Rechtsprechung
BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Tariffähigkeit der CGZP
- openjur.de
Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage und einer entscheidungserheblichen Divergenz; absoluter Revisionsgrund der nicht ordnungsgemäßen Vertretung
- Bundesarbeitsgericht
Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage und einer entscheidungserheblichen Divergenz - absoluter Revisionsgrund der nicht ordnungsgemäßen Vertretung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 72 Abs 2 Nr 2 ArbGG, § 72 Abs 2 Nr 3 Halbs 1 ArbGG, § 72a Abs 3 S 2 Nr 2 ArbGG, § 72a Abs 3 S 2 Nr 3 ArbGG, § 92a ArbGG
Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage und einer entscheidungserheblichen Divergenz - absoluter Revisionsgrund der nicht ordnungsgemäßen Vertretung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde
- hensche.de
Tarifvertrag, Tariffähigkeit, CGZP, Zeitarbeit
- rewis.io
Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage und einer entscheidungserheblichen Divergenz - absoluter Revisionsgrund der nicht ordnungsgemäßen Vertretung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 72; ArbGG § 72a
Nichtzulassungsbeschwerde; Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - rechtsportal.de
ArbGG § 72 ; ArbGG § 72a
Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- beck-blog (Kurzinformation)
CGZP war nie tariffähig
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
K.O. in der dritten Runde (Teil 2): CGZP bleibt nicht tariffähig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Tarifverträge in der Zeitarbeit - die unendliche Geschichte der CGZP ist zuende
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Tariffähigkeit der CGZP
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Auch keine Tarifunfähigkeit der CGZP in der Vergangenheit
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Tariffähigkeit der CGZP
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
CGZP war nie tariffähig
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Tariffähigkeit der CGZP
- juve.de (Kurzinformation)
CGZP nicht tariffähig: Leiharbeitnehmer mit DGB erfolgreich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zur Tariffähigkeit der CGZP
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
CGZP zu keinem Zeitpunkt tariffähig - BAG bestätigt Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg zur fehlenden Tariffähigkeit der CGZP
- 123recht.net (Kurzinformation)
Zeitarbeitsgewerkschaft CGZP war nie tariffähig
Besprechungen u.ä. (4)
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsanmerkung)
CGZP: Welche Folgen hat das Erfurter Machtwort zur Tarifunfähigkeit?
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Zeitarbeitsunternehmen sollen nachzahlen: Das teure Vertrauen der Personalvermittler
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
BAG stellt fehlende Tariffähigkeit der CGZP auch für 2004 bis 2009 fest
- osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)
Leiharbeitsbranche in Not - Die CGZP war nie tariffähig
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 10.12.2008 - 6 Ca 1097/08
- ArbG Berlin, 30.05.2011 - 29 BV 13947/10
- ArbG Mainz, 29.06.2011 - 6 Ca 1097/08
- ArbG Detmold, 14.07.2011 - 3 Ca 1698/10
- ArbG Berlin, 26.07.2011 - 29 BV 13947/10
- LAG Hamm, 28.09.2011 - 1 Ta 500/11
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1338/11
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1368/11
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1395/11
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1612/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 10 Sa 453/11
- BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12
- BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11
- BAG, 11.07.2012 - 1 AZB 25/12
- BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12
Papierfundstellen
- MDR 2012, 14
- BB 2012, 1471
Wird zitiert von ... (86) Neu Zitiert selbst (15)
- BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation
Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12
Diese Grundsätze hat der Senat ausdrücklich auch in einem Verfahren über die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung herangezogen (14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 32, AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 6 = EzA TVG § 2 Nr. 31) .Die Rechtsbeschwerde ist auch nicht wegen der vom BAP auf Seite 26 der Beschwerdebegründung formulierten Rechtsfrage nach der Zulässigkeit der Heranziehung der Rechtssätze über die Tariffähigkeit von Spitzenorganisationen nach § 2 Abs. 3 TVG aus der Senatsentscheidung vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 6 = EzA TVG § 2 Nr. 31) zuzulassen.
c) Die vom BAP aufgeworfene Rechtsfrage ist überdies durch den Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - Rn. 63, AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 6 = EzA TVG § 2 Nr. 31) als geklärt anzusehen.
- BGH, 30.10.2002 - XII ZR 345/00
Umfang der Rechtskraft eines Urteils im Ehelichkeitsanfechtungsverfahren
Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12
Deren unterbliebene Beteiligung führt indes nicht zum Vorliegen des absoluten Revisionsgrundes aus § 547 Nr. 4 ZPO, wie der BAP unter Bezugnahme auf eine im Ehelichkeitsanfechtungsverfahren ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (30. Oktober 2002 - XII ZR 345/00 - NJW 2003, 585) geltend macht (Seite 59 f. der Beschwerdebegründung) . - BVerwG, 06.04.2011 - 6 PB 20.10
Unterbliebene Beteiligung in den Tatsacheninstanzen; absoluter Revisionsgrund; …
Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12
Auf diesen Verfahrensmangel kann sich im Beschlussverfahren aber nur derjenige Beteiligte berufen, dessen ordnungsgemäße Vertretung im Prozess unterblieben ist (BVerwG 6. April 2011 - 6 PB 20/10 - zu 1 der Gründe, NZA-RR 2011, 447) .
