nur "umfassende Gutachten", nicht jedoch bloße Stellungnahmen von Beratungsärzten (vgl Rdrn. 19, 20 und 26 des Urteils).

    Dabei ist diese Beratungsmöglichkeit nicht auf bedienstete Ärzte beschränkt, nach Abschluss eines Dienst- oder Beratungsvertrages werden Beratungsärzte als Teil des Unfallversicherungsträgers tätig (vgl. Urteil vom 05.02.2008, B 2 U 8/07 R, Rdrn. 39 bis 41).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2003 - L 9 U 205/01

    Anspruch auf Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2009 - L 9 U 9/06
    Als wesentliche Ursache oder Mitursache für einen Körperschaden kann vielmehr ein Arbeitsunfall nur dann anerkannt werden, wenn anhand der geltenden naturwissenschaftlichen Lehrmeinung im individuellen Einzelfall ein konkreter Wirkungsmechanismus nachvollzogen werden kann, über den der Arbeitsunfall den Körperschaden herbeigeführt hat, und wenn dabei aus naturwissenschaftlicher Sicht die Gründe, die für den Ablauf gerade dieser Ursachenkette sprechen, gegenüber den eventuell hiergegen sprechenden Gründen, die namentlich auch in möglichen konkurrierenden Ursachen liegen können, überwiegen (vgl. Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 8 SGB VII Rdnr. 10.1 m.w.N.; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 26. Juni 2003, Az.: L 9 U 205/01).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 14/9 U 93/12
    Dem Senat haben außer den Prozessakten zu diesem und dem abgeschlossenen Vorverfahren (L 9 U 9/06) die Verwaltungsunterlagen der Beklagten vorgelegen.

    Zu Recht hat bereits der 9. Senat des LSG in seinem Urteil vom 30. Oktober 2009 - L 9 U 9/06 - darauf hingewiesen, dass diese Gutachter bzw. Sachverständigen völlig außer Acht gelassen haben, dass der Kläger in zeitlichem Zusammenhang mit dem Unfallereignis im Rahmen der kurz danach erfolgten Implantation eines Herzschrittmachers eine Sepsis mit Staphylokokkenbefall erlitten hat, wodurch er in eine lebensbedrohliche Situation mit der Notwendigkeit weiterer operativer Eingriffe (Herausnahme des Schrittmachers und spätere Neuimplantation) geraten war.

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