Rechtsprechung
   BFH, 29.07.1998 - II R 64/95   

Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    R AO § 210 Abs 2, R AO § 211, AO 1977 § 119, AO 1977 § 124, AO 1977 § 157
    Adressierung; Bekanntgabe; Bestimmtheit; Nichtigkeit; Steuerbescheid; Steuerschuldner

Verfahrensgang

  • FG Niedersachsen, 05.09.1995 - I 198/89
  • BFH, 29.07.1998 - II R 64/95

Zeitschriftenfundstellen

  • BFH/NV 1998, 1455



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Wird zitiert von ... (20)  

  • BFH, 15.03.2000 - II R 15/98  

    Formunwirksames Vermächtnis - Steuererstattungsanspruch - Schuldenansatz

    Ihnen hätte jedoch vor der Aufhebung oder Änderung entgegenstehender Steuerfestsetzungen in gleicher Weise die Eigenschaft als Wirtschaftsgut gefehlt (vgl. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1997 II R 56/94, BFHE 184, 111, BStBl II 1997, 796, und vom 29. Juli 1998 II R 64/95, BFH/NV 1998, 1455).
  • FG Baden-Württemberg, 10.03.2004 - 2 K 147/01  

    Entstehung und Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs: Zahlungsverjährung,

    Der Einkommensteuerbescheid sei nach dem vom FA zitierten Urteil des BFH vom 29. Juli 1998 II R 65/95, in BFH/NV 1998, 1455 wirksam gewesen, unabhängig davon, dass das FA ihn dann gemäß § 172 AO aufgehoben habe.

    Dies ergibt sich aus den Entscheidungsgründen des BFH-Urteils vom 29. Juli 1998 II R 64/95 (a.a.O.) Die Ausführungen des FA, wonach die Parteien sich einig gewesen seien, dass der Bescheid als nichtig angesehen werde und die Aufhebung daher nur zur Beseitigung eines Rechtsscheins erfolgt sei, sind unerheblich.

    Hierdurch hat das FA auch nicht nur eine Rechtsansicht geäußert, der kein Bindungswille zugrunde liegt und die somit nur deklaratorische Bedeutung besitzt (vgl. Urteil des BFH vom 29. Juli 1998 II R 64/95, a.a.O.).

    Im Übrigen hat der BFH in dem Urteil vom 29. Juli 1998 II R 64/95 (a.a.O.) auch auf frühere Entscheidungen hingewiesen, aus denen für das FA hätte erkennbar sein müssen, dass seine Entscheidung (Aufhebung des Steuerbescheids) evtl. rechtlich fehlerhaft sein könnte (BFH-Urteile vom 9. August 1991 III R 169/90, BFH/NV 1992, 433 und vom 26. März 1985 VIII R 225/83, BStBl II 1985, 603).

  • BFH, 07.02.2002 - VII R 33/01  

    Verjährung eines Erstattungsanspruches wegen Getreide-Mitverantwortungsabgabe

    Dem steht § 229 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 nicht entgegen, weil sich der hier in Betracht kommende Erstattungsanspruch ohne seine vorherige Festsetzung und ohne Aufhebung einer etwa entgegenstehenden Abgabenfestsetzung allein daraus ergibt, dass die Rechtsvorgängerin der Klägerin die Abgabe gezahlt hat (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 1996 VII R 136/95, BFH/NV 1997, 10, und Beschluss vom 29. Juli 1998 II R 64/95, BFH/NV 1998, 1455).
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