- BAG, 27.10.1998 - 9 AZN 575/98
Divergenzbeschwerde - mehrfache Begründung
Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12
Eine entscheidungserhebliche Divergenz iSd. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG liegt nicht vor, wenn der divergierende Rechtssatz nur in einer Hilfs- oder weiteren Begründung enthalten ist (BAG 27. Oktober 1998 - 9 AZN 575/98 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 39) . - BAG, 02.11.1960 - 1 ABR 18/59
Aussetzung des Verfahrens - Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation - …
Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12
Der angezogene Rechtssatz aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 2. November 1960 (- 1 ABR 18/59 - AP ArbGG 1953 § 97 Nr. 1) divergiert nicht mit den auf Seite 56 der Beschwerdebegründung wiedergegebenen Ausführungen des Landesarbeitsgerichts im anzufechtenden Beschluss. - BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
Rügeverkümmerung
Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12
Soweit schutzfähiges Vertrauen vorliegen sollte, kann diesem erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung getragen werden (BVerfG 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - zu B III 1 der Gründe, BVerfGE 122, 248) . - BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06
Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher …
Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12
Allerdings schreibt die Verfassung eine bestimmte Auslegungsmethode oder gar eine reine Wortinterpretation nicht vor (vgl. BVerfG 2. Senat 2. Kammer 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06, 2 BvR 469/07 - zu B II 2 b der Gründe, NJW 2012, 669) . - LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation
Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12
Die Beschwerden der zu 36 bis 67 sowie 70 bis 94 beteiligten Arbeitgeberinnen und des zu 7 beteiligten Arbeitgeberverbandes gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 - 24 TaBV 1285/11, 24 TaBV 1338/11, 24 TaBV 1368/11, 24 TaBV 1395/11, 24 TaBV 1612/11 - werden zurückgewiesen. - BAG, 05.12.2007 - 7 ABR 72/06
Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes auf ein von einem Mitglied des …
Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12
Sie verkennt überdies, dass die subjektive Antragshäufung im Beschlussverfahren keine "Nebenintervention" iSd. §§ 66 ff. ZPO darstellt, die nach § 80 Abs. 2 Satz 1 letzter Halbs. ArbGG in Angelegenheiten aus dem BetrVG gemäß § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG durch die Verfahrensregelungen in §§ 81, 83 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 ArbGG ausgeschlossen wird (BAG 5. Dezember 2007 - 7 ABR 72/06 - Rn. 25, BAGE 125, 100) . - BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 41/04
Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft
Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12
Der Senat hat entschieden, dass die Antragsteller auch im Verfahren nach § 97 ArbGG ihr Begehren im Wege der subjektiven Antragshäufung verfolgen können (27. September 2005 - 1 ABR 41/04 - Rn. 24, BAGE 116, 45) , wobei die einzelnen Prozessvoraussetzungen für sämtliche Antragsteller getrennt zu prüfen sind (13. März 2007 - 1 ABR 24/06 - Rn. 19, BAGE 121, 362) . - BAG, 15.03.2011 - 9 AZN 1232/10
Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Entscheidungserheblichkeit
- BAG, 13.06.2006 - 9 AZN 226/06
Grundsatzbeschwerde
- BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 14/03
Antragsbefugnis bei Streit über Tarifzuständigkeit einer Vereinigung
- BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06
Rechtliches Interesse an Entscheidung über Tarifzuständigkeit
- BAG, 18.03.2010 - 2 AZN 889/09
Nichtzulassungsbeschwerde - Alternativbegründung in Berufungsurteil
- BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung …
bb) Das BVerfG hat eine gegen die Erstreckung der Feststellung, dass die CGZP nicht tariffähig ist und damit keine wirksamen Tarifverträge abschließen kann, auf Zeiträume vor dem Beschluss des BAG vom 14.12.2010 gerichtete und im Hinblick auf einen vermeintlichen Vertrauensschutz - im Wesentlichen mit denselben Argumenten wie die vorliegende Revision - begründete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da sie offensichtlich unbegründet war (BVerfG [Kammer] Nichtannahmebeschluss vom 25.4. 2015 - 1 BvR 2314/12 - NJW 2015, 1867 = NZA 2015, 757; die Beschwerde richtete sich gegen BAG Beschluss vom 23.5. 2012 - 1 AZB 58/11 - AP Nr. 18 zu § 97 ArbGG 1979 = NZA 2012, 623; BAG Beschluss vom 22.5. 2012 - 1 ABN 27/12). - BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")
a) Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) . - BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11
Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren
Nach der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerden gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) durch Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Mai 2012 (- 1 ABN 27/12 -) steht rechtskräftig fest, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) auch im zeitlichen Geltungsbereich ihrer Satzungen vom 11. Dezember 2002 und vom 5. Dezember 2005 nicht tariffähig war.Die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 22. Mai 2012 (- 1 ABN 27/12 -) zurückgewiesen.
Diese Entscheidung hat mit der Zurückweisung der dagegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde durch den Senatsbeschluss vom 22. Mai 2012 (- 1 ABN 27/12 -) Rechtskraft erlangt.
- BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die rückwirkende Feststellung der …
Die insoweit angegriffenen Beschlüsse des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 - 24 TaBV 1285/11 u. a. - und des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 - betreffen die Tariffähigkeit der CGZP am 29. November 2004, 19. Juni 2006 und 9. Juli 2008.Das Bundesarbeitsgericht wies die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde mit Beschluss vom 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 - zurück.
Aufgrund der Beschlüsse des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 - 24 TaBV 1285/11 u. a. - und des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 - stehe die fehlende Tariffähigkeit der CGZP auch für die vom Arbeitsgericht im Aussetzungsbeschluss als entscheidungserheblich angesehenen Zeitpunkte rechtskräftig fest.
- SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12
Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung - …
Dazu, dass zwischenzeitlich auch bereits mehrere Entscheidungen des BAG (Beschlüsse vom 22.05.2012, 1 ABN 27/12, 1 AZB 67/11 und 1 AZB 58/11 sowie vom 23.05.2012, 1 AZB 67/11 und 1 AZB 58/11) zur Frage der auch rückwirkenden Tarifunfähigkeit der CGZP vorlagen, machte die Beklagte im Widerspruchsbescheid selbst keine weiteren Ausführungen.Zum geltend gemachten Vertrauensschutz sei noch ausgeführt, dass die Entscheidung des BAG vom 14.12.2010, 1 ABR 19/10 - und auch der Beschluss des BAG vom 22.05.2012, 1 ABN 27/12 - die Tariffähigkeit der CGZP nicht erst beendeten, sondern diese lediglich - auch für die Vergangenheit - deklaratorisch feststellten.
Letzteres ist unabhängig von den Beschlüssen des BAG vom 22./23.05.2012 (1 ABN 27/12, 1 AZB 67/11 und 1 AZB 58/11), mit denen die Tarifunfähigkeit der CGZP zwischenzeitlich und insgesamt auch für die Vergangenheit festgestellt ist und den jüngsten Urteilen des BAG vom 13.03.2013 (5 AZR 954/11, 5 AZR 146/12, 5 AZR 242/12, 5 AZR 294/12 und 5 AZR 424/12) mit der die Kammer überzeugenden, nachfolgenden arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bereits im Zeitpunkt der Erteilung des Ausgangsbescheides der Fall gewesen, mit der Folge, dass die hier betroffenen Arbeitnehmer aufgrund des Equal-Pay-Grundsatzes höhere Entgeltansprüche gehabt hätten, die wiederum der Beitragspflicht unterlegen hätten, ohne dass es mit der sozialgerichtlichen Rechtsprechung darauf ankäme, ob sich diese Entgeltansprüche durch die Arbeitnehmer rückwirkend arbeitsrechtlich realisieren ließen, da insoweit für das Entstehen von Beitragsansprüchen allein auf das tatsächlich geschuldete Arbeitsentgelt abzustellen ist, ohne dass es im vorliegenden Beitragsstreit einer Aussetzung des Verfahrens etwa analog § 97 Abs. 5 ArbGG bedurft hätte.
Abgesehen davon, dass sogar die Änderung einer ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes grundsätzlich unbedenklich ist, wenn sie hinreichend begründet ist und sich im Rahmen einer vorhersehbaren Entwicklung hält, hat das BAG mit seinem Beschluss vom 14.12.2010 seine Rechtsprechung nicht geändert (so ausdrücklich BAG, Beschluss vom 22.05.2012, 1 ABN 27/12 Rn. 25).
Hinzu kommt weiterhin, dass das BAG mit seinem auch bereits vom SG Duisburg in Bezug genommenen Beschluss vom 22.05.2012, 1 ABN 27/12 die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11 u.a., zurückgewiesen hat und mit weiteren Beschlüssen vom 23.05.2012, 1 AZB 67/11 und 1 AZB 58/11 ausführt, dass der Streitgegenstand eines nach § 97 Abs. 5 Satz 2 ArbGG eingeleiteten Verfahrens über die Tariffähigkeit oder die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung neben dem im Beschlusstenor bezeichneten Zeitpunkt weitere Zeiträume erfasst, wenn die in § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG genannten Eigenschaften in diesen - wie hier - nur einheitlich beurteilt werden können und nach der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerden gegen den vorgenannten Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg vom 09.01.2012 insoweit rechtskräftig feststeht, dass die CGZP auch im zeitlichen Geltungsbereich ihrer Satzungen vom 11.12.2002 und vom 05.12.2005, also von Anfang an, nicht tariffähig war, womit nicht nur die vorgenannte arbeitsgerichtliche Rechtsprechung im Ergebnis bestätigt wird, sondern das BAG selbst auch nochmals klarstellt, dass bereits sein Beschluss vom 14.12.2010 nicht nur zukunftsbezogen, sondern seinerseits bereits vergangenheitsbezogen galt und Vertrauensschutz aus den dargestellten Gründen auch entgegen der vom LSG Schleswig-Holstein im einstweiligen Rechtsschutz (Beschlüsse vom 20.04.2012, L 5 KR 9/12 B ER und L 5 KR 20/12 B ER sowie vom 25.06.2012 - L 5 KR 81/12 B ER) noch herangezogenen arbeitsrechtlichen Auffassung insoweit nicht zur Anwendung gelangen konnte.
"a) Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302), dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 -1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (…vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1AZB 58/11 - Rn. 12;… 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7).
- BVerfG, 10.03.2014 - 1 BvR 1104/11
Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die …
Schließlich seien in einem späteren Verfahren nach § 97 ArbGG zur vergangenheitsbezogenen Feststellung der Tariffähigkeit der CGZP auch betroffene Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vom Landesarbeitsgericht beteiligt worden, was das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde nicht beanstandet habe (Hinweis auf BAG, Beschluss vom 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -, juris).Die restriktive Handhabung der Beteiligung im Ausgangsverfahren steht nicht im Widerspruch zur Beteiligung einzelner Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Verfahren 1 ABN 27/12, in dem die Tariffähigkeit der CGZP am 29. November 2004, 16. Juni 2006 und 9. Juli 2008 untersucht und rechtskräftig verneint worden ist.
In diesem Verfahren haben das Landesarbeitsgericht (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Januar 2012 - 24 TaBV 1285/11 - u.a., juris) und das Bundesarbeitsgericht (vgl. BAG, Beschluss vom 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -, juris) einzelne Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber förmlich beteiligt.
- BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12
Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt …
Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) . - BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast
Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) . - LSG Baden-Württemberg, 17.05.2017 - L 5 R 1109/14
CGZP-Tarifverträge: Verjährungsfrist und Verjährungshemmung bei Betriebsprüfungen
Das BAG habe mit Beschluss vom 22.05.2012 die dagegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen und in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die aufgeworfenen Rechtsfragen durch den Senatsbeschluss vom 14.12.2010 als geklärt anzusehen seien und der Senat die Wirkung der Rechtssätze in diesem Beschluss nicht auf die Zukunft beschränkt, sondern diese entsprechend dem Verfahrensgegenstand für die Beurteilung der Tariffähigkeit der C. herangezogen habe (BAG, Beschluss vom 22.05.2012, - 1 ABN 27/12 -, in juris).Dies habe das BAG in seinen Beschlüssen vom 22./23.05.2013 (richtig: 2012) (1 ABN 27/12 u.a., in juris) klargestellt.
Da die endgültige Klärung der Tarif(un)fähigkeit der C. für die Vergangenheit erst durch die Beschlüsse des BAG vom 22./23.05.2012 (1 ABN 27/12 und 1 AZB 58/11, beide a.a.O.) erfolgt sei, habe das SG vor diesem Zeitpunkt nicht einfach unterstellen dürfen, ihre Geschäftsführung habe die Rückwirkung der Entscheidung für möglich gehalten und das Nichtabführen der Beiträge ab Dezember 2005 billigend in Kauf genommen.
- BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung
Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) . - BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 242/12
Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")
- BGH, 22.12.2016 - IX ZR 259/15
Revisionszulassung: Geltendmachung des Zulassungsgrundes der unzureichenden …
- BAG, 15.10.2012 - 5 AZN 1958/12
Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsfrage - Entscheidungserheblichkeit
- SG Detmold, 29.01.2014 - S 6 R 1181/12
Leiharbeitsfirma muss Gesamtsozialversicherungsbeiträge wegen Tarifunfähigkeit …
- BAG, 17.11.2015 - 1 ABN 39/15
Nichtzulassungsbeschwerde
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2019 - L 8 R 758/17
Rechtmäßigkeit einer Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen nach …
- LAG Düsseldorf, 18.03.2013 - 9 Sa 1585/12
Arbeitsentgelt (Equal Pay); Fehlender Vertrauensschutz des Verleihers
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2015 - L 8 R 213/13
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen auf der Grundlage des geschuldeten …
- LAG Düsseldorf, 11.03.2013 - 9 Sa 30/13
Arbeitsentgelt (Equal Pay); Vertrauensschutz des Verleihers bei Unklarheit der …
- LAG Düsseldorf, 07.12.2018 - 10 Sa 995/17
Arbeitnehmerüberlassung; Equal-pay; Einheitstarifvertrag; mehrgliedriger …
- LAG Berlin-Brandenburg, 22.08.2012 - 4 Sa 960/12
Tariffähigkeit der CGZP- Vertrauensschutz - Tarifvertrag ex tunc unwirksam
- LAG München, 19.12.2012 - 10 Sa 609/12
Equal-pay, Bezugnahmeklausel
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2012 - L 8 R 197/12
Personaldienstleistungsunternehmen
- LAG Hessen, 13.03.2020 - 14 Sa 883/19
1. Die Darlegungspflicht für den Beginn einer Ausschlussfrist liegt beim …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2015 - L 8 R 488/14
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen von einem …
- SG Wiesbaden, 27.04.2015 - S 8 R 259/12
Die Beteiligten streiten darum, ob die Beklagte im Rahmen einer Betriebsprüfung …
- LG Bochum, 28.05.2014 - 4 O 39/14
Schadensersatz wegen vorsätzlich unterlassener Abführung von …
- LSG Hessen, 23.04.2012 - L 1 KR 95/12
Betriebsprüfung - Beitragsnacherhebung - keine Rücknahme des zuvor ergangenen …
- BAG, 24.01.2017 - 3 AZN 822/16
Auslegung von Versicherungsbedingungen - Rechtsfrage
- LSG Sachsen, 22.03.2013 - L 1 KR 14/13
Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen auf Grund …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2012 - L 8 R 382/12
Rentenversicherung
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2012 - 9 Sa 24/12
Equal-Pay-Ansprüche eines Leiharbeitnehmers - Bezugnahmeklausel - tarifliche …
- LAG Hamm, 04.11.2022 - 19 Sa 565/22
Zulässigkeit einer Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil; Rechtmäßigkeit …
- SG Duisburg, 14.06.2012 - S 10 R 547/12
Rentenversicherung
- BVerwG, 01.11.2016 - 5 PB 2.16
Einbeziehung arbeitnehmerähnlicher Personen durch § 18a Abs. 5 RadioBRG BR 2008
- LAG Hamm, 22.08.2012 - 3 Sa 1851/11
Gewährungvon Arbeitsbedingungen nach dem equal-pay-Gebot - Tarifgemeinschaft …
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2012 - 3 Sa 134/12
Equal Pay - Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers gegen den Entleiher - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 7 Sa 378/13
Ausschlussfrist - equal-pay-Anspruch - vergleichbarer Arbeitnehmer
- SG Dresden, 15.05.2013 - S 15 KR 817/12
Verpflichtung eines Unternehmens im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung zur …
- LAG Nürnberg, 02.05.2012 - 2 Sa 516/11
Equal-pay - Beginn einer vereinbarten Ausschlussfrist - Günstigkeitsvergleich …
- SG Karlsruhe, 28.01.2014 - S 16 R 4136/12
Beitragsnachforderungen aufgrund von Equal pay-Ansprüchen nach der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2012 - L 8 R 630/12
Rentenversicherung
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.06.2012 - 24 Sa 213/12
Equal pay - CGZP - nichtiger Tarifvertrag - Vertrauensschutz - intransparente …
- LAG Niedersachsen, 08.10.2012 - 13 Sa 1532/11
Auskunftsanspruch zur Differenzlohnklage eines Leiharbeitnehmers aufgrund …
- LAG Niedersachsen, 01.08.2012 - 16 Sa 654/11
Ansprüche eines Leih-Arbeitnehmers auf equal-pay
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2018 - L 8 R 911/17
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2012 - 5 Sa 248/11
Anspruch auf gleiches Entgelt für einen Leiharbeitnehmer wegen fehlender …
- BVerwG, 02.04.2019 - 5 PB 18.18
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in einer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2012 - L 8 R 163/12
Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen für Leiharbeitnehmer im Rahmen …
- BVerwG, 25.07.2019 - 5 PB 19.18
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in einer …
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2017 - L 5 R 2789/15
- LAG Nürnberg, 06.11.2014 - 5 Sa 105/13
Vergütung Leiharbeitnehmer - Equal-Pay-Prinzip
- LAG Hamm, 22.08.2013 - 3 Sa 423/12
Arbeitsbedingungen nach dem equalpay-Gebot
- LAG Schleswig-Holstein, 04.10.2012 - 5 Sa 402/11
Bezugnahmeklausel auf mehrgliedrige CGZP-Tarifverträge - Verstoß gegen …
- LAG Hessen, 09.04.2013 - 13 Sa 1608/12
Guter Glaube an Tariffähigkeit - einmonatige Ausschlussfrist - vergleichbare …
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2012 - 8 Sa 1226/12
Equal Pay - fehlende Vereinbarung eines abweichenden Tarifvertrages - …
- LAG Düsseldorf, 28.06.2012 - 15 Sa 228/12
Tarifvertragsrecht; Vertrauensschutz in die Tariffähigkeit
- SG Detmold, 21.10.2014 - S 22 R 424/12
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund einer Betriebsprüfung
- LAG Nürnberg, 07.08.2013 - 4 Sa 37/12
Vergütung - Leiharbeitnehmer - "Equal-Pay-Prinzip"
- SG Dresden, 15.05.2013 - S 15 KR 440/12
Verpflichtung eines im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung tätigen Unternehmens …
- LAG Köln, 19.12.2012 - 13 Sa 673/12
Equal-pay; CGZPO/AMP-TVe; Ausschlussfristen
- ArbG Offenbach, 17.10.2012 - 4 Ca 215/12
Arbeitnehmerüberlassung; Ausschlussfristen; CGZP; Darlegungs- und Beweislast; …
- LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2012 - 5 Sa 499/11
CGZP, Leiharbeitnehmer, Equal-Pay-Grundsatz, Equal-Pay-Anspruch, …
- SG Detmold, 21.10.2014 - S 22 R 923/12
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund einer Betriebsprüfung
- LSG Baden-Württemberg, 15.04.2014 - L 4 R 3716/13
- LAG Hessen, 22.04.2013 - 7 Sa 1148/12
CGZP - Equal Pay; CGZP - Equal Pay
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.11.2012 - 10 Sa 1405/12
Equal Pay - Tariffähigkeit der CGZP - Fälligkeit - Ausschlussfrist
- LAG Sachsen, 19.06.2012 - 1 Sa 105/12
Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussklausel
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2012 - 10 Ta 70/12
Prozesskostenhilfe - Equal-Pay Anspruch eines Leiharbeitnehmers - Tariffähigkeit …
- SG Aachen, 31.01.2013 - S 8 R 808/12
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Entleihung von …
- LAG Hamm, 14.11.2012 - 3 Sa 600/12
Unwirksamkeit der Tarifverträge der CGZP
- LAG Hamm, 15.05.2013 - 3 Sa 1792/12
Unwirksamkeit der Tarifverträge der CGZP
- LAG Köln, 08.03.2013 - 9 Sa 720/12
- SG Hannover, 03.08.2012 - S 64 R 629/12
- LAG Baden-Württemberg, 04.07.2012 - 10 Sa 104/11
Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag der CGZP - equal-pay-Gebot - …
- LAG Hamburg, 31.05.2012 - 8 Sa 21/12
Equal-pay-Anspruch - Wirksamkeit von Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag - …
- LSG Baden-Württemberg, 07.12.2012 - L 5 R 4080/12
- LAG Schleswig-Holstein, 04.10.2012 - 5 Sa 402/12
Vergütung, Equal-Pay-Grundsatz, Leiharbeitnehmer, Tarifvertrag, mehrgliedriger, …
- ArbG Stuttgart, 23.01.2013 - 11 Ca 654/11
Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers nach § 13 AÜG - Wirksamkeit des …
- LAG Hamm, 25.07.2012 - 3 Sa 415/12
- SG Detmold, 21.10.2014 - S 22 R 898/12
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund einer Betriebsprüfung
- SG Fulda, 23.08.2012 - S 3 R 167/12
Einzelfall von Beitragsnachforderungen als Folge der Tarifunfähigkeit der CGZP.
- ArbG Köln, 04.07.2012 - 20 Ca 7904/11
- ArbG Köln, 12.06.2012 - 11 Ca 5699/11
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 5 R 4744/15
- SG Augsburg, 21.05.2014 - S 13 R 1258/12
Arbeitnehmerüberlasser zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen …
Rechtsprechung
BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren
- openjur.de
Fehlende Tariffähigkeit der CGZP; Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren
- Bundesarbeitsgericht
Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 97 Abs 5 ArbGG, § 2a Abs 1 Nr 4 ArbGG, § 322 ZPO
Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren - Wolters Kluwer
Materielle Rechtskraft einer im Verfahren nach § 97 Abs. 5 ArbGG getroffenen Entscheidung; Identität des Streitgegenstands; Fehlende Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerkoalition [CGZP]; Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren
- Betriebs-Berater
Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren
- rewis.io
Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de
Materielle Rechtskraft einer im Verfahren nach § 97 Abs. 5 ArbGG getroffenen Entscheidung; Identität des Streitgegenstands; Fehlende Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerkoalition [CGZP]; Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- beck-blog (Kurzinformation)
CGZP war nie tariffähig
- lto.de (Kurzinformation)
Zur CGZP - Christliche Zeitarbeitstarife nie gültig
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
CGZP war nie tariffähig
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Tariffähigkeit der CGZP
- anwalt.de (Kurzinformation)
Eventuell doch Vertrauensschutz in Sachen CGZP-Beitragsnachforderungen?
- juve.de (Kurzinformation)
CGZP nicht tariffähig: Leiharbeitnehmer mit DGB erfolgreich
- 123recht.net (Kurzinformation)
Zeitarbeitsgewerkschaft CGZP war nie tariffähig
Besprechungen u.ä. (2)
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsanmerkung)
CGZP: Welche Folgen hat das Erfurter Machtwort zur Tarifunfähigkeit?
- osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)
Leiharbeitsbranche in Not - Die CGZP war nie tariffähig
Verfahrensgang
- ArbG Offenbach, 07.06.2011 - 4 Ca 12/11
- LAG Hessen, 08.11.2011 - 9 Ta 271/11
- BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11
Papierfundstellen
- NZA 2012, 625
- BB 2012, 1471
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation
Auszug aus BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11
Der Senat hat in seinem Beschluss vom 14. Dezember 2010 festgestellt, dass die CGZP im zeitlichen Geltungsbereich ihrer Satzung vom 8. Oktober 2009 weder als Gewerkschaft iSd. § 2 Abs. 1 TVG noch als Spitzenorganisation iSd. § 2 Abs. 3 TVG tariffähig war (- 1 ABR 19/10 - Rn. 93 f., AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 6 = EzA TVG § 2 Nr. 31) .b) Der Antragswortlaut im Verfahren - 1 ABR 19/10 - war auf die Feststellung gerichtet, dass die CGZP nicht tariffähig ist.
c) Die Antragsteller des Verfahrens - 1 ABR 19/10 - haben ihren Feststellungsantrag auf die Zeit ab dem 8. Oktober 2009 beschränkt.
- BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99
Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung
Auszug aus BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11
In einem solchen Fall ist die Einleitung eines erneuten Beschlussverfahrens durch die Parteien des ausgesetzten Verfahrens nach §§ 322, 325 Abs. 1 ZPO unzulässig (zu den Voraussetzungen für die Durchbrechung der Rechtskraft BAG 6. Juni 2000 - 1 ABR 21/99 - BAGE 95, 47) .a) Nach dem auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren anwendbaren § 322 Abs. 1 ZPO sind Beschlüsse der Rechtskraft fähig, soweit über den durch den Antrag erhobenen Anspruch entschieden ist (BAG 6. Juni 2000 - 1 ABR 21/99 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 95, 47) .
Aus diesem Grund sind alle Gerichte an einen in einem Verfahren nach § 97 ArbGG ergangenen Ausspruch über die Tariffähigkeit oder die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung gebunden, wenn diese Eigenschaften als Vorfrage in einem späteren Verfahren zu beurteilen sind, sofern nicht aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Rechtskraft endet (BAG 6. Juni 2000 - 1 ABR 21/99 - zu B II 4 a der Gründe, BAGE 95, 47) , was im Aussetzungsbeschluss näher zu begründen wäre.
- BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung
Auszug aus BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11
In subjektiver Hinsicht erfasst die Rechtskraft der Entscheidung über die Tariffähigkeit oder die Tarifzuständigkeit nicht nur die Personen und Stellen, die im jeweiligen Verfahren nach § 97 Abs. 2 iVm. § 83 Abs. 3 ArbGG angehört worden sind, sondern entfaltet Wirkung gegenüber jedermann (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 31, BAGE 117, 308; 6. Juni 2000 - 1 ABR 10/99 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 95, 36) .
- BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 55/08
Versetzung - Unterlassungsantrag - Streitgegenstand
Auszug aus BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11
Zur Bestimmung der Rechtskraftwirkung sind neben der Urteilsformel Tatbestand und Entscheidungsgründe, erforderlichenfalls auch das Parteivorbringen, ergänzend heranzuziehen (BAG 19. Januar 2010 - 1 ABR 55/08 - Rn. 15, BAGE 133, 75) . - BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 10/99
Voraussetzungen der Gewerkschaftseigenschaft
Auszug aus BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11
In subjektiver Hinsicht erfasst die Rechtskraft der Entscheidung über die Tariffähigkeit oder die Tarifzuständigkeit nicht nur die Personen und Stellen, die im jeweiligen Verfahren nach § 97 Abs. 2 iVm. § 83 Abs. 3 ArbGG angehört worden sind, sondern entfaltet Wirkung gegenüber jedermann (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 31, BAGE 117, 308; 6. Juni 2000 - 1 ABR 10/99 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 95, 36) . - BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 41/95
Rechtskraftwirkung im Beschlußverfahren
Auszug aus BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11
Die objektiven Grenzen der Rechtskraft des Entscheidungsgegenstandes werden durch den Streitgegenstand des vorangehenden Verfahrens bestimmt (BAG 20. März 1996 - 7 ABR 41/95 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 82, 291) . - BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 14/03
Antragsbefugnis bei Streit über Tarifzuständigkeit einer Vereinigung
Auszug aus BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11
Die Antragsbefugnis von Personen oder Stellen, die nach § 97 Abs. 5 Satz 2 ArbGG eine Entscheidung über die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberkoalition herbeiführen können, beschränkt sich dagegen auf die Vorfrage, wegen derer das Gericht sein Verfahren ausgesetzt hat (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 111, 164) . - LAG Hessen, 08.11.2011 - 9 Ta 271/11
Equal-Pay Anspruch eines Leiharbeitnehmers - Tariffähigkeit der CGZP vor dem …
Auszug aus BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 8. November 2011 - 9 Ta 271/11 - aufgehoben. - BAG, 01.02.1983 - 1 ABR 33/78
Arbeitnehmervereinigung
Auszug aus BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11
Dieser richtet sich nach dem zur Entscheidung gestellten Antrag (Klageziel) und dem zugehörigen Lebenssachverhalt (Klagegrund) , aus dem die begehrte Rechtsfolge hergeleitet wird (BAG 1. Februar 1983 - 1 ABR 33/78 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 41, 316) .
- BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")
a) Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) . - BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12
Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt …
Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) . - SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12
Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung - …
Dazu, dass zwischenzeitlich auch bereits mehrere Entscheidungen des BAG (Beschlüsse vom 22.05.2012, 1 ABN 27/12, 1 AZB 67/11 und 1 AZB 58/11 sowie vom 23.05.2012, 1 AZB 67/11 und 1 AZB 58/11) zur Frage der auch rückwirkenden Tarifunfähigkeit der CGZP vorlagen, machte die Beklagte im Widerspruchsbescheid selbst keine weiteren Ausführungen.Letzteres ist unabhängig von den Beschlüssen des BAG vom 22./23.05.2012 (1 ABN 27/12, 1 AZB 67/11 und 1 AZB 58/11), mit denen die Tarifunfähigkeit der CGZP zwischenzeitlich und insgesamt auch für die Vergangenheit festgestellt ist und den jüngsten Urteilen des BAG vom 13.03.2013 (5 AZR 954/11, 5 AZR 146/12, 5 AZR 242/12, 5 AZR 294/12 und 5 AZR 424/12) mit der die Kammer überzeugenden, nachfolgenden arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bereits im Zeitpunkt der Erteilung des Ausgangsbescheides der Fall gewesen, mit der Folge, dass die hier betroffenen Arbeitnehmer aufgrund des Equal-Pay-Grundsatzes höhere Entgeltansprüche gehabt hätten, die wiederum der Beitragspflicht unterlegen hätten, ohne dass es mit der sozialgerichtlichen Rechtsprechung darauf ankäme, ob sich diese Entgeltansprüche durch die Arbeitnehmer rückwirkend arbeitsrechtlich realisieren ließen, da insoweit für das Entstehen von Beitragsansprüchen allein auf das tatsächlich geschuldete Arbeitsentgelt abzustellen ist, ohne dass es im vorliegenden Beitragsstreit einer Aussetzung des Verfahrens etwa analog § 97 Abs. 5 ArbGG bedurft hätte.
Hinzu kommt weiterhin, dass das BAG mit seinem auch bereits vom SG Duisburg in Bezug genommenen Beschluss vom 22.05.2012, 1 ABN 27/12 die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11 u.a., zurückgewiesen hat und mit weiteren Beschlüssen vom 23.05.2012, 1 AZB 67/11 und 1 AZB 58/11 ausführt, dass der Streitgegenstand eines nach § 97 Abs. 5 Satz 2 ArbGG eingeleiteten Verfahrens über die Tariffähigkeit oder die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung neben dem im Beschlusstenor bezeichneten Zeitpunkt weitere Zeiträume erfasst, wenn die in § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG genannten Eigenschaften in diesen - wie hier - nur einheitlich beurteilt werden können und nach der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerden gegen den vorgenannten Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg vom 09.01.2012 insoweit rechtskräftig feststeht, dass die CGZP auch im zeitlichen Geltungsbereich ihrer Satzungen vom 11.12.2002 und vom 05.12.2005, also von Anfang an, nicht tariffähig war, womit nicht nur die vorgenannte arbeitsgerichtliche Rechtsprechung im Ergebnis bestätigt wird, sondern das BAG selbst auch nochmals klarstellt, dass bereits sein Beschluss vom 14.12.2010 nicht nur zukunftsbezogen, sondern seinerseits bereits vergangenheitsbezogen galt und Vertrauensschutz aus den dargestellten Gründen auch entgegen der vom LSG Schleswig-Holstein im einstweiligen Rechtsschutz (Beschlüsse vom 20.04.2012, L 5 KR 9/12 B ER und L 5 KR 20/12 B ER sowie vom 25.06.2012 - L 5 KR 81/12 B ER) noch herangezogenen arbeitsrechtlichen Auffassung insoweit nicht zur Anwendung gelangen konnte.
"a) Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302), dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 -1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (…vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7).
- BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast
Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) . - BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung
Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) . - BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 242/12
Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")
a) Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) . - LSG Baden-Württemberg, 17.05.2017 - L 5 R 1109/14
CGZP-Tarifverträge: Verjährungsfrist und Verjährungshemmung bei Betriebsprüfungen
Erst mit den Beschlüssen vom 23.05.2012 (- 1 AZB 58/11 und 1 AZB 67/11 -, beide in juris) sei die Tarifunfähigkeit auch für die Vergangenheit festgestellt worden. - OLG Naumburg, 09.09.2016 - 10 U 19/15
Unerlaubte Handlung: Schadenersatzanspruch der Einzugsstelle wegen Vorenthaltens …
Durch Beschluss vom 23. Mai 2012 zu 1 AZB 67/11 sprach das BAG aus, dass die in der Entscheidung vom 14. Dezember 2010 getroffene Feststellung den Zeitraum ab dem 8. Oktober 2009 erfasse. - LAG Hessen, 20.10.2016 - 9 TaBV 240/15
Wird die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer - neben weiteren …
Es müssen sich gerade diejenigen Tatsachen oder Rechtsgrundlagen geändert haben, die für die in der früheren Entscheidung ausgesprochene Rechtsfolge als maßgeblich angesehen worden sind ( BAG, Beschluss vom 6. Juni 2000 - 1 ABR 21/99, nach juris; BAG, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11, nach juris ).Ein (negativer) Feststellungsantrag über die fehlende Tariffähigkeit einer Arbeitnehmer- oder Arbeitgebervereinigung ist gegenwartsbezogen und erfasst grundsätzlich auch den Zeitraum ab seiner Rechtshängigkeit bis zur letzten Anhörung im Verfahren nach § 97 ArbGG ( BAG, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11, nach juris ).
- BAG, 24.07.2012 - 1 AZB 47/11
Tariffähigkeit - Tarifzuständigkeit - Aussetzung
Nach dem Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - Rn. 59, AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 6 = EzA TVG § 2 Nr. 31) und der in Rechtskraft erwachsenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. - DB 2012, 693) steht fest, dass die CGZP im zeitlichen Geltungsbereich ihrer Satzungen vom 11. Dezember 2002, 5. Dezember 2005 sowie vom 8. Oktober 2009 weder als Gewerkschaft nach § 2 Abs. 1 TVG noch als Spitzenorganisation nach § 2 Abs. 3 TVG tariffähig ist (BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 5, NZA 2012, 625; 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12, NZA 2012, 623) . - LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2019 - L 8 R 758/17
Rechtmäßigkeit einer Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen nach …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2015 - L 8 R 213/13
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen auf der Grundlage des geschuldeten …
- LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 12 Sa 576/12
Anspruch auf gleiches Entgelt eines Leiharbeitnehmers
- LSG Baden-Württemberg, 15.04.2014 - L 4 R 3716/13
- LAG München, 19.12.2012 - 10 Sa 609/12
Equal-pay, Bezugnahmeklausel
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2015 - L 8 R 488/14
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen von einem …
- SG Wiesbaden, 27.04.2015 - S 8 R 259/12
Die Beteiligten streiten darum, ob die Beklagte im Rahmen einer Betriebsprüfung …
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2013 - 21 Sa 2286/12
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Arbeitnehmerüberlassung - …
- LSG Baden-Württemberg, 05.03.2013 - L 4 R 4381/12
Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Nachforderung von …
- ArbG Stuttgart, 23.01.2013 - 11 Ca 654/11
Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers nach § 13 AÜG - Wirksamkeit des …
- LSG Sachsen, 22.03.2013 - L 1 KR 14/13
Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen auf Grund …
- LAG Baden-Württemberg, 27.08.2012 - 9 Sa 187/11
Equal-pay-Anspruch - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist - Fahrtkostenerstattung …
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 7 Sa 378/13
Ausschlussfrist - equal-pay-Anspruch - vergleichbarer Arbeitnehmer
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2020 - L 9 KR 19/17
Arbeitnehmerüberlassung - Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Befugnis zur …
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.06.2012 - 24 Sa 213/12
Equal pay - CGZP - nichtiger Tarifvertrag - Vertrauensschutz - intransparente …
- LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2013 - L 3 R 485/12
Betriebsprüfung - geschützte Rechtsposition durch Prüfbescheid in Form eines …
- ArbG Karlsruhe, 17.05.2013 - 3 Ca 493/12
Arbeitnehmerüberlassung - Darlegungslast - equal pay - Gesamtvergleich
- LSG Baden-Württemberg, 17.05.2013 - L 4 R 3852/12
- LAG Niedersachsen, 01.08.2012 - 16 Sa 654/11
Ansprüche eines Leih-Arbeitnehmers auf equal-pay
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2017 - L 5 R 2789/15
- SG Dresden, 15.05.2013 - S 15 KR 817/12
Verpflichtung eines Unternehmens im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung zur …
- LAG Schleswig-Holstein, 04.10.2012 - 5 Sa 402/11
Bezugnahmeklausel auf mehrgliedrige CGZP-Tarifverträge - Verstoß gegen …
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2012 - 8 Sa 1226/12
Equal Pay - fehlende Vereinbarung eines abweichenden Tarifvertrages - …
- LAG Köln, 19.12.2012 - 13 Sa 673/12
Equal-pay; CGZPO/AMP-TVe; Ausschlussfristen
- LSG Baden-Württemberg, 07.12.2012 - L 5 R 4080/12
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 19 Sa 1228/12
Equal Pay - Zeitarbeit
- LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2012 - 5 Sa 499/11
CGZP, Leiharbeitnehmer, Equal-Pay-Grundsatz, Equal-Pay-Anspruch, …
- LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 R 5296/12
- ArbG Duisburg, 22.08.2012 - 4 BV 29/12
Gewerkschaft BIGD ist nicht tariffähig
- SG Dresden, 15.05.2013 - S 15 KR 440/12
Verpflichtung eines im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung tätigen Unternehmens …
- LAG Nürnberg, 08.03.2013 - 1 Sa 379/12
Ausschlussfristen - Neuvertrag - Altansprüche
- LAG Schleswig-Holstein, 04.10.2012 - 5 Sa 402/12
Vergütung, Equal-Pay-Grundsatz, Leiharbeitnehmer, Tarifvertrag, mehrgliedriger, …
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 5 R 4744/15